Das „Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket“ enthält ebenso wie das „Zukunftspaket“ der Großen Koalition durchaus sinnvolle Maßnahmen. Doch wie alle früheren Covid-19-Hilfsprogramme des Staates sind sie nicht verteilungsgerecht. Unternehmen und Besserverdienende profitieren überproportional. Das ist ein großer Fehler.Die Große Koalition aus CDU, CSU und SPD wird für ihr gelungenes Krisenmanagement während der Covid-19-Pandemie fast durchgängig gelobt. Hierbei findet eines allerdings zu wenig Beachtung: der Lockdown war zwar nötig zum Schutz der Menschen, er hat aber obendrein die sich schon vorher deutlich abzeichnende Krise der Ökonomie und die soziale Ungleichheit im Land verschärft. Denn die beiden „Sozialschutz-Pakete“, das „Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket“ sowie das „Zukunftspaket“ der Großen Koalition weisen eine verteilungspolitische Schieflage auf. Bund, Länder und Gemeinden haben in der Coronakrise nach kurzem Zögern fast über Nacht mehr als eine Billion Euro für direkte Finanzhilfen, Bürgschaften und Kredite mobilisiert. Letztere kamen in erster Linie großen Unternehmen zugute. Kleine und mittlere Unternehmen wurden dagegen mit einmaligen Zuschüssen unterstützt, die laufende Betriebskosten decken sollten, aber nicht für den Lebensunterhalt verwendet werden durften.
Sinnvoll wäre ein Mindestkurzarbeitergeld gewesen
Aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung kann die Bundesregierung – bis zum 31. Dezember 2021 befristet – per Rechtsverordnung festlegen, dass fast die gesamten Lohnkosten von Unternehmen (einschließlich der Arbeitgeberbeiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) getragen werden. Voraussetzung ist, dass mindestens 10 Prozent der in einem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer/innen zu mindestens 10 Prozent vom Entgeltausfall betroffen sind. Dadurch wurden die Unternehmer in die Lage versetzt, ihren Bedarf an Arbeitskräften flexibel der Krisendynamik anzupassen: Sie konnten bestehende Arbeitsverträge aussetzen, die Arbeitszeiten beliebig reduzieren und ihre Kosten senken, ohne Entlassungen vornehmen zu müssen.
Zwar konnten fortan auch Leiharbeitnehmer*innen das Kurzarbeitergeld beziehen; dieses betrug aber höchstens 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts für Kinderlose und 67 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts, sofern Kinder im Haushalt lebten. Unberücksichtigt blieben bei der Berechnung allerdings Überstundenzuschläge, Einmalzahlungen (etwa Gewinnbeteiligungen oder Jahresprämien) und steuer- sowie beitragsfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Im Falle der „Kurzarbeit Null“ mussten daher besonders Geringverdiener*innen drastische Einbußen gegenüber ihrem früheren Lohn und gravierende Einschränkungen ihres gewohnten Lebensstandards hinnehmen. Beschäftigte aus finanziell bessergestellten Haushalten waren seltener von Kurzarbeit betroffen, weil sie eher im Homeoffice am Bildschirm arbeiten konnten.
Später wurde das Kurzarbeitergeld auf Druck von Gewerkschaften und SPD-Führung bis zum Jahresende befristet auf 70 bzw. 77 Prozent nach drei Monaten und auf 80 bzw. 87 Prozent nach sechs Monaten angehoben, sofern die Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert war. Außerdem erweiterte der Gesetzgeber – bis zum Jahresende befristet – die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Kurzarbeiter*innen. Sinnvoller wäre jedoch die Schaffung eines Mindestkurzarbeitergeldes gewesen, wie es den CDU-Sozialausschüssen vorschwebte, weil Geringverdiener*innen davon stärker profitiert hätten als Besserverdienende. Um drei Monate verlängert wurde die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes (I) für diejenigen Erwerbslosen, deren Anspruch sonst zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 geendet hätte.
Während der Arbeitslosengeld-II-Bezug für von der Coronakrise geschädigte Soloselbstständige erleichtert wurde, indem man die strenge Vermögensprüfung für sie vorübergehend aussetzte und ein halbes Jahr lang die Angemessenheit der Wohnung stillschweigend voraussetzte, erhielten langjährige Hartz-IV-Bezieher*innen selbst dann keinen Ernährungszuschlag, wenn ihre Kinder während der wochenlangen Kita- und Schulschließungen zuhause verpflegt werden mussten, statt wie sonst kostenfrei in der öffentlichen Betreuungseinrichtung zu essen.
Die Mehrwertsteuersenkung ist teuer und nicht effektiv
Obwohl das „Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket“ ebenso wie das „Zukunftspaket“ der Großen Koalition durchaus sinnvolle Maßnahmen enthält, war es wie alle früheren Covid-19-Hilfsprogramme des Staates nicht verteilungsgerecht. Überproportional profitieren dürften bei den vom Bundesfinanzministerium veranschlagten Ausgaben in Höhe von 130 Milliarden Euro Unternehmen und Besserverdienende.
