Von Whistleblower-Netzwerk e.V.
Aus Anlass der Koalitionsverhandlungen hat Whistleblower-Netzwerk die Forderung an den amtierenden Justizminister, die Ministerin für Arbeit und Soziales und weitere Unterhändler der Parteien gerichtet, die Weichen für ein eigenständiges, umfassendes Whistleblowerschutz-Gesetz bereits jetzt in den Koalitionsverhandlungen zu stellen.
Wir haben die erschütternden Erfahrungsberichte von fünf unserer Mitglieder über die persönlichen Konsequenzen ihres Whistleblowing beigefügt und mit dem Appell an die künftigen Regierungsparteien verbunden, Whistleblowern nicht länger den überfälligen Schutz zu verweigern.
Martin Porwoll war kaufmännischer Leiter einer Bottroper Apotheke, in der Krebsmedikamente nach individueller ärztlicher Verordnung hergestellt wurden. Als er aufgrund konkreter Verdachtsmomente zu der Überzeugung gelangte, dass die Dosierung der Wirkstoffe vom Inhaber der Apotheke in betrügerischer Absicht skrupellos manipuliert wurden und so das Leben vieler Patient*innen in Gefahr war, erstattete er Strafanzeige. Mittlerweile klagt er in zweiter Instanz gegen seine Kündigung.
Von Martin Porwoll
„Whistleblower“. Das ist noch immer ein Wort, mit dem ich kaum etwas anfangen kann. Heute frage ich mich, wie das zusammenpasst, die Last auf meiner Brust und der Fakt ein Whistleblower zu sein.
Ich habe einen Ausgang aus einer unerträglichen Situation gesucht und große Hoffnungen mit der Veröffentlichung der Vorgänge in der Apotheke verbunden. Ich dachte, ich könnte das absolut dysfunktionale Kontroll-System ändern. Aber vor allem dachte ich, ich könnte Menschen helfen, die sich in einer schrecklichen Situation befinden. Ich wollte Ihnen die Möglichkeit geben, sich gegen ein Verbrechen, das womöglich an ihnen verübt wurde, zu wehren. Zu handeln war keine Entscheidung, es war meine Pflicht. Ich dachte, es sei ein Ausgang aus einem unerträglich gewordenen Leben. Aber es war kein Ausgang, es ist ein Eingang gewesen. Ein Eingang in ein anderes Leben. Aber definitiv nicht das Leben, das ich mir erhofft hatte. Ein Eingang ohne Möglichkeit zurück zu kehren. Was als Ausgang, als leuchtendes Tor erschien, entpuppt sich als langer dunkler Tunnel. Ich kann nicht behaupten, dass ich nicht geahnt hätte, was auf mich zukommt, was das alles für meine Familie bedeuten würde. Verlust des Arbeitsplatzes, der Ruf ein Verräter zu sein, keinen neuen Arbeitsplatz zu finden. Ich wusste, dass Whistleblower in Deutschland kaum geschützt sind. Wie schlimm es dann wirklich kommt, kann man sich kaum vorstellen. „Whistleblower“. Das Wort klingt hübsch, aber für viele ist man auf gut Deutsch ein „Verräter“, ein „Nestbeschmutzer“. Das hat nichts Positives.
Ich trage das Wort mit mir wie eine unübersehbare Brandwunde. Natürlich gibt es anerkennende Worte, aber ich höre das Unbehagen zwischen den Zeilen. Dass ich derjenige bin, der zu genau nachgesehen hat. Nach dem wohlwollenden Händedruck bleibe ich allein. Da stehe ich allein mit dem, was ich getan habe. Allein mit dem schalen Gefühl, etwas getan zu haben, das jeder gutheißt, aber niemand in seiner Nähe haben möchte. Ich habe mir Illusionen gemacht, die langsam aber sicher erodiert sind. Illusionen über die staatlichen Institutionen, welche die betroffenen Menschen aufklären, schützen und ihnen helfen sollten.
Schon bald stellte sich bei mir die Erkenntnis ein, dass ich nicht aufhören kann, weiter an der Sache zu arbeiten. Dass aus meinem Whistleblowing eine Verantwortung erwächst. Die Verantwortung dafür zu sorgen, dass sich das System wenigstens an dieser einen Stelle zu Gunsten der Menschen ändert. Am Ende bleibt mir die Hoffnung, in diesem kleinen Bereich die Welt ein wenig besser gemacht zu haben. Was eigentlich zu pathetisch klingt, ist für mich ein Stück Wahrheit geworden. Dies ist meine Gelegenheit, die habe ich ergriffen. Dafür werde ich weiterkämpfen und arbeiten. Das ist mein Glaube daran, dass nur wir selbst die Welt in der wir leben, die konkreten Bedingungen unter denen wir Leben, besser machen können.
