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IMI-Standpunkt: Syrien und Ukraine: Regelbasierte Ordnung vs. Völkerrecht – Keine Waffen in Krisen- und Konfliktregionen

Von Bernhard Klaus 

Der 8. Dezember 2024 markiert den Sturz der Assad-Regierung in Syrien, am 10. Dezember wurde Mohamed al-Baschir zum geschäftsführenden Premierminister der syrischen Übergangsregierung ernannt. Am selben Tag gaben die USA bekannt, 75 Luftangriffe auf Ziele in Syrien geflogen zu haben, während von der Türkei unterstütze islamistische Milizen von Kurden kontrollierte Gebiete im Nordwesten Syriens einnahmen. Israel sprach selbstbewusst davon, in den vergangenen 48 Stunden 480 Ziele in Syrien angegriffen und dabei u.a. nahezu die ganze syrische Marine vernichtet zu haben. Regierungschef Netanjahu hatte zuvor das Waffenstillstandsabkommen von 1974 für nichtig erklärt und drohte, „jede Bedrohung für Israel werde unerbittlich bekämpft“.

Die deutschen Medien berichten darüber – überlagert von einer unvorstellbaren Debatte um Abschiebungen von Syrier*innen – ausführlich. Sehr selten wurde dabei jedoch auf völkerrechtliche Einordnungen oder die Stellungnahmen der UN eingegangen. Auch über Opfer der israelischen oder pro-türkischen Angriffe wurde quasi überhaupt nicht berichtet. Gerade die massiven israelischen Luftangriffe wurden überwiegend als eine Art Abrüstungsmaßnahme dargestellt. Insgesamt erscheint es in der deutschen Medienlandschaft als legitim und geradezu normal, dass die eigenen Verbündeten im Zuge von Bürgerkrieg und gewaltsamen Regierungswechsel das betreffende Land mit Luftschlägen überziehen und auch mit eigenen Truppen oder verbündeten Milizen in dessen Gebiet vorstoßen.

Anders als in Bezug auf die Ukraine ist hinsichtlich Syriens in westlichen Medien so gut wie nie von „Souveränität“ oder „territorialer Integrität“ die Rede. IMI-Standpunkt: Syrien und Ukraine: Regelbasierte Ordnung vs. Völkerrecht – Keine Waffen in Krisen- und Konfliktregionen weiterlesen