Verbandsklagerecht zur Kontrolle von Rüstungsexporten notwendig!

Die „Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen“ (DFG-VK) fordert ein scharfes Rüstungsexportkontrollgesetz statt eines Rüstungsexportförderungsgesetzes. Ein Verbandsklagerecht zur möglichen gerichtlichen Kontrolle ist dabei dringend vonnöten.

Katastrophale Rüstungsexportbilanz 2022: Direkt vor Weihnachten wurden die aktuellen Rüstungsexportzahlen und Empfängerländer deutscher Kriegswaffen und Rüstungsgüter für 2022 bekannt gegeben. Laut Auskunft des Staatssekretärs Sven Giegold im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beträgt der Anteil der Einzelausfuhrgenehmigungen 2022 unglaublich hohe 8,35 Milliarden Euro.

Dies ist der zweithöchste Wert seit Publikation von Rüstungsexportberichten. Schlimmer noch: Mehr als ein Drittel der Kriegswaffen und Rüstungsgüter wurde seitens der Bundesregierung für sogenannte Drittländer genehmigt. Neben der Ukraine u.a. auch in die Krisenregion Südkorea und an Singapur, trotz der dortigen schweren Menschenrechtsverletzungen.

Bundesregierung rüstet Kriegsregionen auf

„Diese Entwicklung ist kein Zufall, sondern eine Vorwegnahme der Stoßrichtung des sich in Arbeit befindlichen neuen ‚Rüstungsexportkontrollgesetzes‘“, kritisiert Jürgen Grässlin, Bundessprecher der DFG-VK. „Hemmungslos hat die Bundesregierung 2022 Rüstungsexporte für die im Jemen kriegführenden Länder Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate und Ägypten genehmigt.“

Saudi-Arabien erhält seither wieder Zulieferungen für Ausrüstung und Bewaffnung sowie Munition für seine Eurofighter und Tornados. Ungeachtet dessen, dass mit genau diesen Kampfflugzeugen in den vergangenen Jahren zivile Ziele im Jemen aus der Luft bombardiert und immens viele Zivilist*innen ermordet wurden. „Das Morden auch mit deutschen Waffen und Munition kann ungehemmt fortgesetzt werden“, so Grässlin, der 2022 an allen drei Fachgesprächen auf Einladung des BMWK zum neuen „Rüstungsexportkontrollgesetz“ teilgenommen hat.

Bundesregierung will Verbandsklagerecht verhindern

„Angesichts dieser Exportpraxis wird auch offenbar, weshalb die Ampelkoalition eine demokratische gerichtliche Überprüfung der Exportgenehmigungen scheut wie der Teufel das Weihwasser. Was im Umwelt- und Behindertenrecht längst Standard ist, wird durch das BMWK und die Bundesregierung bei Kriegswaffenexporten aktiv verhindert: Die Schaffung eines Verbandsklagerechts, das eine demokratisch notwendige gerichtliche Kontrolle erfolgter Genehmigungen ermöglichen würde,“ so Grässlin weiter.

Rüstungsexporte endlich strenger kontrollieren

Die Rüstungsexportpraxis 2022 – dem Jahr 1 der Ampelkoalition – beweist laut Grässlin: „In keinem anderen Politikbereich wird seitens der Bundesregierung von SPD, GRÜNEN und FDP mehr geheuchelt und geblendet als bei Waffenexporten. Während sie von mehr Restriktionen, Menschenrechten und Kontrolle spricht, genehmigt sie zugleich Kriegswaffentransfers an menschenrechtsverletzende und kriegführende Regierungen. Die Lösung liegt in einem scharfen Rüstungsexportkontrollgesetz, statt dem sich abzeichnenden „Rüstungsexportförderungsgesetz“, wie es das BMWK vorgelegt hat und 2023 seitens der Ampelkoalition verabschieden will.“

Pressemitteilung vom 27.12.2022

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Weiterführende Links:

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Quelle, Bild und weitere Infos:  https://dfg-vk.de/