Nach den Plänen der Bundesregierung sollen zukünftig die eingesparten Mittel für die Deckung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) bis zu maximal 50 Prozent für weitere Maßnahmen der Arbeitsförderung eingesetzt werden können.
Das Geld in Gesamthöhe von maximal 700 Millionen Euro pro Jahr soll in die sogenannte Teilhabe am Arbeitsmarkt/Sozialer Arbeitsmarkt fließen. Das heißt konkret, für die Subventionierung der Lohnkosten bis zu 100 Prozent an die Unternehmen, die bisher arbeitslose Menschen im Leistungsbezug des Bürgergeldes beschäftigen.
Die Möglichkeit, passive Leistungen für die Arbeitsförderung einzusetzen („Passiv-Aktiv-Transfers“), besteht schon länger und ist gesetzlich im SGB II geregelt. Bislang war ein Passiv-Aktiv-Transfers lediglich auf der Grundlage eines Haushaltsvermerks bei dem Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) möglich. Zukünftig können die Mittel auch für weitere Maßnahmen der Arbeitsförderung eingesetzt werden z.B. bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach § 16 Abs 1 S. 2 Nr. 5, § 16b, 16e SGB II.
Im Gegensatz zur offiziellen Propaganda, die den Eindruck erzeugen soll, die Arbeitsmarktpolitik tue alles, um die arbeitslosen Menschen zu fördern, sagen die Zahlen aber, dass von den Personen im Bürgergeld-Bezug rund 65 Prozent ohne berufsqualifizierenden Abschluss sind. Aber eine berufliche Weiterbildung erhalten lediglich 14.222 von ihnen, gerade einmal drei Prozent werden beruflich gefördert. Der Hauptteil des Geldes geht direkt an die Unternehmen auf dem sozialen Arbeitsmarkt. Dort werden die Menschen nicht nur ausgebeutet und erwirtschaften satten Profit, die Unternehmen können sich dabei noch die Lohnkosten bis zu 100 Prozent erstatten lassen. Geplante Änderung beim Bürgergeld: Die Mittel zur Deckung des Lebensunterhalts werden umgeschichtet, um den Unternehmen auf dem „Sozialen Arbeitsmarkt“ die Lohnkosten subventionieren zu können weiterlesen