Tarifabschlüsse als Wahlmodelle sind Abschlüsse der Beliebigkeit

Die Tarifabschlüsse der DGB-Gewerkschaften wurden in den vergangenen Jahren  immer mehr zu einem bunten Strauß, wobei jede Gewerkschaft ihre spezifischen Varianten von Lohnentwicklung und Arbeitszeitverkürzungen festlegte.

 Stand bei der IG Metall mehr Zeitsouveränität für die Beschäftigten, individuelle Vereinbarkeit von Arbeit und Leben durch „lebensphasenorientierte Arbeitszeit“ und ein gesetzliches Rückkehrrecht von Teilzeit auf gleichwertige Vollzeitstellen im Vordergrund, waren bei der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di der Kampf gegen die zunehmende Flexibilisierung und die ebenfalls zunehmende unbezahlte Arbeit die Diskussionsthemen. Beim letzten Bundeskongress, legte man sich aber nicht auf eine bestimmte Stundenzahl fest, sondern forderte mit dem neuen Zweiwortbegriff, eine „kurze Vollzeit“.

Bei der Eisenbahn und Verkehrsgewerkschaft (EVG) beinhaltete der Tarifabschluss Ende 2018 neben anderem, auch das sogenannte Wahlmodell. Die Beschäftigten können zwischen 2,6 Prozent mehr Geld, sechs Tagen mehr Urlaub oder einer Arbeitszeitverkürzung wählen. Umgesetzt wird die Wahlmöglichkeit „mehr Urlaub“ systembedingt zum 1.1.2021. Alle, die sich für „mehr Urlaub“ entscheiden, erhalten im August 2020 – für die Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 – eine Einmalzahlung in Höhe von 700 Euro. Also recht kompliziert das Ganze und dann noch mit einer Laufzeit von 29 Monaten.

Für Gewerkschaftsmitglieder und engagierte Menschen in den sozialen Bewegungen wird es immer schwieriger, eine gemeinsame Linie der DGB-Gewerkschaften zu erkennen, wofür sie sich einsetzen können.

Von effektiven Schritten mit den dringend erforderlichen sozio-ökonomischen Auswirkungen, wie die kollektive Arbeitszeitverkürzung auf 30 Wochenstunden und ein Mindestlohn in Höhe von mindestens 12 Euro bzw. kräftige Tariferhöhungen sie haben würden, ist derzeit kaum etwas zu hören.

Viele Gewerkschafter erhoffen sich von der Arbeitszeitverkürzung auf 30 Wochenstunden mit vollem Lohn und Personalausgleich nicht nur den Abbau der Massenarbeitslosigkeit, sondern vor allem, dass diese Losung eine Mobilisierung auslöst. Die ist auch nötig, denn derzeit fehlt die gemeinsame Handlungsfähigkeit der Beschäftigten auf einem total zersplitterten Arbeitsmarkt. Es mangelt an gemeinsame Aktionen von Erwerbslosen und abhängig Beschäftigten und an einem griffigen Kampfbegriff für die nächsten 10 Jahre. Der gesellschaftspolitische Einfluss der Gewerkschaften tendiert gegen Null und es wird dringend ein Werkzeug für eine Rücknahme der Umverteilung von unten nach oben benötigt. Hier könnte eine gesamtgewerkschaftliche Lohn und Arbeitszeitpolitik auch neuen Bewegungsauftrieb geben.

Gewerkschaftliche Lohnpolitik

Gewerkschaftliche Lohnpolitik ist mehr, als für 2 Prozentpunkte mehr Lohn, die real meistens bei den Verhandlungen herauskommen, zu kämpfen.

