35 Jahre Jugendarbeitslosigkeit und Ausbildungsnot in Dortmund

Jugendarbeitslosigkeitpanthermedia.netImmer, wenn sie nicht mehr so genau weiterwissen, aber zunehmend dem öffentlichen Druck ausgesetzt sind, machen die politisch Verantwortlichen ein „10-Punkte-Programm“, organisieren einen „runden Tisch“ oder geben eine „gemeinsame Erklärung“ ab. Eine solche Erklärung hat der Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Dortmund zur Senkung der Jugendarbeitslosigkeit verabschiedet. Aufgeschreckt hat die Mitglieder des Verwaltungsausschusses im vergangenen Sommer, dass rund 3.500 junge Menschen unter 25 Jahren in Dortmund arbeitslos gemeldet sind, die Jugendarbeitslosenquote lag im Jahr 2013 bei 12,5 Prozent – einer der höchsten Werte in Nordrhein-Westfalen. Auch wird wieder der enge Zusammenhang mit dem Bildungsniveaus hergestellt: in Dortmund verfügen mehr als 60 Prozent aller Arbeitslosen unter 25 Jahren nicht über eine abgeschlossene Berufsausbildung. Aber, das ist doch alles nichts Neues. Seit 35 Jahren gibt es in Dortmund konstant die hohe Arbeitslosigkeit und die Berufsausbildungsnot für junge Menschen. Konstant sind auch die zahllosen Maßnahmen, die Lobpreisungen auf das duale Berufsausbildungssystem, als parallele Ausbildung in Betrieb und Berufsschule und das Jammern um den zukünftigen Fachkräftemangel.

Als es 1982 erstmals offiziell über 2 Millionen Arbeitslose in der Bundesrepublik gab, wurde jedem in Dortmund klar, dass es sich um eine strukturelle Entwicklung handelt. Gerade in einer Region, die sich mitten im Strukturwandel befand, konnte damit gerechnet werden, dass auch die nächste Generation von der Arbeitslosigkeit und Ausbildungsnot bedroht sein wird.

1. Jugendarbeitslosigkeit in Dortmund

Im Presse-Info 059/2014 der Agentur für Arbeit Dortmund vom 01.07.2014 heißt es: Jugendarbeitslosigkeit im Fokus: Das hohe Niveau der Arbeitslosigkeit in Dortmund spiegelt sich auch in der Jugendarbeitslosigkeit wider. So lag die Arbeitslosenquote für unter 25-Jährige im Jahresdurchschnitt 2013 bei 12,5 Prozent – damit weist Dortmund den höchsten Wert, bezogen auf die Bezirke der Arbeitsagenturen, in NRW auf. Zwar verlief auch hier die Entwicklung im ersten Halbjahr 2014 grundsätzlich positiv, allerdings deutlicher ausgeprägt für die jungen Menschen, die bei der Agentur für Arbeit betreut werden und bei denen sich die Arbeitslosigkeit noch zu verfestigen droht. Rund drei Viertel aller arbeitslosen Jüngeren werden im Jobcenter betreut. Dieser Anteil liegt höher als in NRW mit rund 60 Prozent“.

Die Zahlen der Jugendarbeitslosenquote der vergangen 14 Jahre in Dortmund lauten: im Jahr 2000=10,9/ /2003=9,4/ /2004=8,7/ /2005=10,3/ /2006=9,4/ /2007=9,2/ /2008=8,3/ /2009=9,2/ /2010=9,0/ /2011=10,4/ /2012=12,5/ /2013= 12,5 Prozent.

Die offiziellen Statistiken bemühen sich, ein weitgehend realistisches Bild von dem Ausmaß der Jugendarbeitslosigkeit zu geben. Immer, wenn man den Zahlen tiefer nachgeht, können sie schnell ungenau werden. Fragen muss man: sind es Zahlen aus dem Agenturbezirk oder aus der Stadt Dortmund? Sind die Jugendlichen in „Warteschleifen und Maßnahmen“ erfasst, wurden nur diejenigen Jugendlichen gezählt, die sich auch arbeitslos gemeldet haben und die noch im Leistungsbezug sind? In Folge der Einführung von „Hartz IV“ sind die Werte ab 2005 mit denen der Vorjahre nicht unmittelbar zu vergleichen, da die Erfassung geändert wurde. Meist wird aber zum Vergleich die Arbeitslosenquote der unter 25-Jährigen in Dortmund im Jahresdurchschnitt genannt, um das Problem zu benennen. Die Jugendarbeitslosenquote berechnet sich auf der Basis der Gesamtheit aller Jugendlichen abzüglich derer, die sich in Ausbildung oder Studium befinden oder aus anderen Gründen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.

Die WAZ berichtete am 01.08.2014: „Auffällig ist nach Angaben der Agentur für Arbeit, dass sich in der ersten sieben Monaten des Jahres fast 20 Prozent mehr junge Menschen als im Vorjahreszeitraum nach einer Ausbildung arbeitslos melden mussten, weil sie nicht oder nur befristet übernommen wurden. Allein im Juli haben sich knapp 500 Personen nach einer Ausbildung bei der Agentur gemeldet. Im Juli ist die Arbeitslosigkeit bei den jungen Menschen unter 25 Jahren um fast 10 Prozent gestiegen. Seit Jahresbeginn 2014 sind 1.284 Arbeitslosenmeldungen nach einer außerbetrieblichen oder betrieblichen Ausbildung eingegangen“.

Auf die Frage der WAZ, warum die Unternehmen ihre ausgebildeten Lehrlinge nicht übernehmen, muss die Agentur für Arbeit in Dortmund passen, sie kann die Frage nicht beantworten. Vielleicht liegt es einfach daran, dass die Betriebe die Auszubildenden als billige Arbeitskräfte benutzen und sie dann, wenn sie teurer werden, wieder durch billigere Auszubildende ersetzen.

Der Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Dortmund hat in seiner Sitzung am 3. Juli 2014 in die gemeinsame Erklärung geschrieben: „ Ziel ist es, die Jugendarbeitslosigkeit in Dortmund nachhaltig zu senken. Bei allen Aktivitäten zur Senkung der Jugendarbeitslosigkeit arbeiten die im Verwaltungsausschuss vertretenen Institutionen der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite sowie der öffentlichen Hand in gegenseitiger Abstimmung, um eine größtmögliche Wirkung der eingesetzten Maßnahmen zu erzielen“.

