Wieder einmal war es einem Whistleblower zu verdanken, dass ein Skandal ans Licht kam. Der Mann legte im Jahr 2017 der Deutschen Rentenversicherung eine Liste mit über hundert Namen von Beschäftigten beim Medienhaus DuMont vor, von denen er den Verdacht hätte, dass sie als scheinselbstständige Pauschalisten für die beim Kölner Stadtanzeiger und dem Boulevard-Blatt Express des Medienkonzerns tätig wären.
Die Deutsche Rentenversicherung übergab die Liste dem Zoll, der als zuständige Behörde ein „Ermittlungsverfahren wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen“ einleitete.
Dabei ging es um die Frage, ob der Verlag absichtlich und womöglich im großen Stil Mitarbeiter zu rechtlich falschen Konditionen – als so genannte Scheinselbständige – beschäftigt hatte, um damit seinen Anteil an den Sozialabgaben einzusparen. Anstelle der Verlage springt dann die Künstlersozialkasse ein, die die nicht gezahlten Beiträge von den Verlagen zurückfordern kann.
Damals drohte ein System zusammen zu brechen, das seit Jahren in der Medienbranche gängige Praxis ist. Pauschalisten und „freie Feste“
Als Pauschalisten werden Journalisten oder auch Fotografen bezeichnet, die für eine Redaktion regelmäßig in einem bestimmten Umfang tätig sind und dafür mit einem Pauschalhonorar entlohnt werden. Sie erledigen bei vielen Zeitungsverlagen die alltägliche, notwendige Arbeit und gewährleisten erst, dass die Zeitung Tag für Tag in der gewohnten Qualität erscheint. Dazu gehört, das eigenständige Schreiben und Recherchieren, das Redigieren von Texten anderer Autoren, sie bestimmen die Themen, über die berichtet wird und betreuen die Praktikanten. Kurzum, die halten den gesamten Laden am Laufen. Fest angestellte Beschäftigte, die man als Redakteure bezeichnet und für die der Verlag Sozialversicherungsbeiträge abführt, sind sie aber nicht.
Wenn die beschäftigten Pauschalisten oder „feste Freie“ nur für einen einzigen Auftraggeber tätig sind, ist das illegal und es handelt dann um eine Scheinselbständigkeit. Diese Scheinselbständigkeit kann immer dann vorliegen, wenn freie Mitarbeiter weisungsgebunden in einer einzigen Redaktion arbeiten, feste Arbeitszeiten und einen eigenen Arbeitsplatz haben und ein freies Honorar erhalten, von dem sie Sozialversicherungsbeiträge selbst abführen müssen.
Bei der Krise auf dem Anzeigenmarkt und sinkender Auflagen scheinen die Pauschalisten für viele Verlagshäuser ein lohnendes Modell zu sein. Indem sie als freie Mitarbeiter beschäftigen werden, sparen sie neben dem Wegfall von Buchhaltungsaufwand noch eine Menge Geld.
Wenn man von einem Bruttogehalt von 3.000 Euro monatlich pro Redakteur ausgeht, sind das etwa 580 Euro an Sozialabgaben. Aufs Jahr gerechnet spart das Verlagsunternehmen so rund 7.000 Euro für jeden scheinselbstständigen Mitarbeiter. Darüber hinaus umgehen die Verlage den Arbeitnehmerschutz, wie Urlaubs- und Krankengeldanspruch und Kündigungsfristen brauchen nicht eingehalten werden.
Künstlersozialkasse
Das Ganze funktioniert gerade deshalb, weil die Künstlersozialkasse (KSK) erst einmal einspringt. Sie übernimmt für freischaffende Künstler und Publizisten den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge, die sich zum einen durch eine Abgabe der Unternehmen, also auch der Verlage, aber auch durch Steuern finanziert.
Weil für die betroffenen Beschäftigten selbst zunächst kein finanzieller Nachteil entsteht, bekommt die Öffentlichkeit von diesem Problem auch nicht viel mit. Auch nicht davon, dass es sich bei dem rechtswidrigen Pauschalistenmodell nicht nur um Knebelverträge für Mitarbeiter geht, sondern dass es sich um einen groß angelegten Sozialbetrug handelt.