Der Lohnentwicklung kommt große gesamtwirtschaftliche Bedeutung zu, sie kann z.B. solche Auswirkungen entfachen:

  • Löhne bzw. Entgelte sind der größte Kostenfaktor für die Unternehmen, deshalb hat die Auseinandersetzung um sie immer einen besonderen Stellenwert für die Gewerkschaftsbewegung. Lohn- und Entgelterhöhungen steigern die Konsumnachfrage, stabilisieren damit die gesamtwirtschaftliche Nachfrage und tragen so zur Sicherung der Arbeitsplätze bei, ohne dass von der Lohnseite inflationstreibende Effekte ausgehen.
  • Wenn die Einkommen durch höhere Tarifabschlüsse steigen, schlägt sich das auch bei den Renten nieder. Entscheidend für die Rentenberechnung ist die Entwicklung der Bruttolöhne. Der Rentenwert ergibt sich aus den Bruttolöhnen des Vorjahres. Steigen diese an, wird auch dieser Wert angehoben.
  • Lohndumping der letzten Jahre bei uns mit seinen geringen Lohnstückkosten ist eine der wichtigsten Ursachen für die deutschen Leistungsbilanzüberschüsse, für das Auseinanderlaufen der Wettbewerbsfähigkeit der Mitglieder der Europäischen Währungsunion (EWU), für die Handelsungleichgewichte und somit eine Hauptursache der Eurokrise.
  • Die gesamtwirtschaftliche Lohnentwicklung ist verantwortlich für das Außenhandelsgleichgewicht, ob mehr im- als exportiert wird. Wenn der meiste Handel auch noch mit Ländern im gleichen Währungsraum stattfindet, sind die gesamtwirtschaftlichen Lohnstückkosten im Vergleich zu denen der Währungspartnerländer der wichtigste verbleibende Faktor dafür, ob es Handelsüberschüsse oder -defizite gibt. Auch der europäische und weltweite Markt funktioniert so: Wächst eine Volkswirtschaft so muss eine andere naturgemäß schwächer werden. Das Vermögen der einen sind die Schulden der anderen.
  • Das Märchen von der Lohnentwicklung, die von den Tarifparteien ausgehandelt wird, wird zwar immer wieder erzählt, dadurch aber nicht zutreffender. Lohnpolitik ist abhängig von der Wirtschaftspolitik der Regierung, was seit der Agenda 2010 und der HARTZ -Gesetze einfach zu belegen ist.
  • Die gesamtwirtschaftliche Lohnentwicklung hat einen besonderen Einfluss auf die Entwicklung der Preise, weil die Vorleistungen, die die Industrie neben dem Faktor Arbeit zur Produktion benötigt auch von den anfallenden Kosten bestimmt wird. Diese Vorleistungen bestehen gesamtwirtschaftlich betrachtet, vor allem aus Lohnkosten.
  • Seitdem der Euro eingeführt wurde, blieben die deutschen Löhne bzw. Lohnstückkosten auf niedrigem Niveau, mit der Folge, dass die Preise bei uns nicht anstiegen. Die preisliche Wettbewerbsfähigkeit verbesserte sich um fast 25 Prozent. In Südeuropa stiegen die Preise enorm an, die Waren und Dienstleistungen verteuerten sich gegenüber dem Ausland immens- mit den bekannten Folgen.
  • Die Lohnentwicklung hat maßgeblich zur Verarmung beitragen, mit Auswirkungen bis in die sogenannten Mittelschichten hinein.
  • Die Umverteilung von unten nach oben ist als Ursache für die wirtschafts- und finanzpolitische Krise seit nunmehr 8 Jahren zu sehen. Die wachsende Ungleichheit bei Einkommen und Vermögen hat nachweislich zur Destabilisierung des gesamten Finanzsystems beigetragen.
Faire Teilung der Arbeit durch kollektive Arbeitszeitverkürzung

Achtstundentag, Fünftagewoche und der Kampf um die 35-Stunden-Woche waren herausragende historische Meilensteine der Arbeitszeitverkürzungen in den vergangenen 100 Jahren, immer begleitet von einem neuen Schwung in der Gewerkschaftsbewegung.