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Erwin Bixler war Revisor beim Landesarbeitsamt Rheinland-Pfalz-Saarland und stellte 1998 manipulierte Vermittlungsraten von Arbeitslosen fest. Seine internen Hinweise wurden nicht aufgegriffen, bis er sich schließlich direkt an den damaligen Bundesarbeitsminister Riester wandte. In der Folge wurde die Behördenstruktur der Arbeitsmarktförderung umgebaut. Bixler wurde gemobbt, er wurde krank und schließlich frühpensioniert.
Von Erwin Bixler
Du lebst nur einmal, und das Leben ist kurz.
Im Grunde war es dieser schlichten Weisheit geschuldet, dass ich einst beschloss, nicht mehr jeden, summa summarum zig Milliarden kostenden Unsinn, der in der einstigen Bundesanstalt für Arbeit zum täglichen Geschäft gehörte, mitzumachen. Meine Eingabe an ein Mitglied der damaligen Bundesregierung wurde der Presse zugespielt. Es folgte ein wochenlanges Bohei, das mich viel Energie und reichlich Körpermasse kostete. Aber meine Eingabe hatte im Verbund mit einer viel weniger weitreichenden Beanstandung des Bundesrechnungshofes auch noch andere Folgen: Der damalige Anstaltspräsident und ein Staatssekretär mussten ihren Hut nehmen, der Bundeskanzler kündigte eine groß angelegte Reform der Bundesanstalt für Arbeit an. Als ich wieder in meine Dienststelle zurückkehrte, fand ich mich in einer Art „Back-Office“ wieder, in dem ich keinen weiteren Schaden anrichten konnte. Daneben gab es den einen und anderen Versuch, mich auf bürokratische Art und Weise zu ärgern. In dieser Zeit gehörten Psychopharmaka zu meinem täglich Brot. Schließlich wurde mir eröffnet, dass meine dienstlichen Leistungen, die bis dahin regelmäßig von verschiedenen Vorgesetzten als weit überdurchschnittlich bewertet worden waren, nur noch dem Durchschnitt entsprächen. Ich klagte gegen die neue dienstliche Beurteilung. Erfolglos.
Du lebst nur einmal, und das Leben ist kurz.
Und wenn ich nichts unternehme, noch kürzer. Einige Monate später folgte eine amtsärztliche Untersuchung mit dem Ergebnis, dass ich auf Dauer dienstunfähig sei. Im Ruhestand hatte ich noch eine ziemliche Weile am Nachhall des Erlebten zu knabbern. Gewissensbisse bereitete mir zunächst der Umstand, dass ich jetzt ausgerechnet auf Kosten jener Beitragszahler lebte, in deren Auftrag ich mich wähnte, als ich bestimmte Missstände benannte. Dann stellte ich jedoch fest, dass ich die Gegenleistung für die Kosten meiner Frühpensionierung längst erbracht hatte: So ist beispielsweise der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von einstmals 6,5 Prozent schon bald auf die heutigen 3 Prozent gesunken. Hinter diesen unscheinbaren Zahlen verbergen sich zweistellige Milliardenbeträge, die eingespart wurden. Und ich konnte mir mit Fug und Recht zugestehen, dass ich wenigstens einen kleinen Beitrag zu dieser enormen Beitragssenkung geleistet hatte.
Du lebst nur einmal, und das Leben ist kurz.
Inzwischen bin ich sogar geneigt, mich für privilegiert zu halten. Ich denke, dass ich im Vergleich zu vielen anderen Whistleblowern ziemlich gut weggekommen bin. Immerhin konnte ich mit meinem unkonventionellen Handeln etwas bewirken. Dass unsere Gesellschaft Whistleblowing nicht oder nicht genügend zu schätzen weiß, erkläre ich mir übrigens damit, dass in den meisten (öffentlichen oder nichtöffentlichen) Einrichtungen die sprichwörtlichen Leichen im Keller liegen, von denen keiner erfahren soll. Deshalb erntet ein Hinweisgeber zwar manchmal öffentliche Anerkennung. Aber im eigenen Haus will man so jemanden selbstverständlich nicht haben.