Die KSK wird zwar auch zum Teil über pauschale Abgaben von den Verlagen finanziert, aber auch zu 20 Prozent aus Bundesmitteln. Die Bundesmittel werden sich im Jahr 2019 nach einer Prognose der KSK auf 190 Millionen Euro belaufen, von denen sich die Verlage ihren Anteil mithilfe der Trickserei als quasi staatliche Subventionen abzweigen, die ihnen so aber nicht zustehen.
Es war ein riesiger Fortschritt, als die KSK 1983 endlich ihre Arbeit aufnahm und seitdem die freischaffenden und selbständig tätigen Künstler und Publizisten im Rahmen des gesetzlichen Sozialversicherungssystems kranken-, renten- und pflegeversichert sind. Als eine unselbstständige, jedoch haushalts- und vermögensmäßig gesonderte Einrichtung, ist die KSK in der Unfallkasse des Bundes eingegliederte Abteilung. 50 Prozent des Beitrags wird durch die Versicherten selbst aufgebracht, der restliche Anteil kommt durch die Künstlersozialabgabe der Verwerter bzw. Auftraggeber und durch staatliche Zuschüsse. In der Kasse waren 2018 genau 188.951 Personen versichert. Sie verteilen sich auf die Bereiche bildende Kunst (35 Prozent), Musik (28 Prozent), Wort (24 Prozent) und darstellende Kunst (13 Prozent). Das jährliche Durchschnittseinkommen der bei der Künstlersozialversicherung versicherten selbständigen Künstler betrug am 1. Januar 2019 klägliche 17.852 Euro. Diese Beträge der Kulturschaffenden können bei einem solch niedrigen Einkommen die Kasse natürlich nicht ausreichend füllen.
Doch zurück zu den Pauschalisten
Wird eine Scheinselbstständigkeit festgestellt, kann die KSK die Mitgliedschaft auch der Journalisten beenden und die nicht gezahlten Beiträge von den Verlagen zurückfordern und zwar den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil.
Nach dem 2017 der Skandal ans Licht kam, stellte sich schnell heraus, dass es nicht nur ein Problem beim DuMont-Verlag gab, sondern auch der Axel Springer Verlag betroffen war. Dort versucht man mit Hilfe einer Selbstanzeige staatlichen Stellen zuvor zu kommen. Beim Bekanntwerden dieser windigen Beschäftigungsverhältnisse wurden auch Namen wie Spiegel Online, die Zeit, die Süddeutschen Zeitung und ihre Onlineausgabe, aber auch Lokalzeitungen, wie die Stuttgarter Zeitung und der Tagesspiegel genannt. Es ist möglich, dass ein großer Teil der deutschen Presselandschaft betroffen war und die Bestimmungen zur Scheinselbständigkeit nicht beachtet hatten.
Folgen für die Medienunternehmen
Wenn sich bei einer Betriebsprüfung herausstellt, dass der vermeintlich selbständig Tätige eigentlich ein Arbeitnehmer war, wird dadurch auch der Auftraggeber rückwirkend zum Arbeitgeber. Damit hat er auch die dazugehörigen Zahlungsverpflichtungen zu leisten. Er muss die gesamten Sozialversicherungsabgaben rückwirkend für bis zu vier Jahre nachzahlen, sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmeranteile. Nur die Arbeitnehmeranteile für die letzten drei Monate darf er mit dem Gehalt des neuen Angestellten verrechnen. Für die Ermittlung der Beitragshöhe wird das gezahlte Honorar als Nettogehalt betrachtet.
Auch das Steuerrecht macht dem Verlag Probleme, denn wenn auch umsatzsteuerlich die Unternehmereigenschaft wegfällt, dann war der jetzige Mitarbeiter als früherer Selbständiger nicht zum Ausweis von Umsatzsteuer in Rechnungen berechtigt. Es entfällt damit rückwirkend die Berechtigung zum Vorsteuerabzug für den Auftraggeber. Die zu Unrecht geltend gemachte Vorsteuer muss dann noch für alle nicht veranlagte Jahre erstattet werden. Auch wenn einkommenssteuerlich die Unternehmereigenschaft verneint wird und der jetzige Mitarbeiter aus früheren Jahren noch Einkommenssteuerschulden hat, so haftet dafür sein Auftraggeber bis zur Höhe der Lohnsteuern, die er hätte bezahlen müssen, wenn er den Scheinselbständigen als Arbeitnehmer beschäftigt hätte.
