Den Betriebserfolg mitbestimmen?

Was leisten deutsche Betriebsräte, die sich zur Zeit wegen der laufenden Wahlen, aber auch wegen der Kalamitäten bei VW oder Karstadt besonderer öffentlicher Aufmerksamkeit erfreuen?

Eine Kontroverse von Andreas Buderus und Suitbert Cechura

Zur Zeit finden die Betriebsrätewahlen statt, die „zu den größten demokratischen Wahlen in Deutschland (gehören)“, wie die Presse (Bonner General Anzeiger, 14./15.3.26) das Selbstverständnis der Gewerkschaften wiedergibt. Bis Ende Mai können Millionen Beschäftigte in Zehntausenden Betrieben (die in der BRD aber eine Minderheit darstellen) die Arbeitnehmervertretungen neu wählen.

Das Lob, das von Gewerkschaftsseite kommt, hat jedoch schon etwas Verräterisches. So vermeldet die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung, dass Beschäftigte in Firmen mit Betriebsrat häufiger „das Gefühl“ haben, gemeinsam etwas bewirken zu können. Studien zeigten, dass betriebliche Mitbestimmung das „politische Interesse“ von Arbeitnehmern erhöht und sich so auch „jenseits der Werkstore positiv“ auswirkt. Demnach sind, wie die Presse erfreut meldet, diese Beschäftigten „im Schnitt zufriedener mit der Demokratie in Deutschland als diejenigen ohne Interessenvertretung.“ Ein gutes Gefühl zu haben und mit der politischen Herrschaft zufrieden zu sein – geht es etwa darum, brave Bürger zu erzeugen?

Der General-Anzeiger stellt auch die Frage „Was können Betriebsräte den Unternehmen bringen?“ und antwortet: „Hilfe bei Umstrukturierungen und Akzeptanz von Veränderungen bei der Belegschaft. Nach Ansicht gewerkschaftlicher Experten können davon Unternehmen gerade auch bei Umstrukturierungen profitieren.“ Das Stichwort „profitieren“ kann den entscheidenden Hinweis geben, mit welcher betrieblichen Veranstaltung man es hier eigentlich zu tun hat. Es geht um Unternehmungen von Privateigentümern, die Geld für Material und Personal einsetzen, damit Letzteres im zweckmäßigen Umgang mit Ersterem etwas Verkaufbares herstellt, das dem Eigentümer dann einen Profit einspielt. Unterbleibt das, wird die ganze Veranstaltung abgeblasen oder der Druck auf die werten Mitarbeiter erhöht, so dass der Laden am Schluss doch noch profitabel wird.

„Mitbestimmung wobei?“

Es geht also um eine Veranstaltung, der ein fundamentaler Interessengegensatz zu Grunde liegt. Das wussten früher auch die Gewerkschaften, ja ihr Gründungsakt kam aus dem Bewusstsein, dass die Organisation gesellschaftlicher Arbeit auf dem Gegensatz von Kapital und Arbeit basiert. Und in den Grundsatzprogrammen von DGB und Co. finden sich auch noch Spuren dieses Wissens. In der Betriebsrätearbeit verschwindet es jedoch, hier geht es um den wirtschaftlichen Erfolg der eigenen Firma, in die es einen verschlagen hat – eine Bemühung, die dann schnell in Konkurrenz zu anderen Unternehmen, im Inland und im Ausland sowieso, tritt. Das war der Anlass für Suitbert Cechuras Analyse des Betriebsverfassungsgesetzes „Mitbestimmung wobei?“, die am 16. März 2026 in der Jungen Welt erschien. Der Text ist jetzt auch beim Gewerkschaftsforum greifbar.

Die Kritik zielte unter der Überschrift „Einbindung in die Unternehmensinteressen statt Arbeitskampf“ auf die Ausgestaltung von Interessenvertretung als betriebliches Co-Management. Das Fazit lautete: „Kritik an der Institution Betriebsrat heißt übrigens nicht, dass eine Beteiligung an Betriebsratswahlen unsinnig ist. Sie kann eine Gelegenheit sein, eine gewerkschaftskritische Position im Betrieb bekannt zu machen, die nicht auf die Räte, sondern auf die Organisation von Betriebsgruppen setzt, die die Verbindung zu Kollegen in anderen Betrieben suchen. Auch eine noch so gute gewerkschaftliche Arbeit kann allerdings die Mängel der Lohnarbeit nicht überwinden – ihre Abhängigkeit vom Gang des Geschäfts mit all ihren Unsicherheiten, dem ständigen Gesundheitsverschleiß und der problematischen Work-Life-Balance (seit Kanzler Merz ja eher ein Unwort). Dazu braucht es eine Arbeiterorganisation, die den Rahmen der Lohnarbeit sprengt. Mit dem Betriebsverfassungsgesetz wird jedoch eine Interessenvertretung, die sich einfach am Wohl der Beschäftigten orientiert, kriminalisiert – sie stellt einen Verstoß gegen den Betriebsfrieden dar.“

