Von wegen Rekommunalisierung der Krankenhäuser oder eine Vergesellschaftung der Klinikkonzerne – im Ruhrgebiet läuft gerade eine Krankenhaus-Mega-Fusion

Aufgrund der schlechten Erfahrungen mit den kaputtgesparten Krankenhäusern in den vergangenen Jahren sind die Stimmen lauter geworden, die eine Rekommunalisierung der Krankenhäuser und eine Vergesellschaftung der Klinikkonzerne fordern. Erste Rechtsgutachten, die die rechtliche Zulässigkeit einer solchen Vergesellschaftung untersuchen, gibt es bereits.

Zeitgleich werden aber Krankenhäuser, die nicht den erwarteten Gewinn erwirtschaften, geschlossen und die weitere Konzentration auf dem Gesundheitsmarkt geht scheinbar unbemerkt ihren Weg.

So auch im Ruhrgebiet, dort haben sich die katholischen Kliniken in Dortmund, Castrop-Rauxel, Lünen, Werne, Hamm und Schwerte zur „Kath. St. Paulus Gesellschaft“ zusammengeschlossen. Es ist ein Gesundheitsverbund mit rund 10.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 800 Millionen Euro entstanden.

Nach der Zustimmung des Bundeskartellamtes konnte im Frühjahr 2021 die Mega-Fusion der Krankenhäuser im Ruhrgebiet an den Start gehen. Die Geschäftsführer der vier Partner, Kath. St.-Johannes-Gesellschaft gGmbH Dortmund, Katholische St. Lukas-Gesellschaft mbH Dortmund, Marienkrankenhaus Schwerte gem.GmbH und das Katholische Klinikum Lünen-Werne GmbH haben die entsprechenden Verträge mit Wirkung zum 1. Juni  unterzeichnet.

Begleitet wird das Ganze von einer begeisterten Presse, die den Zusammenschluss als „in seiner Art als einzigartig in ganz Deutschland“ feiert.

Die Zahlen geben dazu auch den entsprechenden Anlass: erwartet wird ein Jahresumsatz von 800 Millionen Euro, mit 1.100 Medizinern, 3.395 Betten, 37 Fachbereichen, 9.869 Beschäftigten und einer stationären Belegung von 134.790 Menschen in insgesamt 12 Krankenhäusern und 5 weiteren Einrichtungen.

Seitens der Unternehmensberatung, die die Gründung begleitet hat, spricht man von „einer großen Vernetzveranstaltung, die richtungweisend für Deutschland ist“.

Das Management der Kath. St. Paulus Gesellschaft nennt, wie in solchen Fällen üblich, folgende Gründe für die Fusion:

