Die in Tarifverträgen vereinbarten Ausbildungsvergütungen weisen seit jeher je nach Branche und Region sehr große Unterschiede auf. Die Spannbreite reicht aktuell von 325 Euro pro Monat, die Auszubildende im thüringischen Friseurhandwerk im ersten Ausbildungsjahr erhalten, bis zu 1.580 Euro im westdeutschen Bauhauptgewerbe, mit denen Auszubildende im vierten Ausbildungsjahr vergütet werden. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Auswertung von 20 ausgewählten Tarifbranchen, die das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung kurz vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres 2021 vorlegt.
„Die großen Unterschiede haben vor allem etwas mit der unterschiedlichen Verhandlungsposition der Gewerkschaften zu tun“, sagt der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Prof. Dr. Thorsten Schulten, „da die Ausbildungsvergütungen in der Regel im Rahmen der allgemeinen Lohnverhandlungen vereinbart werden. Mittlerweile kommt hinzu, dass in vielen Branchen ein zunehmender Fachkräftemangel den Anpassungsdruck in Richtung auf bessere Ausbildungsbedingungen erhöht.“ Die Unterschiede bei den tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen zeigen sich bereits im ersten Ausbildungsjahr: In sechs der 20 untersuchten Tarifbranchen liegen die Vergütungen oberhalb von 1.000 Euro pro Monat. Hierzu gehören:
- der Öffentliche Dienst mit einer monatlichen Ausbildungsvergütung von 1.043 Euro (Bund und Gemeinden) bzw. 1.037 Euro (Länder),
- die chemische Industrie mit 1.042 Euro im Bezirk Nordrhein und 1.033 Euro im Bezirk Ost,
- die Metall- und Elektroindustrie mit 1.037 Euro in Baden[1]Württemberg und 1.007 Euro in Sachsen,
- das Versicherungsgewerbe mit bundeseinheitlich 1.040 Euro,
- das Bankgewerbe mit bundeseinheitlich 1.036 Euro sowie
- die Deutsche Bahn AG mit bundeseinheitlich 1.004 Euro. Die höchste Ausbildungsvergütung unter den hier untersuchten Tarifbranchen wird aktuell mit 1.166 Euro (Öffentlicher Dienst: Bund und Gemeinden) bzw. 1.161 Euro (Öffentlicher Dienst: Länder) für die Pflegeberufe gezahlt, die mittlerweile innerhalb der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes über gesonderte Regelungen verfügen. Damit haben die Tarifvertragsparteien auf den akuten Fachkräftemangel in diesem Bereich reagiert. Allerdings gelten diese Ausbildungsvergütungen verbindlich nur für öffentliche Einrichtungen, die unter den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) oder den Tarifvertrag der Länder (TV-L) fallen. In privaten Pflegeeinrichtungen ohne Tarifvertrag kann die Ausbildungsvergütung hingegen auch deutlich geringer ausfallen.
In zehn der untersuchten 20 Tarifbranchen betragen die monatlichen Ausbildungsvergütungen im ersten Jahr zwischen 700 und 1.000 Euro. Hierzu gehören das Bauhauptgewerbe, die Druckindustrie, der Einzelhandel, das Gebäudereinigerhandwerk, die Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie, das Hotel- und Gaststättengewerbe, das KFZ[1]Handwerk, das Private Verkehrsgewerbe, die Süßwarenindustrie und die Textilindustrie. In der Landwirtschaft wird in Mecklenburg-Vorpommern mit 721 Euro mittlerweile auch eine Ausbildungsvergütung oberhalb der 700-Euro-Marke gezahlt. Im westdeutschen Tarifbezirk Nordrhein liegt die Ausbildungsvergütung in der Landwirtschaft mit 690 Euro hingegen noch knapp darunter.
