Wie der Flüchtlingsschutz 2024 weiter demontiert wurde – und was für 2025 droht

Von PRO ASYL

Ein für den Flüchtlingsschutz schockierendes Jahr geht zu Ende. In Deutschland hat sich der Rechtsruck manifestiert, befeuert von populistischen und flüchtlingsfeindlichen Debatten. Die EU setzt mit Asylrechtsverschärfungen (GEAS) und Gewalt an den Grenzen weiter auf Abschottung. PRO ASYL blickt zurück und nach vorn

Das Jahr 2024 war ein Jahr voller Umbrüche, schockierender Ereignisse und gesellschaftlicher Herausforderungen, die tiefe Spuren hinterlassen haben. Bereits zu Beginn sorgten die verstörenden Correctiv-Enthüllungen über das Potsdamer Geheimtreffen für Empörung. An dem Treffen hatten neben bekannten Rechtsradikalen auch AfD-Vertreter und zwei Mitglieder der Werteunion teilgenommen. Dort diskutierte Deportationspläne für Millionen Menschen mit Migrationsgeschichte und ihre Unterstützer*innen führten zu massiven Protesten, bei denen Hunderttausende auf die Straßen gingen.

Dies war aus Sicht von PRO ASYL ein klarer Auftrag der Gesellschaft an die Politik, sich gegen Rechtsextremismus und menschenfeindliche Positionen zu stellen. Doch statt ruhige und sachliche Diskussionen zu führen, wurden im Laufe des Jahres immer neue flüchtlingsfeindliche Debatten losgetreten.

Konkret wirkte sich dies in neuen Gesetzesverschärfungen, mehr Abschiebungen und Wahlerfolgen rechter Parteien bei den Landtagswahlen in Thüringen, Sachsen und Brandenburg aus.

Ein großer Schock war der islamistische Angriff auf ein »Festival der Vielfalt« in Solingen – und damit auch ein Angriff auf die demokratische und offene Gesellschaft. Angesichts der eskalierenden Debatte im Nachgang warnte PRO ASYL die politischen Verantwortlichen in der demokratischen Mitte, nicht in einen Überbietungswettbewerb mit den Rechtsextremen und Völkischen einzutreten.

Nach Monaten des Dauerstreits zerbrach im November die Ampel-Koalition. Als progressives Regierungsbündnis angetreten, mit einem auch in Asyl- und Migrationsfragen in Teilen positiven Koalitionsvertrag, steht am Ende der Regierungszeit eine bittere Bilanz zum Flüchtlingsschutz: Wichtige Vorhaben des Koalitionsvertrags wurden nicht umgesetzt, dafür aber im Vertrag nicht vereinbarte Verschärfungen vorgenommen. Sinnbildlich dafür steht die Zustimmung zur umstrittenen europäischen Asylrechtsverschärfung, der GEAS-Reform. Ein Blick in das Wahlprogramm der aktuell in Umfragen stärksten Partei, der CDU, zeigt jedoch, dass die Diskussion um grund- und völkerrechtswidrige Vorschläge 2025 noch massiver werden wird.

Statt ruhige und sachliche Diskussionen zu führen, wurden im Laufe des Jahres immer neue flüchtlingsfeindliche Debatten losgetreten.

Wohl kaum eine Nachricht hat 2024 bei so vielen Menschen Freude ausgelöst und Hoffnung geweckt, wie der Sturz des brutalen Assad-Regimes in Syrien im Dezember 2024. Getrübt wurde die Freude jedoch durch engstirnige Rückkehr- und Widerrufsdebatten, die in Deutschland nur Stunden nach der Nachricht losgetreten wurden – und zudem weitgehend die aktuelle Situation in Syrien ignorieren.

Das Jahr 2024 hat die Herausforderungen und Abgründe im Umgang mit Asyl und Migration, Rechtsextremismus und gesellschaftlicher Spaltung auf eindrückliche Weise offengelegt – und wird als ein Wendepunkt in Erinnerung bleiben.

Deshalb wird PRO ASYL erst recht auch 2025 weiterhin für das Recht auf Asyl und die Menschenwürde einstehen. PRO ASYL wird sich flüchtlingsfeindlicher und populistischer Stimmungsmache entgegenstellen, im beginnenden Bundestagswahlkampf und darüber hinaus: an der Seite der Betroffenen, mit Fakten und mit der Verteidigung von Grundgesetz und Menschenrechten.