Cechura bezog sich in seinem Text auch auf einen Junge-Welt-Artikel von Andreas Buderus, der u.a. auf rechte Vereine hingewiesen hatte, die mittlerweile vielerorts als Alternative zu den DGB-Vereinen Punkte zu machen versuchen, und dazu formulierte: „Dabei bedient sich die AfD eines altbekannten Konzepts: der Betriebsgemeinschaft – jener nationalistischen Sozialutopie, mit der die NSDAP ab 1928 versuchte über ihre Nationalsozialistische Betriebszellenorganisation die Werkstore der Weimarer Republik zu stürmen.“ (Junge Welt, 23.5.25) Cechura hatte dagegen zu bedenken gegeben, dass AfD-nahe Gruppen gar nicht groß für die Betriebsgemeinschaft werben müssten, da dieses Geschäft bereits die DGB-Betriebsräte betreiben, die sich fürs Überleben „ihres“ Betriebs stark machen. Diese und andere Aussagen nahm Buderus zum Anlass für eine Kritik, die im Folgenden, zusammen mit einer Replik von Cechura, veröffentlicht wird.

Eine Kritik von Andreas Buderus
  1. Bei Suitbert Cechura findet sich vieles sehr Richtiges, was ich unterschreibe; insbesondere zur Geschichte des Betriebsverfassunsgesetzes (BetrVG), die strukturelle Zielrichtung auf Befriedung des Klassen- und Interessengegensatzes sowie die häufig vorzufindende sozialkorporatistische Einbindung und Unterwerfung gewählter BR-Gremien (übrigens häufig infolge mangelnder Bildungsarbeit der Gewerkschaften – anders als das noch bis in die 80er Jahre des 20. Jahrhunderts durchaus noch üblich war).
  2. Der nur schlecht verdeckte ironische bis zynische Ton des Artikels ist allerdings leider dazu angetan Kolleg*innen, die zwar das Gefühl haben, dass ‚irgendwie etwas nicht stimmt‘, und sie gerne ‚etwas‘ tun würden, wobei das ‚etwas‘ noch nicht hinreichend klar ist – maximal demotiviert…  Am Ende steht dann: Wir haben sowieso keine Chance. Das ist typisch akademischer Elfenbeinturm, der wenig zur Kenntnis nimmt, wie sich proletarisches Klassenbewusstsein (in der Regel) nur langsam und nicht linear entwickelt.
  3. Die Praxis zeigt sehr wohl, dass es jenseits der hervorragend skizzierten sozialkorporatistisch vollständig integrierten und korrumpierten VW- und IGBCE-BR auch solche Gremien gibt, die bei vollem Bewusstsein über die Tatsache, dass das BetrVG ein Klassenkampfverhinderungsprojekt ist, die Instrumente, die sich bieten, maximal kreativ und auch offensiv nutzen; das betrifft neben der aktiven Nutzung der Initiativrechte bei den ‚echten Mitbestimmungsthemen‘ bis hinein in die Einigungsstelle insbesondere auch die regelmäßige Durchführung gut vorbereiteter vierteljährlicher Betriebsversammlungen, auf denen auch tatsächlich während der Arbeitszeit und ausführlich diskutiert wird, was die Kolleg*innen betrifft – bis hin zu Fragen von Krieg und Frieden etc. DAS sind dann echte Räume, in denen Bewusstseinsentwicklung stattfindet. Genau DESHALB gibt es auch zunehmend das Problem des BR-Bashings; gerade solche BR werden dann massiv AG-seits bekämpft. Gerade solche BR gehen hohe persönliche Risiken ein.
  4. Jenseits der von mir – nachgewiesener Maßen auch öffentlich!!! – geteilten erforderlichen Kritik am Sozialkorporatismus, an Stellvertreterpolitik/Entmündigung der Klasse und Burgfrieden zeigen Auseinandersetzungen, wie sie z.B. aktuell in Grünheide bei TESLA stattfinden, dass BR-Wahlen und BR-Arbeit sehr wohl auch andere Potentiale entfalten können. Es ist schade, dass das in Suitberts Artikel überhaupt nicht vorkommt.
  5. Schön, dass er meinen ZENTRUM/AfD-Artikel aus dem Mai 2025 – ohne Verweis – zitiert. Sein oberlehrerhafter Hinweis „Wer also in der Orientierung auf das Wohl des Unternehmens die Schwächung der Gewerkschaften erkennt, sollte mit seiner Kritik nicht erst beim AfD-Einfluss ansetzen“, ist in seiner Allgemeinheit richtig, hat allerdings nicht mit dem zitierten Artikel zu tun. Dort heißt es deutlich:  „Der Vormarsch der Rechten kann und wird nicht allein moralisch oder juristisch aufgehalten werden. Es braucht eine Gewerkschaftsstrategie, die auch bereit ist, den Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes und allein durch Rechtsprechung gesetzte Einschränkungen der gewerkschaftlichen Betätigungsfreiheit (insbesondere beim Streikrecht) zu überschreiten, wenn demokratische Rechte in Gefahr sind. Konkret heißt das: tägliche antifaschistische Bildungs- und Betriebsarbeit – nicht punktuell, sondern strukturell; Abkehr von Standortlogik, Sozialpartnerschaftsillusion und Burgfriedenspolitik, hin zu antimilitaristischer, internationalistischer Solidarität; (Re-)Politisierung der Gewerkschaften.“   Genau dieser strategischen Herausforderung stellt sich Suitbert mit seinem Artikel nicht – schade!
