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Koalitionsvertrag der künftigen Bundesregierung

Von tagesschau.de

Was ist im Koalitionsvertrag vorgesehen? Ein Überblick:

Entlastungen für Bürger und Unternehmen geplant

Merz stellte die Grundzüge der Arbeit für die kommenden vier Jahre vor. Er begann mit dem Herzensprojekt der CDU, der Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland und der Entlastung von Unternehmen: Geplant seien neue Abschreibungsmöglichkeiten. Die Körperschaftssteuer soll in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt gesenkt werden, beginnend ab 2028. Der Solidaritätszuschlag soll unverändert bestehen bleiben.

Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbraucher sollen zusätzlich mit einer Senkung der Stromsteuer entlastet werden. Für energieintensive Firmen will die künftige Regierung einen Industriestrompreis einführen. Die Stromsteuer werde für alle „auf das europäische Mindestmaß“ gesenkt, Umlagen und Netzentgelte würden reduziert.

Wer wenig oder normal verdient, soll weniger Steuern zahlen – das nehmen sich CDU, CSU und SPD vor. Die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen soll sinken. Wie aus dem Koalitionsvertrag hervorgeht, soll das zur Mitte der Legislatur passieren, also in etwa zwei Jahren. Details nennen die Parteien allerdings nicht. Die Pendlerpauschale soll dauerhaft auf 38 Cent ab dem ersten gefahrenen Kilometer erhöht werden. Dies solle ab Anfang 2026 gelten. Koalitionsvertrag der künftigen Bundesregierung weiterlesen

Im Koalitionsvertrag ist die Situation der kirchlichen Beschäftigten kein großes Thema

Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung  wird unter der Überschrift – Mitbestimmung – in nur 2 Sätzen auf das antiquierte kirchliche Arbeitsrecht eingegangen. Dort heißt es: „Gemeinsam mit den Kirchen prüfen wir, inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann. Verkündigungsnahe Tätigkeiten bleiben ausgenommen“. Die zukünftige Bundesregierung will also prüfen, inwiefern eine Angleichung möglich ist. Das Ganze bleibt eine unverbindliche Absichtserklärung.

Erinnert sei an dieser Stelle daran, dass vor ein paar Monaten die Bemühungen von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die Mindeststandards für Arbeitsbedingungen in der Altenpflege als Tarifvertrag allgemeinverbindlich zu erklären, von den Kirchen torpediert wurde. Die Zustimmung der beiden großen kirchlichen Unternehmen in der Altenpflege Caritas und Diakonie zur Erklärung war die Voraussetzung zu dem Verfahren. Der Deutsche Caritasverband hat dem geplanten Verfahren seine Zustimmung verweigert und damit das gesamte Vorhaben gesprengt, die evangelische Seite schloss sich dem an.

Das ist geschehen, weil die Kirchen auf ihre Sonderrechte pochen können, die sie tagtäglich auf dem Rücken der Beschäftigten ausleben können. Im Koalitionsvertrag ist die Situation der kirchlichen Beschäftigten kein großes Thema weiterlesen