Und jährlich grüßt das Murmeltier, wenn tausende Menschen an einem verschneiten oder verregneten Samstag Ende November in der Hauptstadt gegen die Verfolgung der kurdischen Freiheitsbewegung hierzulande protestieren. Das mag nach Ritual aussehen, ist aber aktueller denn je. Denn nach wie vor werden KurdInnen in Deutschland wegen ihrer politischen Aktivitäten verfolgt – und das abseits medialer Öffentlichkeit und damit gesellschaftlicher Aufmerksamkeit. Es finden Einschränkungen grundlegender Rechte statt, die viele in Deutschland nicht für möglich halten würden.
Grundlage hierfür ist das am 26. November 1993 durch den damaligen Innenminister Kanther ausgesprochene sogenannte Betätigungsverbot für die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) und ihr angegliederte Organisationen. Ein Geschenk an den NATO-Partner Türkei, dessen Terror-Definition man einfach übernahm. Zudem konnten so auch die an die türkische Armee verschenkten NVA-Kriegsgeräte gerechtfertigt werden. Als Anfang der 1990er-Jahre Bilder von Newroz-Feierlichkeiten um die Welt gingen, die von türkischen Soldaten niedergemetzelt wurden, gab es Empörung, dass dabei auch deutsche Waffen zum Einsatz kommen könnten. Nach dem 26. November 1993 war es dann – schwuppdiwupp – Hilfe im Kampf gegen den Terrorismus. Und das ohne, dass es dafür einen 11. September gebraucht hätte. 30 Jahre PKK-Verbot sind 30 Jahre zu viel weiterlesen