  • Mit dem Verbund werden die Stärken der einzelnen Gesellschaften gebündelt, um die Auswirkungen des neuen Krankenhausrahmenplans proaktiv zu gestalten.
  • Große Vorteile werden etwa in der Logistik (Lager, Apotheken, Küchen) und der Verwaltung realisierbar sein. Aber auch im administrativen Bereich sind Prozesse, etwa im Bereich der Beschaffung, der Investitionsgüter, der Personalgewinnung oder auch der Rechnungsbearbeitung, deutlich effektiver. Erhebliche Wirtschaftlichkeitspotentiale stecken in der Standardisierung von Prozessen. Sowohl in medizinischen wie auch nicht medizinischen Bereichen führt eine Vereinheitlichung von Abläufen nicht nur zu Einsparpotentialen, sondern auch zu deutlichen Qualitätsverbesserungen.
  • Gemeinsam sind bessere Chancen gegeben, die Versorgung der Patienten in unseren Krankenhäusern und der Bewohner im Altenpflege- und Jugendhilfebereich zu sichern, die Einrichtungsstandorte zu stärken und die Arbeitsplätze zu erhalten.
  • Die Wettbewerbssituation der Krankenhäuser wird sich in den nächsten Jahren deutlich verstärken. Die großen, privaten Krankenhausträger werden mit wirtschaftlicher Macht auch in den westfälischen Markt drängen. Dies erfordere auch von den Krankenhäusern in christlichen Trägerschaften neue, strategische Ansätze.
  • Die Kath. Paulus Gesellschaft soll sich mit den zehn Kliniken und zahlreichen Betreuungseinrichtungen zu einer starken, verlässlichen, innovativen Marke in unserer Region etablieren.
  • Dass es keinen Sinn macht, durch Doppelvorhaltungen teurer Spezialverfahren sich gegenseitig Konkurrenz zu machen und unnötige Kosten zu produzieren.
  • Das Konzept eines Gesundheitsverbundes, der auch mit den neu hinzugekommenen Jugendhilfe- und Alteneinrichtungen ein neuartiger Gesundheits- und Sozialversorger, der größte in NRW, werden wird
  • Dem Wunsch des Gesetzgebers entgegen zu kommen schlagkräftige Verbünde zu schaffen, auch um die medizinische Versorgung wirtschaftlicher zu machen.
  • Zugesichert wird eine Basisversorgung an allen Standorten zu gewährleisten, allerdings soll eine exzellente Ergebnisqualität mit modernster Medizintechnik entstehen, so dass es auch vorkommen kann, ein hochspezielles Gerät für eine ganz besondere Diagnostik nur in einem Ort des Verbundes zur Verfügung stehen wird.
  • Auf Wunsch der Patienten kann man sie innerhalb der Gesellschaft für eine Spezialversorgung verlegen.
  • Man hat sich vorgenommen, modernste Möglichkeiten und hohe Kompetenz so zu bündeln, dass sie in einem Umkreis von 30 Kilometern um Dortmund anbieten zu können und damit das Unschlagbare geschaffen wird.
  • Zukünftig soll es mehr Spezialisten und weniger Generalisten geben.
  • Der Verbund soll ein Komplettanbieter für fast alle medizinischen Leistungen werden, nur eine Kinderklinik und eine Mund-, Kiefer und Gesichtschirurgie fehlen.
  • Qualifiziertes Personal zu gewinnen und zu binden wird zunehmend zum kritischen Erfolgsfaktor im Krankenhausmarkt. Ein umfangreiches Weiterbildungsangebot und Karriereplanung soll dazu beitragen.
  • Durch das Spektrum vieler Fachabteilungen sind verbesserte Weiterbildungsmöglichkeiten gegeben.
  • Bei Schließungen einzelner Fachabteilungen brauchen keine Kündigungen ausgesprochen werden, sondern jeder Beschäftigte kann im Verbund weiter eingesetzt werden

und

der Aufwand für Personalgewinnung und -bindung lässt sich reduzieren und qualifizierte Mitarbeitende als Wettbewerbsvorteil sind in großen Einheiten einfacher zu rekrutieren“.

Rechte der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) und Kirchlichen Zusatzversorgungskasse ( KZVK) sollten erhalten bleiben

Das kirchliche Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht – auch als Selbstbestimmungsrecht bezeichnet – wird von den Kirchen arbeitsrechtlich insbesondere in drei Richtungen ausgeübt:

  • Für eine Mitarbeit in kirchlichen Einrichtungen wird von den mehr als 1,3 Millionen Beschäftigten eine Übereinstimmung mit den kirchlichen Glaubens- und Moralvorstellungen erwartet. Ein Verstoß gegen diese Loyalitätspflichten zieht arbeitsrechtliche Konsequenzen – bis hin zur Kündigung – nach sich.
  • Anstelle eines Betriebs- oder Personalrates werden die kirchlichen Beschäftigten durch eine Mitarbeitervertretung an den betrieblichen Entscheidungen beteiligt.
  • Die Löhne und andere grundlegende Arbeitsbedingungen werden überwiegend nicht im Rahmen von Tarifverhandlungen („zweiter Weg“) oder einseitig vom Arbeitgeber („erster Weg“) festgelegt, sondern durch Gremien, die paritätisch aus den Reihen der Beschäftigten und der Unternehmensleitung besetzt werden („dritter Weg“). Arbeitskampfmaßnahmen (Streik und Aussperrung) sind nach Ansicht der Kirchen mit dem Dienst am Nächsten unvereinbar und werden deshalb ausgeschlossen.
Die Beschäftigten im kirchlichen Bereich

Der Wettbewerb zwischen katholischen und evangelischen Einrichtungen und die Konkurrenz zu anderen Wohlfahrtsverbänden und privaten und öffentlichen Trägern prägt die Situation der kirchlichen Beschäftigten. Der Wettbewerb wird vor allem über die Löhne ausgetragen.