Inhalt:

  • Antragszahlen und Schutzquote im Asylverfahren sinken
  • Mehr Abschiebungen
  • Jetzt überall: Binnengrenzkontrollen und steigende Zurückweisungen
  • Gesetzesverschärfungen in Deutschland
  • Bezahlkarte als neues Diskriminierungsinstrument
  • Weitere Einschnitte bei den Sozialleistungen im Asylbewerberleistungsgesetz
  • Tote und Pushbacks an den EU-Außengrenzen
  • EU beschließt Asylrechtsverschärfung (GEAS-Reform)
  • Gefährlicher Unsinn: Auslagerungsversuche von Asylverfahren
  • Aufnahmeprogramme laufen aus
  • Erfolge vor Gericht
Antragszahlen und Schutzquote im Asylverfahren sinken

Im Jahr 2024 sind die Asylantragszahlen deutlich um rund 29 Prozent zurückgegangen – obwohl man angesichts des politischen Diskurses das Gegenteil erwarten würde. Rund 240.000 Menschen beantragten 2024 Asyl in Deutschland, 2023 waren es noch knapp 330.000.

Gesunken ist auch die Schutzquote von durchschnittlich knapp 70 Prozent auf nur noch 60 Prozent, obwohl sich an den Hauptherkunftsländern wenig geändert hat. Mit Syrien, Afghanistan, der Türkei, dem Irak, Somalia, dem Iran und der Russischen Föderation sind dies ausschließlich Kriegs- und Krisenstaaten mit oftmals autoritären Regimen, in denen keine Verbesserungen der Lagen zu verzeichnen waren.

Insbesondere die Menschen aus der Türkei erhielten seltener Schutz (12 Prozent nach 18 Prozent in 2023). Eine oft entscheidende Frage in Asylverfahren von türkischen Staatsbürger*innen ist, ob in der Türkei die Strafverfahren nach rechtsstaatlichen Kriterien ablaufen, wenn sie politisch motiviert sind. Ein 2024 von PRO ASYL veröffentlichtes Gutachten zur Lage der Justiz in der Türkei zeigt, dass in solchen Fällen nicht mit rechtsstaatlichen Verfahren zu rechnen ist. Auch für Menschen aus dem Iran ging die Schutzquote erneut und in hohem Maße zurück (von 45 Prozent in 2023 auf 37 Prozent in 2024), ohne dass sich die Menschenrechtssituation verbessert hätte.

Besonders relevant für 2025 wird die zum Ende des Jahres 2024 auffällig fallende Schutzquote für Schutzsuchende aus Afghanistan. Seit September 2024 werden jeden Monat an die zehn Prozent der afghanischen Asylsuchenden abgelehnt – Anfang des Jahres waren es nur drei Prozent. PRO ASYL hat 30 negative Entscheidungen von afghanischen Schutzsuchenden gesammelt und analysiert. Die Analyse zeigt: Die Argumentation des Bundesamts für Asyl und Migration (BAMF) ist lückenhaft und widersprüchlich. Trotz der dramatischen humanitären Lage und massiver Menschenrechtsverletzungen in Afghanistan geht das BAMF zu leichtfertig davon aus, dass junge afghanische Männer keinen Schutz benötigen würden. PRO ASYL unterstützt derzeit mehrere afghanische Schutzsuchende dabei, gegen ablehnende Bescheide zu klagen.

Auch zu beobachten sein wird die BAMF-Praxis zu Syrien. Dort lag die Schutzquote 2024 bei nahezu 100 Prozent. Seit dem Sturz von Diktator Baschar al-Assad hat das BAMF die Asylverfahren ausgesetzt. Es bleibt zu hoffen, dass das BAMF in 2025 aus Fehlern in der Vergangenheit lernt und nicht damit beginnt, Hunderttausenden Syrer*innen mit Hilfe von Widerrufsverfahren ihren Schutzstatus zu entziehen mit dem Ziel, diese in ein vermeintlich sicheres Syrien abzuschieben. Denn damit würde es sich nur selbst lahmlegen und die Verwaltungsgerichte massiv belasten. Das zeigt die Vergangenheit: So hatte das BAMF nach dem Sturz von Saddam Hussein im Irak ab 2004 Tausenden Menschen aus dem Irak den Schutzstatus entzogen, sich selbst und die Verwaltungsgerichte massiv belastet und vor allem aber die Menschen ohne Not entrechtet. Denn wegen der weiterhin sehr instabilen Sicherheitslage und des Chaos im Land führten diese tausendfachen Widerrufe nicht zu Abschiebungen oder Rückkehr – und ähnlich würde es derzeit auch mit Syrien laufen.

Mehr Abschiebungen

Medienberichten zufolge wurden bis Ende September 2024 fast 15.000 Menschen aus Deutschland abgeschoben, ein Anstieg um 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Hinter diesen Zahlen stecken nicht selten sehr dramatische Einzelfälle. Abschiebungen wurden und werden immer wieder als Allheilmittel zur Entlastung überforderter Kommunen verkauft. Das können sie aber schon von den Zahlen her nicht sein, zumal die Situation in vielen Ländern der Welt Abschiebungen nicht oder nur in geringem Umfang zulassen.

