Das Hartz-System mit seinen Grundpfeilern „Fordern und Fördern“ hat sich immer weiter vom Fördern verabschiedet. Die erwerbslosen Menschen werden fast nur noch verwaltet und müssen sich der Verfolgungsbetreuung unterwerfen. Ein wichtiger Baustein des Förderns sollte ursprünglich die berufliche Weiterbildung sein.
Noch zum Jahresbeginn 2019 trat das „Qualifizierungschancengesetz“ (QCG) in Kraft. Das Gesetz hatte das Ziel, die berufliche Weiterbildung der Bundesagentur für Arbeit (BA) auszubauen. Die Fördermöglichkeiten des QCG wurden während der Corona-Pandemie im Oktober 2020 durch das „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ noch einmal erweitert.
Doch in der Praxis hat sich die Weiterbildung, besonders von Menschen die Arbeitslosengeld 2 beziehen, immer weiter reduziert. Im Jahr 2020 gab es nur für 3,2 Prozent von ihnen eine Weiterbildung, ihre Nachfragen und Bemühungen nach einer beruflichen Fort- und Weiterbildung wurden von den Jobcentern zurückgewiesen. Der Großteil der erwerbslosen Menschen wird abgeschrieben: 2020 gab es nur für 3,2 Prozent von ihnen eine Weiterbildung weiterlesen