Im vergangenen Jahr riefen auch die europäischen Regierungschefs zum Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit auf. Mit großem Trara verkündeten sie auf dem Jugendgipfel in Berlin ein Programm gegen die hohe Jugendarbeitslosigkeit in Europa, genannt die Jugendgarantie. Konkret sollte jedem arbeitslosen Jugendlichen (bis 25 Jahren) spätestens nach vier Monaten Arbeitslosigkeit eine Arbeitsstelle, eine Ausbildung oder zumindest ein Praktikum vermittelt werden. Für die Jugendgarantie stellte die Brüsseler EU-Kommission sechs Milliarden Euro zur Verfügung, die in nationalen Aktionsplänen auf zwei Jahre verteilt werden sollten. Bei 5,2 Millionen arbeitslosen Jugendlichen ein Tropfen auf den heißen Stein. Die International Labour Organization (ILO) benennt 21 Milliarden Euro, die tatsächlich benötigt würden, um die Jugendgarantie umzusetzen. Doch wurden nur drei Milliarden Euro aufgebracht, weitere drei Milliarden Euro kamen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Allerdings gilt für diese Mittel die „K.O.- Finanzierung“, das heißt, dass die EU-Mitgliedstaaten eigene Finanzmittel zuschießen müssen. Jetzt, nach einem Jahr ist die Bilanz ernüchternd. Von den 28 Staaten haben erst 12 Staaten Entwürfe ihrer Aktionspläne zur Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit auf den Tisch gelegt und können damit erst die Fördermittel abrufen.

2. Berufsausbildung

Anfang der 1980er Jahre schnellte die Zahl der Jugendlichen in Dortmund in die Höhe, die keine Ausbildungsstelle erhielten. Am 30. September 1986 erreichte die Zahl den ersten Höhepunkt, 1.818 Jugendliche hatten keine Ausbildungsstelle erhalten, davon waren bereits 748 in einer sogenannten Warteschleife untergebracht. In den folgenden Jahren sank die Zahl der unversorgten Jugendlichen kontinuierlich, 1994 waren es nur noch 880 Jugendliche im Arbeitsamtsbezirk Dortmund ohne Ausbildungsstelle. Wenn man den gleichen Zeitraum mal in Hinblick auf die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge untersucht, erkennt man einen immensen Abbau an Ausbildungsplätzen. Im Jahr 1986 wurden im Arbeitsamtsbezirk Dortmund 9.596 Ausbildungsverträge abgeschlossen, Jahr für Jahr sank die Zahl der Ausbildungsverträge bis auf 4.757 im Jahr 1994. Zu tun hat dies sicherlich mit dem Abbau an Stellen im industriellen Sektor, aber auch hatte der Dienstleistungsbereich, der ja so viel auffangen sollte, Ausbildungsplatze abgebaut. Die Dienstleistungsbetriebe gaben damals an, weniger Auszubildende einzustellen, da die gesamte wirtschaftliche Situation sehr unsicher und die Kosten der Ausbildung zu hoch seien.

In den vergangen Jahren pendelte sich die Zahl der Ausbildungsplätze immer zwischen 3.000 und 3.400 ein, die Zahl der Ausbildungsplatzsuchenden lag regelmäßig um 1.000 darüber. Presse Info 041/2014 der Agentur für Arbeit Dortmund vom 30.04.2014 „Der Ausbildungsmarkt im Bezirk der Agentur für Arbeit Dortmund im April 2014 Der Ausbildungsmarkt 2013/2014 ist in die zweite Halbzeit gestartet. Bis zum ersten großen Ausbildungsstarttermin im August sind es nur noch drei Monate. Seit Beginn des Berufsberatungsjahres im Oktober 2013 haben sich bei der Berufsberatung 3.929 Jugendliche als Bewerber gemeldet. Das sind 143 Jugendliche oder 3,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Zahl der gemeldeten betrieblichen Ausbildungsstellen hat die 3000er-Marke überstiegen und liegt aktuell bei 3.014. Dies sind im Vorjahresvergleich 198 Stellen oder 7,0 Prozent mehr. Allerdings fiel die Zwischenbilanz vor einem Jahr mit einem Minus von rund 240 Ausbildungsstellen sehr schwach aus. Ende April suchten noch 2.048 Jugendliche einen Ausbildungsplatz. Gleichzeitig waren bei der Agentur für Arbeit Dortmund 1.651 unbesetzte Ausbildungsstellen gemeldet. Angebote gab es unter anderem in folgenden Berufen: Anlagenmechaniker/in (19), Bankkaufmann/frau (6), Berufskraftfahrer/in (10), Fachkraft Lagerlogistik (29), Fachmann/frau Systemgastronomie (10), Maurer/in (3), Rechtsanwaltsfachangestellte/r (22), Verkäufer/in (66)“. Stand 03.07.2014 Ausbildungsstellenmarkt:

Berichtsmonat Juni 2014 – Dortmund, Agentur für Arbeit
Merkmal 2014/ 2013 ± zum Vorjahr 2013/ 2012 2012/ 2011
    abs. %    
Zugang seit Beginn des Berichtsjahres 1) 4.262 -11 -0,3 4.273 4.087
versorgte Bewerber 2.678 291 12,2 2.387 2.615
einmündende Bewerber 967 69 7,7 898 949
andere ehemalige Bewerber 1.169 163 16,2 1.006 1.064
Bewerber mit Alternative zum 30.09. 542 59 12,2 483 602
unversorgte/nicht vermittelte Bewerber 1.584 -302 -16,0 1.886 1.472
Zugang seit Beginn des Berichtsjahres 1) 3.333 189 6,0 3.144 3.308
betriebliche Berufsausbildungsstellen 3.332 258 8,4 3.074 3.283
außerbetriebliche Berufsausbildungsstellen2) 1 -69 -98,6 70 25
Bestand an unbesetzten Berufsausbildungsstellen im Monat 1.446 -86 -5,6 1.532 1.175

Soweit die offiziellen Verlautbarungen, doch auch beim Thema Ausbildungsplätze ist ein Blick hinter die Statistik notwendig: Um die Verhältnisse auf dem Ausbildungsmarkt zu beschreiben, berechnen Statistiker die sogenannte Angebot-Nachfrage-Relation (ANR). Sie soll über das Angebot an Lehrstellen je 100 Ausbildungsplatzsuchende Auskunft geben. Zum Ausbildungsplatzangebot zählen alle abgeschlossenen Lehrverträge und die am 30. September noch offenen Stellen. Zur Nachfrage zählen alle Lehrverträge und am 30. September noch nicht vermittelte Ausbildungsplatzsuchende. Liegt die ANR unter 100, besteht ein Mangel an Ausbildungsplätzen, liegt sie über 100 liegt ein Überschuss an Angeboten vor. In den letzten Jahren ging die ANR kontinuierlich zurück. Der Tiefstand wurde 2004 und 2005 erreicht. Die errechneten statistischen Aussagen sind allerdings nicht unproblematisch, da folgende Faktoren unberücksichtigt bleiben:

  • Betriebe sowie Jugendliche, die die Agentur für Arbeit gar nicht bei ihrer Suche einschalten, tauchen in der Statistik auch nicht auf.
  • Betriebe, die ihre Ausbildungsplätze nicht besetzen und das Bewerbungsverfahren vor dem 30. 9. des Jahres beenden, bleiben statistisch unberücksichtigt.
  • Ausbildungsplatzsuchende, die sich nach erfolglosen Bemühungen für eine Alternative zur betrieblichen Ausbildung entscheiden, werden nicht berücksichtigt, auch wenn sie ihren Vermittlungswunsch aufrecht erhalten und am 30. 9. noch für einen Ausbildungsplatz zur Verfügung stehen.

