In den vergangenen Wochen hatte es Warnstreikaktionen im öffentlichen Dienst gegeben, natürlich nicht ohne Hintergedanken wurden dabei gerne Pflegekräfte auf die Straße geschickt. Denn seitens der Gewerkschaft ver.di wurden die Tarifverhandlungen unter der Überschrift „Corona-Helden“ geführt, für die man nun auch eine monetäre Abbildung ihrer heldenhaften Leistungen von den Arbeitgebern erstreiten wollte. Nun fallen einem hinsichtlich der angesprochenen Figur der „Corona-Helden“ zahlreiche Berufe und Tätigkeiten ein, die zum einen nichts mit dem öffentlichen Dienst zu tun haben, zum anderen aber gibt es wie in anderen Branchen auch im öffentlichen Dienst sicher Tätigkeitsfelder, wo man weit weg sein konnte von der tatsächlichen Corona-Front, im Homeoffice und dabei in einem sehr sicheren Arbeitsverhältnis, von dem andere nur träumen können. Man ahnt es schon, wenn man solche Zeilen liest – „Corona-Helden“ hat eine Menge spalterisches Potenzial und man könnte mit guten Argumenten damit für die einen mehr Geld, aber auch gleichzeitig für die anderen mehr Demut verlangen und würde sich heillos verlaufen in einem verminten Gelände der Abgrenzung (und der Ausschließeritis), wie wir das real bereits beim monatelangen Gekrampfe um eine „Corona-Prämie“ für das Pflegepersonal (nicht nur) in der Altenpflege erlebt haben (dazu der Beitrag Wenn eine am Anfang sicher gut gemeinte Anerkennungsprämie zu einem toxischen Spaltpilz mutiert. Bei der Corona-Prämie für Pflegekräfte sortiert und differenziert man sich ins Nirwana vom 3. September 2020).
Und das spalterische Potenzial wurde bereits bei den Warnstreikaktionen in den vergangenen Wochen sofort und in einigen Medien mit ungewohnter Härte in Stellung gebracht: Wie kann man „in diesen Zeiten“ auf die Idee kommen, die Arbeit niederzulegen? Wie kann man angesichts der Krise mehr Geld (vom Steuerzahler) fordern für von außen betrachtet sichere und privilegierte Arbeitsplätze? Dabei handelte es sich um sehr überschaubare kurze Streikaktionen, nicht um einen annähernd wirklichen Arbeitskampf. Aber das muss hier nicht weiter vertieft werden, denn es ist vorbei. Am Sonntag, dem 25. Oktober 2020, konnte diese erlösende Botschaft unters Volk gebracht werden:
In der dritten Tarifverhandlungsrunde für die rund 2,3 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst haben die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und ihr Verhandlungspartner, der Bund, gemeinsam mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion ein Ergebnis erzielt.
Wir reden also nicht vom „dem“ öffentlichen Dienst, sondern von einem Teil: den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten beim Bund und bei den Kommunen. Die Bundesländer und ihre Beschäftigten, darunter auch die meisten Beamten, denn die findet man bei den Ländern, sind von den Tarifverhandlungen und dem nunmehr ausgehandelten Abschluss gar nicht betroffen, was mit Blick auf die Beamten aber wichtig ist, denn die Tarifeinigung bezieht sich erst einmal nur auf die Angestellten und muss dann in einer zweiten Runde auf die Beamten, deren Vertreter am Katzentisch der Verhandlungen sitzen, übernommen werden (oder eben nicht). Dazu kann man den Deutschen Beamtenbund (dbb) zitieren: „Wir gehen davon aus,“ so dbb Chef Silberbach abschließend, „dass dieser Tarifabschluss wie in den vorhergehenden Runden zeitgleich und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes übertragen wird.“ Aber die Zahl der Beamten bei Bund und vor allem bei den Kommunen ist überschaubar, das sieht bei den Bundesländern hingegen ganz anders aus (denn Lehrer, Polizisten usw. sind Landesbeamte).