Seit langer Zeit ist aber schon wieder der Punkt erreicht, wo eine grundsätzliche Entscheidung zu treffen ist, weiter dem historischen Trend und den Regeln der Vernunft zu folgen und die Arbeitszeit flächendeckend zu senken oder weiter Massenarbeitslosigkeit hinzunehmen.

Das Ziel einer fairen Arbeitszeitpolitik müsste darin bestehen, das gesellschaftlich insgesamt verfügbare Erwerbsarbeitspotential und das entsprechende Arbeitsvolumen so umzuverteilen, dass sowohl die erwerbslosen Menschen eine Beschäftigung bekommen, wie aber auch die Teilzeitbeschäftigten die Arbeitszeit nach ihren Bedürfnissen erhöhen können, um so ihre materielle Existenz durch Arbeit zu sichern.

Notwendig und auch realisierbar ist dabei die kollektive Kürzung der wöchentlichen Arbeitszeit der heute Vollzeitbeschäftigten auf 30 Stunden. Dies kann in Form einer Viertagewoche umgesetzt werden, aber auch viele andere Formen fester oder flexibler Verteilungen der Arbeitszeit über die Woche, den Monat, das Jahr sind ebenso denkbar. Es können auch individuelle wie auch branchenspezifische und betriebliche Erfordernisse berücksichtigt werden.

Das Abarbeiten an den Alltagsproblemen behindert den Blick aufs Ganze

An der Basis und in den Betrieben stehen zu sehr die Alltagsprobleme der Beschäftigten im Vordergrund. Die Auswirkungen der systematisch vorangetriebenen Schwächung der Gewerkschaften zeigen mittlerweile, dass ihre Handlungs- und Gestaltungsmacht oftmals nach Null tendiert. Die Mitglieder und gewerkschaftsnahen Beschäftigten erleben die Alltagsarbeit der Gewerkschaften nur noch als Reaktion und nicht als Agitation. Mitleidig und mit der Faust in der Tasche wird beobachtet, wie sie sich ihre „Interessenvertretung“ in der Verteidigungsposition gegenüber den Konzernen befindet und ihre Arbeitsbedingungen sich extrem verschlechtert haben. Aus dieser Lähmung kommt man nur heraus, wenn es gemeinsame gesamtgewerkschaftliche und gesamtgesellschaftliche Forderungen gibt und gemeinsame Schritte zur Umsetzung gegangen werden.

Am Beispiel der beiden größten Einzelgewerkschaften im DGB wird deutlich, wie weit man erst innerhalb der Gewerkschaften selbst ist, gemeinsame Forderungen und Wege zur Verteilung von Arbeitszeit und Einkommen und Vermögen zu entwickeln und dafür machtvoll einzutreten.

IG Metall

Beim 23. Ordentlichen Gewerkschaftstag im Oktober 2015 in Frankfurt am Main

Stand die Forderung nach einer 30-Stunden-Woche bei vollem Lohn und Personalausgleich nicht auf der Tagesordnung der Delegierten.

Im „Leitantrag Neue Arbeitszeitpolitik“ stellt die IG Metall fest „Wir müssen auch eine schleichende Erosion unserer Handlungs- und Gestaltungsmacht konstatieren. Weder Arbeitzeiten weit über 40 Stunden noch Formen von Arbeit auf Abruf sind Einzelfälle und die tarifliche Arbeitszeit ist nicht überall Norm in den Betrieben, sondern wird eher zur Referenzgröße für das Entgelt. Erfolgreiche Arbeitszeitpolitik mit einer aktiven Einbeziehung der Beschäftigten erfordert, dass wir die Deutungshoheit in Betrieb und Gesellschaft zurückgewinnen.“

Die Deutungshoheit in Betrieb und Gesellschaft soll mithilfe einer „Arbeitszeitpolitischen Kampagne“ erreicht werden: „Die geleistete Arbeitszeit muss erfasst und vergütet werden. Arbeitszeit muss allen gleiche Teilhabechancen gewähren. Die Angleichung der tatsächlichen an die tarifliche Arbeitszeit steht ebenso auf der Tagesordnung wie die Angleichung der Arbeitszeit in den östlichen Bundesländern an Westniveau.“

Die Kampagne, die auf drei Jahre angelegt ist, soll dagegen ansteuern, „dass im Alltag die Menschen mit wachsenden Flexibilitäts- und Leistungsanforderungen konfrontiert werden, die das Arrangement von Arbeit und Leben immer mehr erschweren. Die Intensivierung und Extensivierung des Arbeitstages macht Flexibilität zu einer Einbahnstraße für Arbeitgeberinteressen.