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Die Altenpflegerin Brigitte Heinisch arbeitete in einer großen Berliner Pflegeeinrichtung. Sie konnte sich mit der dort herrschenden unzureichenden Pflege- und Arbeitsplatzsituation nicht abfinden und unterbreitete der Heimleitung wiederholt Verbesserungsvorschläge. Die wurden nicht aufgegriffen. Schließlich erstattete sie Strafanzeige. Ihr wurde gekündigt. Ihre Kündigungsschutzklage blieb erfolglos, erst der EGMR urteilte, dass sie ihr Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit zugunsten der hilflosen Heimbewohner im öffentlichen Interesse wahrgenommen habe.
Von Brigitte Heinisch
Vor genau 10 Jahren – 2007 – wurde ich mit dem Whistleblower-Preis der VDW und der IALANA ausgezeichnet. Es fühlte sich gut und richtig an. Ich befand mich noch mitten in einen nicht enden wollenden Arbeitsgerichtsprozess. Damals hatte ich noch Hoffnung an meinen alten Arbeitsplatz und in mein gewohntes Leben zurückkehren zu können. Aber ich rutschte immer mehr in eine Welt ab, die mit meiner alten Welt, wo Familie, Beruf und Alltag im Vordergrund standen, nichts mehr zu tun hatte Dort wurde ich zwar auch durch Menschen, die mir solidarisch zur Seite standen, ein Stückweit l aufgefangen. Trotzdem fühlte ich mich wie eine Schiffbrüchige auf einer einsamen Insel. Immer wieder keimte die Hoffnung auf diese Insel verlassen zu können. Sie hat sich bis heute nicht erfüllt. Ich habe für die Veröffentlichung der Missstände im Altenpflegebereich einen hohen Preis bezahlt. Da helfen auch keine Auszeichnungen, Abfindungen, unzählige Medienberichte und Talkshows drüber hinweg. Das alles hat mit meinem alten Leben nichts zu tun und füllt mein neues Leben auch nicht aus.
Ich habe nicht nur meinen Arbeitsplatz verloren, sondern auch mein altes Leben. Wofür? Dass ich heute sagen kann: Ich bin meinem Gewissen gefolgt und würde es wieder tun. Ich fühle mich von Teilen der deutschen Politik und Justiz diskriminiert. Erst durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte musste sich die deutsche Justiz mit dem Fall Heinisch neu befassen. Aber anstatt mich vorbehaltlos zu rehabilitieren, wurde ich durch einen deutschen Richter erneut so behandelt, dass ich es als diskriminierend und bedrohlich empfand. Er stellte mir in Aussicht, dass, wenn ich nicht zum Vergleich bereit sei, das Verfahren sich noch über Jahre hinziehen könne. Der Wunsch, vielleicht doch noch einen Teil von meinem alten Leben wiedergewinnen zu können, erfüllte sich nicht.
Und die Zustände in der Altenpflege: Wenn ich für mein Whistleblowing schon so einen hohen Preis zahle, hat sich denn für die Altenpflege etwas geändert? Wenn ich den Medienberichten und den Schilderungen vieler in der Pflege Tätigen folge und wenn nun schon für eine auch nur minimal zum Wohl der Patienten verbesserte Pflege gestreikt werden muss, dann hat sich nicht viel geändert. Ich höre von Kollegen, die, wenn sie nur Kritik andeuten, argwöhnisch beobachtet und gemobbt werden. Ein Offenlegen von Missständen, oder diese gar in die Öffentlichkeit zu bringen, wird für den Einzelnen immer riskanter. Ich hatte Glück im Unglück. Mir standen große Teile der Zivilgesellschaft solidarisch zur Seite. Aber auf der anderen Seite standen gewählte Politiker und Richter, die in meinem Fall aufgrund ihres Bewertungsspielraumes sehr viel Macht besaßen und diese auch ausgenutzt haben.
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Dr. Rainer Moormann hat gravierende Störfall-Risiken einer speziellen HochtemperaturReaktor-Technologie aufgezeigt, die am Kernforschungszentrum Jülich entwickelt wurde. Außerdem machte er einen gefährlichen Störfall am dortigen Versuchsreaktor (AVR) öffentlich. Seine Enthüllungen führten zu einer offiziellen Untersuchung, die schwerwiegende Verstöße gegen die Sicherheitsvorschriften sowie unzulässige Verharmlosungen und Verheimlichungen beim AVR-Betrieb feststellte. Das trug zum Ausstieg aus der HTR-Forschung und Entwicklung in Deutschland bei.