Deutlich effektiver und humaner ist das Chancen-Aufenthaltsrecht, um die Zahl der ausreisepflichtigen Personen in Deutschland zu senken. Bis September 2024 haben 72.000 Menschen diesen vorübergehenden Aufenthaltstitel bekommen, rund 5.000 Personen im Anschluss daran bereits ein längerfristiges Bleiberecht.

PRO ASYL hat scharfe Kritik an den vermehrten Abschiebungen sowie dem hohen politischen Rückführungsdruck in Deutschland geübt und besonders gegen Abschiebungen und entsprechende Forderungen danach in Länder wie Iran, Syrien und Afghanistan protestiert. PRO ASYL fordert den sofortigen Stopp dieser Rückführungen und Pläne. Im Gegenteil: Menschen müssen vor einer lebensbedrohlichen Rückkehr in repressive Staaten geschützt werden, da die jeweilige Sicherheits- und Menschenrechtslage dort weiterhin keine sichere Rückkehr zulässt.

Dass mittlerweile auch Jesid*innen, die den Völkermord überlebt haben, in den Irak abgeschoben werden, hält PRO ASYL für unverantwortlich und hat mehrfach einen Abschiebestopp gefordert. Mit einem gemeinsam mit dem vor allem im Irak engagierten Verein Wadi veröffentlichten Gutachten hat PRO ASYL auf die dramatische Lage der Jesid*innen im Irak aufmerksam gemacht.

Erstmals, seitdem die Taliban die Macht übernommen haben, startete am 30. August 2024 ein Abschiebeflug nach Afghanistan – nur zwei Tage vor den Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen. Trotz der prekären menschenrechtlichen und humanitären Situation in Afghanistan, die keine Abschiebungen erlaubt, ist 2025 mit weiteren Abschiebeflügen nach Kabul zu rechnen.

Angesichts der Tatsache, dass nur Stunden nach dem Sturz des syrischen Diktators Assad eine Diskussion über die Rückkehr syrischer Flüchtlinge in Deutschland entbrannte, ist zu befürchten, dass die Forderungen nach Abschiebungen nach Syrien lauter werden – obwohl es dort weiterhin unsicher, politisch ungewiss und die Versorgungslage weiterhin katastrophal ist

Jetzt überall: Binnengrenzkontrollen und steigende Zurückweisungen

»Irreguläre Migration« nach Deutschland verhindern und »Schleuserkriminalität zerschlagen« – Schlagwörter, mit denen die Bundesregierung 2024 begründete, warum sie nicht nur an den Binnengrenzkontrollen an den Grenzen zu Polen, Tschechien, Schweiz und Österreich festhielt – trotz eindeutiger Rechtsprechung des EuGHs, die dies verbietet –, sondern diese im September 2024 sogar auf sämtliche Binnengrenzen ausweitete. Deutschland kündigte kurzerhand eine zentrale europäische Errungenschaft, das kontrollfreie Reisen, auf – und löste einen Dominoeffekt im Schengenraum aus.

Dem vorangegangen war eine überhitzte Debatte, in der der CDU-Chef Friedrich Merz gar von einer angeblichen Notlage in Deutschland sprach, die systematische Zurückweisungen an deutschen Grenzen rechtfertigen würden. Doch solche Zurückweisungen wären eindeutig rechtswidrig.

Tatsächlich ist aber die Realität an den deutschen Grenzen schon jetzt alarmierend: Halbjahresstatistiken der Bundespolizei belegen, dass sich die Zahl der Zurückweisungen an den deutschen Landesgrenzen nach der ersten Einführungsrunde fast verdoppelt hat: von 9.464 (erstes Halbjahr 2023) auf 17.771 (erstes Halbjahr 2024). Die meisten Betroffenen kommen aus Hauptherkunftsländern von Schutzsuchenden wie Afghanistan, Syrien oder der Ukraine.

Auffällig ist, dass auch die Zahl der Asylanträge, die an der Grenze gestellt wurden, im selben Zeitraum drastisch zurückging: von 17.033 (erstes Halbjahr 2023) auf 7.784 (erstes Halbjahr 2024). Die Statistiken spiegeln sich in Berichten von Betroffenen und Menschenrechtsorganisationen in Nachbarstaaten Deutschlands wider. Wiederholt erreichen auch PRO ASYL Schilderungen, dass Menschen, die versucht haben, einen Asylantrag zu stellen, an deutschen Grenzen abgewiesen wurden. Das klingt nach Pushbacks auch an deutschen Grenzen.

