Von Florian Schilz – Tacheles Onlineredaktion
Die Energiepreise steigen schon seit Jahren kontinuierlich an[1] und damit auch das Risiko von Energiearmut. Bereits 2008 waren 21,5 % der Haushalte in Deutschland von Energiearmut betroffen. Unter den Haushalten, die Grundsicherungsleistungen (nach dem SGB II und SGB XII) bezogen waren es 91,3%, unter den Wohngeldbeziehenden fast 73%[2]. Die durchschnittlichen Kosten für Haushaltsstrom sind seitdem um 47,2 % gestiegen, während die Regelbedarfe der Grundsicherung, aus denen Leistungsbeziehende diese Kosten zahlen müssen, im selben Zeitraum um lediglich 27,1 % angehoben wurden. Dass die Höhe der Regelbedarfe im Allgemeinen, und der darin enthaltene Anteil für Haushaltsenergie im Speziellen vollkommen unzureichend sind, wurde bereits in zahllosen Studien belegt und von Betroffenen- und Wohlfahrtsverbänden immer wieder kritisiert[3].
Folgen dieser Bedarfsunterdeckung sind Verschuldung und insbesondere Stromsperren (289.012 im Jahr 2019[4]). Knapp die Hälfte der Stromsperren entfallen auf Haushalte, die Leistungen der Grundsicherung beziehen[5] und bedeuten für die Betroffenen, das elektrische Geräte nicht nutzbar sind, sie wortwörtlich im Dunkeln sitzen, da sie abends kein Licht haben, kein warmes Essen zubereiten können, keine Lebensmittel kühlen, z.T. kein warmes Wasser haben und teilweise auch nicht mehr heizen können. Forderungen an die künftige Bundesregierung – Energiearmut beenden weiterlesen