Es werden von den offiziellen Statistiken nicht alle angebotenen Ausbildungsplätze und auch nicht alle Ausbildungsplatzsuchende erfasst. Die Schätzungen des BiBB gehen davon aus, dass das tatsächliche Angebot um rund 7 Prozent höher ist, als das offiziell erfasste Angebot. Die tatsächliche Nachfrage übersteigt jedoch die offizielle Nachfrage um fast 30 Prozent. Die Ausbildungslücke klafft also viel weiter auseinander, als die offiziellen Statistiken der Arbeitsagenturen sie erfassen können.In den Arbeitskreisen in Dortmund gingen die Akteure in den 1980er Jahren von 120 Ausbildungsplätzen für 100 Ausbildungsplatzsuchende aus, damit eine sinnvolle und praktikable Auswahlmöglichkeit an Ausbildungsberufen überhaupt erst möglich wird.Fakt ist, dass in der Vergangenheit Ausbildungsplätze massiv abgebaut wurden.

Laut DGB wird im Schnitt etwa jede vierte Ausbildung vorzeitig abgebrochen – in Ausbildungsberufen mit schlecht bewerteten Ausbildungsbedingungen sind es sogar wesentlich mehr. So beenden 41 Prozent der Fachverkäuferinnen und Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk ihre Ausbildung nicht. Bei den angehenden Köchinnen und Köchen sind es sogar über 48 Prozent.

Fast jeder fünfte Auszubildende (18,2 Prozent) gibt an, selten oder nie von einem Ausbilder betreut zu werden. Außerdem müssen über 10 Prozent der Auszubildenden ausbildungsfremde Tätigkeiten verrichten, also zum Beispiel Putzarbeiten und Einkäufe erledigen. Regelmäßige Überstunden gehören für über ein Drittel der Azubis zum Alltag. 17 Prozent von ihnen bekommen dafür nicht einmal einen Ausgleich, weder finanziell, noch über einen Freizeitausgleich.

Auch den Jugendarbeitsschutz für unter 18-jährige Azubis halten einige Betriebe nicht ein. Vor allem wird die gesetzlich zulässige Wochenarbeitszeit oft überschritten: 13,2 Prozent der Auszubildenden unter 18 Jahren müssen mehr als 40 Stunden in der Woche arbeiten. Und knapp über 7 Prozent der unter 18-Jährigen müssen sogar, entgegen der Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, mehr als fünf Tage in der Woche im Betrieb arbeiten.

Dann sollte auch noch das notwendige auswahlfähige Angebot von 112,5 % an Ausbildungsplätzen berücksichtigt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat 1980 im Urteil zum Ausbildungsplatzförderungsgesetz diesen Überhang von 12,5% mehr Ausbildungsplätzen (als ein rechnerisches Gleichgewicht ergeben würde) als notwendig erklärt, um das Grundrecht auf freie Wahl des Ausbildungsplatzes im Interesse der Jugendlichen zu gewährleisten.

Anfang August 2014 berichtet die WAZ, dass im Handwerk in Dortmund die Ausbildungsplätze sich gegenüber 2010 um 19 Prozent auf 796 verringert haben.

Ein Blick in den Bundesausbildungsbericht zeigt auf, dass der Wegfall von Ausbildungsplätzen kein lokales Phänomen ist. Rund 530.000 Ausbildungsverträge zwischen Betrieben und Auszubildenden wurden im Ausbildungsjahr vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2013 abgeschlossen, fast 4 Prozent weniger als im Vorjahr. 33.500 Stellen blieben in den Betrieben unbesetzt. Im Jahr 2009 waren es nur rund 17.000. Die Zahl der Bewerber, die keinen Ausbildungsplatz finden konnte, stieg im gleichen Zeitraum von 15.500 auf 21.000. Weitere 62.500 hatten eine berufsvorbereitende Maßnahme begonnen oder absolvierten ein Praktikum.

3. Duales Berufsausbildungssystem

Konstant sind in Deutschland 1,5 Millionen Menschen im Alter zwischen 20 und 29 Jahren ohne Berufsabschluss. Trotzdem wird immer wieder das duale Berufsausbildungssystem als erfolgreich und alternativlos gefeiert. Als duales Berufsausbildungssystem bezeichnet man die gleichzeitige Ausbildung in Betrieb und Berufsschule. Erstmals tauchte der Begriff 1964 in einem Gutachten über das berufliche Ausbildungs- und Schulwesen auf. Voraussetzung für eine Berufsausbildung im dualen System ist der Berufsausbildungsvertrag.

Im Ausbildungsbetrieb stehen die fachtheoretische Inhalte und die praktische Anwendung am Arbeitsplatz im Vordergrund. Die Berufsschule hat die Aufgabe, Fachtheorie und die branchenübergreifende Unterrichtung der Auszubildenden zu gewährleisten. Neben der Vermittlung der fachspezifischen Inhalte hat sie auch die Aufgabe, die Allgemeinbildung zu vertiefen.

Aktuell wird das duale Berufsausbildungssystem gar nicht mehr problematisiert, sondern es wird als absolut erfolgreiches Modell auch für andere Staaten dargestellt. Neuerdings von Deutschland auch für die südeuropäischen Länder empfohlen, denen von der „Troika“ (EU, EZB und IWF) extreme Sparmaßnahmen auch im Ausbildungsbereich gefordert werden.

Doch auch in Dortmund ist das gepriesene Berufsausbildungssystem seit Jahren schon dadurch gekennzeichnet, dass es zu viele junge Leute gibt, die sich auf zu wenige Ausbildungsplätze bewerben müssen.

Für die Arbeitgeber waren diese Jahre goldene Jahre. Sie konnten sich schon seit mehreren Ausbildungsgenerationen aus einem großen Pool an Bewerbungen die für sie passenden Personen aussuchen. Mit der Folge, dass die Anforderungen an die jungen Menschen, die eine Berufsausbildung absolvieren wollten, immer höher wurden. Da es immer genügend junge Menschen gab, die sich auf eine Ausbildungsstelle bewarben, konnte man so die Auswahlkriterien entsprechend nach oben schrauben. Damit wurde dann einer Vielzahl von jungen Menschen der Zugang zu einer Berufsausbildung verwehrt. Mit den ständig höher werdenden Ansprüchen haben sich die Ausbildungsbetriebe auch selbst geschadet – die hohen Abbrecherquoten sprechen für sich. Sie zeigen, dass viele Auszubildende den kognitiven Anforderungserhöhungen nicht gewachsen sind, zumal in der Praxis die vielen Theoriebestandteile selten oder gar nicht abgerufen werden müssen. Die große Zahl an gut qualifizierten Schulabsolventen hat zusätzlich dazu geführt, dass nicht nur die kognitiven Erwartungen beständig gestiegen sind, sondern auch die Ansprüche an Sozialkompetenz und Flexibilität.

