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Schlechte Nachrichten für überschuldete Menschen: Verfahren zur Verkürzung der Restschuldbefreiung ist ein Flopp – in nur 0,78 Prozent der Fälle gab es eine vorzeitige Restschuldbefreiung

Als im Juli 2014 das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte in Kraft trat, hatten viele überschuldete Menschen die Hoffnung, dass ihr Insolvenzverfahren sich auf 3 Jahre verkürzen würde. Sie hatten nun die Möglichkeit, die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre zu verkürzen, wenn sie innerhalb dieses Zeitraumes zumindest die Kosten des Verfahrens und 35 Prozent der angemeldeten Insolvenzforderungen beglichen haben. Es sollte damit ein Anreizsystem geschaffen werden, schon während des Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahrens eine Tilgung ihrer Verbindlichkeiten zu erreichen und vorzeitig die Restschuldbefreiung zu erlangen.

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags hatte eine Zielmarke von 15 Prozent der Schuldner, die eine vorzeitige Restschuldbefreiung erlangen, vorgegeben. Bei einer Überprüfung dieses Ziels wurde jetzt bekannt, dass nur in 0,78 Prozent der Fälle eine vorzeitige Restschuldbefreiung erteilt wurde. Schlechte Nachrichten für überschuldete Menschen: Verfahren zur Verkürzung der Restschuldbefreiung ist ein Flopp – in nur 0,78 Prozent der Fälle gab es eine vorzeitige Restschuldbefreiung weiterlesen