Sinn und Zweck der Einheitsgewerkschaft besteht in der Akkumulation allgemein-, gewerkschafts- und tarifpolitischer Durchsetzungsstärke und Handlungsmacht. Voraussetzung dafür ist die Fähigkeit des Zusammenführens der lohnabhängig Beschäftigten in eine gewerkschaftliche Einheit. Eine Einheit in der Sache und eine Einheit, mit der wir die Lohnkonkurrenz zwischen den lohnabhängig Beschäftigten per Tarifvertrag abschaffen. Eine Einheit für bessere Arbeits- und Lebensbedingungen und eine Einheit gegen die kapitalistische Ausbeutung sowie gegen jegliche Formen der Diskriminierung.
In der betrieblichen, aber auch in der branchenpolitischen Auseinandersetzung zählt letztlich ein einheitliches Vorgehen aus dem Bewusstsein heraus, dass die Interessen der Beschäftigten nur durch geschlossenes, bewusstes Handeln durchgesetzt werden können. Dies gilt insbesondere in der Tarifpolitik. Die Kapitalvertreter und Personalführungen sind nach dem Motto geschult: „Teile und herrsche“. Wir setzen die gewerkschaftliche Einheit dagegen. Diese Einheit entsteht aus der Summe teils kontroverser Überlegungen um den richtigen Weg. Das ist notwendig und gelingt nur in einem offenen, vorbehaltlosen Dialog. Am Ende steht die Einigung, der Beschluss, das richtige Handeln, die Zustimmung der größtmöglichen Zahl von abhängig Beschäftigten, die Erweiterung unserer Mitgliederbasis. Es ist Zeit, dass wir mit unserer Gewerkschaft im Handel mit dieser offenen und kontroversen internen Diskussion beginnen. Dazu lade ich ein. Skizzierung einer Neuausrichtung der Tarifpolitik im Handel: Eine Branche mit einheitlichen bundesweiten Tarifverträgen weiterlesen