In Deutschland wird es wieder eine Volkszählung geben. Elf Jahre nach dem letzten Zensus sollen zahlreiche Daten aktualisiert werden – etwa zur Zahl der Einwohner sowie zu deren Erwerbstätigkeit und Wohnsituation.
Stichtag ist der 15. Mai 2022. Ab diesem Datum werden 10,2 Millionen zufällig ausgewählte Menschen unter anderem zu ihrer Ausbildung, Arbeits- und Wohnsituation befragt.
Aus diesem Anlass soll an das mittlerweile historisch bedeutsam gewordene „Volkszählungsurteil“ von Mitte Dezember 1983 und an den erfolgreichen Volkszählungsboykott von 1987 erinnert werden.
Einige Leser, vor allem die älteren, werden sich erinnern: Links auf dem Bild sind die Code-Zahlen der Fragebögen zur Volkszählung 1987. Diese Zahlenfolge war auf jeder Seite des Fragebogens aufgedruckt und sollte die Anonymität der Volkszählung gewährleisten. Doch an dem Schutz der Daten der einzelnen Person wurden schnell Zweifel laut.
Auch in Dortmund hatte sich eine Gruppe von Boykotteuren zusammengefunden, die sich weigerten, an der Befragung teilzunehmen und schnell aktiv wurden. Auf dem Rasen des Dortmunder Westfalenstadions war am 15. Mai 1987 in riesigen Lettern der Spruch „Boykottiert und sabotiert die Volkszählung“ zu lesen, vor dem Anpfiff des so wichtigen Spiels, Borussia Dortmund gegen den Hamburger SV zu lesen.
Ursprünglich war die Volkszählung für das Jahr 1981 geplant. Wegen Streitigkeiten über die Finanzierung wurde dann die Zählung auf 1983 verschoben.
In dem Jahr hatten viele Menschen bereits am Widerstand gegen Großprojekte wie der Startbahn West/Frankfurter Flughafen und dem Ausbau des Rhein-Main-Donau-Kanals teilgenommen, gegen die Atompolitik protestiert oder gegen die Stationierung der Mittelstreckenraketen demonstriert. So war es nicht ungewöhnlich, dass sich innerhalb von ein paar Wochen nach Bekanntgabe der Fragebögen bereits einige hundert Bürgerinitiativen zum Boykott der Volkszählung gegründet hatten.
Der Hauptknackpunkt lag den Kritikern zur Folge in der Absicht, die in der Volkszählung erhobenen Daten für eine Korrektur der Meldedaten zu verwenden.
Sofort wurde auch rechtlich gegen das Vorhaben vorgegangen und sogar das Bundesverfassungsgericht angerufen. Die Kläger beanstandeten, dass die Ausführlichkeit der Fragen bei ihrer Beantwortung Rückschlüsse auf die Identität der Befragten zulasse und damit den Datenschutz nicht gewährleistet wäre. Es bestand die Befürchtung, dass ein weiterer Schritt hin zum „Gläsernen Bürger“ und in Richtung Überwachungsstaat getan würde.
Das „Volkszählungsurteil“ von Mitte Dezember 1983 ist im Rückblick mittlerweile historisch bedeutsam geworden.
Nach dem Bundesverfassungsgericht verstieß die Volkszählung, so wie sie organisiert werden sollte, gegen das Grundrecht auf infomationelle Selbstbestimmung, das sich aus der Menschenwürde und dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit nach dem Grundgesetz ableitet.
Die Zählung, die für den 27. April 1983 geplant war, wurde dann gemäß dem Urteil untersagt.
Nachdem die Befragung neu konzipiert wurde, die personenbezogenen Angaben von den Bögen getrennt und die Anonymität besser gewährleistet sein sollte, gab es einen neuen Stichtag für die Befragung, den 25. Mai 1987.
Die groß angelegte Imagekampagne „ Zehn Minuten, die allen helfen“ zeigte aber wenig Erfolg. Inzwischen standen für viele Menschen Themen wie der begonnene Rückbau des Sozialstaates, die Einforderung mehr Eigeninitiative und Eigenleistung („privat vor Staat“), der Abbau demokratischer Rechte, der maschinenlesbare Ausweis, zentrales Verkehrsinformatationssystem, Personenkennzeichen im Sozialversicherungsausweis, Personalinfo-Systeme in der Privatwirtschaft/Überwachung der Beschäftigten und die ausufernde Datensammlungswut bei Polizei und Geheimdiensten im Vordergrund. Den Kritikern der Volkszählung ging es vor allem um mehr Mitbestimmung, den Kampf gegen die Beschränkung von Bürgerrechten und gegen eine Entwicklung in Richtung technokratischer Staat.