Dies alles hat zu einer permanenten Unzufriedenheit der Betriebe mit der so genannten Ausbildungsreife der jungen Menschen geführt und legitimiert in den Augen der Unternehmen, dass sie weniger oder gar keine Ausbildungsplätze bereithalten.

Aber man sollte auch mal bei der Ausbildungsreife der Betriebe hinschauen, nämlich die mangelnde Ausbildungsqualität, die sich unter anderem in niedriger Vergütung, einer hohen Anzahl von Überstunden und schlechten Arbeitsbedingungen zeigt. Diese führte zu hohen Abbruchquoten in bestimmten Branchen. Beispielhaft sei dabei der Hotel- und Gaststättenbereich, in dem mehr als 40 Prozent der Ausbildungen vorzeitig beendet werden. Und auf der Bundesebene, wie sieht es da mit der Erfolgsmodell Duales Ausbildungssystem aus? Die Zahl der Ausbildungsbetriebe hat mit knapp 470.000 einen historischen Tiefstand erreicht und das bei einer steigenden Zahl der Unternehmen insgesamt. Gleichzeitig sank die Ausbildungsbetriebsquote auf 22,5 Prozent. Das im „Pakt für Ausbildung und Fachkräfte in Deutschland“ gesetzte Ziel, 30.000 neue Ausbildungsplätze jährlich zu schaffen, ist bei weitem nicht erreicht worden.

4. Übergangssysteme

Der Mangel an Berufsausbildungsplätzen hat dazu geführt, dass jährlich hunderttausende junge Menschen in Warteschleifen des sogenannten Übergangssystems landen. Mittlerweile haben 1,5 Millionen Menschen zwischen 20 und 29 Jahren keine abgeschlossene Berufsausbildung. Die berufliche Perspektive dieser jungen Menschen ist schlecht. Notprogramme und Schmalspurausbildungen werden favorisiert, die allerdings meistens direkt in den Niedriglohnsektor führen. Viele dieser Auszubildenden werden als billige Arbeitskräfte missbraucht, die fachliche Anleitung ist mangelhaft und Ausbildungspläne werden nicht eingehalten. Die Vergütung der Ausbildung reicht in einigen Branchen nicht einmal für den Lebensunterhalt, viele schulische Ausbildungen kosten sogar Gebühren. Davon sind insbesondere Frauen betroffen, etwa in den Berufen des Gesundheitswesens. Bundesweit sind rund 260 000 Jugendliche im Jahr 2013 in Maßnahmen im Übergangsbereich zwischen Schule und Ausbildung gelandet, knapp 286.000 junge Menschen sind bei der Bundesagentur für Arbeit registriert, die keinen Ausbildungsplatz bekommen haben.

Rund 1100 Jugendliche stecken derzeit in Dortmund in diesen „Warteschleifen“. Hier hat sich eine ganze Branche entwickelt, die Anbieter von Maßnahmen für den Übergangsbereich die Fördermittel abgreifen.

Man sollte sich mal in die konkrete Lebenssituation vieler junger Menschen hineinversetzen. Sie kommen wieder in das gleiche System, in dem viele gerade erst gescheitert sind. Sie haben eine Schule beendet oder abgebrochen, in der mittlerweile Bildung zur Ware geworden ist, die eine schlechte Ausstattung hat, in der frustriere Lehrer unterrichten und die Klassengröße extrem hoch ist. Sie kommen dann in eine Maßnahme, mit überbelegten Klassen und vielen anderen schulmüden Jugendlichen, schlechter Ausstattung und befristet beschäftigten, unterbezahlten und frustrierten Ausbildern, die froh sind, wenn wenigsten ein paar Jugendliche regelmäßig erscheinen und das Material und Mobiliar heile bleibt. So kann das natürlich nicht rund laufen. Auch sollten wir davon ausgehen und akzeptieren, dass einige Jugendliche eine Auszeit durchleben und für Lehrer und Eltern nicht ansprechbar sind. Die in der Jugendarbeit Tätigen haben es immer wieder erlebt: den jungen Leute sollte man diese Zeit geben, denn sie kriegen früher oder später fast immer die Kurve und es bleibt eben eine biografische Delle. Meist kommen sie emotional gefestigter aus dieser Situation und benötigen dann eine Gesellschaft, die sie aufnimmt und keinen verloren gehen lässt. Im Gegensatz zu früheren Zeiten verschwindet bei uns eine solche „Aufnahmengesellschaft“ mehr und mehr, da die jungen Menschen nicht mehr benötigt werden.

5. Aktuelle berufliche Befindlichkeiten von jungen Menschen

Junge Menschen haben auch in Dortmund zunehmend Schwierigkeiten, sich eine Welt jenseits von Geld und Ware vorzustellen. Sie werden in eine städtisch ausgerichtete Gesellschaft hineingeboren und darin sozialisiert, in der mittlerweile alles zur Ware geworden ist, selbst ihre Bildung, Gesundheit und soziale Kontakte. Sie sind einem permanenten Konkurrenzdruck ausgeliefert, bei dem kein Platz mehr für „konkrete Utopien“ ist. Die Logik von Geld und Ware durchdringt alle Lebensbereiche bis hinein in ihre alltägliche Lebensführung. Sie müssen sich zunehmend als lebendige Waren- und Geldsubjekte verstehen und andauernd an ihrer Selbstoptimierung arbeiten. Ihr möglichst makelloses Gesicht ist zum Markenzeichen mutiert und muss zu Werbezwecken in den „sozialen“ Netzwerken öffentliche gezeigt werden.

Die jungen Menschen wissen genau, dass ihre vielen virtuellen Freunde eigentlich mehr ihre Konkurrenten sind und ihr zukünftiges Leben an Reichtum, Konsumieren, Spaßhaben, individuelle Stärke und Durchsetzungsvermögen gemessen wird. Sie wissen wahrscheinlich noch nicht, dass

  • ihre Arbeitskraft im Zuge der dritten, der mikroelektronischen industriellen Revolution überflüssig geworden ist und nicht mehr gebraucht wird.
  • sie anders als noch ihre arbeitslosen Vorgängergenerationen, nicht zur industriellen Reservearmee gehören, die nach einer Krise wieder eingestellt werden, sondern dass sie überflüssig sind
  • sich durch die Globalisierung und Rationalisierung die Produktivität immens erhöht hat, aber die Anzahl der Arbeitsplätze nicht. Eher hat sich die weltweite Massenarbeitslosigkeit strukturell verfestigt
  • sie keine durchgängige Beschäftigungsbiografie haben werden, sie meist flexible Beschäftigungsverhältnisse eingehen müssen, die kaum eine Lebensplanung ermöglichen und sie sich nicht um eine ausreichende Altersvorsorge kümmern können
  • im Konkurrenzkampf soziales Verhalten als Schwäche ausgelegt wird, Gesund- und Fittheit ausgestrahlt werden müssen, sie ständig erreichbar und mobil sein müssen und nirgendwo Wurzeln schlagen können

und

wenn sie eine Arbeit haben, sie ständig einer Überforderung ausgesetzt sein werden, die sie langfristig körperlich und seelische erkranken lässt.

