Höhere Löhne und einheitlicher Mindestlohn in der EU oder Extraprofite für transnationale Konzerne durch grenzüberschreitendes Lohndumping

Die Forderungen der europäischen Gewerkschaftsvereinigungen nach höheren Löhnen und einen Europäische Union (EU)-weiten einheitlichen Mindestlohn waren immer schon recht leise und zurückhaltend, wenn es ums Konkrete ging. „Pay Rise“ hieß zuletzt die Kampagne des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB), die in ganz Europa die Umverteilung in den Blick nehmen sollte. Sie ist still und leise verpufft.

Die Schieflage bei der Lohnentwicklung, die vom deutschen Modell des Ausbaus des Niedriglohnsektors ausging, hat man auch völlig aus dem Blick verloren.

Im Herbst 2020 schlug die EU-Kommission eine „Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der EU“ (MiLoRL) vor, die Maßstäbe für die Festsetzung von gesetzlichen Mindestlöhnen in den Mitgliedsstaaten klar- und sicherstellen soll. Sie will einen europaweiten Rechtsrahmen für angemessene Mindestlöhne schaffen, ohne dass den Mitgliedstaaten die Möglichkeit genommen wird, den gesetzlichen Mindestlohn festzulegen.

In Deutschland hatten sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag auf die Einführung der Mindestlohnregelung auf der EU-Ebene geeinigt, doch gibt es  Streit über die Umsetzung. Vor allem blockiert das Bundeswirtschaftsministerium das Vorhaben, weil der deutsche Niedriglohnsektor den Unternehmen auch in der EU große Konkurrenzvorteile bietet.

Die Diskussion um höhere Löhne und einen EU-weiten einheitlichen Mindestlohn bekam mit der EU-Osterweiterung noch einmal Rückenwind. War es doch offensichtlich, dass die Löhne innerhalb der EU extrem auseinanderspreizten, mit der Folge, dass immer mehr Fabriken in den billigeren Osten abwanderten und immer mehr Arbeitskräfte aus dem Osten in den Westen kamen und kommen. Diese Menschen wandern aus, pendeln hin und her oder werden im Heimatland angestellt, mit dem niedrigen ausländischen Lohn bezahlt und nach Deutschland entsandt. In den meisten mittel- und osteuropäischen Ländern ist es in den vergangenen drei Jahrzehnten zu einem massiven Rückgang der Bevölkerung gekommen, vor allem fehlen die mobilsten, gut ausgebildeten und jüngeren Menschen. Einige Länder leiden aufgrund der Abwanderung mittlerweile an einem Mangel an Fachkräften in den Gesundheitsberufen, auf dem Bau und in der Gastronomie.

Statt die Löhne in den neuen EU-Mitgliedsstaaten zu erhöhen, steigt der Druck auf den Verdienst in den alten Mitgliedsstaaten. Böse Zungen behaupten, dies sei auch gewollt, die Lohnunterschiede in der EU werden nicht geringer, dafür wächst das grenzüberschreitende Lohndumping und lässt die Profite der transnationalen Konzerne explodieren. Damit das so bleibt, soll die wirtschaftliche Angleichung innerhalb Europas verlangsamt werden, man steht auf der Bremse.

Die Wirtschaftsentwicklung in den osteuropäischen Ländern hat nicht nur unter der Abwanderung der Arbeitskräfte erheblich gelitten, sondern auch darunter, dass die Gewinne in osteuropäischen Betrieben in die Konzernzentralen Westeuropas abfließen – mittlerweile gehört mehr als die Hälfte der produzierenden Betriebe in Osteuropa Eigentümern aus dem Ausland. Die kargen Löhne verbleiben im Land.

