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Richter im Kapitalinteresse – Dauerüberwachung von Arbeitern erlaubt

Von Marcus Schwarzbach

Die neue Technik verändert unter den Schlagworten „Big Data“ und „Digitalisierung“ die Arbeitswelt. Die Belegschaften werden massiv unter Druck gesetzt, wie der „DGB-Index Gute Arbeit“ zeigt (https://index-gute-arbeit.dgb.de). Befragt wurden 6.689 zufällig ausgewählte abhängig Beschäftigte. So gaben 40 % der Befragten an, dass durch die Digitalisierung ihre Arbeitsbelastung zugenommen hat.

Zudem fühlen sich Arbeitnehmer*innen immer mehr der Technik ausgeliefert. 44 % der Beschäftigten meinen „gar keinen“ und 34 % nur „in geringem Maß“ Einfluss darauf nehmen zu können.

Ein wichtiger Faktor, um Druck auf die Belegschaften auszuüben, ist die Arbeitssteuerung per Algorithmen. Wer hier Hoffnungen auf Gesetze und Rechtsprechung setzt, wird schnell eines Besseren belehrt, wie eine Entscheidung aus Niedersachsen zeigt: Das Verwaltungsgericht Hannover lässt die »ununterbrochene Erhebung« von Leistungsdaten der Arbeiter zu, so das Urteil vom 09.02.2023 (AZ: 10 A 6199/20). Ein Ausliefer-Lager eines amerikanischen Online-Unternehmens setzt Handscanner ein, die ununterbrochen die Wege der Beschäftigten verfolgen und begründet dies mit der Steuerung der Logistikprozesse. Die Datenschutzbehörde hielt den Einsatz für datenschutzwidrig und untersagte die minutengenaue Überwachung. Gegen den Bescheid klagte das Unternehmen – und bekam vom Gericht Recht. Richter im Kapitalinteresse – Dauerüberwachung von Arbeitern erlaubt weiterlesen