Die Unternehmensgruppe Creditreform gibt jährlich den Schuldenatlas heraus. Aktuell ist die Überschuldung von Privatpersonen in Deutschland seit 2014 zum vierten Mal in Folge angestiegen. Zum Stichtag 1. Oktober 2017 wurde für die gesamte Bundesrepublik eine Überschuldungsquote von 10,04 Prozent gemessen. Damit sind über 6,9 Millionen Bürger über 18 Jahre überschuldet und weisen nachhaltige Zahlungsstörungen auf. Dies sind rund 65.000 Personen mehr, als noch im letzten Jahr, eine Steigerung von 0,9 Prozent. Die Überschuldungsquote ist leicht gesunken, weil die Bevölkerung 2016 nochmals spürbar zugenommen hat.
Was auf den ersten Blick irritiert, ist die Zahl der Verbraucherinsolvenzen im Jahr 2016. Mit 77.238 Fällen ist sie um 3,6 Prozent niedriger als im Jahr 2015. Einen Anstieg der Verbraucherinsolvenzen hatte es zuletzt im Jahr 2010 gegeben, damals hatten 7,6 Prozent mehr Privatpersonen das Insolvenzverfahren beantragt als im Jahr 2009. Die Zeiten der jährlichen Steigerungen von 36 Prozent, wie vor zehn Jahren, sind mittlerweile Geschichte.
Im ersten Halbjahr dieses Jahres haben 45.145 Privatpersonen Insolvenz angemeldet – 13,2 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Das ist der inzwischen siebte Rückgang in Folge,
Wie passt dies mit der Rekordzahl von 7 Millionen Menschen über 18 Jahre, die überschuldet sind, zusammen?
Prekär Beschäftigte und Rentner zunehmend von Überschuldung betroffen
Die steigende Anzahl von überschuldeten Menschen spiegelt die gesellschaftliche Situation wider. Während Wohlstand und Reichtum mehr und mehr zunehmen, wird ein wachsender Teil der Bevölkerung von der positiven gesamtwirtschaftlichen Situation vollkommen abgekoppelt. Dies sind vor allem Menschen mit atypischer Beschäftigung, die sich durch niedrige Löhne, schlechte Arbeitsbedingungen und keine oder nur geringe soziale Absicherung auszeichnet. Zu den Verlierern zählen zunehmend auch ältere Menschen, die von ihrer Rente nicht mehr leben können.
Die steigende Zahl prekärer Beschäftigungsverhältnisse führt dazu, dass nicht nur viele Menschen ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können, sondern auch im Alter nur wenig Rente erhalten. So kann der Einstieg in die Überschuldung schon durch die rund 18 Euro Beiträge für ARD/ZDF (früher GEZ-Beiträge), die am Monatsende fehlen, bedeuten, in die Schuldenfalle zu tappen. Bei Nichtzahlung des Beitrags beginnt die rigorose Vollstreckung im Rahmen der Amtshilfe durch die Kommunen. Da wird dann nicht nur das Konto und der Lohn gepfändet, sondern auch sofort mit einem Eintrag in das Schuldnerverzeichnis reagiert.
Die Erhöhung der Lebenshaltungskosten spielt nicht nur bei den beiden Bevölkerungsgruppen der prekär Beschäftigten und Rentnern eine Schlüsselrolle bei der Überschuldung. Insbesondere in Groß- und Universitätsstädten haben mittlerweile sogar Normalverdiener Schwierigkeiten, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Ein sehr hoher Anteil des Familieneinkommens fließt sofort in die Mietkosten – zum Teil mehr als 40 Prozent, dazu sind auch die Energiekosten extrem angestiegen.