Von Dr. Reiner Moormann
Als Whistleblower im Nuklearbereich bin ich wesentlich besser davongekommen als Andere. Dafür haben der schlechte Ruf der Nukleartechnik und ihr Glaubwürdigkeitsproblem gesorgt. Trotzdem habe ich die Belastungen als so stark empfunden, dass ich nicht weiß, ob ich es nochmals machen würde. So wurde ich ausgegrenzt, verlor meine Arbeitsgruppe, wurde als geisteskrank bezeichnet, im In- und Ausland als wissenschaftlich unfähig verleumdet, mehrfach versetzt und bei Veröffentlichungen behindert – während mein Arbeitgeber die Vertreter von Nuklearinteressen dabei unterstützte, mit wissenschaftlich falschen Aussagen mein Whistleblowing zu unterlaufen. So wurde ich schließlich in die Frührente gedrängt. Daher wünsche ich mir, dass endlich ein echter Schutz für Whistleblower etabliert wird.
Außerdem wünsche ich mir, dass die notwendigen Konsequenzen aus den von mir aufgedeckten, mittlerweile unstrittigen Fakten gezogen werden: Ich halte es für unerträglich, dass die Bundesregierung die ‚Kugelhaufen-Lobby‘ aus Aachen/Jülich in intransparenter Weise mit der Übergabe des in Deutschland erarbeiteten Know Hows an die Internationale AtomenergieOrganisation IAEA in Wien beauftragt hat, also einen Kreis, der durch Verschleiern und Abstreiten für das Debakel um die Kugelhaufentechnik wesentlich verantwortlich ist und der mit dem Verdacht auf Wissenschaftsbetrug leben muss. Hier ist sicherzustellen, dass der IAEA keine geschönten Informationen übergeben werden, da sonst zu befürchten ist, dass sich das deutsche Fiasko um Kugelhaufen-HTR andernorts wiederholt.
Weiterhin wünsche ich mir, dass die Bundesregierung auch andere Forderungen der Kugelhaufen-Lobby kritischer hinterfragt: Ich denke da an die gewünschte und bereits angelaufene Entwicklung einer umwelttechnisch problematischen Wiederaufarbeitung deutscher Kugelbrennelemente auf einem US-Militärgelände. Dies ist ein Vorhaben, das vordergründig zwar mit Entsorgungsproblemen gerechtfertigt wird, gleichzeitig aber eine milliardenschwere Investition in zukünftige Kugelhaufenreaktortechnik darstellt und damit als Wiederbelebungsversuch dieser gescheiterten Technologie gewertet werden kann. Eine wissenschaftlich unabhängige Bewertung dieses Problemkreises ist dringend geboten, zumal eine nachhaltigere Entsorgung der Kugeln in Deutschland möglich wäre .
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Der Amtstierärztin Dr. Margrit Herbst wurde gekündigt, nachdem sie 1994 in der Presse ihren begründeten Verdacht auf BSE-Befall deutscher Rinder offenbart hatte. Seit 1990 waren ihr im Rahmen von Schlachttier-Untersuchungen BSE-Symptome bei Rindern aufgefallen, aber ihre internen Meldungen blieben erfolglos und das Fleisch wurde weiter für den Verzehr verarbeitet. Margrit Herbst erhielt nie wieder eine Anstellung.
Von Dr. Margrit Herbst
A. Zerstörung meiner finanziellen Existenzgrundlage
1 Gehaltseinbußen bei Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und schließlich deutlich verminderten Rentenansprüchen nach Einstellung der Gehaltszahlungen wg..Arbeitsplatzverlust im Alter von 54 Jahren 2. durch Aufwendungen für Gerichts- und Anwaltskosten 3. durch Fahrten zu den Arbeitsämtern, Gerichten, Anwälten und Ärzten 4. durch erhebliche Aufwendungen für eigene Büroarbeiten im Rahmen der gerichtlichen Auseinandersetzungen 5. durch Kosten für Umzüge in kleinere Wohnungen
B. Gesundheitsschäden infolge Mobbing und der systematischen Einschränkung und Behinderung meiner BSE-Untersuchungsmöglichkeiten durch Vorgesetzte
Da der Arbeitgeber wegen meines Schwerbehindertenstatus und meiner langjährigen Angestelltentätigkeit kein normales Kündigungsrecht hatte, wurde Mobbing eingesetzt mit der Zielsetzung, mich aus dem Arbeitsverhältnis heraus zu drängen. Dass systematischer Psychoterror durch Mobbing meine Gesundheit geschädigt hat, beweisen das gehäufte Auftreten von verschiedenen gravierenden, teils irreversiblen Gesundheitsschäden und die zunehmenden Arbeitsunfähigkeitszeiten.
