Das ungeliebte Kind Hartz IV beherrscht einmal mehr die Medien, weil SPD und Grüne signalisiert haben, sich von dem lästigen Stallgeruch des Hartz IV-Systems befreien und Hartz IV angeblich überwinden zu wollen. Es lohnt jedoch ein genauerer Blick auf ihre Botschaften und Versprechungen, um festzustellen, dass es sich dabei insbesondere bei den Vorschlägen von Nahles überwiegend um alten Wein in neuen Schläuchen handelt.
Als der Sozialwissenschaftler Friedhelm Hengsbach im Jahre 2010 seinen Kommentar nach fünf Jahren Hartz IV mit der harschen Anklage „Hartz IV ist ein Bürgerkrieg der politischen Klasse gegen die arm Gemachten“ überschrieb, entschied kurze Zeit später das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 09. Febr. 2010, dass die Hartz IV-Regelsätze verfassungswidrig seien. Doch die weitverbreitete Hoffnung, dass das Gericht in eigener Kompetenz den Hartz IV-Regelsatz von damals 359 € deutlich anheben würde, wurde bitter enttäuscht. Vielmehr wurde die Bundesregierung verpflichtet, „unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts“ die Höhe der Regelsätze neu zu ermitteln und festzulegen. Unter der Regie der „Allzweckwaffe“ im CDU-Lager, der neu ins Amt gehobenen Arbeitsministerin Ursula von der Leyen, wurde der Regelsatz dann nach langen Geburtswehen zum 01. Januar 2011 auf dem alten Niveau fortgeschrieben, indem zahlreiche bisherigen Bedarfe, wie z.B. alkoholische Getränke, völlig rausgestrichen und auch die Referenzgruppe zwecks Ermittlung des Ausgabeverhaltens armer Menschen von bisher 20% auf 15% reduziert wurden. Obwohl für einige Monate von allen Seiten massive Kritik an der Höhe der Hartz IV-Regelsätze geübt wurde, prallte diese Kritik an den herrschenden Parteien völlig ab und auch die SPD war nicht ansatzweise bereit, sich mit ihrem damaligen (und heutigen) Koalitionspartner anzulegen.
Es brauchte mehr als weitere sieben Jahre, bis die beiden Agenda-Parteien, SPD und Grüne, aufgrund der von mehreren Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, der LINKEN und zahlreichen Initiativen immer wieder erneuerten Kritik am Hartz IV-System und seiner Sanktions-Praxis, sich gezwungen sehen, den Sozialstaat zu „modernisieren“ bzw. wie es Andrea Nahles für die SPD vollmundig angekündigt hat, sogar eine „Sozialstaatsreform 2025“ auf den Weg zu bringen.
Hartz IV als Ausdruck eines armutsverschärfenden Systemwechsels
Um die zentralen Botschaften von Habeck („wir werden das Hartz IV-System hinter uns lassen“) und Nahles („wir brauchen einen tiefgreifenden Mentalitätswechsel in der Grundsicherung“) verstehen bzw. einordnen zu können, bedarf es nochmals eines Rückblicks auf das, was mit der „Agenda-Reform“ der damaligen rot-grünen Regierung intendiert und politisch umgesetzt wurde. Der damalige Bundeskanzler, Gerhard Schröder, proklamierte in seiner berühmten Regierungserklärung vom 14. März 2003: „Wir werden Leistungen des Staates kürzen, Eigenverantwortung fördern und mehr Eigenleistung von jedem einzelnen abfordern müssen.“ Zu diesem Zeitpunkt lag bereits der Bericht der „Hartz-Kommission“ vor, der die Grundlage für einen weitreichenden Umbau der bestehenden Sozialsysteme schuf. Bevor das Hartz IV-System am 01. Januar 2005 in Kraft trat, waren bereits zahlreiche Maßnahmen zur Flexibilisierung des Arbeitsmarktes wie z.B. bei den Mini-Jobs oder der Leiharbeit seit dem 01. Januar 2013 durchgesetzt worden. Doch der umfassendste Kahlschlag in der Sozialpolitik erfolgte mit Hartz IV, das aus linker Sicht ein Massenverarmungsprogramm zum Zwecke einer groß dimensionierten und kapitalorientierten Lohnsubventionierung war.