In den vergangenen Jahrzehnten wurden Gewinn- und Unternehmenssteuern sowie Spitzensteuersätze gesenkt, dagegen wurde die Mehrwertsteuer erheblich erhöht. Letztere trifft besonders Menschen, die ohnehin wenig zum Leben haben. Begleitet werden diese Prozesse auch durch die „große Politik“ und zunehmend kommen arme Städte in einen Teufelskreis. Die hohe Verschuldung der Kommune führt dazu, dass sich die öffentliche Armut auch auf die armen Haushalte negativ auswirkt. Wenn die arme Stadt ihre sozialen Ausgaben kürzt und gleichzeitig die Gebühren anhebt, bedeutet das für arme Haushalte eine untragbare Belastung.
Prekär Beschäftigte und Rentner haben meistens keinen Zugang zur kostenfreien Insolvenzberatung
Bei der derzeitigen Förderungspraxis können zahlreiche Zielgruppen für die Schuldner- und Insolvenzberatung nicht adäquat mit Beratungsangeboten versorgt werden. So stehen die anwachsende Gruppe der überschuldeten älteren Menschen, überschuldete Jugendliche und junge Erwachsene und die überschuldeten Geringverdiener nicht im Fokus.
Es fehlt z.B. ein spezielles Beratungsangebot für überschuldete ältere Menschen.
Überschuldete ältere Menschen
Die Zahl der Insolvenzen bei Personen, die über 60 Jahre alt sind, stieg in den vergangenen Jahren in Deutschland im zweistelligen Prozentbereich an.
Bei den Überschuldungsfaktoren kommen bei älteren Menschen noch einige weitere hinzu, so z.B.:
– Einkommensreduzierung bei Renteneintritt, Auswirkung der steigenden Altersarmut,
– steigende Energie- und Lebenshaltungskosten bei stagnierenden Renteneinkünften,
– steigende Gesundheitsausgaben,
– mangelnde Unterstützung durch Angehörige,
– finanzielle Unterstützung für die Familien ihrer Kinder und für die Enkel,
– aus Scham werden oft die notwendigen finanziellen Hilfen des Staates nicht in Anspruch genommen,
– Tod des Ehepartners, Mitverpflichtung bei Krediten des Verstorbenen, keinen Überblick über die Finanzen, da nur der Ehepartner allein Einblick hatte
– hohe Ratenzahlung, die die Existenz gefährden und fehlende Prioritätensetzung bei der Ratenzahlung,
– Überschuldung für Pflegedienstleistungen,
und ältere Menschen werden häufig Opfer von Haustürgeschäften und unseriösen Geschäften.
Schulden zu haben, ist für viele ältere Menschen ein Tabuthema, bei dem sie völlig auf ihre Rechte verzichten und sich selbst den Gläubigern ausliefern.
Als Ansprechpartner müssen die Beratungsstellen auch langfristig zur Verfügung stehen und die älteren Menschen aktiv begleiten, z.B. beim Leben an der Pfändungsgrenze oder während des Insolvenzverfahrens. Es müssen passgenaue Angebote für ältere überschuldete Menschen entwickelt und die Präventionsarbeit ausgebaut werden. Notwendig ist eine frühzeitige Budgetberatung, Informationen über Sozialleistungen, Abbau von Beratungshemmschwellen und die Bearbeitung typischer Schuldenfallen im Alter.
Berufstätige überschuldete Menschen
Die Erhöhung der Lebenshaltungskosten spielt sogar eine Schlüsselrolle bei der Überschuldung, insbesondere in Groß- und Universitätsstädten haben mittlerweile sogar Normalverdiener Schwierigkeiten, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Ein sehr hoher Anteil des Familieneinkommens fließt sofort in die Mietkosten. Wenn dann noch der Arbeitsplatz verloren geht, ist die Abwärtsspirale vorgezeichnet.
Wenn aber erwerbslose Menschen mit dem „Vermittlungshemmnis Schulden“ entschuldet werden und dann in die Leiharbeit, Teilzeitarbeit oder unterbezahlte Arbeit vermittelt oder in prekäre Beschäftigungsverhältnisse gedrängt werden, bedeutet das nicht unbedingt eine Verbesserung der individuellen wirtschaftlichen Situation. Sie sind dann immer noch nicht in der Lage, aufgelaufene Schulden abzubauen und müssen sich, um am Existenzminimum leben zu können, neu verschulden.
