Die Tarifabschlüsse der DGB-Gewerkschaften wurden in den vergangenen Jahren immer mehr zu einem bunten Strauß, wobei jede Gewerkschaft ihre spezifischen Varianten von Lohnentwicklung und Arbeitszeitverkürzungen festlegte.
Stand bei der IG Metall mehr Zeitsouveränität für die Beschäftigten, individuelle Vereinbarkeit von Arbeit und Leben durch „lebensphasenorientierte Arbeitszeit“ und ein gesetzliches Rückkehrrecht von Teilzeit auf gleichwertige Vollzeitstellen im Vordergrund, waren bei der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di der Kampf gegen die zunehmende Flexibilisierung und die ebenfalls zunehmende unbezahlte Arbeit die Diskussionsthemen. Beim letzten Bundeskongress, legte man sich aber nicht auf eine bestimmte Stundenzahl fest, sondern forderte mit dem neuen Zweiwortbegriff, eine „kurze Vollzeit“.
Bei der Eisenbahn und Verkehrsgewerkschaft (EVG) beinhaltete der Tarifabschluss Ende 2018 neben anderem, auch das sogenannte Wahlmodell. Die Beschäftigten können zwischen 2,6 Prozent mehr Geld, sechs Tagen mehr Urlaub oder einer Arbeitszeitverkürzung wählen. Umgesetzt wird die Wahlmöglichkeit „mehr Urlaub“ systembedingt zum 1.1.2021. Alle, die sich für „mehr Urlaub“ entscheiden, erhalten im August 2020 – für die Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 – eine Einmalzahlung in Höhe von 700 Euro. Also recht kompliziert das Ganze und dann noch mit einer Laufzeit von 29 Monaten.
Für Gewerkschaftsmitglieder und engagierte Menschen in den sozialen Bewegungen wird es immer schwieriger, eine gemeinsame Linie der DGB-Gewerkschaften zu erkennen, wofür sie sich einsetzen können.
Von effektiven Schritten mit den dringend erforderlichen sozio-ökonomischen Auswirkungen, wie die kollektive Arbeitszeitverkürzung auf 30 Wochenstunden und ein Mindestlohn in Höhe von mindestens 12 Euro bzw. kräftige Tariferhöhungen sie haben würden, ist derzeit kaum etwas zu hören. Tarifabschlüsse als Wahlmodelle sind Abschlüsse der Beliebigkeit weiterlesen