Was ist rausgekommen? Ein „komplizierter Abschluss“
In der Tarifrunde für die rund 2,3 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen haben die Tarifparteien also einen Abschluss erzielt. Die Gewerkschaft ver.di hat ihre Pressemitteilung dazu mit dieser Bewertung garniert: Tarifeinigung im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen: Deutliche Anhebung für untere Einkommen und Gesundheitsberufe. Das hört sich erst einmal sehr gut und nach einem Erfolg an. Und ein Teil der Gesundheitsberufe taucht auch ebenfalls schon in der Überschrift der Mitteilung der anderen Seite auf, in diesem Fall der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA): Tarifeinigung im öffentlichen Dienst: Wirtschaftlich verkraftbarer Abschluss – Pflegekräfte profitieren überdurchschnittlich. VKA-Präsident und Verhandlungsführer Ulrich Mädge wird mit diesen ergänzenden Worten zitiert: „Dabei haben wir einen wirtschaftlich verkraftbaren Abschluss erreicht, der den kommunalen Arbeitgebern Planungssicherheit gibt. Der Abschluss ist maßvoll und trägt den finanziellen Besonderheiten der Corona-Krise Rechnung.“ Und auch den Arbeitgebern ist es ein Anliegen, besonders die in der Öffentlichkeit derzeit (noch bzw. wieder) so präsenten Pflegekräfte ausdrücklich ins Schaufenster zu stellen: »Uns war es wichtig, dass die Beschäftigten in den Krankenhäusern und in der Pflege überdurchschnittlich profitieren. Ich bin froh, dass wir für diese Beschäftigtengruppe weitreichende Verbesserungen erzielen konnten.«
Wahrscheinlich sind es solche Worte, die andere sogleich dazu animiert haben, in die Tasten zu hauen: »Trotz Coronakrise haben die Gewerkschaften für den öffentlichen Dienst eine ordentliche Lohnerhöhung ausgehandelt. Dass Pflegekräfte dabei deutlich mehr bekommen als andere, zeigt, dass das System funktioniert«, kommentiert beispielsweise Markus Dietmar unter der Überschrift Mehr Geld muss auch in Corona-Zeiten möglich sein. »Der Flächentarifvertrag funktioniert. Arbeitgeber und Gewerkschaften haben damit bewiesen, dass sie unter seinem Dach durchaus auch nach Berufsgruppen und unterschiedlichen Anforderungen differenzieren können.«
Natürlich haben sich auch diejenigen zu Wort gemeldet, die dem ganzen weitaus distanzierter gegenüberstehen, so beispielsweise Dietrich Creutzburg von der FAZ. Historischer Durchbruch?, so hat er seine Anmerkungen zum Tarifabschluss überschrieben. Einen Seitenhieb auf die überschaubaren Warnstreikaktionen der vergangenen Wochen kann er sich nicht verkneifen: »Die Tarifparteien des öffentlichen Dienstes haben einen Kompromiss ausgetüftelt, der gesellschaftliche Stimmungen auf vielschichtige Weise berücksichtigt. Oder sollte man besser sagen: ausnutzt? Betrachtet man nur die sogenannte Tabellenerhöhung, die Anhebung der laufenden Gehälter, dann kommt er immerhin maßvoller daher als der Arbeitskampf, den die Gewerkschaft Verdi geführt hat – auf dem Rücken pandemiegeplagter Bürger, denen keine staatlich garantierten Arbeitsplätze zur Verfügung stehen.