Keine direkte Lohnfestsetzung durch die EU möglich, eine indirekte schon

Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) untersagt in Art. 153 (5) die direkte Lohnfestsetzung durch die EU:

Art. 153

(1) Zur Verwirklichung der Ziele der Europäischen Sozialcharta und in der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer unterstützt und ergänzt die Union die Tätigkeit der Mitgliedstaaten auf folgenden Gebieten:

  a) Verbesserung insbesondere der Arbeitsumwelt zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer,
  b) Arbeitsbedingungen,
  c) soziale Sicherheit und sozialer Schutz der Arbeitnehmer,
  d) Schutz der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsvertrags,
  e) Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer,
  f) Vertretung und kollektive Wahrnehmung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen,

einschließlich der Mitbestimmung, vorbehaltlich des Absatzes 5,

der sagt:

(5) Dieser Artikel gilt nicht für das Arbeitsentgelt, das Koalitionsrecht, das Streikrecht sowie das Aussperrungsrecht.

Dieses Verbot gilt jedoch nur für Bestimmungen, die den Lohn unmittelbar festlegen, nicht jedoch für solche Bestimmungen, die auf das Entgelt nur mittelbar einwirken. Regelungen, die den Lohn nur in einzelnen Aspekten gestalten, sind dem EU-Gesetzgeber gestattet.

Dazu sehen Art. 145-150 AEUV eine koordinierte Beschäftigungspolitik vor, sie räumen der EU die Kompetenz für die Festlegung einer Beschäftigungsstrategie ein. Diese Regeln legitimieren zwar nicht die Harmonisierung von Rechtsnormen, aber in unserem Zusammenhang mit der „Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der EU“ (MiLoRL) ermöglichen sie die Schaffung eines Rahmens, der die Mindestlöhne, gemessen an den jeweiligen Median- und Durchschnittslöhnen in den Mitgliedstaaten, auf ein existenzsicherndes Niveau bringen kann.

Die Wirkung der Richtlinie (MiLoRL) ist damit nur mittelbar, da sie das Arbeitsentgelt nur in einer bestimmten Hinsicht (nämlich der Lohnuntergrenze) betrifft.

Von solchen mittelbaren Eingriffen in die Lohnfestsetzung durch das EU-Recht gibt es schon einige: Europäische Regelungen u.a. zum Jahresurlaub und Mutterschutz und zur Entsendung von Beschäftigten sind ja auch indirekte Festlegungen von Löhnen. Der Europäische Gerichtshof hat die Legitimität dieser Maßnahmen mehrfach bestätigt.

EU- Mindestlöhne

Die Mindestlöhne in den 22 EU-Staaten, die über eine gesetzliche Lohnuntergrenze verfügen, sind zuletzt im Mittel kräftig angehoben worden – nominal um 4,8 Prozent, das macht nach Abzug der Inflation, dann 2,7 Prozent. Diese Steigerung war die zweitstärkste seit 2009.

Der neue Mindestlohnbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung weist im Februar 2021 den deutschen Mindestlohn mit 9,50 Euro pro Stunde aus, er ist weiterhin spürbar niedriger als die Lohnuntergrenzen in den westeuropäischen Euro-Staaten.

Trotz der aktuellen Erhöhungen ist der Mindestlohn in den meisten Ländern aber noch ein erhebliches Stück vom anvisierten 60-Prozent-Ziel entfernt. Das gilt auch für Deutschland, ein Land in dem der Mindestlohn aktuell nicht einmal die Hälfte des Medianlohns erreicht. Bei 60 Prozent müsste der deutsche Mindestlohn auf annähernd 12,80 Euro angehoben werden.

In den westeuropäischen Ländern mit Mindestlohn betragen die niedrigsten erlaubten Brutto-Stundenlöhne in Belgien 9,85 Euro, in Irland 10,20 Euro, in den Niederlanden 10,34 Euro und in Frankreich 10.25 Euro. Den mit Abstand höchsten Mindestlohn hat Luxemburg mit 12,73.