6. Das Konzept zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit der ARGE Dortmund 2005

Mit der Einführung des Sozilagesetzbuches II (SGB II), Grundsicherung für Arbeitssuchende am 01.01.2005, war die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit auch in Dortmund noch die vorrangige Aufgabe der neu eingerichteten Arbeitsgemeinschaft SGB II (ARGE).Das Konzept besteht laut ARGE 2005 „aus verschiedenen, aufeinander aufbauenden Bausteinen, die es ermöglichen, mit dem Jugendlichen einen individuell auf seine Fähigkeiten und Möglichkeiten abgestimmten Eingliederungsplan zu entwickeln.Im Einzelnen sind das:

Vermittlung in Arbeits- und Ausbildungsstellen

Profiling / Bewerbungstraining / Fallmanagement

Stabilisierungsprojekte

Arbeitsgelegenheiten

Arbeitsgelegenheiten mit Entgelt

Berufsvorbereitende Maßnahmen

Berufspraktische Trainingsmaßnahmen

Berufspraktische Weiterbildungen

ESF-Kooperationsprojekte (z.B. Job Plus und Altenpflegehilfe)

Außerbetriebliche Ausbildung

  Die ARGE Dortmund hält mit Ihren Angeboten für Jugendliche ein umfassendes Angebot vor, um Jugendliche in die Lage zu versetzen, eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle aufzunehmen. Sie unterstützt Dortmunder Betriebe auf der Suche nach geeigneten Arbeitnehmern und Auszubildenden. Sie ist Vermittlerin zwischen den Jugendlichen und den Betrieben. Sie ist jedoch nicht verantwortlich für den Mangel an Arbeits- und Ausbildungsstellen für Jugendliche in Dortmund“

Für die Beratung und Begleitung der jungen Menschen wurden speziell geschulte U-25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt, die sich sehr engagiert einbrachten. Doch wie die ARGE selbst sagt, ist sie nicht verantwortlich für den Mangel an Arbeits- und Ausbildungsstellen für Jugendliche in Dortmund. So blieb es dann oft auch nur bei einem Hin- und Hergeschiebe von einer Maßnahme zur anderen. Die schönen Anfänge von 2005 waren dann schnell Geschichte.

Anstelle einer qualifizierten Beratung traten die Sanktionen. Für die unter 25-Jährigen wird das Arbeitslosengel II bei einer Pflichtverletzung auf die Bedarfe für Unterkunft und Heizung beschränkt, bei der ersten Wiederholung wird die Regelleistung ganz gestrichen. Nach Ermessen kann wieder für Unterkunft und Heizung gezahlt werden, wenn der junge Mensch sich bereit erklärt, seinen Pflichten nachzukommen. Da eine Überlappung der Sanktionszeiträume möglich ist, können auch die zusammengerechneten Sanktionen keine Auszahlung mehr bewirken. Auch wenn man die Meldung nachholt, führt das nicht zur Beendigung des Sanktionszeitraums.

Bei den unter 25–Jährigen liegt der Anteil mit Leistungseinschränkungen bei 26 Prozent und hier wird die Frage der Legitimität der Sanktionen für diese Gruppe der Leistungsbezieher besonders deutlich. Bei den jungen Leuten will man verhindern, dass Arbeitslosigkeit besonders schwere Folgen für das weitere Erwerbsleben hat, die auch langfristig zu hohen gesellschaftlichen Kosten führen können.

Anstatt die unsäglichen Disziplinierungsmaßnahmen auszusprechen, sollte man sich in die konkrete Lebenssituationen vieler junger Menschen hineinversetzen und den jungen Menschen Orientierungshilfen und Begeleitung anbieten.

Wir brauchen in den in den Jobcentern pädagogisch geschultes Personal und pädagogische Lösungen und wir müssen aufpassen, dass die jungen Menschen nicht zwischen den verschiedenen politischen Ebenen zerrieben werden. So will der Bund am liebsten seine Kosten der Grundsicherung einsparen, die Stadt Dortmund trägt den Großteil der Unterkunftskosten, die sie gern drücken möchte und schließlich hat das Land NRW auch noch ein Wörtchen mitzureden, weil Bildung Ländersache ist. Jede Ebene denkt als Institution, die Probleme der jungen Menschen bleiben da außen vor.

a. Jugendhilfe/Jugendberufshilfe

Die ersten Schritte einer Vernetzung der Jugendarbeit in Dortmund gehen in die frühen 1980er Jahre zurück. Im Dortmunder Norden ging diese Initiative von einzelnen Personen aus, die im Jugendhilfebereich arbeiteten. Der Bezirksjugendpfleger für die nördliche Innenstadt wurde gebeten, einen Arbeitskreis einzuberufen, bei dem die Jugendfreizeitaktivitäten einmal aufgelistet werden und anschließend versucht wird, sie für den Stadtteil besser abzustimmen. Hier wurde deutlich, dass es auch bereits einzelne kleinere Beratungsangebote gab. Die offen ausgerichtete Jugendarbeit mit ihren „niederschwelligen“ Angeboten sprach auch die sogenannten schwierigen Jugendlichen an und ein qualifiziertes Beratungsangebot in den Treffs erreichte die Jugendlichen ohne Umwege. Auf diese Vernetzung konnte dann ein paar Jahre später die neu eingerichtete Jugendberufshilfe des Jugendamtes zurückgreifen.

Derzeit bietet das Fachreferat Jugendberufshilfe laut Selbstverständnis:

„Beratung, Coaching

Vermittlung in Beratungsstellen

Seminare zur Berufswahlorientierung und Lebensplanung in Kooperation mit städtischen Jugendfreizeitstätten

Bewerbungstrainings, Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche

Beratung und Begleitung im Rahmen der Kompetenzagentur Dortmund

Datenbank (www.dortmund.de/ticket)

Kooperation mit Akteuren der Jugendberufshilfe im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft §78 KJHG

Fit for Job! – Angebote für Absolventen zum Übergang in den Beruf In Zusammenarbeit mit den städtischen Jugendfreizeitstätten und Schulen bietet des Fachreferat Jugendberufshilfe Seminare an, die eine erste Auseinandersetzung mit berufsrelevanten Themen, der richtigen Wahl des Schülerbetriebspraktikums und der späteren Lebensführung bearbeiten“.

b.  Arbeitsgemeinschaft §78 KJHG Jugendberufshilfe

Die Arbeitsgemeinschaften nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) gründeten sich in den 1990er Jahren. Nach ihrem Selbstverständnis ist diese Arbeitsgemeinschaft „ein Zusammenschluss von mehr als 55 Akteuren auf dem Gebiet der Jugendberufshilfe und der Förderung von benachteiligten Jugendlichen“.

