Das Betriebsräte-Mobbing ist in Deutschland ein wesentlicher Bestandteil der strategischen Gewerkschaftsbekämpfung geworden. Immer mehr Unternehmen versuchen durch Mobbing einzelner Gewerkschaftsmitglieder oder der Interessenvertretung von Beschäftigten den gewerkschaftlichen Einfluss in Betrieben entweder von vorneherein zu verhindern oder wenn er bereits vorhanden ist, zu zerschlagen.
Den Kampf gegen das Mobbing sollte für alle Gewerkschaften zu einer ihrer wichtigsten Aufgaben werden und ihn mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützen.
Im Oktober 2015 hat der 23. Ordentliche Gewerkschaftstag der IG Metall mit dem Beschluss zum Kampf gegen BR-Mobbing einen wichtigen Schritt in diese Richtung gemacht. Ähnliche Beschlüsse gibt es bei ver.di und entsprechende Überlegungen bei der IG BCE.
Aber die Gegenwehr der Beschäftigten entscheidet im Einzelfall und auch ganz grundsätzlich darüber, ob die Union-Buster zurückgedrängt werden können oder nicht. Je mehr Mitarbeiter in einem Betrieb sich engagieren, je mehr aktive Gewerkschaftsmitglieder in einem Betrieb organisiert sind, desto schwerer fällt es Konzernchefs, Geschäftsführern, Personalabteilungen und Vorgesetzten, ihre Bossing-Methoden umzusetzen.
Die folgende Broschüre soll die Betroffene ermutigen, sich nicht mit dem Bossing/Mobbing und Union Busting abzufinden, sondern sich dagegen zu wehren.
Schon immer sind Konzerne, Unternehmen und auch öffentliche Arbeitgeber gegen engagierte Beschäftigte, Betriebsräte und Gewerkschaftsaktivisten vorgegangen. In den vergangenen Jahren haben diese Fälle drastisch zugenommen und weisen eine deutliche Systematik auf: Einschlägige Rechtsanwaltskanzleien verdienen mit ihren Bossing-Seminaren und Beratungen viel Geld.
In einer Analyse der Hans-Böckler-Stiftung berichteten 59 Prozent der befragten Gewerkschaftssekretäre über Versuche, Betriebsratswahlen zu verhindern. In 43 Prozent dieser Fälle waren sogenannte „externe Dienstleister“ beteiligt. Mittlerweile ist eine regelrechte „Bossing-Industrie” entstanden. Rechtsanwaltskanzleien bieten beispielsweise in allen größeren Städten der Bundesrepublik Tagesseminare an, für die die Arbeitgeber bis zu 1.000 Euro zahlen.”
Um diesen Trend umzukehren, sollten unsere Einzelgewerkschaften und der DGB wirksame Sofortmaßnahmen ergreifen und sich dafür einzusetzen:
– dass die Regierungen der Landes- und Bundesebene alle Fälle von Betriebsräte-Mobbing dauerhaft erfassen, spezielle Schwerpunktstaatsanwaltschaften bilden und endlich ein wirksames Anti-Mobbing-Gesetz beschließen lassen.
– dass die Anwaltskammern, diesen „Unrechtsanwälten“, die das Recht nicht pflegen, sondern missachten, die Zulassung zumindest für das Gebiet des Arbeitsrechts entziehen.
– dass schnelle gewerkschaftliche Einsatzgruppen gebildet werden, die gewerkschaftsübergreifend die umfassende Abwehr von BR-Mobbing unterstützen und gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen vor Ort Widerstand organisieren
und
dass die Öffentlichkeit, die Gewerkschaften selbst, politische Organisationen und die regionalen Solidaritätskomitees zur Mitarbeit und Solidarität aufrufen.
Wenn der Prozess des Bossing erst einmal angelaufen ist, sich die eigenen Kollegen und Kolleginnen von einem abwenden, regelmäßig Abmahnungen und fristlose Kündigungen eintrudeln, Gerichtstermine sich häufen und die Familie sich um ihre wirtschaftliche Existenz Sorgen macht, dann kann das nicht nur zu schlaflosen Nächten führen, sondern auch zu psychosomatischen Störungen, traumatischen Ängsten, schweren Depressionen und körperlichen Erkrankungen bis hin zum Suizid.
Um dieser Entwicklung erfolgreich entgegenzutreten, haben die Autoren Albrecht Kieser und Gerhard Klas eine kostenlose Broschüre (pdf) zu den Punkten „Bossing – Kein Einzelfall”, „Unternehmenstypen”, „Bossing schadet Ihrer Gesundheit”, „Drehbuch des Bossing” und „Die Gegenwehr” verfasst.
Was tun, wenn der Chef mobbt? Eine Anleitung für Beschäftigte, die sich wehren wollen:
Quellen: work-watch.de, Hans-Böckler-Stiftung
Bild: dgb-cartoon