Auch bei der Lebensarbeitszeit haben betriebliche Belange Vorrang vor individuellen Zeitbedürfnissen. Die Vereinbarkeit von Beruf und Leben wird immer schwieriger. Arbeitszeit verfällt.“

Mit der „Neuen Arbeitszeitpolitik“ will die IG Metall Antworten auf zukunftsrelevante Fragen der Gestaltung der Arbeit geben: „Die weitere Angleichung der tariflichen Arbeitszeit in allen Tarifgebieten der Metall- und Elektroindustrie auf 35 Stunden-Wochenarbeitszeit ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeitszeitpolitik der gesamten IG Metall.

Die IG Metall will überzeugende Antworten auf folgende Problemstellungen geben:

  • „Ständig steigende Leistungsanforderungen und ausgedehnte längere Arbeitszeiten führen bei immer mehr Beschäftigten zu gesundheitlichen Schäden.
  • Trotz demografischem Wandel und drohendem Fachkräftemangel besteht eine sehr ungleiche, geschlechterspezifische Verteilung der Arbeitszeit, die insbesondere Frauen benachteiligt.
  • Die Digitalisierung der Arbeitswelt und Industrie 4.0 bergen Risiken und Chancen: Erfolgt ein weiterer Zugriff auf die Beschäftigten durch zeitliche und räumliche Entgrenzung oder gelingen neue Gestaltungsoptionen der Arbeit für die Menschen?
  • Die Lebensentwürfe der Menschen haben sich verändert. Das <Alleinverdienermodell> spiegelt nicht mehr die allgemeine Lebenswirklichkeit wider. Die partnerschaftliche Aufgabenteilung in der Familie stellt neue arbeitszeitpolitische Anforderungen, um Arbeit und Lebensbedürfnisse vereinbaren zu können. Ein neues Normalarbeitsverhältnis gründet wesentlich auf veränderten Arbeitszeitbedingungen.

Dies verdeutlicht den Handlungsbedarf an der Stellschraube Arbeitszeitpolitik, dem die IG Metall höchste Bedeutung beimessen muss. Die IG Metall greift dies mit einer offensiven Arbeitszeitpolitik für mehr Verteilungs- und Teilhabegerechtigkeit auf.“

Die Kampagne „Neue Arbeitszeitpolitik“ soll alle drei Handlungsebenen Gesellschaft, Tarif und Betrieb umfassen, aber sie ist primär auf den Betrieb ausgerichtet. Auf der gesellschaftspolitischen Ebene soll über eine Imagekampagne ein neues Leitbild der Arbeitszeit vermittelt werden. Anknüpfend an die Alltagserfahrungen der Menschen soll es zu einer kommunikativen Zuspitzung kommen, die eine breite gesellschaftliche Debatte über die Arbeitszeit befördern soll.

Während der Kampagne sollen auf betrieblicher Ebene konkrete arbeitszeitpolitische Projekte initiiert werden. Noch im Jahr 2015 bildeten die Umsetzung der Altersteilzeit und der Bildungsteilzeit erste wichtige Schwerpunkte.

Wenn man die weiteren Schwerpunkte der Kampagne sieht, wird deutlich, wie weit unten die ehemals mächtige IG Metall in den Betrieben angekommen ist. Da soll ein weiterer Fokus die Erfassung und der Verfall von geleisteter Arbeitszeit sein. Hier scheint in den Betrieben in der Praxis viel „freiwillige Arbeit“ abgeliefert zu werden, da die Beschäftigten dazu erpresst werden. Weitere Themen, sind die Gestaltung von Arbeitszeitkonten, Arbeitszeit und Leistungspolitik sowie die Ermöglichung lebensphasenorientierter Arbeitszeiten.