Eine Replik von Suitbert Cechura
  1. In der Kritik von Andreas Buderus wird zunächst meinen Ausführungen zum Betriebsverfassungsgesetz Recht gegeben, um dann die dort vorgetragenen Einwände gegen ein Lob der Institution Betriebsrat (die ja noch nicht einmal, wie ich nachweise, großartig erkämpft wurde) sofort wieder zu relativieren. Das passt nicht zusammen. Entweder dient die Einführung von Betriebsräten der „sozialkorporatistischen Einbindung“, dann kann man sie aber nicht als Plattform einer (potenziellen) Arbeitervertretung wertschätzen, oder der Kritiker ist der Meinung, dass diese Einrichtungen ein Mittel für den Klassenkampf darstellen, dann kann er meinen Ausführungen nicht zustimmen.
  2. Das wird dann auch im Punkt zwei deutlich, in dem die inhaltliche Differenz zur Stilfrage erklärt wird. Aufzuzeigen, wofür der Betriebsrat da ist, heißt doch nur, die Beschäftigten vor Illusionen zu warnen. Dass die Agitation von Arbeitern und Angestellten eine schwierige Angelegenheit ist, muss man mir nicht sagen; in meinem BR-Text, aber auch in meinen anderen Veröffentlichungen zur trostlosen Rolle der Betriebsräte bei VW oder Galeria-Karstadt bin ich immer wieder darauf eingegangen, wie die Ideologie der Betriebsfamilie bei den Betroffenen verfängt. Deshalb aber zu meinen, es sei etwas gewonnen, wenn man Belegschaften nur zu „etwas“ bewegt, wie etwa der Stimmabgabe bei den BR-Wahlen, und damit sei so etwas wie ein Lernprozess in Gang gesetzt worden – da macht sich, so glaube ich, mein Kritiker etwas vor.
  3. Ich habe selber darauf hingewiesen, dass es möglich ist, den Betriebsrat und die Wahlen dazu zu nutzen, kritische Positionen unter den Kollegen und Kolleginnen bekannt zu machen. Das ist aber etwas anderes, als in dem Gremium BR ein Instrument der Interessenvertretung zu sehen. Interessenvertretung bedeutet hier doch: Ich überlasse es anderen, meine Interessen zu definieren und dafür zu sorgen, dass sie durchgesetzt werden. Über Betriebsversammlungen die Arbeiter und Angestellten dazu zu bewegen, sich zu organisieren, ist natürlich etwas anderes. Das schreibt Andreas an anderer Stelle selbst, wenn er von Selbstorganisation spricht. Dann vertreten die Arbeiter und Angestellten sich selbst und überlassen es nicht anderen.
  4. Das Beispiel Tesla zeigt, dass zum einen die Kapitalisten sich in keiner Weise in ihr Geschäft reinreden lassen wollen, zum anderen dass die Gewerkschaften mit ihrer Ausrichtung auf das Betriebswohl leicht von der Betriebsleitung zu blamieren sind. Betriebe wie Amazon oder Tesla zahlen zum Teil über Tarif und pflegen ein Leistungsmodell als innerbetriebliche Konkurrenz, mit dem man offenbar den Mitarbeitern mehr versprechen kann, als die von den Gewerkschaften gepflegten Lohngruppen zu bieten haben.
  5. Zur AfD: Die Forderungen von Andreas an den DGB laufen darauf hinaus, dass sich die Gewerkschaften nicht mehr als tragende Säule dieser Gesellschaft zur Verfügung stellen sollen. Allerdings macht er die Einschränkung, dass im Blick auf die Verteidigung der Demokratie doch noch eine Einheitsfront mit dem DGB zustande kommen müsste, der Antifaschismus ja selber im Programm hat. Aber weil dieser schwarzrotgoldene Verband für „unsere“ Demokratie eintritt, ist er ja gerade ein Anwalt der politischen Herrschaft, teilt deren ökonomische Räson – das Wirtschaftswachstum – und die Notwendigkeit, sich in der Großmachtkonkurrenz zu behaupten – also aktuell die forcierte Militarisierung des Standorts, Aufwuchs einer potenten Rüstungsindustrie inklusive. Da wird es für mich fraglich, ob man diesen Verein noch umkrempeln kann oder ob es nicht notwendig ist, eine neue Arbeiterorganisation zu gründen, die die Trennung von gewerkschaftlichem und politischem Kampf unterlässt. Das wäre dann eine Selbstorganisation von Arbeitern und Angestellten, die nicht auf Funktionäre, sondern auf die eigene Kraft setzt.

 

 

 

 

 

 

Bildbearbeitung: L.N.