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Im Koalitionsvertrag ist die Situation der kirchlichen Beschäftigten kein großes Thema

Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung  wird unter der Überschrift – Mitbestimmung – in nur 2 Sätzen auf das antiquierte kirchliche Arbeitsrecht eingegangen. Dort heißt es: „Gemeinsam mit den Kirchen prüfen wir, inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann. Verkündigungsnahe Tätigkeiten bleiben ausgenommen“. Die zukünftige Bundesregierung will also prüfen, inwiefern eine Angleichung möglich ist. Das Ganze bleibt eine unverbindliche Absichtserklärung.

Erinnert sei an dieser Stelle daran, dass vor ein paar Monaten die Bemühungen von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die Mindeststandards für Arbeitsbedingungen in der Altenpflege als Tarifvertrag allgemeinverbindlich zu erklären, von den Kirchen torpediert wurde. Die Zustimmung der beiden großen kirchlichen Unternehmen in der Altenpflege Caritas und Diakonie zur Erklärung war die Voraussetzung zu dem Verfahren. Der Deutsche Caritasverband hat dem geplanten Verfahren seine Zustimmung verweigert und damit das gesamte Vorhaben gesprengt, die evangelische Seite schloss sich dem an.

Das ist geschehen, weil die Kirchen auf ihre Sonderrechte pochen können, die sie tagtäglich auf dem Rücken der Beschäftigten ausleben können. Im Koalitionsvertrag ist die Situation der kirchlichen Beschäftigten kein großes Thema weiterlesen