Da die Forderung nach unmittelbaren Zurückweisungen ein prominentes Wahlkampfthema von CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz ist, werden die Diskussionen darüber auch im Jahr 2025 weitergehen. Und es ist zu befürchten, dass die rechtswidrige Praxis an den Grenzen verstärkt wird. Dies wird PRO ASYL weiter genau beobachten und, wo möglich, in Einzelfällen aktiv werden.

Gesetzesverschärfungen in Deutschland

Auch im Jahr 2024 wurden Gesetze im Asyl- und Aufenthaltsrecht geändert. Dabei verpasste die Ampel-Koalition jedoch die Chance, die im Koalitionsvertrag versprochenen Verbesserungen umzusetzen, zum Beispiel beim Familiennachzug oder bei der Identitätsklärung. Dass die Identitätsklärung dringend neu geregelt werden muss, verdeutlicht ein von PRO ASYL herausgegebenes Gutachten zur Passbeschaffung.

Im Januar 2024 beschlossen, trat am 27. Februar 2024 das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz in Kraft. Es enthält zahlreiche Verschärfungen, um Abschiebungen zu erleichtern. Dazu gehören die massive Ausweitung des Ausreisegewahrsams, der Abschiebungshaft und die Befugnis der Polizei, Räume in Gemeinschaftsunterkünften zu durchsuchen. PRO ASYL kritisiert, dass die Gesetzesänderungen zu einer noch brutaleren Abschiebungspraxis führen werden und die Rechte von Schutzsuchenden stark einschränken.

Nach dem islamistischen Attentat im Oktober 2024 in Solingen wurde mit dem »Sicherheitspaket« nachgelegt. Eindeutig verfassungswidrig ist der vorgesehene Leistungsausschluss für Dublin-Fälle (siehe hierzu auch den Punkt »Weitere Einschnitte bei den Sozialleistungen«), der bedeutet, dass bestimmte Schutzsuchende kein Recht auf Sozialleistungen mehr haben. Zudem beschloss die Ampel-Regierung eine europarechtswidrige Verschärfung der Widerrufsregeln, die einen Widerruf des Schutzstatus bei Reisen ins Heimatland vorsehen. Nach dem Sturz von Assad bekommt diese Verschärfung eine neue Dimension, haben doch viele syrische Flüchtlinge das Bedürfnis, endlich Verwandte wieder sehen oder nach ihnen suchen zu können.

Aufgrund der Verfassungswidrigkeit des »Sicherheitspakets« demonstrierte PRO ASYL dagegen, unter anderem kurz vor der Abstimmung mit einer Petitionsübergabe und einer szenischen Darstellung vor dem Bundestag, bei der die Waage der Justitia heftig ins Wanken geriet.

Eine der wenigen prinzipiell guten Neuigkeiten war die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts. Seit Juni 2024 gelten neue Voraussetzungen für die Einbürgerung. Die Reform erleichtert die doppelte Staatsangehörigkeit, schränkt jedoch gleichzeitig durch verschärfte Einbürgerungsbedingungen für bestimmte Gruppen den Zugang ein, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können.

Für 2025 wird die nationale Umsetzung der GEAS-Reform anstehen (siehe mehr weiter unten bei Abschnitt zur GEAS-Reform). Leider ist auch zu erwarten, dass nach der Bundestagswahl – je nach Wahlausgang – weitere nationale Verschärfungen anstehen werden.

Bezahlkarte als neues Diskriminierungsinstrument

Ein in Politik wie Medien heiß diskutiertes Thema war 2024 die Bezahlkarte. Sie soll Geflüchteten anstelle von Bargeld ausgehändigt werden und enthält bei der Zahlungsfunktion verschiedene Beschränkungen. So sind etwa Lastschriften und Überweisungen stark erschwert oder nicht möglich. Die Bezahlkarte diente erklärtermaßen der Abschreckung – was nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht erlaubt ist. Der Zielsetzung entsprechend planten die Bundesländer dennoch, die Karte möglichst restriktiv auszugestalten – als Diskriminierungsinstrument, wie PRO ASYL analysierte. Der Widerspruch renommierter Wissenschaftler*innen gegen die vorgebrachten Begründungen und die Einwände von Menschenrechtler*innen wurden in der aufgeheizten Debatte nicht zur Kenntnis genommen.

Im Frühjahr 2024 wurde die Bezahlkarte von der Ampel-Regierung im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bundesgesetzlich verankert. Besonders kritisierte PRO ASYL, dass dadurch auch solche Personen mit der Karte leben müssen, die eigentlich Anspruch auf Analogleistungen – also Leistungen wie Sozialhilfe und Bürgergeld – haben, weil sie schon länger in Deutschland leben.

