Grundrechte-Report 2017: Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland

Im Mai 2017 ist der Grundrechte-Report 2017 erschienen und die Bilanz fällt wieder einmal negativ aus, da die Politik im Zweifel zunehmend für die Sicherheit entscheidet und so die Freiheit gefährdet.Die Autoren des Berichts warnen, dass es nicht gut um die Bürgerrechte bei uns bestellt ist.

Wie selten zuvor in der Geschichte des Grundgesetzes stünden die Grundrechte unter Druck. Der „alternative Verfassungsschutzbericht“ liefert eine erschreckende Chronik der Einschränkung von Bürger- und Menschenrechten gerade in den Zeiten, in denen vor allem die Innenminister den Datenschutz als „schön“ bezeichnen, dem vermeintlichen „Supergrundrecht“ Sicherheit aber Vorrang einräumen, die Polizeien und Geheimdienste massiv aufrüsten und neue Datentöpfe überall erschließen. Die Autoren fordern, dass der Kampf um die Grundrechte in diesem Land neu aufgenommen werden muss.

Der Grundrechte-Report 2017 ist ein Projekt der Humanistischen Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative, des Bundesarbeitskreises Kritischer Juragruppen, der Internationalen Liga für Menschenrechte, des Komitees für Grundrechte und Demokratie, der Neuen Richtervereinigung, von Pro Asyl, des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins und der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen, das sie am „Tag des Grundgesetzes“ der Öffentlichkeit vorstellten.

Breiten Raum nehmen in dem Bericht mit seinen 41 Beiträgen neben der Flüchtlingspolitik die zahlreichen neuen Gesetze ein, mit denen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Fernmeldegeheimnisses sowie andere rechtsstaatliche Grundprinzipien weiter in Namen vor allem der Terrorbekämpfung eingeschränkt werden.

Beleuchtet wird etwa das Kfz-Kennzeichenscanning, die neue Vorratsdatenspeicherung, die Überwachungspraxis des Bundesnachrichtendiensts (BND), „Racial Profiling“ bei der Bundespolizei oder das Verbot der Ausgabe anonymer Prepaidkarten für Mobiltelefone.

Inhaltsverzeichnis

Vorwort der Herausgeber: Der Schutz von Grund- und Menschenrechten in schlechten Händen   (13)

  • Die Würde des Menschen ist unantastbar (Art. 1 I)

Constanze Janda: Das Recht auf menschenwürdige Existenz – Wer gehört zur Solidargemeinschaft?   (17)

  • Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit (Art. 2 I)

Ulrike Lembke: »Nein heißt Nein!« Sexuelle Selbstbestimmung wird umfassender geschützt   (23)

Cara Röhner: Inter / diverse Rechtssubjekte? Vorerst kein Personenstand jenseits der Zweigeschlechtlichkeit   (27)

Peter Schaar: Wird die EU-Datenschutzreform ihre Ziele erreichen?   (31)

Udo Kauß: Verfassungsbeschwerden gegen die automatisierte anlasslose Kontrolle des Autoverkehrs durch die Polizei   (35)

Sarah Thomé: Das Verbot der anlasslosen Speicherung von Daten auf Vorrat   (40)

  • Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 II)

Vanessa Hellmann: Vollzug ohne Methadon verstößt gegen Menschenrechte   (45)

  • Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden (Art. 3 III)

Sophie Rotino: Weil nicht sein kann, was nicht sein darf. Immer noch – Racial Profiling bei der Bundespolizei   (51)

Albert Scherr / Lena Sachs: Diskriminierung von Sinti und Roma   (55)

H.-Günter Heiden: Menschenrechte Behinderter unter Kostenvorbehalt. Wie das neue Bundesteilhabegesetz echte Teilhabe verhindert   (59)

  • Die Freiheit des Glaubens und des Gewissens ist unverletzlich (Art. 4 I)

Till Müller-Heidelberg: Zehn Jahre Kampf gegen christliche Bevormundung   (65)

  • Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern. Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung (Art. 5 I, III)

Elke Steven: Friedensaktivist streitet für Meinungsfreiheit. Letztinstanzliche Freisprüche und neue Klagen   (69)

Thomas Leif / Carl-Christian Müller: Gekaufte Wissenschaft oder selbstloses Sponsoring?   (72)

Martin Heiming / Maximilian Pichl: Kalter Krieg im Jahr 2016: Der bayerische Fragebogen zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst   (75)

  • Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung (Art. 6 I)