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen.

„Mitglieder der AG JBH sind freie Träger der Jugendberufshilfe, das Arbeitsamt, das Jugendamt, die Kammern, die Schulen, das Sozialamt und die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung der Stadt Dortmund. Die AG JBH steht für folgende Kompetenzen:

Beratung von Jugendlichen im Übergang Schule / Beruf

Beschäftigungs- und Qualifizierungsangebote

Berufsfindung, Berufsvorbereitung und außerbetriebliche Ausbildung

ausbildungsbegleitende Hilfen

das Aufgreifen von Themen im Übergang Schule/ Beruf und dem Transport dieser Themen in Politik und Verwaltung

die Intensivierung der Kooperation aller Beteiligten am Übergang Schule/Beruf

innovative Projekte z.B. für schulmüde Jugendliche.

Die AG JBH tagt viermal im Jahr.Die/der Vorsitzende wird alle zwei Jahre von den Mitgliedern gewählt.Des Weiteren wird ein erweiteter Vorstand benannt, in dem je ein Vertreter/eine Vertreterin der Bereiche der AG JBH vertreten ist:

Ausbildung / ausbildungsbegleitende Hilfen

Beratung und Information

Berufsvorbereitung

Beschäftigung und Qualifizierung

Schule

Die Geschäftsführung der AG hat das Jugendamt der Stadt Dortmund“. 

Gebetsmühlenartig wird die Vernetzung erwähnt, Verbesserung der „Schnittstellen“ beschworen und die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Jobcenter/ARGE gefeiert. Wenn man genauer hinschaut, wird deutlich, dass das ganze System hauptsächlich mit sich selbst beschäftigt ist, dass immer wieder neue Maßnahmen ins Leben gerufen und immer neue Fördertöpfe aufmacht werden, aber man sich letztendlich seit 35 Jahren im Kreis dreht.  Die einzelnen Angebote und Maßnahmen können zwar den einzelnen Jugendlichen fördern, ihm beim Bewerbungsverfahren Vorteile bringen und seinen Horizont erweitern, zur Schaffung von qualifizierten Ausbildungsplätzen und sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen tragen sie aber nicht bei.

7. Ausbildungsplatzumlage

Alle Bundesregierungen der letzten 30 Jahre weigerten sich beharrlich, die Unternehmen per Gesetz zur Ausbildung zu verpflichten. Stattdessen hält man immer noch an dem mit den Arbeitgebern geschlossenen Ausbildungspakt fest. Man setzt lediglich auf die Selbstverpflichtungen der Wirtschaft und macht Ausbildungsplätze konjunkturabhängig. Die Leidtragenden sind nach wie vor die Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Unter der Umlagefinanzierung ist ein gesetzlicher bundesweiter Lastenausgleich zwischen ausbildenden und nicht ausbildenden Betrieben und Verwaltungen zu verstehen. Durch diese Ausbildungsplatzabgabe sollen nicht ausbildende Betriebe an den Ausbildungskosten vorübergehend beteiligt werden.

Man kann sich das so vorstellen:

Es wird ein bundesweiter Fonds geschaffen mit den Kriterien

  • tarifliche Regelungen haben Vorrang gegenüber dem Gesetz
  • kleine Betriebe mit 10 oder weniger Mitarbeitern sind von der Zahlung der Umlage ausgenommen (Förderung kann jedoch in Anspruch genommen werden)
  • alle anderen Betriebe, die unterhalb einer Ausbildungsquote von sieben Prozent bleiben, entrichten eine Umlage, die in den Fonds eingezahlt wird
  • die Höhe der Umlage richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten und berücksichtigt, soweit vorhanden, eigene Ausbildungsleistungen
  • zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze werden aus dem Fonds durch ein gestuftes Förderverfahren geschaffen, das nach dem 30. September greift
  • jeder zusätzlich geschaffene betriebliche Ausbildungsplatz wird dabei in Höhe seiner tariflich verankerten Bruttoausbildungsvergütung gefördert
  • jeder Betrieb, der über der Quote von sieben Prozent ausgebildet hat und nicht im Rahmen der zusätzlichen Plätze gefördert wird, erhält einen Leistungsausgleich aus dem Fonds.

Empfänger sind Betriebe, die bereits über die Ausbildungsquote hinaus ausbilden oder zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen. Sie bekommen die Höhe ihrer Bruttokosten erstattet, maximal 7500 Euro pro Jahr und Ausbildungsplatz. Die überbetriebliche Ausbildung wird gefördert, wenn die betriebliche erschöpft ist.

Die Höhe der Abgabe kann bei größeren Betrieben mehrere 100.000 Euro betragen. Auf der Grundlage der jüngsten Ausbildungsplatzlücke ergibt das ein Volumen von insgesamt 2,6 Milliarden Euro. Die Verwaltung des Ausbildungsfonds soll beim Bundesverwaltungsamt liegen, also nicht bei einer neuen Behörde. Nach Schätzung des Bundesministeriums soll der Verwaltungsaufwand zwischen 40 und 70 Millionen Euro liegen. Er soll aus den Fonds bezahlt werden. Ist dieser leer, springt der Bund ein.

Eine Befreiung von der Umlage ist möglich:

  • Betriebe, die ebenfalls Ausbildungsvereinbarungen getroffen haben, können auf Antrag von der Umlage befreit werden.
  • Rein außerbetriebliche Ausbildungsplätze werden aus dem gesetzlichen Umlagefonds nicht gefördert.
  • Die Befreiung von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern von Abgabe und Förderung wird gewährleistet.
  • Träger, die vorwiegend auf der Basis von öffentlichen Zuwendungen oder Zuwendungen der Sozialversicherung tätig sind (z.B. Träger der Jugendhilfe, Behindertenintegration, Drogenberatung, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen), Schulen und kulturelle Einrichtungen werden von der Umlage ausgenommen.
  • Existenzgründer profitieren von der Freistellung für Betriebe mit weniger als 10 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Ausgründungen aus Großunternehmen hingegen müssen zahlen.

Die Einführung der Berufsausbildungsabgabe hat mittlerweile auch schon eine fast 40-jährige Geschichte. 1976 wurde sie im Ausbildungsplatzförderungsgesetzt beschlossen. Anschließend erklärte das Bundesverfassungsgericht die Abgabe für verfassungswidrig. Im Mai 2004 wurde die Ausbildungsplatzabgabe im Bundestag mit den Stimmen der Rot-Grünen Regierungskoalition verabschiedet. Im Juni 2004 wurde das Gesetz aber mit großer Mehrheit im Bundesrat abgelehnt.

Immer wieder wurde von den Jugendorganisationen und der Gewerkschaftsjugend die Einführung der Ausbildungsplatzumlage gefordert, bis heute ohne Erfolg.

Wie geht es weiter? 