Bereits vor der AsylbLG-Änderung erprobten verschiedene Länder und Kommunen unterschiedliche Bezahlkartensysteme. PRO ASYL dokumentierte zahlreiche Praxisprobleme: Die Zumutungen für die Betroffenen beginnen bei den starken Einschränkungen bei Einkäufen durch beschränkte Barabhebungen und endet im schlimmsten Fall in Verschuldungssituationen durch geplatzte Lastschriften. Hinzu kommen datenschutzrechtliche Verstöße und massive technische Umsetzungsprobleme.

2025 wird die Auseinandersetzung weitergehen. Immer mehr zivilgesellschaftliche Tauschinitiativen setzen sich dafür ein, schutzsuchenden Menschen das Leben mit Bezahlkarte zu erleichtern. Gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte führt PRO ASYL in geeigneten Fällen sozialgerichtliche Klageverfahren gegen die Bezahlkarte durch. Nach Teilerfolgen in Eilverfahren vor Sozialgerichten werden einige Fälle im kommenden Jahr als Hauptsacheverfahren weitergeführt werden.

Weitere Einschnitte bei den Sozialleistungen im Asylbewerberleistungsgesetz

Die Bezahlkarte war im Jahr 2024 nicht die einzige verfassungsrechtlich fragwürdige Verschärfung der sozialen Lage Geflüchteter. Eigentlich war im Koalitionsvertrag die Absicht festgehalten, das Asylbewerberleistungsgesetz »im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weiter[zu]entwickeln«. Die diskriminierende Schlechterstellung von Geflüchteten hätte beseitigt werden müssen. Doch beschlossen wurde das glatte Gegenteil:

Zu Jahresbeginn wurde die Zeit, in der geflüchtete Menschen mit den reduzierten Grundleistungen des AsylbLG leben müssen, von 18 auf 36 Monate verdoppelt. Diese Verlängerung auf drei lange Jahre wird insbesondere wegen des erschwerten Zugangs zur Gesundheitsversorgung dramatische Auswirkungen haben.

Im Jahr 2025 werden Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, noch ärmer: Sie erhalten zwischen 13 und 19 Euro weniger im Monat. Dies ergibt sich aus der jährlichen Anpassung an die Lohn- und Preisentwicklung durch das Bundessozialministerium. Diese Minusrunde gilt nur für Geflüchtete, nicht aber für Sozialhilfe- und Bürgergeldempfänger*innen, und vergrößert einmal mehr die bestehende Ungleichheit.

Schier sprachlos macht eine im November 2024 in Kraft getretene gesetzliche Regelung innerhalb des sogenannten Sicherheitspakets, die Geflüchteten nach einer Dublin-Entscheidung (die festlegt, dass ein anderes EU-Land für das Asylverfahren zuständig ist) jegliches Recht auf Unterkunft und Versorgung vollständig entzieht. Es drohen Obdachlosigkeit und Hunger. Bis Dezember 2024 noch nicht umgesetzt, wird PRO ASYL insbesondere diese Entwicklung beobachten und bekämpfen.

Alle diese Verschärfungen wurden gegen die Einwände von Zivilgesellschaft, Expert*innen und Wissenschaft beschlossen. Zudem erschreckt die Ignoranz, mit der die Verantwortlichen verfassungsrechtliche Bedenken schlicht übergangen haben. PRO ASYL wird im kommenden Jahr weiter für das Recht auf eine menschenwürdige Behandlung für alle Menschen streiten, insbesondere auf dem Rechtsweg.

Zudem drohen weitere Dammbrüche: CDU/CSU fordern in ihrem Wahlprogramm eine weitreichende »Bett-Brot-Seife«-Politik, also die Streichung aller Beträge für persönliche Bedürfnisse, und wollen, »wo immer möglich, einen gänzlichen Leistungsausschluss«. PRO ASYL wird sich weiterhin mit aller Kraft gegen die gesellschaftspolitische Wende zur sozialen Kälte stemmen.

Tote und Pushbacks an den EU-Außengrenzen

Auch an den EU-Außengrenzen verschärfte sich die Lage im Jahr 2024. Mindestens 2.368 Menschen haben laut UN-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) 2024 die Flucht über das Mittelmeer nicht überlebt oder werden seitdem vermisst (Stand 10.12.2024). Anders ausgedrückt: 2024 sind im Schnitt mehr als sechs Menschen pro Tag im Mittelmeer ertrunken, verdurstet oder aus anderen Gründen ums Leben gekommen.

Viele hätten gerettet werden können, doch der politische Wille zur Rettung fehlt. Ein staatliches, europäischen Seenotrettungsprogramm ist nicht in Sicht. Projektpartner von PRO ASYL in ItalienMalta und Griechenland prangern die verspätete oder gänzlich unterlassene Rettung durch die staatlichen Küstenwachen regelmäßig an und vertreten Überlebende und Angehörige. Auch 2024 kämpfte PRO ASYL gegen das Vergessen. So organisierte PRO ASYL zum Beispiel gemeinsam mit Überlebenden der Pylos-Schiffskatastrophe 2023 eine Gedenkveranstaltung in Berlin mit klaren Forderungen nach Gerechtigkeit.