Die geringsten Ausbildungsvergütungen werden im Bäckerhandwerk (645 Euro), in der Floristik (634 Euro in West- und 425 Euro in Ostdeutschland) und im Friseurhandwerk (575 Euro in Nordrhein[1]Westfalen und 325 Euro in Thüringen) gezahlt. In den bereits seit längerem nicht mehr erneuerten Tarifverträgen der ostdeutschen Floristik und des thüringischen Friseurgewerbes liegt die Ausbildungsvergütung sogar unterhalb der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung von 550 Euro im Monat (siehe auch Abbildung 2 im Anhang). Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) besteht aufgrund des Tarifvorrangs theoretisch die Möglichkeit, den Azubi-Mindestlohn zu unterschreiten. In der Praxis dürfte dies jedoch kaum zum Tragen kommen.
In lediglich sieben der vom WSI untersuchten Tarifbranchen existieren bundesweit einheitliche Ausbildungsvergütungen, darunter das Bäckerhandwerk, das Bankgewerbe, die Druckindustrie, die Deutsche Bahn AG, der Öffentliche Dienst und das Versicherungsgewerbe. Zuletzt sind im Gebäudereinigerhandwerk die ehemals niedrigeren Ausbildungsvergütungen in Ostdeutschland auf ein bundeseinheitliches Niveau angehoben worden.
In 13 Tarifbranchen bestehen hingegen nach wie vor Unterschiede im Niveau der Ausbildungsvergütungen zwischen den west- und den ostdeutschen Tarifgebieten. In der chemischen Industrie und der Metall- und Elektroindustrie liegen die ostdeutschen Ausbildungsvergütungen mit 9 bzw. 30 Euro pro Monat dabei nur relativ geringfügig unterhalb des hier berücksichtigten westdeutschen Tarifbezirks, wobei auch innerhalb Westdeutschlands regionale Unterschiede existieren. In anderen Tarifbranchen wie z.B. dem Friseurgewerbe oder der Floristik machen die Ost-West-Unterschiede nach wie vor mehr als 200 Euro pro Monat aus. In der Mehrzahl der Fälle differieren die Ausbildungsvergütungen zwischen 50 und 100 Euro. In zwei Branchen (der Landwirtschaft und der Süßwarenindustrie) liegen mittlerweile die ostdeutschen Ausbildungsvergütungen sogar leicht oberhalb des Westniveaus, was auf einen signifikanten Fachkräftemangel in diesen Bereichen hindeutet.
Die erheblichen Unterschiede zwischen den Branchen setzen sich auch im zweiten und dritten Ausbildungsjahr fort (siehe Tabelle 1 im Anhang). So variieren die Ausbildungsvergütungen im zweiten Lehrjahr zwischen 415 Euro im Friseurhandwerk von Thüringen und 1.230 Euro im westdeutschen Bauhauptgewerbe. Im dritten Lehrjahr liegen die Unterschiede zwischen 465 Euro (Friseurhandwerk Thüringen) und 1.495 Euro (westdeutsches Baugewerbe). In insgesamt elf Tarifbranchen verdienen die Auszubildenden ab dem dritten Jahr zum Teil deutlich mehr als 1.000 Euro. In weiteren vier Branchen wird dann zumindest in den westdeutschen Tarifbezirken die 1.000-Euro-Marke überschritten.
„Nach wie vor gibt es allerdings eine Reihe von Branchen mit sehr niedrigen Ausbildungsvergütungen“, erläutert Schulten. „Nach der Corona-Pandemie besteht gerade dort die Gefahr, dass sich über kurz oder lang nicht mehr genügend junge Leute für eine Ausbildung interessieren und sich der Fachkräftemangel immer weiter verschärft. Deshalb ist gerade in den klassischen Niedriglohnbereichen eine Stärkung der Tarifbindung und eine deutliche Aufwertung von Löhnen und Ausbildungsvergütungen nötig.“
Kontakt in der Hans-Böckler-Stiftung Prof. Dr. Thorsten Schulten Leiter WSI-Tarifarchiv Tel.: 0211-7778-239 E-Mail: Thorsten-Schulten@boeckler.de Rainer Jung Leiter Pressestelle Tel.: 0211-7778-150 E-Mail: Rainer-Jung@boeckler.de
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