Der entscheidende soziale Kahlschlag beruhte auf der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, so dass alle ehemaligen Arbeitslosenhilfe-Bezieher*innen mit dem neuen Hartz IV-Regelsatz weit unter die offizielle Armutsgrenze fielen. Die Arbeitslosenhilfe war bereits 1956 durch die Adenauer-Regierung eingeführt worden und war zeitlich unbefristet. Sie betrug 53 bzw. 57 % des letzten pauschalierten Nettoentgeltes. Um den dramatischen finanziellen Absturz an einem Beispiel deutlich zu machen: wer bisher eine Arbeitslosenhilfe von ca. 1200 € hatte, die/der hatte als Alleinerziehende(r) mit einem Kind zusätzlich das anrechnungsfreie Kindergeld sowie ggfls. einen Wohngeldanspruch, so dass damit noch ca. 350 – 400 € zusätzlich zur Verfügung standen. Diese anrechnungsfreien Zusatzleistungen wurden durch Hartz IV gnadenlos gestrichen, so dass statt bisher ca. 1600 € lediglich noch ca. 1.050 € vorhanden waren (345 € Regelsatz für den Erwachsenen + 230 € für das 5-jährige Kind + 450 – 480 € Miete).
Die Bekämpfung der Arbeitslosen und nicht der Massenarbeitslosigkeit erfolgte weiterhin auf den Feldern der Mietkosten, der Konstruktion der „Bedarfsgemeinschaft“ statt individueller Leistungsansprüche, der verschärften U25-Regelung und zahlreichen anderen Verschärfungen, die Hartz IV zu einem Sonderrecht der „arm Gemachten“ machte. Um die Entrechtung der vom Hartz IV-Regime erfassten Menschen besonders effektiv zu machen, wurden im Laufe der Zeit z.B. auch bis dahin anrechnungsfreie Sozialleistungen wie das Elterngeld angerechnet oder es wurden die Beiträge zur Rentenversicherung völlig gestrichen, so dass während der Langzeitarbeitslosigkeit überhaupt keine Rentenansprüche mehr erworben werden.
Bei den sog. „Kosten der Unterkunft“, also den Mietkosten, wurde den ohnehin klammen Kommunen die Möglichkeit eröffnet, die Grenze der angemessenen Mietkosten selbst festzulegen, so dass z.B. im abgelaufenen Jahr ca. 650 Mio. € aufgrund nicht genehmigter Mietkosten diese von den Betroffenen aus dem Regelsatz selbst finanziert werden mussten und damit die Menschen weit unter das Existenzminimum gedrückt wurden. Betroffene, die sich gegen dieses System der Entrechtung zur Wehr setzen, werden auf einen unverhältnismäßig langen und zermürbenden Rechtsweg verwiesen, da sozialgerichtliche Verfahren in der Regel ca. 1 Jahr und länger dauern, weil aufgrund einer zunehmenden Klageflut gegen die Jobcenter die Sozialgerichte personell mangels ausreichender Richterstellen nicht mehr in der Lage sind, eingehende Klagen zeitnah zu bearbeiten, so dass die Betroffenen den gekürzten oder verweigerten Sozialleistungen in der Regel einschließlich des Vor- bzw. Widerspruchsverfahrens ca. 1 1/2 bis 2 Jahre hinterherlaufen, bevor sie eventuell von den Sozialgerichten Recht bekommen.
Die herrschende Politik und die sie beratenden neoliberalen Thinktanks wie die Bertelmanns-Stiftung hatten sich zwecks Umbau des Sozialstaates im Sinne von mehr „Eigenverantwortung“ à la Bundeskanzler Gerhard Schröder aber noch eine besondere Variante einfallen lassen: das Arbeitslosengeld wurde für die Masse der arbeitslos gemachten Menschen auf lediglich ein Jahr befristet und anschließend kam der Hartz IV-Vollzug. Das führte zu sozialen Abstürzen wie z.B. eines ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden eines mittleren Stahlunternehmens, das in Konkurs ging, und der betroffene Mensch nach einem Jahr statt bisher ca. 3.000 € netto nur noch ca. 800 € als Single zur Verfügung hatte. Also Abschaffung seines PKW’s, Aufgabe der bisherigen Mietwohnung, Streichung jeglicher Urlaubswünsche oder auch nur Fahrten mit der Bahn, um die kranke Mutter im Altersheim zu besuchen. Menschenwürde wurde auf dem Altar des neoliberalen Kürzungs- und Sparwahns geopfert.
