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Gewerkschaft und Tarifbindung

Jahrzehntelang war es normal und ganz selbstverständlich, dass die Regelungen, die Gewerkschaften und organisierte Unternehmerschaft aushandelten für eine deutliche Mehrheit der Beschäftigten galten. Tarifverträge waren verbindlich, meist einheitlich für ganze Branchen.

Tarifbindung bedeutet erst einmal Sicherheit und ein Tarifvertrag garantiert Mindestbedingungen, die auf keinen Fall unterschritten werden dürfen. Ob es um die Höhe des Arbeitsentgelts geht oder um Regelungen zu Urlaubslänge, Urlaubs- und Weihnachtsgeld: Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis von einem Tarifvertrag flankiert wird, sind durchgängig bessergestellt als ihre Branchenkollegen ohne Tarifvertrag. In den nicht tarifgebundenen Unternehmen werden durchweg niedrigere Löhne gezahlt, deshalb kann der Niedriglohnsektor deutlich reduziert werden, wenn es Branchen-Tarifverträge gibt und die für allgemeinverbindlich erklärt werden.

Die DGB-Gewerkschaften haben es zugelassen, dass in Deutschland der Trend zur Tarifflucht seit mehreren Jahrzehnten anhält und nur noch weniger als die Hälfte der Beschäftigten unter einen Tarifvertrag fällt. Gewerkschaft und Tarifbindung weiterlesen