Keinen Mindestlohn haben Österreich, die nordischen Länder und Italien. In diesen Ländern besteht aber meist eine hohe Tarifbindung, die auch von den einzelnen Staaten unterstützt wird. Dort bilden die Tarifverträge dann eine allgemeine Untergrenze, die allerdings über den gesetzlichen Mindestlöhnen in Westeuropa liegt.

Die südeuropäischen EU-Staaten schreiben Lohnuntergrenzen von 4,01 Euro in Portugal und 3,76 Euro in Griechenland 5,76 Euro in Spanien vor, fast so viel wie Slowenien mit 5,92 Euro.

In den anderen mittel- und osteuropäischen Staaten sind die Mindestlöhne noch niedriger. Allerdings haben sie durch die stärkeren Zuwächse weiter aufgeholt. So müssen etwa in Litauen jetzt umgerechnet 3,93 Euro pro Stunde bezahlt werden, in Tschechien sind es 3,42 Euro, in Polen 3,46 Euro und in Rumänien 2,84 Euro. Das Schlusslicht mit dem niedrigsten EU-Mindestlohn bildet Bulgarien mit 2,00 Euro.

Lohnpolitik in der EU

Nach der Ostöffnung der EU im Jahr 2004 sahen sich europäische Beschäftigte einmal wieder in direkter Konkurrenz zu Menschen, die ihre Arbeitskraft deutlich billiger anboten. Um die direkte Konfrontation abzufedern, zögerten die wirtschaftsstarken Länder der EU die Öffnung des Arbeitsmarktes für die neuen Mitglieder bis zum Jahr 2011 hinaus. Die bis zu 7 Jahre mögliche Übergangsfrist für die Einschränkung der Freizügigkeit der Beschäftigten wurde schon immer genutzt, war aber der EU-Kommission nicht recht, weil sie die direkte Konkurrenz der Arbeitskräfte zur Lohnsenkung und Profitsteigerung für die Unternehmen schon immer fördert. Innerhalb der 7-Jahres-Frist können Menschen aus den neuen Mitgliedsstaaten nur für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, wenn sie also den Arbeitsmarkt nicht „belasten“, ihr Niederlassungsrecht in der EU wahrnehmen.

Beispiel Großbritannien

Großbritannien gehörte zu den Staaten, die nach der EU-Osterweiterung im Jahr 2004 ihren Arbeitsmarkt ohne Übergangsfrist für Beschäftigte aus den neuen Mitgliedsstaaten öffnete, mit dem Ergebnis, dass die Arbeitsmigration alle vier Jahre um fast eine Million gewachsen ist. Diese rasante Entwicklung hat Beschäftigte im Niedriglohnsektor am stärksten getroffen, mit jedem Anstieg des Migrationsanteils um ein Prozent in einer Branche sank der Lohn um 0,6 Prozent. Im Gegensatz zu den weniger qualifizierten Beschäftigten, die dem verstärkten Wettbewerbs- und Lohndruck ausgesetzt sind, profitieren die durchschnittlichen Beschäftigten und Hochqualifizierten unterm Strich von der Zuwanderung.

Für schon früher zugewanderte Menschen, die bereits länger in einem Land leben, kann sich die Situation durch zusätzliche Einwanderung sogar verschlechtern.

Die Regierung und Unternehmer in Großbritannien haben die Abwanderung ins Ausland und die Arbeitsmigration auf die Insel als Strategien bewusst zur Erhöhung des Profits am erfolgreichsten praktiziert mit dem Nebeneffekt, dass die offene Lohnkonkurrenz am britischen Arbeitsmarkt als eine Ursache für den Ausgang der Brexit-Abstimmung in der Arbeiterschaft gilt.

Durchschnittlicher Bruttomonatslohn in der EU

Die Mindestlöhne in den Ländern der EU zeigen die gesetzliche Lohnuntergrenze, den niedrigsten erlaubten Brutto-Stundenlohn auf, sagen aber kaum etwas zum real gezahlten Entgelt aus. Hier bildet der durchschnittliche Bruttomonatslohn schon eher den realistischen Verdienst in den einzelnen Ländern ab. Wie viel man sich dafür im Einzelnen kaufen kann, wird hier bewusst vernachlässigt.

