Mit der Namensänderung von der GEZ zum Beitragsservice im Januar 2013 wurde auch die Rundfunkgebühr geändert. Jeder Haushalt wird geräteunabhängig zur Kasse gebeten. Die Kommunen in NRW sind für die Eintreibung der Rundfunkgebühren verantwortlich. Sie arbeiten im Auftrag des WDR und erhalten dafür 23 Euro pro Fall. Der Beitragsservice kann so auf die städtischen Melderegister zugreifen, was für ihn sehr attraktiv ist.
Der Beitragsservice, der für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk den Rundfunkbeitrag eintreibt, gibt als Gläubigervertreter von ARD, ZDF und Deutschlandradio die meisten Zwangsvollstreckungen in Deutschland in Auftrag. Im Jahr 2018 hat er wieder 1,21 Million Mal die Zwangsvollstreckung gegen einen Beitragsschuldner bei den zuständigen Vollstreckungsbehörden in die Wege geleitet. In den letzten fünf Jahren summierten sich die Zwangsvollstreckungen des Rundfunkbeitrags auf 6,33 Millionen Euro. Bei 45,8 Millionen Beitragskonten sind das rechnerisch etwa 14 Prozent.
Dabei sind vor allem die ärmeren Menschen betroffen, die den Betrag von 17,50 Euro monatlich kaum aufbringen können oder wollen und diejenigen, die nicht über eine Beitragsbefreiung informiert sind.Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war. Die Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 46 Millionen privaten und nicht privaten Beitragskonten.
Zahlen aus dem Jahr 2018
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat im Jahr 2018 aus dem Rundfunkbeitrag insgesamt 8,009 Milliarden Euro eingenommen. Insgesamt 7,858 Milliarden Euro flossen an ARD, ZDF und Deutschlandradio, 151 Millionen Euro erhielten die Landesmedienanstalten.
Während die Zahl der zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Betriebsstätten zum Vorjahr um 1,4 % auf 3,9 Millionen zunahm, stieg die Zahl der Wohnungen 2018 auf 39,5 Millionen – ein Plus von 1 Prozent. Gleichzeitig erhöhte sich auch die Zahl der Personen, die aus sozialen Gründen von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind: Erstmals mussten 2018 über 3 Millionen Personen keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Mehr als zwei Drittel aller Befreiten beziehen Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II.
Die Zahl der Beitragskonten im Mahn- und Vollstreckungsverfahren betrug im vergangenen Jahr 3,5 Millionen.
Das Beispiel Dortmund
Der Beitragsservice ging 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor. Mit der Namensänderung wurde auch die Art der sogenannten Rundfunkgebühr geändert. Seit Januar 2013 wird jeder Haushalt – geräteunabhängig – zur Kasse gebeten.
Die Kommunen in NRW sind für die Eintreibung der Rundfunkgebühren verantwortlich. Sie arbeiten im Auftrag des WDR und erhalten dafür 23 Euro pro Fall. Der Beitragsservice kann so auf die städtischen Melderegister zugreifen, was für ihn sehr attraktiv ist.
Im Jahr 2013 gab es in Dortmund 6.082 säumige Zahler, gegen die ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet wurde, 2014 waren es schon 7.126 Personen und im Jahr 2015 stieg die Zahl auf 9.128 an und hat sich in den letzten 2 Jahren auf rund 10.000 überschuldeter Menschen stabilisiert.
Wer nicht zahlt, bekommt vom Beitragsservice zunächst eine Zahlungserinnerung und dann eine Mahnung. Als letzte Stufe droht Zahlungsverweigerern die Vollstreckung, zum Beispiel durch Pfändung. Die Vollstreckungsersuche stellt der WDR als zuständige Landesrundfunkanstalt an die Stadt und zahlt ihr pro Fall die 23 Euro, die aber laut Stadt Dortmund die Personal- und Sachaufwendungen nicht decken.
Schon im Jahr 2012 hatte es Ärger mit der Eintreibung der GEZ-Gebühren durch die Stadt Dortmund gegeben. Sie ist nur halbherzig ihrer Pflicht nachgekommen und hatte oft sogenannte „Fruchtlos-Protokolle” an die GEZ geschickt, wenn die Vollziehungsbeamten die Zahlungsunwilligen nicht antrafen oder diese sich nicht meldeten. Der WDR beschwerte sich beim Innenministerium in Düsseldorf, das per Erlass festlegte, „dass die Kommunen für die Vollstreckung der rückständigen Rundfunkgebühren zuständig sind.” Die Stadt Dortmund richtete daraufhin drei Stellen für die Eintreibung ein.
Aktuell wird seitens der Stadt Dortmund nicht lange gefackelt, wenn sie zur Eintreibung der rückständigen Gebühren aufgefordert wird. Es wird sofort das gesamte Marterpaket ausgerollt, die Lohnpfändung, die Kontopfändung und die Vermögensauskunft abgenommen mit dem Eintrag in das Schuldnerverzeichnis und das auch bei Forderungen unter 100,00 Euro.
Spätestens ab diesem Zeitpunkt hat der überschudete Mensch ein massives Problem, egal ob er wegen geringem Einkommen, Schusselligkeit oder Protest die Gebühren nicht abgeführt hat, er kommt an sein Geld auf der Bank nicht mehr ran, riskiert seinen Arbeitsplatz durch die Lohnpfändung zu verlieren und seine Vermögenssituation kann beim Amtsgericht in Hagen im Schuldnerverzeichnis eingesehen werden.
Wie schnell eine fast 1.000,00 Euro hohe Beitragsforderung entstehen kann, zeigt die folgende Aufstellung
Az: 549 771 2__: 06.14 bis 03.15 = 10×17,98 = 179,80 Euro
04.15 bis 11.17= 32×17,50 € = 560,00 Euro = 739,80 + 88,00 Säumniszuschläge + 82,42 Vollstreckungskosten = insgesamt 910,22 Euro. (Stand 01.12.2017)
In diesem Fall konnte die Entlassung des Schuldners aus seinem befristeten Arbeitsverhältnis und das Abrutschen in den HARTZ IV-Bezug nur durch Gespräche Dritter mit dem Arbeitgeber verhindert werden.
Die Frage ist, warum die Stadtverwaltung mit dieser Härte vorgeht und mit Kanonen auf Spatzen schießt, wenn die Vollstreckung für sie ein Minusgeschäft ist und sie die Verhältnismäßigkeit nicht einhält, da die gesamtgesellschaftlichen Kosten überhaupt nicht mit der Forderungshöhe im Einklang stehen.
Wie das Beispiel der Vorgehensweise in Dortmund zeigt, kann die Situation für säumige Beitragszahler äußerst unangenehm werden und durch die Vollstreckungsmaßnahmen wird erheblich in den persönlichen Bereich eingegriffen.
Der Betragsservice sollte einmal erklären, warum hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird, er sollte darlegen, warum sein Beitragsbeitreibungssystem die meisten Zwangsvollstreckungen in Deutschland in Auftrag gibt und die Verantwortlichen dort sollten sich einmal in die Situation armer Menschen versetzen, die durch die Beitreibung der Schulden in existenzgefährdende Situationen geraten.
Quellen: Jahresbericht GEZ, Norbert Hering, Stadt Dortmund Bild: verbraucherberatung.de