Warum eigentlich Lebensmittel »aufgrund der Witterungsverhältnisse« vorübergehend nicht auf dem Balkon oder draußen lagern? Es ist doch Winter und wozu also ein Kühlschrank? Zu dieser »pragmatischen« Vorschlag kam ein Jobcenter im Ruhrgebiet, als eine Erwerbslose um ein zinsloses Darlehen, wohlgemerkt keine Sonderzahlung, für den Ersatz ihres kaputten Kühlschrankes bat.
Neben dem pragmatischen Hinweis gab das Jobcenter den Hinweis, dass ein neuer Kühlschrank aus dem Hartz-IV-Regelsatz angespart werden könne. Außerdem liege kein »unabweisbarer Bedarf« vor, ergänzt das Jobcenter. Ein »unabweisbarer Bedarf« liegt vor, wenn der Bedarf unaufschiebbar ist und nicht auf andere Art und Weise gedeckt werden kann. Dazu zählen auch Reparaturen oder eben eine andere Lösung, wie die zu kühlenden Lebensmittel auf dem Balkon zu lagern. Das Sozialgesetzbuch II sehe erst dann ein Darlehen vor, wenn nach Prüfung kein Einkommen, z.B. durch weitere Haushaltsmitglieder, vorhanden sei. Über die Macht der Jobcenter: Es ist Winter und wozu ein Kühlschrank? weiterlesen