Schuldnerberatung ist eine Pflichtaufgabe der Kommune, auch in Dortmund
Die Schuldnerberatung ist eine Pflichtaufgabe der Kommune. Mit der Beratung sind in Dortmund das Diakonische Werk, die Verbraucherzentrale und der Sozialdienst katholischer Männer und Frauen betraut, außerdem eine private Schuldnerberatung und die Beratung bei der Grünbau gGmbH.
Etwa 20.000 Haushalte in Dortmund leben an der Pfändungsfreigrenze und damit am Existenzminimum. Unter den 10 größten deutschen Städten steht Dortmund bei der Privatverschuldung hinter Duisburg auf Platz 2. Jeder siebte Dortmunder ist nach dem aktuellen Schuldner-Atlas überschuldet. Im Vergleich zu anderen Städten mit mehr als 400.000 Einwohnern wird für Dortmund die zweithöchste Schuldnerquote in Höhe von 14,44 Prozent ausgewiesen. Im Postleitzahlbezirk 44145 sind es sogar fast 30 Prozent, dort ist jeder 3. Bewohner überschuldet.
Der Beratungsbedarf in Dortmund ist deutlich höher als die vorhandenen Beratungskapazitäten. Bei 180 Anfragen pro Woche und rund 75.000 Überschuldeten in Dortmund reichen die Mittel nicht aus, um dem hohen Nachfragebedarf gerecht zu werden. Trotz steigenden Fallzahlen stehen bei den gemeinnützigen Anstellungsträgern der Schuldnerberatung nach wie vor nicht einmal 10 Vollzeitfachkräfte zur Verfügung.
Beim Diakonischen Werk, Anfang des Jahrhunderts noch mit 8 Vollzeitinsolvenzberater ausgestattet, arbeiten derzeit nur noch 2 Fachkräfte bei gleichgebliebener öffentlicher Förderung.
Schuldnerberatung nach dem § 16 a SGB II
Der Vertrag mit der Stadt Dortmund zur Schuldnerberatung nach dem § 16 a SGB II richtet sich an die Gruppe der Menschen mit Arbeitslosengeld II-Bezug. Das vorgesehene Budget für die Schuldnerberatung für Menschen im ALG II-Bezug in Höhe von rund 400.000 Euro pro Jahr (Stand 2016) reicht nicht aus, um den hohen Bedarf zu decken. Die städtischen Mittel finanzieren lediglich ca. 270 Schuldnerberatungsfälle pro Jahr, bei ca. 40.000 Bedarfsgemeinschaften.
Studie „Einbeziehung der kommunalen Leistungen in die Zielsteuerung des SGB II“:
Die Schuldnerberatung als Eingliederungshilfe und die Sucht- und psychosoziale Beratung gemäß § 16 SGB II hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit der Studie „Einbeziehung der kommunalen Leistungen in die Zielsteuerung des SGB II“ genauer beleuchtet und brisante Daten zur psychosozialen Lage der rund 4,3 Millionen Bezieher von Arbeitslosengeld II erfasst.
Die Untersuchung zeigt auf, dass der erhebliche Hilfe-, Betreuungs-, Behandlungs- und Beratungsbedarf vieler Hilfeempfänger nicht einmal ansatzweise gedeckt wird.
Ein Beispiel: 25 Prozent der erwerbsfähigen Arbeitslosengeld II-/Hartz-IV-Empfänger, also mehr als eine Million Menschen haben Schuldenprobleme. Im Jahr 2011 erhielten aber nur 34.000 von ihnen eine Schuldnerberatung.
Weiter geht die Studie davon aus, dass knapp eine Million der 4,3 Millionen Empfänger der Grundsicherung psychosoziale Probleme hat. Eine Betreuung erhielten 2011 aber nur 19.000 Menschen.
Oft verstärkten sich die genannten Probleme sogar gegenseitig.