Es bildeten sich weitere Bürgerinitiativen und Boykottgruppen, die durch ihre öffentlichen Aktionen immer mehr Unterstützung erlangten.
Trotz umfangreicher Repressionen und der Androhung von Bußgeldern in Höhe von 10.000 DM wuchs die Zahl der Volkszählungsboykott-Initiativen von 350 Mitte 1986 auf über 1.100 im April 1987 an. Auch die Beschlagnahme von Flugblättern, die Überwachung der Aktivisten durch den Verfassungsschutz, die über 100 Hausdurchsuchungen bei Volkszählungsgegnern wegen angeblichen „Aufrufs zur Sachbeschädigung“, gemeint war die Sachbeschädigung durch das Abschneiden der Kontrollnummer auf den Volkszählungsbögen, schreckten kaum ab.
Die persönlichen Daten von über 900 Volkszählungsgegnern wanderten in die „APIS“-Dateien des Bundeskriminalamts, allein in Baden-Württemberg wurden 653 Personen im „polizeilichen Meldedienst“ gespeichert. Die überwiegende Mehrzahl der Strafverfahren wurde zwar 1988 eingestellt, aber die Reaktion der Obrigkeit hatte insgesamt die Argumente der Volkszählungsgegner geradezu bestärkt und der Staat sich selbst vorgeführt.
Dann war es soweit: Über eine Million Menschen folgten damals dem Boykottaufruf. Viele andere machten bewusst falsche Angaben, sodass bis heute die statistischen Ergebnisse der letzten großen Volkszählung höchst umstritten sind.
Während die statistischen Ämter der Befragung eine gute Qualität bescheinigten, sprachen unabhängige Informatiker von einem „Daten-Gau“.
Wenn man sich das Aufbegehren gegen die Volkszählung noch einmal vor Augen führt und dann dagegen hält, dass der National Security Agency (NSA)-Skandal 2013 kaum jemanden hinter dem warmen Ofen hervorlockte, kann man sehen, wie der einzelne Mensch bereits in das Datensystem eingebunden ist. Im Gegensatz zu heute, wo fast jeder alles von sich bereitwillig ins Internet stellt, gaben damals 40 Prozent der Bevölkerung an, sich um die Datensicherheit bei der Volkszählung Sorgen zu machen.
Was ist seitdem passiert, dass im Zeitalter von Web 2.0 und dem NSA-Skandal sich kaum jemand aufregt und protestiert und bei der recht harmlosen Datenerfassung durch die damalige Volkszählung sich breiter Widerstand regte?
Deutlich wird die Hilflosigkeit des Einzelnen den mächtigen Datensammlern gegenüber. Macht- und hilflos auch deshalb, weil keiner von uns weiß, was die alles von uns wissen, ob sie unsere kleinen Geheimnisse schon entdeckt haben, kurzum, was sie gegen uns in der Hand haben.
Fest steht aber, dass auch Deutschland fester Bestandteil des US-amerikanischen Sicherheitssystems ist, man sich gerne über unsere Daten austauscht, die Datenmengen andauernd erweitert und damit Macht über uns hat. Dies alles geschieht in direkter Zusammenarbeit mit den großen, weltweit agierenden Konzernen der IT-Branche.
Bei den einen steht angeblich die Sicherheit im Vordergrund, bei den anderen das Profit- und Machtstreben.
Demokratische Kontrolle gibt es weder da noch dort.
Was die Volksbefragungsboykottbewegung erreichte war aber, dass die Sensibilität der Menschen in den 1980er Jahren für das Aushorchen der Bürger durch den Staat größer geworden, die Notwendigkeit der gesetzlichen Regelung des Datengebrauchs erforderlich war und ein noch immer aktuelles BVG-Urteil erstritten wurde.
Diese Bewegung wird auch gerne als ein weiteres Beispiel dafür herangezogen, dass eine Bewegung, die sich ursprünglich gegen einen konkreten Missstand gründet, auch eine Erweiterung von Grund- und Freiheitsrechten erstreiten kann. Erstreiten durch das Engagement des Einzelnen, im Verbund mit dem gemeinsam geschaffenen gesellschaftlichen Druck von unten der Vielen.
Quellen: handelsdaten.de, bosch-presse.de, faz.net.de Bild: privat