2025 könnte sich die Lage weiter verschlechtern: Die Organisation Ärzte ohne Grenzen hat den Betrieb ihres Rettungsschiffs aufgrund der restriktiven italienischen Gesetzgebung bereits eingestellt. Diese habe es unmöglich gemacht, die Arbeit fortzusetzen, heißt es in dem Statement.

Auch auf anderen Routen hat sich die Situation für Geflüchtete 2024 zusätzlich verschärft. Beispiel polnisch-belarussische Grenze: Asylgesuche werden hier weiterhin größtenteils ignoriert; zudem verüben polnische und belarussische Sicherheitskräfte rechtswidrige und oftmals brutale Pushbacks sowie Misshandlungen. Wer seine Hoffnungen auf die neue polnische Regierung gesetzt hatte, wurde enttäuscht: Regierungschef Donald Tusk ging im Oktober 2024 noch einen Schritt weiter, als er ankündigte, das Recht auf Asyl an der Ostgrenze vorübergehend aussetzen zu wollen.

Statt gegen die systematischen Rechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen vorzugehen, hat die neue EU-Kommission in ihrer ersten Amtshandlung nach ihrer Wahl durch das EU-Parlament verkündet, bei »hybriden Bedrohungen« durch Geflüchtete schwerwiegende Eingriffe in das Grundrecht auf Asyl zu erlauben. Damit gibt sie insbesondere EU-Mitgliedstaaten mit Grenze zu Belarus und Russland de facto grünes Licht für Pushbacks. Bereits 2024 haben viele Länder rechtswidrige Praktiken etabliert. Es ist zu befürchten, dass der härtere Kurs der neuen Kommission 2025 zu noch mehr Gewalt gegen Flüchtlinge und völkerrechtswidrigen Zurückweisungen an Grenzen führen wird.

EU beschließt Asylrechtsverschärfung (GEAS-Reform)

Kurz vor der Europawahl im Mai 2024 wurde sie noch beschlossen: die größte Asylrechtsverschärfung der EU. Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ist ein historischer Tiefpunkt der EU, die künftig selbst Kinder in Grenzverfahren an den Außengrenzen inhaftieren will. Bis zum Sommer 2026 haben die Mitgliedstaaten Zeit, die Verschärfungen in ihr nationales Recht umzusetzen und ihre Praxis anzupassen. In Deutschland beschloss die Ampel-Regierung zwar kurz vor ihrem Aus noch den Entwurf für ein Umsetzungsgesetz der Reform in nationales Recht, weil es aber dafür keine Mehrheit im Bundestag mehr gibt, wird es in dieser Legislatur nicht mehr verabschiedet.

Nicht nur wird das Umsetzungsgesetz dann wohl – in vielleicht noch verschärfter Form – eines der ersten Projekte der neuen Bundesregierung werden, auch wird die Umstellung des deutschen Asylsystems 2025 ein wichtiges Thema für die Behörden (siehe den geleakten Entwurf für einen »Nationalen Umsetzungsplan«). So wird es um die Frage gehen, an welchen Standorten in Deutschland die umstrittenen Grenzverfahren umgesetzt werden sollen. Die Ampel-Regierung hatte in ihrem Vorschlag vorgesehen, die Anwendung der Grenzverfahren vorzuziehen – ob dies von der neuen Regierung auch verfolgt wird, bleibt abzuwarten. PRO ASYL wird sich weiter für eine Anwendung einsetzen, die stets die Menschenrechte wahrt!

Aber auch die EU ist im Asylbereich noch nicht mit der Rechtsetzung fertig. So soll die Regelung zu den sogenannten sicheren Drittstaaten bis zum Juni 2025 evaluiert werden. Mehrere Mitgliedstaaten – und auch die CDU – fordern, das sogenannte Verbindungskriterium zu streichen, um dann Asylsuchende auch in Länder abschieben zu können, in denen sie noch nie waren (siehe mehr bei Abschnitt zu den Externalisierungsversuchen). Zudem will die Kommission innerhalb der ersten 100 Tage ihrer Amtszeit einen neuen Vorschlag für eine Reform der Rückführungsrichtlinie vorstellen. Es ist zu befürchten, dass dieser Vorschlag starke Einschränkungen der Rechte der Betroffenen (zum Beispiel bei der Abschiebungshaft) enthalten wird. Auch die Frontex-Verordnung soll erneut aktualisiert werden, wohl mit dem Ziel, das Mandat der Grenzbehörde noch weiter auszuweiten.