Weiterhin müssen wir zusammen mit den Einzelgewerkschaften, dem DGB und den fortschrittlichen Parteien und Jugendorganisationen unsere Forderungen zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit und Ausbildungsnot stellen:

– jedem Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist das Recht auf eine qualifizierte Ausbildung zu garantieren. Im Sozialgesetzbuch wird ein Rechtsanspruch verankert

– alle jungen Menschen, die keinen betrieblichen Ausbildungsplatz gefunden haben, müssen einen öffentlich geförderten und mit der Praxis verzahnten Ausbildungsplatz erhalten, der mit einer Berufsausbildungsgarantie für eine vollqualifizierende Ausbildung verknüpft ist

– eine durchgängige finanzielle Absicherung über den gesamten Weg bis hin zu einer vollqualifizierenden Ausbildung auch für diejenigen sicherstellen, denen der Einstieg in Ausbildung nur über Weiterbildungsmaßnahmen gelingt

– bei Bedarf werden ausbildungsbegleitenden Hilfen, berufsvorbereitende Maßnahmen und Berufseinstiegsbegleitungen vorgehalten

– erworbene Kompetenzen werden zertifiziert und auf die Ausbildung angerechnet

– alle Maßnahmen müssen anhand von Qualitätskriterien, wie etwa einer Betreuung durch gut ausgebildetes und gut bezahltes Personal standardisiert werden

-der Rechtsanspruch auf eine Förderung zum Nachholen von Schulabschlüssen muss auch auf ältere Personengruppen erweitert werden

– die Betriebe müssen verbindlich in die Pflicht genommen werden, ein auswahlfähiges Angebot an Ausbildungsplätzen bereitzustellen, das die Zahl an Bewerberinnen und Bewerbern um mindestens 12,5 Prozent übersteigt

– eine solidarische Finanzierung der Berufsausbildung durch ein Umlagesystem muss auf den Weg gebracht werden, an der sich alle Betriebe einzelner Branchen beteiligen. Alle Jugendlichen müssen das Recht haben, eine vollqualifizierende Ausbildung entsprechend ihren Interessen und Kompetenzen zu beginnen und abzuschließen

– es muss ein Sofortprogramm mit einem Umfang von 1,5 Mrd. Euro und einer Laufzeit von drei Jahren aufgelegt werden, um insbesondere mit Blick auf die 1,5 Millionen jungen Menschen zwischen 20 und 29 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung zu erreichen, dass die, die einen anerkannten Berufsabschluss erreichen möchten, hierfür die Möglichkeiten und nötige Unterstützung erhalten

– die Beratungs- und Vermittlungsleistungen für Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung müssen deutlich ausgebaut und die Kürzungen der vergangenen Jahre in diesem Bereich zurückgenommen werden

– teilnehmende Kleinst- und Kleinbetriebe erhalten Unterstützung aus einem Sonderprogramm, wenn sie erstmals Ausbildungsplätze bzw. zusätzliche Ausbildungsplätze oder Ausbildungen im Verbund einrichten. Betriebe mit mindestens 15 Beschäftigten werden gefördert, sofern sie eine Ausbildungsquote von mindestens 7 Prozent der Beschäftigten erfüllen. Kleine und mittelständische Betriebe, die ihren Beschäftigten berufsbegleitend eine Ausbildung im eigenen Hause anbieten, werden ebenfalls gefördert

– der Ausbau von Angeboten einer Teilzeitausbildung muss gefördert werden, um beispielsweise Frauen und Männern in der Elternzeit sowie Menschen, die andere pflegen, bessere Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten zu eröffnen

– Betriebe erhalten finanzielle Unterstützung, wenn ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Ausbildereignungsprüfung ablegen und daraufhin zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen werden -Betriebe, die ihr Ausbildungsangebot im Sinne der UN-Behindertenkonvention inklusiv ausgestalten, sollen gezielt gefördert werden. Ebenfalls solche Betriebe, die verstärkt Menschen mit Migrationshintergrund ausbilden und auch Betriebe, die Frauen in nicht geschlechtsstereotypischen Berufen ausbilden

und

die Beratung und Vermittlung der Arbeitsagenturen und der Jobcenter werden rechtskreisübergreifend und gemeinsam vor Ort organisiert; die Möglichkeiten, das Personal in Bezug auf Gender und Migration umfänglich fortzubilden, müssen erweitert werden und die Vermittlung in Ausbildung ist der Vermittlung in Arbeit vorzuziehen, der Ausbildung wird ein klarer Vorrang eingeräumt.

Aber lassen wir doch mal die jungen Menschen selbst zum Thema sprechen:

Im

POSITIONSPAPIER  DER  GEWERKSCHAFTSJUGEND ZUR EUROPAWAHL

heißt es: „Die desaströse Sparpolitik spaltet Europa. In vielen europäischen Ländern leiden junge Menschen besonders unter den Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise: Fast jeder vierte Jugendliche in Europa unter 25 Jahren hat keine Arbeit. Allein in Spanien und Griechenland sind weit über 50 Prozent ohne Job, gefolgt von Portugal, Italien und Irland mit ca. 35 Prozent. Knapp unter 30 Prozent Jugendarbeitslosigkeit herrscht in Zypern, Bulgarien oder der Slowakei. Junge Menschen in Europa brauchen sichere Zukunftsperspektiven.   Wir fordern deshalb:

einheitliche Regelungen für die Mitbestimmung von Auszubildenden und jungen Beschäftigten auf europäischer Ebene sowie in weltweit tätigen Unternehmen und Konzernen (Bildung von europäischen Jugend- und Auszubildendenvertretungen),

eine deutliche und dauerhafte Erhöhung des EU-Haushalts,

die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in Europa durch ein EU-Programm zur Jugendbeschäftigung, das eine gute Ausbildung und Arbeit mit Perspektive für junge Menschen gewährleistet,

einen leichteren Zugang zu Mitteln des europäischen Sozialfonds – unabhängig von der Höhe des einzuzahlenden Beitrages des betreffenden Landes,

ein Stopp der „Hinterzimmerpolitik“ der Troika und anderen Steuerungsmechanismen, welche die demokratisch legitimierten europäischen Institutionen unterwandern und damit die Demokratie in Europa stark gefährden,

eine gezielte Förderung für Jugendliche ohne Abschluss und Ausbildung (NEETs),

ein qualitativ hochwertiges Angebot an Berufsvorbereitung und Orientierung,

eine Erhöhung der Mittel für berufliche Weiterbildungs- und Wiedereingliederungsmaßnahmen,

einheitliche europäische Regelungen für Praktika mit festen Qualitätsstandards,

ein Stopp der Sparpolitik.