Überbrückungshilfen für Branchen, die von einem „Corona-bedingten Umsatzausfall“ betroffen sind, stellen mit Kosten in Höhe von bis zu 25 Milliarden Euro den größten Einzelposten des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets dar. Kaum weniger teuer ist die Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 19 Prozent auf 16 Prozent bzw. von sieben Prozent auf fünf Prozent. Sie beschert dem Staat einen Einnahmeausfall in Höhe von 20 Milliarden Euro. Ein niedrigerer Mehrwertsteuersatz ist an sich durchaus wünschenswert, weil diese Steuerart arme Menschen am härtesten trifft. Sie müssen einen Großteil ihres Einkommens in den Alltagskonsum stecken. Nur senken kaum Händler wegen der befristeten Mehrwertsteuersenkung die Preise ihrer Waren für die Dauer eines halben Jahres. Man kann von einem steuerpolitischen Paradox sprechen: Existiert keine oder eine niedrige Umsatzsteuer, nützt das vor allem den Armen. Sobald sie existiert – in der Bundesrepublik seit 1968 –, haben die Armen kaum etwas von ihrer Senkung, zumindest dann nicht, wenn diese zeitlich oder vom Umfang her begrenzt ist.
Um eine Steigerung der gesetzlichen „Lohnnebenkosten“ – gemeint sind die Beiträge der Arbeitgeber zur Sozialversicherung – zu verhindern, hat die Große Koalition mit ihrer „Sozialgarantie 2021“ einer alten Forderung der Unternehmerverbände nachgegeben. Die Sozialversicherungsbeiträge wurden durch den Einsatz von Steuermitteln bei 40 Prozent vom Bruttolohn oder -gehalt gedeckelt. Arbeitnehmer*innen haben kein oder ein sehr viel geringeres Interesse an niedrigen Sozialversicherungsbeiträgen als die Arbeitgeber, weil dadurch zwar ihr verfügbares Monatseinkommen steigen, aber das Leistungsniveau der Gesetzlichen Krankenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Gesetzlichen Rentenversicherung und der Sozialen Pflegeversicherung tendenziell sinken wird.
Die am härtesten von der Pandemie betroffenen Personengruppen wurden, wenn überhaupt, nur ganz am Rande bedacht. Zwar wurde der erleichterte Zugang in Hartz IV verlängert, was Soloselbstständigen und Kleinstunternehmer*innen zugutekommt, deren Existenz bedroht war, die aber ein das Schonvermögen überschreitendes Vermögen und/oder eine teure Mietwohnung haben. Nichts davon hatten aber Transferleistungsbezieher*innen, die schon länger Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Asylbewerberleistungen erhielten.
Es ist moralisch geboten und ökonomisch sinnvoll, Bedürftige zu unterstützen
Eltern bekommen auf Drängen der SPD in zwei Raten eine Einmalzahlung von 300 Euro pro Kind, die bei höheren Einkommen mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet wird. Familien im Transferleistungsbezug wäre eher mit einem Ernährungszuschlag in Höhe von 100 Euro pro Monat gedient, wie ihn Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände und Kirchen forderten, weil viele Lebensmitteltafeln geschlossen waren und die Preise für Frischeprodukte gestiegen sind.
Wenn die Regierungspraxis einem Vergabeprinzip folgt, ist es die „Leistungsgerechtigkeit“, bei der es um den ökonomischen Erfolg einer Personengruppe geht, die Hilfe braucht: Gewinneinbußen von Unternehmen, die vor der Covid-19-Pandemie rentabel waren, wollte die Große Koalition mittels finanzieller Soforthilfen ausgleichen. Auch sollten Lohn- und Gehaltseinbußen sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mittels Kurzarbeitergeld abgemildert werden. Transferleistungsempfänger*innen hatten durch den Lockdown hingegen scheinbar nichts verloren und daher auch wenig zu erwarten. Deshalb kann man die Konjunkturpakete von CDU, CSU und SPD nicht sozial ausgewogen nennen. Stattdessen hätte die Bedarfsgerechtigkeit als Ziel von Hilfsmaßnahmen im Mittelpunkt aller Bemühungen der politisch Verantwortlichen stehen und das Motto lauten sollen: Wer wenig hat, muss besonders viel, und wer viel hat, muss entsprechend wenig Unterstützung seitens des Sozialstaates bekommen.
Eine gezielte Unterstützung von Bedürftigen wäre nicht bloß moralisch geboten, sondern auch ökonomisch sinnvoll, weil dadurch die Massenkaufkraft gestärkt würde. Finanzschwache tragen zusätzliches Einkommen sofort in die Geschäfte, es fließt also zurück in den Wirtschaftskreislauf und kurbelt die Binnenkonjunktur an.
Quelle: https://gegenblende.dgb.de/ Bild: vkg,de