In den vergangenen 10 Jahren sind die Ausgaben für das Krankengeld um rund 8,1 Prozent angestiegen, weil immer mehr Menschen den Arbeitsstress nicht mehr aushalten. Die zweithäufigste Krankschreibung erfolgt aufgrund seelischer Erkrankung, deren Genesung den Kostenträgern zu lange dauert.
Das kann die Bundesregierung so nicht tatenlos durchgehen lassen.
Sie beauftragte den Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, ein Sondergutachten zum Thema Krankengeld zu erstellen. Das Gutachten mit dem Namen „Krankengeld – Entwicklung, Ursachen und Steuerungsmöglichkeiten“ ist nun fertig und rät, dass es in Deutschland möglich sein sollte, die im Rahmen einer Krankschreibung festgestellte Arbeitsunfähigkeit prozentual zu differenzieren. Auch möglich werden sollte, dass Arbeitnehmer zu 25 Prozent oder 50 Prozent krankgeschrieben werden und die Teilarbeitsunfähigkeit bzw. das Teilkrankengeld eingeführt werden.
Das läuft real auf Leistungskürzungen hinaus und war sicherlich auch Sinn der Übung. Werden wir in Zukunft nur noch teil-krank? weiterlesen