« Und auch die am Anfang dieses Beitrags angesprochene Spaltpilz-Problematik des Corona-Heldentums wird von ihm aufgegriffen: »Eine dunklere Schattierung bekommt das Bild aber, wenn man das ganze Paket näher betrachtet, in dem sich neben eindrucksvollen Zulagen für Pflegekräfte noch allerlei mehr findet. Zum Beispiel: Corona-Sonderprämien für Verwaltungsmitarbeiter, die im Frühjahr bei vollem Gehalt wenig zu arbeiten hatten; überproportionale Tariferhöhungen von bis zu 4,5 Prozent für geringqualifizierte Hilfskräfte – während im Alltag Fachkräfte in Bauämtern und Rechenzentren fehlen.« Und was sagt der Kommentator zu den von allen Seiten so gepriesenen Verbesserungen für „die“ Pflegekräfte (auf die hier bewusst gesetzten Anführungszeichen werden wir noch zurückkommen? Ja, aber: »Das aber verblasst in der Wahrnehmung angesichts jenes laut Bundesinnenminister „historischen Durchbruchs“, der Pflegekräften fast zehn Prozent mehr Gehalt beschert. In der Tat wird man künftig nicht mehr behaupten können, dass diese außer Klatschen keine Wertschätzung erführen. Weniger überzeugend ist der Weg, auf dem dies zustande kam: Die Sachwalter der Steuerkassen von Bund und Kommunen verkünden erleichtert, dass ihr Tarifpaket für sie gerade noch verkraftbar sei. Die Rechnung für höhere Pflegegehälter geht allerdings an die Sozialkassen – deren Vertreter nicht am Tisch saßen. So gesehen, ist der „Durchbruch“ ein Kompromiss zu Lasten Dritter.«
Wir müssen zur besseren Orientierung ein Blick werfen auf die wichtigsten Eckpunkte, auf die sich die Tarifparteien offenbar verständigt haben (wer das Einigungspapier im Original lesen möchte, wird hier fündig: Einigung in der Tarifverhandlung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen, 25.10.2020).
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Eckpunkte Tarifabschluss Öffentlicher Dienst Bund und Kommunen
1.) Laufzeit des Tarifvertrags: 01.09.2020 – 31.12.2022 (28 Monate)
2.) Tarifanhebung*:
➔ zum 1. April 2021: +1,4% (mind. 50 Euro; Auszubildende 25 Euro)
➔ zum 1. April 2022: +1,8% (Auszubildende: 25 Euro)
Das bedeutet eine Anhebung der Löhne und Gehälter um 3,2% – aber nicht sofort, sondern über die 28 Monate verteilt.
Und was ist mit der Zeit bis zum April 2021, wo die erste Tarifanhebung erfolgen soll? »Die ersten sieben Monate sind als Leermonate vereinbart«, so die kommunalen Arbeitgeber. Aber die Beschäftigten sollen nicht ganz leer ausgehen, denn für das noch laufende Jahr 2020 wurden einmalige Zulagen (für alle) vereinbart:
3.) Einmalige (steuer- und abgabenfreie) „Corona-Prämie“ für 2020:
➔ 600 Euro für die für die unteren Entgeltgruppen (EG 1-8)
➔ 400 Euro für die mittleren Entgeltgruppen (EG 9-12)
➔ 300 Euro für die höheren Entgeltgruppen (EG 13-16)
➞ Auszubildende Kommunen 225 Euro, Auszubildende Bund 200 Euro
4.) Erhöhung der Jahressonderzahlung um 5% (aber nur für die unteren Entgeltgruppen EG 1-8)
Sonderregelungen für einzelne Bereiche:
5.) Gesonderte Gehaltssteigerung für die Pflegekräfte
➔ Pflegezulage
➞ ab März 2021: 70 Euro
➞ ab März 2022: 120 Euro
In den Betreuungseinrichtungen wie Altenheimen wird die Pflegezulage mit einem Plus von 25 Euro auf Gleichstand mit den kommunalen Krankenhäusern gebracht.
➔ Intensivzulage: von derzeit 46,02 Euro Erhöhung auf 100 Euro ab März 2021
➔ Wechselschichtzulage: von derzeit 105 Euro Erhöhung auf 155 Euro ab März 2021
6.) Ärzte in den Gesundheitsämtern (EG 15) erhalten ab März 2021 eine Zulage von 300 Euro monatlich.