In der Studie wird darauf hingewiesen, dass psychische Störungen häufig nicht offenbart würden. Auch sind die Hilfen von Jobcenter zu Jobcenter sehr unterschiedlich. In den zuständigen Behörden fehlt es häufig an konkretem Wissen und teilweise wohl auch am Wollen relevanter Akteure. Ob die Angebote der sozialintegrativen Leistungen und deren Verzahnung mit den arbeitsmarktpolitischen Leistungen funktionieren oder nicht, ist oft abhängig von der Kompetenz und dem Engagement der örtlichen Mitarbeiter in den Jobcentern. Die Betreuungs- und Beratungsplätze sind bei weitem nicht ausreichend.
Die Untersuchung weist darauf hin, dass die Effizienz zu wünschen übrig lässt und falls doch das „Vermittungshemmnis Schulden“ beseitigt und eine Arbeit aufgenommen ist, findet sich der meist prekär Beschäftigte bei den Berufstätigen wieder, für die es, genauso wie für die älteren Menschen, keinen Zugang für eine kostenfreie Insolvenzberatung gibt.
So, wie die Überschuldung in den vergangenen Jahren zugenommen hat, hat auch, trotz gestiegener Fördersummen, das gemeinnützige und kostenlose Beratungsangebot abgenommen.
Entschuldung durch das Verbraucherinsolvenzverfahren
Als eine der letzten Reform in Deutschland, die auch ihren Namen verdient, ist die Einführung der Verbraucherinsolvenz im Jahre 1999.
Das Verfahren kommt nur in Betracht, wenn der Betroffene zahlungsunfähig und überschuldet ist. Da das Verfahren recht kompliziert ist, ist es meistens erforderlich, sich den Rat und die Begleitung einer Schuldnerberatungsstelle einzuholen.
Vor der Antragstellung beim Insolvenzgericht müssen außergerichtliche Verhandlungen mit den Gläubigern auf der Grundlage eines Schuldenbereinigungsplanes geführt werden. Erst wenn diese Verhandlungen gescheitert sind, kann der Insolvenzantrag gestellt werden. Hierzu muss ein amtliches Formular benutzt werden. Das Gericht entscheidet zunächst, ob ein nochmaliges Verhandeln mit den Gläubigern über den Schuldenbereinigungsplan Sinn macht. Kommt ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan nicht zustande, wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet.
Voraussetzung ist, dass genug Vermögen für die Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist. Das Gericht kann die Verfahrenskosten auf Antrag stunden, wenn kein Vermögen vorhanden ist oder der Vorschuss nicht gezahlt werden kann. Die gestundeten Verfahrenskosten werden mit dem pfändbaren Anteil am Einkommen während des Verfahrens zurückgezahlt. Wer kein pfändbares Einkommen hat, muss erst zahlen, wenn Geld dafür zur Verfügung steht. Spätestens 4 Jahren nach dem Ende des gesamten Verfahrens endet aber die Rückzahlungsverpflichtung.
Bereits mit dem Insolvenzeröffnungstag beginnt die 6-jährige Verfahrenszeit bis zu Restschuldbefreiung zu laufen.
In dieser Zeit muss der Schuldner
– den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Treuhänder/Insolvenzverwalter abgeben
– wenn er arbeitslos ist, sich um Arbeit bemühen und eine zumutbare Beschäftigung aufnehmen
– jeden Wechsel der Wohnung und des Arbeitsplatzes anzeigen
und ererbtes Vermögen zur Hälfte abführen.
Die Gläubiger haben während des Verfahrens die Möglichkeit, einen Antrag auf Versagen der Restschuldbefreiung zu stellen, wenn z.B. falsche Angaben gemacht worden sind, Vermögen verschwendet wurde, fehlende Mitwirkung im Verfahren vorliegt oder dem Treuhänder/Insolvenzverwalter die wichtigen Veränderungen nicht mitgeteilt wurden. Nach 6 Jahren oder 72 Monaten wird die Restschuldbefreiung erteilt und der Schuldner ist schuldenfrei.
