Viele Beschäftigte gehen davon aus, dass der von ihnen gewählte Betriebsrat gesetzlich dazu verpflichtet ist, über einen großen Teil ihrer Tätigkeit zu schweigen. Falls sie das nicht tun kriegen sie Ärger mit dem Unternehmen oder deren Anwälte. Dies Annahme führt häufig zu einem „angespannten“ Verhältnis zum Betriebsrat und dieses Mißtrauen nützt dem Unternehmen., der irgendetwas im Geheimen macht. Aber da liegen sie falsch, die Geheimhaltungspflicht wird ganz oft überschätzt, nützt aber dem Unternehmen wenn Zwietracht herrscht. Das Unternehmen weiß auch, dass eine gute Informationspolitik zwischen Betriebsrat und Beschäftigten die die effektivste Art der Interessenartikulation ist. Wieviel Geheimrat muss Betriebsrat? weiterlesen