7.) Arbeitszeitangleichung Ost/West
➔ Arbeitszeit Ostdeutschland von 40 auf 39,5 Stunden/Woche ab 1. Januar 2022
➔ Arbeitszeit Ostdeutschland auf 39 Stunden/Woche ab 1. Januar 2023
*) Abweichende Regelungen:
➔ Für die rund 175.000 Sparkassenbeschäftigten sieht der Tarifabschluss eine Entgelterhöhung vor (ab 1. Juli 2021 um 1,4 Prozent, mindestens jedoch 50 Euro sowie zum 1. Juli 2022 um weitere 1,0 Prozent, eine Angleichung auf das Niveau des allgemein vereinbarten Abschlusses findet erst zum Ende der Laufzeit ab 1. Dezember 2022 statt), allerdings wird ein Teil der Kosten durch eine Absenkung der Sparkassensonderzahlung bei zusätzlicher Gewährung weiterer Urlaubstage kompensiert.
➔ Für die angesichts eingebrochener Fluggastzahlen mit massiven Verlusten konfrontierten Flughäfen haben sich die Beteiligten verständigt, auf Entgelterhöhungen in diesem Bereich zu verzichten. Das Tarifergebnis sieht vor, einen Notlagentarifvertrag für die Flughäfen zeitnah abzuschließen, der Personalkosten senkt und betriebsbedingte Kündigungen ausschließt.
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Was kann man zum jetzigen Zeitpunkt bilanzieren?
Auf der einen Seite wird man auf der gewerkschaftlichen Seite durchaus einen Seufzer der Erleichterung von sich geben, dass man überhaupt einen Abschluss bekommen hat ohne eine möglicherweise schwer bis gar nicht zu vermittelnde Konfrontation, der eine für die meisten Nicht-Insider kaum durchschaubare Zahlenbotschaft enthält, die sich als Erfolg transportieren lässt: 3,2 Prozent mehr, unter Berücksichtigung aller möglichen Sonderregelungen sollen für die unteren Einkommensbereiche sogar bis zu 4,5 Prozent sein. Und das in diesen Zeiten. Da denken die meisten Menschen natürlich, dass es jetzt diese Steigerung sofort gibt. Wie wir gesehen haben ist das nicht der Fall, sondern gestreckt über eine – und das ist durchaus ein diskussionsbedürftiger Punkt – sehr lange Laufzeit von 28 Monate (damit verfestigt sich übrigens zum einen der generelle Trend, dass die Laufzeiten der Tarifverträge, die früher mal für ein Jahr abgeschlossen wurden, in den vergangenen Jahren in allen Bereichen immer mehr ausgedehnt wurden, zum anderen hatten wir im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen schon beim letzten Tarifabschluss eine sehr lange Laufzeit, damals waren es sogar 30 Monate, vgl. dazu den Beitrag Ein ordentlicher Schluck aus der Pulle, sagen die einen. Na ja, halb leeres Glas, sagen die anderen: Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen).
Die Kombination einer auf den ersten Blick ansehnlichen Steigerung über einen Zeitraum von 28 Monaten ist es dann wohl auch, der die Arbeitgeberseite halbwegs zufrieden zurücklässt, denn damit ist erst einmal bis Ende des übernächsten Jahres Ruhe an der Tariffront.
Bleibt noch der Punkt mit den „deutlichen Verbesserungen“ für die Pflegekräfte. Auch hier schmückt sich die Gewerkschaft mit beeindruckend daherkommenden Steigerungsbeträgen. »In der Pflege beträgt die Steigerung 8,7 Prozent und in der Spitze für Intensivkräfte rund zehn Prozent«, so die Gewerkschaft ver.di in ihrer Mitteilung über den Tarifabschluss. Na endlich, werden jetzt viele sagen und auch die bisherige Berichterstattung hat gerade diesen Punkt aufgegriffen. Nur wird dabei oftmals in der beobachtbaren Verkürzung der Medienberichterstattung etwas suggeriert, was differenzierter zu betrachten ist, denn der Eindruck bei vielen Menschen ist jetzt, dass „die“ Pflegekräfte nun endlich eine von allen (zumindest in Sonntagsreden) geforderte bessere Vergütung bekommen werden. Dem ist natürlich nicht so. Denn der Abschluss bezieht sich logischerweise „nur“ auf die Pflegekräfte, die unter das Tarifdach des öffentlichen Dienstes (Bund/Kommunen) fallen.
Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass es nicht „die“ Pflege gibt, sondern vergütungsbezogen besonders relevant ist die Unterscheidung zwischen der Krankenhauspflege und der Altenpflege (und dort dann auch noch mal zwischen der stationären und der ambulanten Altenpflege).
Mit Blick auf die Krankenhauspflege, wo die Tarifbindung (und auch der gewerkschaftliche Organisationsgrad noch am höchsten ist), muss man zur Kenntnis nehmen, dass der Anteil der Kliniken in öffentlicher Trägerschaft (gemeint sind hier Gemeinden/Gemeindeverbände, Bundesländer, Sozialversicherungsträger) seit Jahren kleiner geworden ist, er ist von 44,6 Prozent (1992) auf nur noch 28,7 Prozent (2018) gesunken. Immer häufiger veräußern Kommunen oder auch Bundesländer (Universitätskliniken) ihre Einrichtungen an private, gewinnwirtschaftliche Unternehmen. Deren Anteil hat sich von 15,5 Prozent (1992) auf 37,6 Prozent (2018) erhöht, also mehr als verdoppelt. Bei den Krankenhäusern in öffentlicher Trägerschaft handelt es sich überwiegend um große Einrichtungen der Regel- und Maximalversorgung oder auch um die großen Universitätskliniken (vgl. zu den Zahlen: Krankenhäuser und Betten nach Trägerschaft 1992 – 2018).
Noch gravierender sieht es in der Altenpflege aus. Dort spielen öffentliche, hierbei vor allem kommunale Träger kaum noch eine relevante Rolle: Von den 14.480 Pflegeheimen, die von der Pflegestatistik für das Jahresende 2017 ausgewiesen wurden, befanden sich lediglich nur noch 599 in kommunaler Trägerschaft, das waren 4,1 Prozent aller Pflegeheime in Deutschland. Von den 14.050 ambulanten Pflegediensten waren sogar nur noch 154 deutschlandweit in kommunaler Trägerschaft.
Insofern sind die unmittelbaren Auswirkungen des Tarifabschlusses auf „die“ Pflegekräfte überschaubar und mehr als beschränkt. Auf alle Fälle muss man den sich ausbreitenden Eindruck korrigieren, als würde nun endlich für „die“ Pflegekräfte in unserem Land die Vergütungssituation deutlich besser, was aber mit Zahlenspielereien wie „10 Prozent mehr“ suggeriert wird.
Man kann darüber hinaus aber argumentieren, dass der Tarifabschluss insofern enorme Ausstrahlungseffekte haben könnte, wenn man berücksichtigt, dass sich die privaten, gewinnorientierten Träger wie auch die große Gruppe der frei-gemeinnützigen Anbieter an diesem Tarif orientieren (müssen). Dann aber muss man durchaus kritisch zu bedenken geben, dass durch die nun im Tarifabschluss gefundene Regelung ein seit längerem von unterschiedlichen Seiten kritisierter Zustand fortgeschrieben und verfestigt wird, denn an der tariflichen Eingruppierung ändert sich ja erst einmal nichts, man arbeitet wenn, dann über über partielle Zulagen. Wenn man hingegen eine deutliche Aufwertung der Pflegeberufe im tariflichen Gefüge insgesamt im Auge hat und für sinnvoll hält, dann muss man zur Kenntnis nehmen, dass der jetzige Tarifabschluss für die überschaubare Gruppe der unter das Tarifdach des öffentlichen Dienstes fallenden Pflegekräfte eine strukturelle, deutlich ambitioniertere Aufwertung der Pflegeberufe eher blockieren bis verunmöglichen wird. Darüber wird weiter zu diskutieren und zu streiten sein.
Der Beitrag erschien auf https://aktuelle-sozialpolitik.de/ und wird mit freundlicher Genehmigung hier gespiegelt. Bild: gew-hamburg