Auch im Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 19.11.2020 fehlen die Unternehmen. Gehören also die abhängig Beschäftigten, die weiter arbeiten – von den 45 Millionen mindestens 37 Millionen, die weiter direkt an ihren Arbeitsplätzen in den Betrieben arbeiten – also nicht zur schützenswerten Bevölkerung? Herrscht also in den Unternehmen keine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“?
Das SPD-geführte Bundesarbeitsministerium plante mit Beginn der Pandemie Arbeitsschutzregeln für die Betriebe. Doch das Ministerium ließ sich durch die Arbeitgebervertreter in Ausschüssen für Arbeitsschutz blockieren. Erst im Juli erstellte das Arbeitsministerium einen ersten Entwurf für eine Verordnung zum Arbeitsschutz. Die Unternehmerlobby mit BDA und Gesamtmetall forderte dagegen, „bestehende Dokumentationspflichten zu verringern“. Auch das Klischeeargument „zu viel Bürokratie“ wurde ins Feld geführt. So stellte die Süddeutsche Zeitung fest: „Auch sechs Monate nach Ausbruch der Pandemie in Deutschland fehlen Vorschriften zum Infektionsschutz im Job. Arbeitgebervertreter wehren sich gegen verbindliche Regeln.“ Auch der DGB beklagte, mitsitzend in den Ausschüssen, dass die Arbeitgeber „mehr Beinfreiheit“ fordern, ging aber nicht selber in die Offensive.[1] Die Kapitalseite war erfolgreich, der Entwurf blieb Entwurf. Infektionsschutzgesetz: Warum fehlen die Unternehmen? weiterlesen