EU-Programm zur Jugendbeschäftigung auflegen

Der DGB hat mit seinem Marshall-Plan ein Zukunftsprogramm vorgelegt der auch vom EGB als „Investmentplan for Europe“ beschlossen wurde. Er zeigt zukunftsweisende Arbeitsfelder für junge Menschen in Europa auf:

Investitionen in die Energiewende in Europa,

die Verkehrsinfrastruktur modernisieren,

den Ausbau von Breitbandnetzen beschleunigen,

Investitionen in energetische Gebäudesanierung,

Investitionen in öffentliche und private Dienstleistungen,

Investitionen in Bildung und Ausbildung,

Investitionen in energetische Gebäudesanierung,

Förderung von altersgerechten Infrastrukturen und Wohnen,

nachhaltige Bewirtschaftung der knappen Wasserressourcen fördern.

Entscheidend ist, dass Zukunftsinvestitionen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit von Neuverschuldungskriterien ausgenommen werden. Sechs Milliarden Euro, die u. a. im Europäischen Sozialfonds für die Regionen mit mehr als 25 Prozent Jugendarbeitslosigkeit reserviert wurden, reichen nicht, um allen betroffenen Jugendlichen die notwendige berufliche Perspektive zu geben. Das Umschichten von Geldern aus anderen Budgettöpfen, die später an anderen Stellen fehlen, ist keine Lösung. Zusätzliches Geld muss her!  

Jugendgarantie umsetzen

Die Gewerkschaftsjugend begrüßt die Absicht der Europäischen Kommission und des Rats, mit einer Jugendgarantie das Problem der europäischen Jugendarbeitslosigkeit endlich angehen zu wollen.

Die Gewerkschaftsjugend unterstützt ausdrücklich den Vorschlag, jungen Menschen marktunabhängige verbindliche Angebote zu gewährleisten, die zu einem qualifizierten Berufsabschluss oder einer Arbeitsstelle führen. Erklärtes Ziel muss es sein, die unzumutbare Situation der arbeitslosen Jugendlichen in Europa maßgeblich zu verbessern und den jungen Menschen wieder eine Perspektive zu geben.

Da es in den europäischen Staaten sehr unterschiedliche Bildungs- und Ausbildungssysteme gibt, die oftmals nicht miteinander vergleichbar sind, ist es erforderlich, dass die konkrete Ausgestaltung der Jugendgarantie jeweils entsprechend der spezifischen Situation der einzelnen Länder erfolgt. Bei allen Angeboten, die im Rahmen der Jugendgarantie jungen Menschen unterbreitet werden (Arbeitsstelle, Weiterbildungsmaßnahme oder Ausbildungsstelle), muss sichergestellt werden, dass klare Qualitätsstandards eingehalten werden und im Mittelpunkt der Jugendgarantie immer die einzelnen jungen Menschen und deren individuelle Bedürfnisse stehen. Die im Rahmen der Jugendgarantie gemachten Angebote müssen Perspektiven sichernd, nachhaltig qualifizierend und vor allem anschlussfähig sein, Praktika sind keine Lösung.  

Kritisch sieht die Gewerkschaftsjugend den Ansatz, das Problem der europäischen Jugendarbeitslosigkeit durch einen Export des deutschen dualen Systems lösen zu wollen. Der Kern des Problems der hohen Jugendarbeitslosigkeit liegt in den meisten europäischen Ländern nicht an mangelhaft ausgebildeten Jugendlichen. Ganz im Gegenteil ist diese Generation oftmals so gut qualifiziert wie noch keine vor ihr. Zentraler Ansatzpunkt muss vielmehr die Verbesserung der wirtschaftlichen Situation und eine Schaffung statt Streichung von Arbeitsplätzen sein. Bei allen Problemen mit dem Zugang in Ausbildung hat das duale System mit seinen zwei Lernorten, der engen betrieblichen Anbindung und der Einbindung der Gewerkschaften und Arbeitergeberverbände bei seiner Ausgestaltung viele Stärken. Möglicherweise können mittel- oder langfristig auch andere Staaten, sofern sie ein entsprechendes Interesse haben, sinnvoll Elemente einer betriebsnäheren Ausbildung integrieren.

Eine einfache Übernahme des „deutschen Modells“ wird dabei aber nicht funktionieren. Das deutsche Modell hat sich in einem langen Prozess über zahlreiche Aushandlungen und unter bestimmten Rahmenbedingungen herausgebildet. Andere Länder haben ganz andere Entwicklungen durchlaufen und stehen jetzt vor einer anderen Situation. In den Staaten, in denen es eine Diskussion zur dualen Ausbildung gibt, ist es daher erforderlich, dass unter Beteiligung der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände genau geschaut wird, welche Elemente sinnvoll und elementar für eine Anpassung sind. Für die Gewerkschaftsjugend sind bei einer Implementierung folgende Kriterien elementar:

die Beteiligung der Gewerkschaften bei der Ausgestaltung der beruflichen Bildung,

ein einheitliches Regelwerk, das alle wichtigen Fragen, die mit der Ausbildung zusammenhängen, regelt,

klar geregelte Mitbestimmungsmechanismen in der Ausbildung,

die Verantwortung der Betriebe für die Schaffung von Ausbildungsplätzen und die Ausbildungsvergütung,

eine funktionierende Lernortkooperation und ein die Lernorte übergreifender Berufsbildungsplan,

eine ausreichende Ausbildungsdauer von ca. 3-4 Jahren für das Erlernen eines Berufs,

ein rechtlich geregelter Status der Auszubildenden als angehende Fachkräfte und nicht als Schülerinnen.

Der Aufbau guter und moderner Ausbildungssysteme erfordert eine Verständigung über notwendige Mindeststandards hinsichtlich der Qualität der Ausbildung, der Ausbildungsinhalte, des Ausbildungspersonals und des rechtlichen Status der Auszubildenden. Die Umsetzung auf nationaler Ebene erfordert Zeit und das Engagement und die Beteiligung der Sozialpartner. Konzepte, die mit der heißen Nadel gestrickt werden, sind keine Lösung und tragen ohnehin nicht dazu bei, das Problem der Jugendarbeitslosigkeit kurzfristig zu lösen. Der Aufbau neuer Systeme der dualen Ausbildung setzt Investitionen in die notwendige Infrastruktur voraus. Dies können die Mitgliedstaaten unter der gegenwärtigen strikten Haushaltspolitik kaum leisten. Auch dazu muss es im Rahmen des Sofortprogramms entsprechende Finanzhilfen geben.

Der Aufbau eines dualen Ausbildungssystems muss die Besonderheiten der jeweiligen Länder berücksichtigen und kann auf keinen Fall ohne die Beteiligung der Sozialpartner erfolgen. Wer die Gewerkschaften nicht mit an den Tisch holt, ist an der nachhaltigen Lösung des Problems der Jugendarbeitslosigkeit nicht interessiert“.

Wir sollten die Gewerkschaftsjugend in ihrem Anliegen auf allen politischen und gewerkschaftlichen Ebenen unterstützen.

 

Quellen: Bundesausbildungsbericht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), WR, WAZ, RN, Agentur für Arbeit, International Labour Organization (ILO), Gewerkschaftsjugend, Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB)

Bild: panthermedia.net