Covid-19 Sozialpaket: Die wichtigsten Hartz IV Regeln

Von Jana Hacker

Das Sozialschutzpaket soll in Zeiten der Corona-Krise Bedürftigen helfen die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie zu überstehen. Mit der Einführung des Paragraphen § 67 SGB II „Vereinfachtes Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2; Verordnungsermächtigung“ soll sichergestellt werden, dass Leistungsempfänger in Krisenzeiten einfach und schnell die ihnen zustehende Unterstützung zuteilwird. Wir haben für Sie die wichtigsten Regelungen für Hartz IV Bedürftige in einem Überblick zusammengestellt!

Erleichterter Zugang zu Hartz IV Leistungen

Um Bedürftigen den Zugang zu Hartz IV Leistungen zu erleichtern wird vom 01. März bis zum 30. Juni 2020 auf die Prüfung des Vermögens verzichtetZudem werden die Kosten der Unterkunft ungeachtet ihrer Angemessenheit in diesem Bewilligungszeitraum übernommen. Durch den Wegfall der arbeitsintensiven Prüfungen soll gewährleistet werden, dass Anträge schneller bearbeitet werden können und die Leistungen zügig bei den Bedürftigen ankommen.

Weiterbewilligung ohne Antrag

Um die ohnehin schon überforderten Jobcenter nicht noch weiter zu belasten und die schnelle Gewährung der Leistungen für Hartz IV Bedürftige sicherzustellen, sind derzeit keine Anträge für die Weiterbewilligung von Leistungen nötig. Das neue Gesetz sieht vor, dass Hartz IV Leistungen, deren Bewilligungszeitraum in der Zeit vom 31. März bis vor dem 31. August endet, keines Weiterbewilligungsantrages bedürfen und automatisch für 1 Jahr weiterbewilligt werden.

Erleichterter Zugang zu Darlehen

Während viele Stimmen aus Politik und Forschung für den Corona-Zuschlag auf Hartz IV Leistungen plädierten, wurde dieser bereits wenige Wochen später in einem Urteil des Sozialgerichts Konstanz abgelehnt. Stattdessen bietet die Bundesagentur für Arbeit Bedürftigen nur den erleichterten Zugang zu Hartz IV Darlehen und Vorschüssen. Laut einer Weisung der BA sollen dabei keine strengen „Anforderungen an den Nachweis“ der Bedürftigkeit gestellt werden, damit Leistungsempfänger schnell und einfach Zugang zu den Geldleistungen bekommen.

Hartz IV Sanktionen ausgesetzt

Aktuell werden Kürzungen des Regelsatzes auf Grund der Corona-Pandemie ausgesetzt. Da derzeit angesichts der bundesweit geschlossenen Geschäftsstellen keine persönlichen Anhörungen im Jobcenter stattfinden können, ist laut einer Weisung der BA nicht auszuschließen, dass im Hinblick auf Hartz IV Sanktionen unzumutbare Härte vorliegt. Daher ist bis auf Weiteres von Leistungsminderungen abzusehen.

Keine Meldetermine im Jobcenter

Da die Jobcenter derzeit geschlossen sind, können ebenfalls keine persönlichen Meldetermine stattfinden. Laut der BA Weisung ist das Meldeverfahren als solches bis auf Weiteres ausgesetzt. Allerdings ist derzeit noch nicht klar, ob das Meldeverfahren stattdessen telefonisch stattfindet.

Teilnahme an Jobcenter-Maßnahmen verboten

Durch die bundesweiten Kontaktverbote, um die Ausbreitung von Covid-19 einzudämmen, sind auch sämtliche Zusammenkünfte zu Hartz IV Maßnahmen untersagt. Die Teilnahme an den Maßnahmen muss jedoch nach der Krise wiederaufgenommen und die verlorene Zeit nachgeholt werden.

 

 

Quelle und weitere Infos: https://www.hartziv.org

Titelbild: https://www.hartziv.org/Zoom Photo Graphic Stock/ shutterstock.com