Bei der Gestaltung des Arbeitsrechts berufen sich die Kirchen auf die ihnen im Grundgesetz zugesicherte Kirchenautonomie und bestehen nach wie vor darauf, dass auf ihre Krankenhäuser, Altenheime und Beratungsstellen das Betriebsverfassungs- und das Mitbestimmungsgesetz nicht angewendet werden. Das bedeutet,

  • die Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen können keine Betriebsräte wählen, sondern nur Mitarbeitervertretungen, deren Rechte gegenüber den Betriebsräten stark eingeschränkt sind. Wenn es zu Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung dieser Mitbestimmungsrechte kommt, entscheiden nicht die staatlichen Arbeitsgerichte, sondern innerkirchliche Schlichtungsstellen. Die Entscheidungen der Schlichtungsstellen haben lediglich Empfehlungscharakter, da es keinerlei Durchsetzungsmittel wie im staatlichen Recht gibt,
  • Arbeitskampfmaßnahmen wie Streiks sind bei den Kirchen ausgeschlossen. Um das Streikrecht wird seit Jahrzehnten vor Gerichten gestritten, ohne dass ein Durchbruch erzielt wurde,
  • die Beteiligung der Mitarbeitervertretungen und oder gar der Gewerkschaften in Aufsichtsräten bzw. entsprechenden Aufsichtsgremien ist nicht vorgesehen. Anders als in der Industrie oder im Öffentlichen Dienst schieben kirchliche Regelungen der Mitbestimmung einen großen Riegel vor. Dies widerspricht dem sonst von den Kirchen vorgetragenen Gedanken der „Dienstgemeinschaft“ aller Beschäftigten einschließlich der Leitungen,
  • diese Dienstgemeinschaft, übrigens ein Begriff aus dem deutschen Faschismus, wird als Begründung herangezogen, weshalb mit Gewerkschaften keine Tarifverträge abgeschlossen werden (es gibt einige wenige Ausnahmen),
  • Tarifverhandlungen mit einem möglichen Streikrecht sind nicht vorgesehen, mehr noch, den Gewerkschaften wird vorgeworfen, durch ihre Interessenvertretungspolitik den Gegensatz zwischen Beschäftigten und Unternehmen zu verschärfen, den es so in kirchlichen Einrichtungen gar nicht geben würde,
  • statt über Tarifverträge wird das kirchliche Arbeitsrecht in innerkirchlichen Arbeitsrechtlichen Kommissionen (ARK) festgelegt, die zwar von der Anzahl her paritätisch besetzt sind, den kirchlichen Unternehmen aber einen bequemen strukturellen Vorteil bieten. Sie verhandeln ja nicht mit unabhängigen Gewerkschaftsfunktionären mit entsprechender Ausbildung, Erfahrung und Organisation im Rücken, sondern mit von ihnen abhängig beschäftigten Arbeitnehmern. Sollte man sich in diesen Kommissionen nicht einigen, steht am Ende eine Zwangsschlichtung, deren Regularien wiederum die Kirche bestimmt,
  • die Mitarbeitervertretungen können den Druck im Betrieb oft nicht aushalten, weil sie durch ihr abhängiges Beschäftigungsverhältnis erpressbar sind,
  • Vorreiter für Lohnabsenkungen und prekärer Beschäftigung war ein Großteil der diakonischen Einrichtungen bereits 1998 bei der Einführung von „Leichtlohngruppen“, das kirchliche Arbeitsrecht, der sogenannte dritte Weg, wurde dafür missbraucht,
  • mittlerweile hat jeder vierte Beschäftigte unter 34 Jahren, der bei der Kirche arbeitet, ein begrenztes Arbeitsverhältnis und der Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit in kirchlichen Einrichtungen hat extrem hohe Ausmaße erreicht

und

der Trend zum Outsourcing wurde bei kirchlichen Einrichtungen eingeläutet, wobei die Ausgliederung von Tätigkeiten in eigene Tochterunternehmen zur Lohnsenkung genutzt  und die Entfernung unerwünschter langjährig Beschäftigter durch ein Insolvenzverfahren in den ausgesourcten Betrieben möglich wird.