Auch hier sieht man deutlich, inwieweit die Debatte innerhalb der IG Metall von den Tagesauseinandersetzungen in den Betrieben geleitet wird und im Vordergrund steht z.B. nicht die Verkürzung, sondern die Verlängerungen der Arbeitszeit oder Überstunden, die gemacht werden, ohne bezahlt zu werden.

Die Arbeitszeitverkürzung auf 30 Wochenstunden mit vollem Lohn und Personalausgleich forderte auf dem Gewerkschaftstag lediglich ein Antrag und zwar nur für die älteren Beschäftigten.

Vielmehr ging es darum, wie zunächst eine tatsächliche 35-Stunden-Woche für alle, besonders für die Beschäftigten in den östlichen Bundesländern, der Handwerks- und Nichtmetallbranchen erreicht werden kann. Es soll sich für mehr Zeitsouveränität für die Beschäftigten, individuelle Vereinbarkeit von Arbeit und Leben durch „lebensphasenorientierte Arbeitszeit“ und ein gesetzliches Rückkehrrecht von Teilzeit auf gleichwertige Vollzeitstellen eingesetzt werden. Auch soll gegen die zunehmende Flexibilisierung gekämpft und die ebenfalls zunehmende unbezahlte Arbeit gestoppt werden.

Über allen Verschlechterungen bei den Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in den vergangenen Jahren schweben die offiziellen 3 Millionen erwerbslosen Menschen, begleitet von einer riesigen Zahl von Menschen, die der stillen Reserve angehören und auf die Löhne und die Arbeitsbedingungen drücken.

Diese erwerbslosen Menschen werden immerzu als Druckmittel gegen bisher geltenden Standard eingesetzt und sind ursächlich der Grund dafür, dass Betriebsräte erpressbar, Kolleginnen und Kollegen alle Kröten für einen Arbeitsplatz schlucken und die Gewerkschaften die als Kartellierung von Arbeitskraft funktionieren in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt sind.

Aber genau deshalb ist das wichtigste Instrument, um gegen Arbeitslosigkeit vorzugehen, die kollektive Verkürzung und Verteilung der Arbeitszeit auf mehr Schultern. Alles andere werden nur Nebenschauplätze bleiben, die die IG Metall nicht agieren, sondern wieder nur reagieren lassen.

ver.di

Der vierte Bundeskongress von ver.di fand September 2015 in Leipzig statt. Den Delegierten steckten noch die Erfahrung der Auseinandersetzung mit den Arbeitgebern in den Knochen, besonders die fortgesetzten Einsparungen im öffentlichen Dienst oder das zunehmend gewerkschaftsfeindliche Verhalten von Arbeitgebern mit ihren heftigen und aggressiven Auftritten bei Verhandlungen. Doch auch im Betrieb hat die Dienstleistungsgewerkschaft mit der ekelhaften Aggressivität der Union Busting-Methoden zu kämpfen.

Hinzu kommen die unbefriedigenden Streikergebnisse bei der Deutschen Post AG und dem Verband des Einzelhandels, Amazon, Helios Kliniken und vor allem im Erziehungsdienst. Immer öfter ist ver.di gezwungen, erst einmal darum zu kämpfen, einen Platz am Verhandlungstisch zu bekommen oder überhaupt als Tarifpartner anerkannt zu werden.

Im öffentlichen Dienst, aber auch im privaten Dienstleistungsbereich, fühlen sich die Beschäftigten völlig unterbezahlt, überarbeitet und ausgebrannt. Sie bauen berechtigt Druck nach oben auf und müssen sich dann anhören, dass ihre Forderungen als „überzogene“ Erwartungen bezeichnet werden.

