Über sieben Millionen Menschen in Deutschland waren zu Beginn der aktuellen Wirtschaftskrise von 2020 geringfügig beschäftigt, sie waren als Minijobber tätig.
Problematisch sind Minijobs auch in normalen Zeiten, weil von den Beschäftigten oftmals wichtige Rechte wie der Mindestlohn, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaub nicht eingefordert werden. Für viele geringfügig entlohnte Beschäftigte ist es nicht möglich, ihre Arbeitszeit auszuweiten. Dadurch ergeben sich insbesondere für Frauen Nachteile bei der Alterssicherung.
Die „Flexibilität durch Minijobs“ nutzen die Unternehmen nun in der Krise, um Personal schnell abbauen zu können. Gleichzeitig räumte die Bundesregierung für die Übergangszeit vom 1. März 2020 bis 31. Oktober 2020 den Unternehmen ein fünfmaliges Überschreiten der monatlichen Verdienstgrenze von 450 Euro ein. Das war die Steilvorlage für die organisierte Unternehmerschaft und interessierte FDP- und CDU- Kreise, lautstark die Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobs von 450 auf 520 Euro im Monat zu fordern. Die NRW CDU/FDP-Regierung verpackte die Anhebung der Verdienstgrenze als Bundesratsinitiative des Landes NRW zum „Bürokratieabbau, mit dem Ergebnis, dass die Verdienstgrenze für die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse zum 1.10.2022 von 450 Euro auf 520 Euro heraufgesetzt wurde und soll zukünftig immer wieder dynamisiert werden.
Die längst überfällige grundlegende Revision der Minijobregelungen ist vom Tisch, mehr noch, dieses Arbeitsmodell wurde erneut in Stein gemeißelt. Minijobs – die gewerkschaftliche Dauerbaustelle weiterlesen