Laut Statista liegt der durchschnittliche Bruttomonatslohn eines Vollzeitbeschäftigten Stand Juli 2020 in:

  • Dänemark bei 4.217, – €
  • Luxemburg bei 3.980, – €
  • Niederlanden bei 3.232, – €
  • Vereinigten Königreich bei 3.135, – €
  • Deutschland bei 3.106, – €
  • Zypern 2.012, – €
  • Griechenland bei 1.929, – €
  • Slowenien bei 1.655, – €
  • Ungarn bei 821, – €
  • Litauen bei 612, – €

und Bulgarien bei 306,- €.

Der reine Bruttolohn ist nur bedingt aussagekräftig in Bezug auf die Kaufkraft und das tatsächlich frei verfügbare Einkommen.

In den Ländern mit niedrigem Bruttolohn sind die Lebenshaltungskosten geringer, die Abgaben auf den Lohn kleiner und Dinge des täglichen Bedarfs kosten nur wenig im Verhältnis zu den Preisen in den Hochlohnländern. Hinzu kommt, dass sehr geringe Sozialleistungen gezahlt werden. Die Kosten für medizinische Versorgung, Pflege und die finanzielle Absicherung im Alter oder bei Arbeitslosigkeit müssen aber zusätzlich aufgebracht werden.

 Gewerkschaften

Auch der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB), der selbst keine tarifpolitischen Kompetenzen hat, forderte höhere Löhne in Europa im Rahmen der „Pay Rise“ Kampagne, die aber sang und klanglos verschwand, ohne das ständige Wachstum des Niedriglohnsektors, ausgehend von Deutschland, zu thematisieren. Man hatte den Eindruck, die Nichterwähnung des Begriffs Niedriglohnsektor war vorgegeben, damit er nicht in den Begründungen für überfällige Lohnsteigerungen im Zusammenhang mit Deutschland auftauchen sollte. Vielleicht hatte es auch damit zu tun, dass der heutige DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann, damals Vize-Generalsekretär des EGB, aktiv an der Gestaltung des deutschen Niedriglohnsektors beteiligt war.

Der EGB beklagt, es seien Politiker, Ökonomen und Unternehmen gewesen, die ausschließlich auf Export ausgerichteten Wirtschaftsmodells mit eingebautem Niedriglohnsektor favorisierten und installierten, ohne die tragende Rolle der Gewerkschaft dabei auch nur leise zu erwähnen. Allerdings ist das nur die halbe Wahrheit. Während früher die südländischen Gewerkschaften in der EU eine Binnenkonjunkturstrategie favorisierten, sind heute wohl alle europäischen Gewerkschaften Anhänger der Exportstrategie.

Die Gewerkschaften oder auch die linken Parteien in der EU müssen Druck aufbauen und die Konzerne verpflichten, durch ihre Löhne das Lohnniveau in den neuen Mitgliedsstaaten zu heben.

Keine Bemühungen für mehr Gleichheit in Europa

Bemühungen, um mehr Gleichheit in Europa zu erreichen, sind derzeit nicht zu sehen, obwohl die Auswirkungen der enormen Einkommensunterschiede in der EU an jeder Stelle ins Auge stechen. Die internationalen Konzerne, die die Träger der Anpassung der Löhne in Osteuropa sein müssten und für Lohnerhöhungen sorgen könnten, sehen ohne starken Druck es nicht ein, überhaupt einen Beitrag zu einem einheitlichen Europa zu leisten. Die unterschiedlichen Löhne bescheren ihnen ja den Extraprofit. Und so soll und wird es wohl  bleiben.

 

 

 

Quellen: Kontrast.at, makroskop, Thomas Piketty, https://ec.europa.eu/, ISW, Studie: https://academic.oup.com/restud, destatis, AEUV
Grafik: WSI