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Unternehmensmitbestimmung: deutlicher Handlungsbedarf besonders auf Seiten der Kirchen

Vor 2 Jahren hatte die Hans-Böckler-Stiftung nach Dortmund eingeladen und viele kamen, auch der DGB Vorsitzende Reiner Hoffmann. Es ging um die „Sicherung von Zukunftsfähigkeit zivilgesellschaftlicher Beteiligungsinstitutionen in den verschiedensten Handlungsfeldern“, vor allem um die Mitbestimmung in den Unternehmen der Region.

Dabei sieht es aber nicht gut aus in Dortmund. Bei nur 42 Prozent der großen Dortmunder Unternehmen sind Beschäftigte im Aufsichtsrat vertreten. Wie die Hans-Böckler-Stiftung ermittelte, sitzen in nur 22 der 52 Dortmunder Einzelunternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten deren Vertreter im Aufsichtsrat. In den restlichen 58 Prozent oder bei 30 der untersuchten Unternehmen fehlen solche Beteiligungsmöglichkeiten. Es gibt in Dortmund zehn Unternehmen, die vermieden Mitbestimmung gänzlich, indem sie verschiedene rechtliche Möglichkeiten ausnutzten, sie auszuhebeln.

Vor allem mangelt es an Mitbestimmung in den Betrieben, die unter den „Tendenzschutz“ fallen. Das sind Betriebe, bei denen nicht die Erzielung von Gewinn, sondern politische, erzieherische, wissenschaftliche, religiöse oder künstlerische Ziele im Vordergrund stehen. Hierunter fallen etwa Verlagshäuser, Kirchen oder Parteien. § 118 Abs. 2 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) regelt zusätzlich, dass seine Anwendung „auf Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen unbeschadet deren Rechtsform“ ausgeschlossen ist. Daher gilt für Weltanschauungsgemeinschaften kein Personalvertretungsrecht.

Hier soll noch einmal genauer auf den Tendenzschutz und die Mitbestimmung der Beschäftigten bei den Kirchen geschaut werden. Unternehmensmitbestimmung: deutlicher Handlungsbedarf besonders auf Seiten der Kirchen weiterlesen