Gefährlicher Unsinn: Auslagerungsversuche von Asylverfahren

Viele EU-Staaten wollen Asylverfahren in Drittstaaten auslagern. 2024 heizten auch deutsche Politiker*innen, allen voran die CDU, populistische Debatten über eine mögliche Auslagerung des Flüchtlingsschutzes in Länder außerhalb der Europäischen Union an. Das Ziel: die Abwehr von Flüchtlingen.

Das Bundesinnenministerium (BMI) führte auf Wunsch der Ministerpräsident*innenkonferenz Sachverständigenanhörungen durch, um zu klären, ob Deutschland Asylverfahren in Drittstaaten auslagern kann. Eine Mehrheit der Expert*innen – darunter auch PRO ASYL – zeigte sich überwiegend kritisch und lehnte die diskutierten Modelle ab. Sie machten deutlich, dass eine Auslagerung des Flüchtlingsschutzes weder zielführend noch realistisch umsetzbar ist, sowohl aus rechtlichen als auch aus praktischen Gründen. Das BMI hat angekündigt, noch 2024 einen neuen Bericht zu dem Thema zu veröffentlichen.

In der Praxis bestätigte sich die Einschätzung der angehörten Expert*innen gleich mehrfach: Der UK-Ruanda-Deal wurde im Juli 2024 von der neuen britischen Regierung unter Premierminister Keir Starmer endgültig gestoppt, nachdem er zuvor aufgrund rechtlicher Hürden lange nicht in Gang gekommen war. Damit fand unter dem Deal keine einzige Abschiebung nach Ruanda statt.

Auch Italiens Plan, extraterritoriale Asylverfahren in dem Nicht-EU-Staat Albanien durchzuführen, scheiterte 2024 krachend: In zwei Versuchen wurden insgesamt 23 Schutzsuchende aus Bangladesch und Ägypten aus internationalen Gewässern nach Albanien gebracht. Beide Male durchkreuzten italienische Gerichte die Pläne der post-faschistischen Regierung unter Giorgia Meloni – die Asylsuchenden mussten aus den albanischen Haftzentren nach Italien gebracht werden.

Trotzdem ist davon auszugehen, dass die Versuche der Auslagerung von Asylverfahren und Schutzverantwortung weitergehen werden. So soll die »sichere Drittstaaten«-Regel bis Mitte 2025 evaluiert werden (siehe weiter oben Abschnitt zur GEAS-Reform). Zudem hat Kommissionspräsidentin von der Leyen die Idee von »Return Hubs«, Abschiebezentren in Drittstaaten, ins Spiel gebracht. In der EU abgelehnte Asylsuchende sollen hier – vermutlich in Haft – auf ihre Abschiebung warten. Das Konzept bleibt bisher sehr vage und es wurden keine Länder genannt, die dafür in Frage kommen könnten. Doch viele Mitgliedsstaaten zeigen sich interessiert.

PRO ASYL wird sich diesem gefährlichen Unsinn weiter klar entgegenstellen.

Aufnahmeprogramme laufen aus

Nur wenige verfolgte und bedrohte Menschen haben die Möglichkeit, sicher nach Deutschland einzureisen. Denn weiterhin gibt es zu wenige sichere und legale Zugangswege – und absehbar werden es sogar noch weniger. Schließlich planen CDU/CSU laut ihrem Wahlprogramm, alle »freiwilligen Aufnahmeprogramme« zu beenden.

Auch eines der Prestigeprojekte der Ampel-Regierung, das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan, steht vor dem Aus – und konnte bisher nur erschreckend wenig Aufnahmen verzeichnen: Statt wie geplant pro Monat 1.000 Afghan*innen eine sichere Flucht vor dem Talibanregime zu ermöglichen, wurden von Oktober 2022 bis Anfang Dezember 2024 nur rund 1.020 Personen aufgenommen. Schon seit dem Sommer 2024 wurden keine neuen Aufnahmezusagen mehr erteilt, Nichtregierungsorganisationen wurden gebeten, keine neuen Fälle einzureichen.

Nun läuft nur noch die Abwicklung des Programms. Circa 2.000 Afghan*innen haben bereits eine Aufnahmezusage und sollen noch nach Deutschland geholt werden. Im Stich gelassen werden die wohl noch 17.000, Personen, die sich im Prozess der Antragstellung befinden.

Über andere rechtliche Wege wurde nach der Machtübernahme der Taliban bis Ende 2024 insgesamt etwa 35.000 Menschen aus Afghanistan die Einreise ermöglicht. Dies war also deutlich effektiver als das Bundesaufnahmeprogramm.