Lucy Chebout: Des Mannes Freud, des Kindes Leid? Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung   (81)

Pauline Endres de Oliveira / Maximilian Pichl: Beschränkung der Flüchtlingszahlen um jeden Preis. Die Entwicklung der Entscheidungspraxis zu Asylsuchenden aus Syrien und die Aussetzung des Familiennachzugs   (85)

  • Alle Deutschen haben das Recht, sich zu versammeln (Art. 8 I, II)

Jasper Prigge: Tag der deutschen Zukunft: Ein schwieriger Tag für die Versammlungsfreiheit   (91)

Elke Steven: Selbst eine Plastikfolie kann zur (Schutz-)Waffe werden.   (95)

  • Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet (Art. 9 III)

Kirstin Drenkhahn: Dürfen Gefangene eine eigene Gewerkschaft gründen?   (99)

Wolfgang Däubler: Streikrisiko erhöht: Fünf Millionen Schadensersatz als Strafe für einen Rechtsirrtum?   (103)

  • Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich (Art. 10 I)

Nils Leopold: Liberty dies by inches: Zum Verbot der Ausgabe anonymer Prepaidkarten   (109)

  • Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet (Artikel 11 I)

Beate Selders: Wohnsitzverpflichtung für anerkannte Flüchtlinge?   (113)

  • Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen (Art. 12)

Maria Wersig: Wen schützt das Prostituiertenschutzgesetz?   (119)

  • Politisch Verfolgte genießen Asylrecht (Art. 16a)

Nora Markard: Ein krummer Deal: Flüchtlinge sitzen in der Türkei fest   (126)

Marei Pelzer: Verschlimmbesserung der Dublin-Verordnung. EU reformiert Asylzuständigkeitsrecht   (128)

Norman Paech: Roma – nicht Nutznießer, sondern Opfer des Grundrechts auf Asyl   (132)

Bernd Mesovic: Das Flughafenasylverfahren – volles Risiko zu Lasten von Flüchtlingen   (136)

  • Die Bundesrepublik ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat (Art. 20 I)

Isabel Feichtner: CETA – »Freiheit im Handel und Verantwortung für die Menschen«?   (141)

Christoph Butterwegge: Reichtum per Gesetz. Die unsozialen Folgen der Erbschaftsteuerreform   (147)

Heiner Fechner: Mindestlohn: Unzureichender Fortschritt mit Durchsetzungslücken   (151)

Martin Singe: Keine Rente für Gefangene – zu einem 40 Jahre alten sozialpolitischen Skandal   (155)

  • Die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden (Art. 20 III)

Britta Eder: Skandalöse Leichtfertigkeit der deutschen Justiz: Türkischer Geheimdienst liest Verteidigerpost mit   (159)

Peer Stolle: Zehn Jahre später. BGH erklärt Überwachungsmaßnahmen im MG-Verfahren für rechtswidrig   (163)

Clemens Arzt: Das neue BKA-Gesetz vor dem Verfassungsgericht. Mal wieder ein klares »sowohl als auch« aus Karlsruhe   (167)

Rolf Gössner: Verfassungs- und Gesetzesbrüche in Serie. Geheimer Prüfbericht: Bundesdatenschutzbeauftragte rügt BND-Überwachungspraxis   (171)

Heiner Busch: Informationsrechte des Parlaments ausgehöhlt. Das NSA-Urteil des Bundesverfassungsgerichts   (175)

Maria Seitz: Zu unbestimmt – Verdachtsunabhängige Kontrollen sollen vom EuGH überprüft werden   (179)

Arthur Helwich: »Gefährliche Fußballfans«. Datei über Sportgewalt auch in Hamburg   (183)

  • Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig (Art. 21 II)

Rosemarie Will: Reicht der Ertrag des NPD-Verbotsverfahrens über sein Ergebnis hinaus? Die neuen verfassungsrechtlichen Maßstäbe für ein Parteiverbot   (187)

  • Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln (Art. 28 II)

Kirsten Wiese: Bund und Länder sparen, Kommunen und Bürger*innen darben   (193)

  • Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt (Artikel 87a II)

Martin Kutscha /Werner Koep-Kerstin: Globale Krisenbewältigung durch die Bundeswehr? Verfassungswidriges im neuen Bundeswehr-Weißbuch   (197)

 

 

Bezugsmöglichkeiten:

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Rezensionsexemplare ausschließlich zu Pressezwecken können über die Humanistische Union bestellt werden (service@humanistische-union.de).