Was ist im Koalitionsvertrag vorgesehen? Ein Überblick:
Entlastungen für Bürger und Unternehmen geplant
Merz stellte die Grundzüge der Arbeit für die kommenden vier Jahre vor. Er begann mit dem Herzensprojekt der CDU, der Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland und der Entlastung von Unternehmen: Geplant seien neue Abschreibungsmöglichkeiten. Die Körperschaftssteuer soll in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt gesenkt werden, beginnend ab 2028. Der Solidaritätszuschlag soll unverändert bestehen bleiben.
Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbraucher sollen zusätzlich mit einer Senkung der Stromsteuer entlastet werden. Für energieintensive Firmen will die künftige Regierung einen Industriestrompreis einführen. Die Stromsteuer werde für alle „auf das europäische Mindestmaß“ gesenkt, Umlagen und Netzentgelte würden reduziert.
Wer wenig oder normal verdient, soll weniger Steuern zahlen – das nehmen sich CDU, CSU und SPD vor. Die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen soll sinken. Wie aus dem Koalitionsvertrag hervorgeht, soll das zur Mitte der Legislatur passieren, also in etwa zwei Jahren. Details nennen die Parteien allerdings nicht. Die Pendlerpauschale soll dauerhaft auf 38 Cent ab dem ersten gefahrenen Kilometer erhöht werden. Dies solle ab Anfang 2026 gelten. Koalitionsvertrag der künftigen Bundesregierung weiterlesen