Für die Jahre 2024 und 2025 stellt Deutschland bis zu 6.500 Plätze für Resettlement, humanitäre Aufnahmen aus der Türkei und zwei Landesaufnahmeprogramme (Berlin, Brandenburg) zur Verfügung. Bis zum Sommer 2025 müssen die Mitgliedstaaten neue Zusagen für das UN-Resettlement-Programm auf europäischer Ebene machen. Auch die neue Bundesregierung muss dann festlegen, welche Zusagen sie macht.

Eine wichtige Ergänzung zu Bundesaufnahmeprogrammen waren stets die Landesaufnahmeprogramme, über die schutzberechtigte Personen Familienangehörige nach Deutschland holen konnten. In Berlin gab es 2024 noch Landesaufnahmeprogramme für Afghanistan, Irak und Syrien – doch laut Medienberichten wird diese absehbar nicht erneuert. Auch in Schleswig-Holstein fehlt bislang eine Verlängerung des Aufnahmeprogramms für Syrer*innen. In Thüringen sieht der neue Koalitionsvertrag keine Erneuerung der Landesaufnahmeprogramme für Syrien und Afghanistan vor. Damit werden weitere sicherer Zugangsweg versperrt.

Erfolge vor Gericht

Gerade in Zeiten von flüchtlingsfeindlichen Debatten, permanenten Gesetzesverschärfungen und entgrenzter Gewalt gegen Geflüchtete kommt der Justiz als menschen- und grundrechtliches Korrektiv eine enorme Bedeutung zu. Positive Gerichtsentscheidungen, durch die Grundrechte von Geflüchteten gestärkt werden, fallen nicht vom Himmel, sondern müssen in langwierigen und aufwendigen Verfahren hart erkämpft werden.

Im Hinblick auf die unsägliche Debatte über Zurückweisungen von Schutzsuchenden an den deutschen Grenzen konnte im Oktober in einer auch von PRO ASYL unterstützten Klage ein wegweisender Erfolg erreicht werden: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) urteilte im Fall eines Syrers, der 2018 von Deutschland auf Grundlage einer bilateralen Vereinbarung mit Griechenland ohne Verfahren direkt von der deutschen Grenze nach Griechenland abgeschoben worden war eindeutig: Eine solche Zurückweisung verstößt gegen das Verbot unmenschlicher und erniedrigender Behandlung. Damit ist höchstrichterlich geklärt, dass Deutschland verpflichtet ist, menschenrechtliche Standards zu wahren und den Zugang zu rechtsstaatlichen Asylverfahren auch an deutschen Grenzen zu gewährleisten. PRO ASYL hatte zusammen mit Partnerorganisationen die Klage des Syrers durch eine Eingabe vor Gericht unterstützt.

Ein wichtiger Sieg im Kampf um Gerechtigkeit für Geflüchtete, die von der griechischen Küstenwache brutal misshandelt oder sogar getötet werden, konnte im Januar von der PRO ASYL-Schwesterorganisation in Griechenland, Refugee Support Aegean (RSA), ebenfalls vor dem EGMR erreicht werden. Geklagt hatte die Witwe eines Syrers, der 2014 durch einen Kopfschuss von der griechischen Küstenwache getötet worden war. Griechenland wurde nicht nur wegen des Schusswaffeneinsatzes, sondern auch wegen fehlender rechtsstaatlicher Aufklärung des Falls vom EGMR in allen Punkten verurteilt. Es ist bereits die zweite von RSA erstrittene Verurteilung von Griechenland wegen schwerster Menschenrechtsverletzungen durch die griechische Küstenwache, weitere Verfahren sind noch anhängig.

Neue Rechtskämpfe stehen in Deutschland auch 2025 durch die 2023 eingeführte Möglichkeit der sogenannten Tatsachenrevision beim Bundesverwaltungsgericht an. Das Gericht hat nun die Kompetenz, nicht mehr nur in prozessualen Fragen Recht zu sprechen, sondern für alle deutschen Gerichte bindend zu entscheiden, welche Personengruppen in welches Land abgeschoben werden dürfen. Eine erste für Schutzsuchende negative Entscheidung zu Asylsuchenden, die in Italien einen Schutzstatus haben, hat das Bundesverwaltungsgericht im November getroffen: »Alleinstehenden, erwerbsfähigen und nichtvulnerablen international Schutzberechtigten drohen aktuell bei einer Rückkehr nach Italien keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen«.

Weitere Verfahren sind anhängig, unter anderem zu der Frage, ob Asylsuchende, die nach ihrer Flüchtlingsanerkennung in Griechenland nach Deutschland weiterfliehen und hier erneut einen Asylantrag stellen, wieder nach Griechenland abgeschoben werden dürfen. Die Verfahren werden von PRO ASYL und der griechischen Schwesterorganisation RSA unterstützt.

 

 

 

Quelle und weitere Infos: https://www.proasyl.de/
Bild: nord-dgb.de