Wenn der „Freie Mitarbeiter“ arbeitsrechtlich zum Arbeitnehmer geworden ist, genießt er auch alle Rechte eines Arbeitnehmers, wie den Kündigungsschutz, den Urlaubsanspruch und der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Der neue Mitarbeiter hat dann ein Anrecht auf ein Nettogehalt in Höhe des bisherigen Honorars.
Vor diesem Hintergrund reagierten die Verlage in 2 Richtungen. Die Personalabteilungen der einen Verlagshäuser haben den Pauschalisten mitgeteilt, dass sie künftig nicht länger als zwei Jahre beschäftigt werden. Sie haben Angst, dass die Mitarbeiter sonst vor Gericht eine Festanstellung erstreiten können und der Verlag muss dann eventuell auch die bislang gesparten Sozialabgaben nachzahlen. So haben sie fast alle, die zu diesem Zeitpunkt länger als zwei Jahre frei beschäftigt waren, entlassen. Andere Verlage haben nun viele Pauschalisten als feste Redakteure angestellt und die Pauschalisten-Stellen in feste Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt.
Inaktive Behörden
Mysteriös bleibt, warum die Behörden so inaktiv waren, zumal die Zuständigkeiten glasklar sind. Die KSK und die Deutsche Rentenversicherung sind beauftragt, den Missbrauch von Steuergeldern bei den Anstellungsträgern zu verhindern. Dafür gibt es bei der KSK strenge Prüfungen für die Mitgliedschaft und bei der Rentenversicherung einen Prüfdienst, der sich alle 4 Jahre jedes Unternehmen genau anschauen soll, ob die Beschäftigten ordnungsgemäß angemeldet sind.
Warum das aber bei den Verlagen nicht funktioniert hat, bleibt unbekannt. Bei Nachfragen mauert die Rentenversicherung wie auch die KSK und beide ziehen sich auf den Datenschutz zurück. Es scheint eher, dass der Einblick in die einzelnen Verträge gar nicht stattfindet, es an Durchblick der Behördenmitarbeiter fehlt und dass oft beide Augen ganz fest zugedrückt werden.
Situation der Beschäftigten
So ist es kein Wunder, dass fast 3 Jahre nach dem Bekanntwerden des Skandals die konkrete Arbeits- und Lebenssituation der „Freien Mitarbeiter“ immer noch grottenschlecht ist.
Laut Freischreiberreport 2019 lag ihr Stundenhonorar im Mittel gerade einmal bei 22,50 Euro brutto. Das reicht aber bei weitem nicht aus, denn ein Drittel davon fließt meist schon in die Steuer. Ein weiteres Drittel müssen in der Regel in Arbeitsmittel, wie die Büromiete oder Recherchereisen investiert werden. Bereinigt bleiben also nur 7,50 Euro pro Stunde übrig. Das Honorar pro 1.000 Zeichen liegt im Durchschnitt bei 40 Euro. Auch das ist viel zu wenig, da für einen Text, der 10.000 Zeichen lang ist, es also nur 400 Euro brutto gibt. Bei regionale Tageszeitungen liegt der Lohn sogar noch weit darunter, bei ihnen zahlen sie für 10.000 Zeichen gerade einmal 120 Euro brutto.
Wenn man bedenkt, wie viele Stunden Arbeit schließlich in solch einem Text stecken und was man bei einer jahrelangen Ausbildung und intensiven Aneignung von Fachwissen dann letztlich auf die Hand bekommt, ist ein Hohn.
Den Kolleginnen und Kollegen kann man nur empfehlen: Schließt euch zusammen zum Beispiel in der Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) bzw. in der Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und sprecht viel öfter über Geld.
Quelle: TAZ,wasjournalistenverdienen.de, dju, ver.di, freischreiberreport, Künstlersozialkasse Bild: freischreiber.de