Unterm Strich war es in den vergangenen Jahren erforderlich, dass immer mehr Arbeitskämpfe bei ver.di stattfinden mussten. Für die Arbeitgeber wurde es immer bedeutsamer, Erfolge der Gewerkschaft auf jeden Fall zu verhindern, um die Ermutigung und die ungeheure Streik- und Auseinandersetzungsmotivation wie z.B. bei den Erzieherinnen sofort knicken zu können.

Zur Arbeitszeit lagen beim Bundeskongress ein Leitantrag des Gewerkschaftsrats und im Gegensatz zur IG Metall mehrere Anträge vor, die eine generelle Verkürzung der Arbeitszeit forderten.

Der Leitantrag legte sich aber nicht auf eine bestimmte Stundenzahl fest, sondern forderte den neuen Zweiwortbegriff, eine „kurze Vollzeit“. Ein Änderungsantrag den die Gewerkschaftslinken einbrachten, in dem eine Verkürzung auf 30 Stunden pro Woche festgeschrieben werden sollte, wurde mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Letztendlich wurde der Leitantrag angenommen und die Anträge, die sich auf eine konkrete Stundenzahl festgelegt hatten, wurden ihm dann als Anhangmaterial angeheftet.

Selbst wenn in den einzelnen Fachbereichen dadurch die Arbeitszeitverkürzung auf die Forderungsliste kommt, ist das erstmal nicht viel. Die richtig gut motivierten Streikenden der letzten zwei Jahre haben bei den Auseinandersetzungen gezeigt, dass der Elan schnell in Enttäuschung umschlägt, weil es nicht ausreicht, eine Forderung aufzustellen, für die dann doch nicht ernsthaft gekämpft werden darf.

Obwohl bei ver.di derzeit keine Großkampagnen wie in den 1980er Jahren in Sicht sind, als es um die 35-Stunden-Woche ging, drängt das Thema Arbeitszeit auf die gewerkschaftliche Agenda, auch wegen des ständig wachsenden Arbeitsdrucks, der Verdichtung und Entgrenzung von Arbeit mit den allgegenwärtigen Folgen wie Burn-out und gesundheitlichem Verschleiß.

Der zukünftige Verlust von Millionen von Arbeitsplätzen durch die Digitalisierung wurde vom Vorsitzenden Frank Bsirske zu einem Hauptthema in seinem Grundsatzreferat. Hier sieht er die nächsten vier Jahre eines der Hauptprojekte der Gewerkschaft. Die Verteilung der Arbeit durch Arbeitszeitverkürzung sowie stärkere Investitionen in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Soziales stellte er heraus. Er meinte damit aber nicht eine gewerkschaftliche tarifpolitische Kampagne die von der Basis, aus den Betrieben und Dienststellen kommt und für eine Arbeitszeitverkürzung auf 30 Wochenstunden, sondern die gute alte Sozialpartnerschaft, die die Digitalisierung einhegen soll. Die Zusammenarbeit in einem Bündnis von Gewerkschaft, Politik und Arbeitgebern soll es wieder einmal richten.

Er sollte eigentlich wissen, wohin diese Bündnisse in der Vergangenheit geführt haben, z.B. in die Massenarbeitslosigkeit, den Ausbau des Niedriglohnsektors mit der prekären Beschäftigung und dem Schleifen der Flächentarifverträge.

Frank Birske bekam dabei Unterstützung durch eine, auch auf dem Bundeskongress gern zitierte Umfrage, die ergab, dass die klassische Forderung nach kollektiver Wochenarbeitszeitverkürzung vom Großteil der Befragten als nicht mobilisierungsfähig angesehen wird, da  in einigen Branchen der Dienstleistungsgewerkschaft die Zahl der Teilzeitbeschäftigten so groß wie die der Vollzeitbeschäftigten, im Einzelhandel sogar deutlich über 50 Prozent liegen würde.  Diese Mitglieder hätten nichts von der Verkürzung der Wochenarbeitszeit, wären aber an arbeitszeitpolitische Themen z.B. im Zusammenhang mit ihrem Lebenslauf und Lebensabschnitten ernsthalft interessiert. Da würde es nicht weiterhelfen, zum tausendsten Mal die 30-Stunden-Woche bei vollem Lohn- und Personalausgleich zu fordern“.