Kirchliche Anstellungsträger unterbinden die Gewerkschaftsarbeit

Seit Mitte der 1970er Jahre sind gewerkschaftlich organisierte Beschäftigte meistens mit Hilfe der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di dabei, immer wieder zu klären, inwieweit kirchliche Anstellungsträger die Gewerkschaftsarbeit unterbinden bzw. behindern dürfen.

Dabei ging und geht es meistens um

–        das Werberecht, also um das Recht, neue Mitglieder zu werben und diese werbewirksam und agitatorisch zu informieren und Schriften, wie Flugblätter und Plakate zu verteilen und auszuhängen.

–        das Informationsrecht, das bedeutet neben dem Ausbringen von Informationsmaterial aber auch, dass die Mitglieder ihre Gewerkschaft über Belange der Arbeitsverhältnisse oder des Betriebes informieren können, um ihr eine sachgerechte Interessenvertretung zu ermöglichen.

–        das Aushangrecht, es umfasst besonders auch das Recht, Info-Material am Schwarzen Brett anzubringen. Es besteht ein Anspruch darauf, ein gewerkschaftseigenes Schwarzes Brett an einer, allen Beschäftigten leicht zugänglichen Stelle anbringen zu lassen.

Es bleibt laut Bundesverfassungsgericht den gewerkschaftlich organisierten Betriebsangehörigen unbenommen, sich innerhalb des Betriebes werbend und unterrichtend zu betätigen.

Doch in der Praxis muss z.B. die Anbringung eines Informationsbretts als elementares Recht vor dem Arbeitsgericht für jede Einrichtung erstritten werden.

Für die gewerkschaftlich aktiven Beschäftigten eine zermürbende Sisyphusarbeit, die nach jeder Niederlage ganz von vorne wieder begonnen werden muss.

Gewerkschaftliche Aktivitäten bei der Katholische St. Lukas-Gesellschaft mbH Dortmund (ein Gründungsmitglied der neuen „Kath. St. Paulus Gesellschaft)

Im Sommer 2012 erreichte die Auseinandersetzung über die Anbringung eines Informationsbretts/Erkämpfung des Zutrittrechts im St. Josefshospital, ein Krankenhaus unter dem Dach der Katholische St. Lukas-Gesellschaft mbH Dortmund, ihren Höhepunkt. Letztlich kam es zum Arbeitsgerichtsverfahren ver.di./.Kath. St. Lukas Gesellschaft,  in dem geklärt werden sollte, ob die Anbringung eines Informationsbretts der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di rechtens sei, in Wirklichkeit aber ging es um das Zugangsrecht der Gewerkschaft, dass die St. Lukas-Gesellschaft heftig bekämpfte. Sie sah kein Rechtsschutzbedürfnis, weil die eigenen Beschäftigten keinen Wunsch danach geäußert hätten und dass es bei dem Unternehmen keine „Gewerkschaftsbeauftragte“ gebe. Vor allem aber würde das Selbstverwaltungsrecht der Kirchen verfassungsrechtlich über der grundgesetzlich geschützten Koalitionsfreiheit stehen.

Diese Auseinandersetzung wurde ähnlich, wie schon bei der evangelischen Seite, recht heftig geführt – die Katholische St. Lukas Gesellschaft führte immer wieder an, dass betriebsfremde linke Gewerkschafter den bisherigen Betriebsfrieden der „Dienstgemeinschaft“ stören wollten. In der Klageschrift war immer wieder der Satz „Störung des Betriebsfriedens durch betriebsfremde Gewerkschafter“ zu finden.

In den Unterlagen der Klageschrift tauchte ein Foto des Autors und Gewerkschaftsaktivisten im Gespräch mit einem früheren Ratsmitglied der DKP auf, mit dem Angst geschürt werden sollte, nach dem Motto: ,Gewährt man ver.di den Zutritt, hat man diese Leute im Haus´.

