Deutschland zählt zu den Staaten, die am stärksten vom Zuzug hoch qualifizierter Arbeitskräfte aus ärmeren Regionen Europas profitieren und konnte über die Jahre einen gigantischen Niedriglohnsektor und unregulierten Arbeitsmarkt auf dem Rücken der prekär beschäftigten Menschen aufbauen.
Mit Wirkung zum 28.10.2015 wurden die gesetzlichen Bestimmungen für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Arbeitskräfte aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Republik Nord Mazedonien, Montenegro und Serbien gelockert. Seit dem 01.01.2016 können sie befristet bis zum 31.12.2023 in Deutschland für jede Beschäftigung eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, obwohl sie nicht aus EU-Staaten kommen. Sie müssen für die Einreise ein Visum beantragen, sie benötigen dafür nur die verbindliche Zusage eines Unternehmens, eine bestimmte Qualifikation oder Deutschkenntnisse brauchen sie nicht. Ausgenommen sind Tätigkeiten im Rahmen der Leiharbeit.
Die sogenannte Westbalkanregelung wurde 2020 für weitere 3 Jahre verlängert und eine Kontingentfestsetzung für bis zu 25.000 Personen jährlich eingeführt. „Westbalkanregelung“ bringt hunderttausenden Wanderarbeitern und Tagelöhnern Elend, Armut und Ausgrenzung – Sie setzt ein weiteres globales Rotationsverfahren von Arbeitskräften in Gang weiterlesen