Deshalb will man nun auf kurze Vollzeit setzen, weil die eher versuche, konkrete und erreichbare Perspektiven zu formulieren, um die Mitglieder zu mobilisieren.

Mit dem Vorschlag nach einer 30 Stundenwoche bei vollem Lohn- und Personalausgleich, den Heinz-Josef Bontrup und Mohssen Massarrat 2011 machten, hat die kurze Vollzeit wenig zu tun.

Anstelle der Arbeitswochenzeitverkürzung wird eine gleiche Verkürzung der Jahresarbeitszeit angestrebt und zwar für Vollzeit- wie auch für Teilzeitkräfte, konkret sollen alle Beschäftigten einen tarifvertraglichen Anspruch auf zwei Wochen freier „Verfügungszeit“ mit Lohnfortzahlung erhalten. Das soll ein Versuch sein, auf die Zunahme von Teilzeitarbeitsplätzen im Dienstleistungsbereich zu reagieren.

Der Spagat soll so aussehen: Die Vollzeitbeschäftigten sollen ihre Arbeitszeit reduzieren können, um dem Stress zu entgehen und die Teilzeitbeschäftigten können länger arbeiten, weil sie mit dem bisher geringen Entgelt nicht auskommen können.

Zunächst einmal sieht das genial aus: In dem Maße, wie die Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten sinkt, kann die Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten ansteigen. Damit die unfreiwillig Teilzeitarbeitenden bei der kurzen Vollzeit nicht auf noch weniger Stunden kommen, soll zuvor die Wochenarbeitszeit tarifvertraglich um zwei Stunden je Woche angehoben werden und damit würde die individuelle Jahresarbeitszeit der Teilzeitarbeitenden gleichbleiben, während sich ihr Lohn entsprechend erhöht.

Eine recht komplizierte Angelegenheit auch hier.

Arbeitszeitverkürzung auf 30 Wochenstunden mit vollem Lohn und Personalausgleich

Die angeführten Modelle zur Arbeitszeit haben nichts mit dem Projekt einer weitreichenden Verkürzung der Arbeitszeit und ihrer Umverteilung auf alle Arbeitssuchenden zu tun.

Denn bei der Arbeitszeitverkürzung auf 30 Wochenstunden mit vollem Lohn und Personalausgleich handelt es sich um den Einstieg in eine Umorganisation der gesellschaftlichen Arbeit – mit weitreichenden Folgen für die Organisation der sozialen und stofflichen Reproduktion der Gesellschaften. Ein solches Projekt möchte sich die Ergebnisse der Produktivitätssteigerung der Arbeit, nicht durch zusätzlichen Konsum, sondern in Form von mehr frei verfügbarer Zeit aneignen. Es verbindet damit die Beseitigung von Arbeitslosigkeit und der begleitenden Armut, sowie der aus beidem folgenden derzeitigen Desorientierung und Ohnmacht der Beschäftigten.

Dieses Projekt soll vielmehr an das Eigentumsmonopol der Arbeitgeberseite kratzen, das auch Voraussetzung für die Konkurrenz der Arbeitnehmer untereinander und für die unbegrenzte Verfügung über deren Arbeitszeit und Mehrarbeit ist.

Wie wäre es denn mit dem neuen Standard eines Normalarbeitsverhältnisses mit 6-Stundentag und 30-Stun­denwoche.

Wie die Geschichte zeigt, kann man so etwas nur dann durchsetzen, wenn das Wirtschaftssystem von einer gut organisierten Arbeiterbewegung grundsätzlich in Frage gestellt wird.

 

 

 

Quellen: IG Metall, ver.di, Heinz-Josef Bontrup, Mohssen Massarrat, Stephan Krull

Bild: ver.di