In dem Verfahren selbst ging es um „die Duldung des Anbringens eines sogenannten Schwarzen Bretts für gewerkschaftliche Informationen im St. Josefs-Hospital“.  Die Katholische St. Lukas Gesellschaft war mit großem Bahnhof angereist, 2 Anwälte, 2 Geschäftsführer und 2 Personalmanager, die wieder das Lied von der „Störung des Betriebsfriedens durch betriebsfremde Gewerkschafter“ anstimmten.

Letztendlich wurde am 13.06.2012 vor dem Arbeitsgericht Dortmund für Recht (AZ: 8 Ca 48/12) erkannt: „Die Beklagte wird verurteilt, das Anbringen eines sogenannten „Schwarzen Bretts“ für gewerkschaftliche Informationen im St. Josefs-Hospital an einer Stelle, die für alle Beschäftigten gut sichtbar und regelmäßig von allen Beschäftigten frequentiert wird… zu dulden“.

Die Niederlage der Katholische St. Lukas-Gesellschaft mbH Dortmund vor dem Arbeitsgericht steckte der Krankenhausgesellschaft noch lange in den Knochen. Es ist zu befürchten, dass nach der Mega-Fusion die neue Kath. St. Paulus Gesellschaft alles anstellen wird, um die Gewerkschaften aus den Einrichtungen heraus zu halten und auch darauf pochen, dass das Selbstverwaltungsrecht der Kirchen ihrer Meinung nach verfassungsrechtlich über der grundgesetzlich geschützten Koalitionsfreiheit stehen würde.

Wenn der Profit schrumpft, sparen Kliniken zuerst am Personal

Nach den im Ärzteblatt veröffentlichten Daten, sank die Zahl der 2020 abgerechneten Behandlungsfälle in den Krankenhäusern gegenüber 2019 massiv um fast 13 Prozent von 19,2 auf 16,8 Millionen, demnach behandelten 2020 die Krankenhäuser in der Bundesrepublik 2,4 Millionen Patienten weniger, als 2019.

Einen besonders starken Rückgang der Fallzahlen verzeichnete eine Studie der Technischen Universität (TU) Berlin in kleinen und mittleren Krankenhäusern. Die Verweiltage pro Patient schrumpften dort um 15 beziehungsweise 13 Prozent, in großen Kliniken um 11 Prozent. Die Bettenauslastung ging damit auf ein historisches Tief zurück. Gemessen an der Bettenzahl lag diese 2019 bei 75 Prozent. Im Pandemiejahr 2020 hingegen waren kleine Häuser gerade noch zu 62,1 Prozent, mittlere zu 66,3 Prozent und große Kliniken zu 71,2 Prozent belegt.

Die gesunkenen Fallzahlen werden den Kliniken wirtschaftliche Probleme bringen, vielen Einrichtungen droht die Pleite.

Wenn die Patienten fehlen, die gemäß der Fallpauschalen lukrativ behandelt werden können und massiv Geld in die Krankenhauskasse spülen, wird wie auf dem Gesundheitsmarkt üblich, am Personal gespart. Im ersten Pandemiejahr sank die Zahl der Pflegekräfte in Krankenhäusern und Altenheimen kontinuierlich, die Bundesagentur für Arbeit (BA) meldet einen Rückgang um rund 9.000 Beschäftigte in diesem Bereich.

Da macht auch eine Krankenhaus-Mega-Fusion Sinn, bei der marktgerecht die Großen die Kleinen schlucken und die Kosten hauptsächlich beim Personal eingespart werden, also auf dem Rücken der Beschäftigten und Patienten.

Eine Rekommunalisierung der Krankenhäuser oder eine Vergesellschaftung der Klinikkonzerne wird wohl weiter ein Wunschtraum bleiben.

 

 

 

 

 

Quellen: Kath. St. Paulus Gesellschaft, WAZ, ver.di, Berliner Zeitung, Susan Bonath, Ulrike Nimptsch/Reinhard Busse Studie der Technischen Universität (TU) Berlin, Ärzteblatt

Bild: Krankenhaus statt Fabrik