Rechtlich relevante Mobbing-Handlungen:
1. Zwang zur Durchführung von gesundheitsschädlichen Arbeiten
2. Vorenthaltung von Lärmschutzmaßnahmen
3. Ablehnung von Arbeitsplatzumbesetzungs- und Wiedereingliederungsmaßnahmen
4. Zwang zur Übernahme von sinnlosen oder kränkenden Arbeiten
5. Herabsetzende und entwürdigende Kritik der Arbeitsleistung
6. Verbale Drohungen gegen mich als alleinerziehende Mutter
7. Bespitzelung durch Kollegen und Schlachthofmitarbeiter
C. Anfeindungen, Schikanen und Diskriminierung
1. durch schikanöse Weisungen des Fleischhygieneamtsleiters Dr. B, z. B. zur Anfertigung von schriftlichen Strafarbeiten und Zwang zur Untersuchung eines BSE – verdächtigen Rindes ohne minimale Schutzvorkehrungen.
2. durch üble Nachrede der Abgeordneten Frau Dr.XX in einem Artikel der Segeberger Zeitung mit der Überschrift: „Veterinärin muss zur Verantwortung gezogen werden“.
3. durch Verleumdung von Frau Dr. B., dokumentiert in einem Zeitungsbericht des Hamburger Abendblattes mit der Überschrift:„BSE – Amt geht in die Offensive“.
4. durch wissentlich falsche Verdächtigung durch den Landrat des Kreises Segeberg im Rahmen eines tierseuchenrechtlichen Bußgeldverfahrens. Verfahrenseinstellung nach anwaltlicher Androhung der Erstattung einer Strafanzeige.
5. durch fristlose Kündigung nach Irreführung der Öffentlichkeit und des Landtages „in Sachen BSE“, dokumentiert in einem MELFF-Untersuchungsbericht aus dem Jahre 1994, und verzerrenden Behauptungen der Arbeitgeberseite in den Gerichtsverfahren.
Bitte um Gerechtigkeit
Entlassen wurde ich, obwohl das Landesarbeitsgericht eine Wiedereinstellung empfohlen hatte, weil es erkannt hatte, dass es in meinem Fall letztlich um das Grundrecht auf Meinungsäußerungsfreiheit ging. Auch heute noch erwarten die Öffentlichkeit und ich, dass die Politik endlich die Verantwortung für das Unrecht, das ich erleiden musste, übernimmt und mir wenigstens eine angemessene finanzielle Entschädigung zukommen lässt. Auf diese Art und Weise könnte man unseren Bürgern ein wenig Politikverdrossenheit nehmen und mir die Möglichkeit geben, in einem angemessenen Rahmen mein weiteres Leben zu gestalten.
Schlussbetrachtung
Seit vielen Jahren wird uns versichert, dass das Infektionsrisiko für den Menschen verschwindend gering sei, obwohl die Artenbarriere in mindestens 67 Fällen durchbrochen wurde und die Erkenntnisse über die Gesamtheit der spongiformen Enzephalopathien alarmierend sind. Trotz allem fehlen viele wissenschaftliche Fakten, die es ermöglichen, sichere Aussagen über die Anzahl der eventuell latent TSE-Infizierten sowie über die Manifestationsrate dieser bisher therapieresistenten Erkrankungen und ihrer Latenz- und Inkubationszeit zu machen. Der statistischen Wahrscheinlichkeit nach müssen auch in Deutschland BSE-infizierte Menschen vorhanden sein. Immer wieder gibt es auch bei uns von vielen Seiten vertrauliche Hinweise auf Creutzfeldt-Jakob-Patienten. Die Behauptung, dass in Deutschland bisher kein Patient an BSE im Menschen erkrankt sei, widerspricht jeglicher wissenschaftlichen Logik, zumal bereits experimentell nachgewiesen wurde, dass BSE nicht nur in der neuen Variante der Creutzfeldt-JakobKrankheit, sondern auch als sogenannte sporadische Form, in Deutschland anzutreffen ist. Es ist höchst wahrscheinlich, dass wir es auch in Deutschland mit einem unbekannten Reservoir von Menschen zu tun haben, die mit verschiedenen Erregerstämmen bereits infiziert sind, aber noch keine Krankheitserscheinungen
„Ich wusste, dass Whistleblower in Deutschland kaum geschützt sind. Die Konsequenzen waren Teil meiner bewussten Entscheidung. Aber wie schlimm es dann wirklich kommt, kann man sich kaum vorstellen.“ (Martin Porwoll, Bottrop)
Weitere Infos: https://www.whistleblower-net.de/ Bild: flickr/L.N