Nach dem für den Konzerneigentümer erfolgreiche Galeria Karstadt Kaufhof – Insolvenz im Schutzschirmverfahren haben auch andere Konzerne die Insolvenz als neues Geschäftsmodell entdeckt. Nun ist auch die Arbeiterwohlfahrt (AWO) auf diesen lukrativen Zug aufgesprungen. Der AWO-Bezirksverband Ostwestfalen-Lippe mit 4.300 Beschäftigten hat Insolvenz beantragt und das Amtsgericht Bielefeld eröffnete ein vorläufiges Eigenverwaltungsverfahren.
Insolvenzverfahren sind für die AWO nichts Neues, doch wurden sie bislang weniger zur Sanierung genutzt, sondern eher um unliebsame, kritische und langjährige bzw. unkündbare Beschäftigte feuern zu können. Dabei versetzte der Wohlfahrtskonzern in den letzten zwei Jahrzehnten häufig die Kritiker in den eigenen Reihen in neue Betriebe, die als Ausgründungen rechtlich eigenständig vom AWO-Mutterkonzern agieren. Dort waren die ungeliebten Arbeitskräfte in einem ganz neuen Arbeitsverhältnis angestellt und konnten, weil oft die ausgegründeten Betriebe wirtschaftlich immer schwächelten, bei einem Insolvenzverfahren als erste gekündigt werden.
So kann auch die AWO in Ostwestfalen durch das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung gleich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Einmal den Gesamtkonzern mit öffentlichen Mitteln sanieren und zum anderen die für sie zu hohen Personalkosten durch das Insolvenzgeld und die erleichterte Entlassung der Beschäftigten erheblich senken. AWO Ostwestfalen-Lippe hat Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt – Wohlfahrtsverbände nutzen Insolvenzverfahren zur Sanierung weiterlesen