Die allgemeinen Einsparungen bei den Staatsleistungen sind auch nicht an den Schuldnern vorbeigegangen. Ihnen soll in Zukunft stärker der Wind ins Gesicht wehen. So ist das Beratungs- und Prozesskostenhilferecht geändert worden, das ja auch die Stundung der Verfahrenskosten regelt.
Am 01. Juli 2014 trat das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte in Kraft. Wie der Name schon sagt, sollen die Rechte der Gläubiger gestärkt und die Hürden für die Restschuldbefreiung der Schuldner erhöht werden. In der Praxis hat die „Reform“ fatale Folgen für die Betroffenen, Schuldnerberatungsstellen können davon viele Beispiele vorbringen.
Öffentliche Mittel für Schuldner- und Insolvenzberatung landen nicht immer bei den überschuldeten Menschen
Die Ideologie der Privatisierung der Bildungs- und Sozialeinrichtungen hat mittlerweile einige unumkehrbare sozialpolitische Fakten geschaffen und auch die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen nicht verschont. Die Beschäftigten dort müssen mit ansehen, dass
– die Sozialstandards auf ein tiefes Niveau abgesenkt wurden,
– die Sozialbürokratie vornehmlich Aufgaben des Socialcontrolling mit den Instrumenten Aktivierung und Sanktionierung übernommen hat,
– ganz im Sinne der betriebswirtschaftlichen Gewinn- und Verlustrechnung die Vermarktung des Einzelfalls am Anfang jeder Maßnahmekette steht und sämtliche weitere Maßnahmen als Wirkungs- und Erfolgsbilanzierung begleitet,
– das „Salesmanagement“ die Leitungsgremien und Mitarbeiterteams durchdringt, eingebettet in einer Neuorganisation des Gesamtbetriebes, die die Marktfähigkeit und den Verkauf des Sozialprodukts im Konkurrenz- und Preiskampf behaupten soll,
– innerhalb des Dienstleistungsprozesses im Bereich Bildung und Soziales neue, leistungs- und ergebnisorientierte Strukturen entstehen, wobei die sozialkulturellen Beziehungen zwischen den Akteuren entfremdet werden, weil sie monetarisiert wurden.
– der Staat und die Sozialbürokratie die Marktgesellschaft als Gesamtheit organisieren und eine zielführende Funktionalität seiner Bürger garantieren
und dass
die Messbarkeit und damit auch die Kontrolle und Steuerungsmöglichkeit der gesamtgesellschaftlichen Arbeit letztendlich sowohl im Produktions- als auch im Dienstleistungssektor stattfindet, wobei dieser Dienstleistungssektor noch immense Einsparungsmöglichkeiten, vorrangig bei den gesellschaftlichen Bildungs-, Gesundheits- und Sozialleistungen bietet.
Die Beschäftigten müssen aushalten, dass z. B.
– trotz eklatanter Unterbesetzung, die Stellenpläne nicht eingehalten werden müssen,
– durch den Personalmangel die Klienten schlecht oder gar nicht versorgt werden können,
– das Geld, das der Kostenträger für Personal bereitstellt, beim Anstellungsträger auf die hohe Kante oder in „Rückstellung“ gelegt wird
und dass der Kostenträger augenzwinkernd öffentlich kundtut, dass der Anstellungsträger auch einen finanziellen Anreiz für die Durchführung der Aufgabe benötigt und nicht abspringt.
So ergibt sich eine explosive Atmosphäre in den Beratungsstellen, bei der die Klienten um Beratungstermine kämpfen, die Beschäftigten überlastet, überfordert und zunehmend frustriert sind, die Leitungen ihre betriebswirtschaftlichen Erfolgsergebnisse den Geschäftsführungen präsentieren müssen und die Sozialkonzerne nach dem Motto „the winner takes it all“ weiter wachsen und wachsen.
In eingangs erwähnte Irritation löst sich so dialektisch auf. Die Zahl der überschuldeten Menschen steigt und die Zahl der Privatinsolvenzen sinkt.
Quellen: creditreform, waz, Schuldenbarometer, Crifbürgel, wdr Bild: dgb.de