Nahles und Habeck brechen nicht mit der Hartz IV-Logik
Um die angeblichen „Überwindungs“-Botschaften von Andrea Nahles besser einordnen zu können, lohnt ein Blick in ihre „Grundsatzerklärung“ vom 19.11.2018, in der es zu Beginn heißt:
„Deutschland ist ein reiches Land. Seit 10 Jahren wächst die Wirtschaft, wir haben Rekordbeschäftigung und die öffentlichen Haushalte sind stabil und solide finanziert. Unsere Arbeitsvermittlung gehört zu den modernsten der Welt und der Sozialstaat ist gut ausgebaut. Diese Erfolgsgeschichte trägt die Handschrift der SPD.“
Das hätte Gerhard Schröder nicht überzeugender formulieren können und beweist, dass Nahles als SPD-Vorsitzende der Agenda-Politik nach wie vor treu ergeben ist. Kein Wort zur ausufernden Armutsentwicklung, kein Wort zum Repressionssystem Jobcenter, eine einzige Lobhudelei auf das vor Kraft strotzende Deutschland des Jahres 2018. Ihre moderaten Korrekturen sind deshalb ausschließlich dem Umstand geschuldet, dass der SPD immer mehr Wähler*innen weglaufen und die Umfragewerte im Keller sind. Sie versucht deshalb mit ihren vergifteten Versprechungen, Hartz IV „überwinden“ zu wollen, verlorenes Terrain zurückzugewinnen, aber zieht auch nicht annähernd Konsequenzen aus der für Millionen von Menschen verheerenden Agenda-Politik.
- Im Kern geht es ihr wie weiland dem für kurze Zeit in der SPD zum Messias aufgestiegenen Martin Schulz um „die hart arbeitenden Deutschen, die sich an die Regeln halten (O-Ton Martin Schulz)“, wenn sie als zentrale Botschaft verkündet,
- dass „Arbeitnehmer mit geringem Einkommen…mehr netto in der Tasche haben (müssen), um den Abstand zur Grundsicherung zu vergrößern…..
- Die Arbeitslosenversicherung muss wieder zum wichtigsten Sicherungs- und Unterstützungssystem für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden.
- “ Im Anschluss daran propagiert sie dann für diese einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung und den Vorschlag von Schulz, den Absturz in Hartz IV mit einem „Arbeitslosengeld Q“ zu verhindern.
- Zum Repressionssystem Hartz IV mit seinen menschenunwürdigen und erheblich zu niedrigen Regelsätzen sowie dem Zwang, nahezu jegliche Arbeit annehmen zu müssen, schweigt sie sich völlig aus.
- Das Sanktionsregime will sie grundsätzlich beibehalten, da „niemand aber auch Verständnis (hätte), wenn Regelverstöße und der Mißbrauch von Sozialleistungen ohne Konsequenzen blieben.“
- Es geht ihr allenfalls um moderate Korrekturen, da Sanktionen „zum Symbol für das Mißtrauen des Staates gegenüber den Grundsicherungsbeziehern …geworden (seien),“
- wobei sie sich noch nicht einmal mehr für die Beseitigung der Sanktionspraxis bei den U 25-jährigen ausspricht, was die SPD nach der Bundestagswahl noch anlässlich der Koalitionsverhandlungen mit der CDU gefordert hatte.
Von diesen Scheinlösungen hebt sich der Habeck-Vorschlag deutlich ab, da er insbesondere sich von den Sanktionen konsequent verabschiedet, wenn er „auf Anreiz statt auf Bestrafung“ setzt. Beratung und Weiterbildung sollen auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruhen, der Zwang zur Arbeitsaufnahme soll entfallen. Andererseits schweigt sich der Habeck-Vorschlag, die bisherige Grundsicherung durch ein „neues Garantiesystem“ zu ersetzen, ebenso dazu aus, wieviel verfügbares Geld denn ein bedürftiger Mensch zur Sicherung des Existenzminimums zur Verfügung haben sollte, also zu der seit langer Zeit vom Paritätischen geforderten Anhebung des Regelsatzes auf monatlich 571 €, dem eine ausführlich begründete wissenschaftliche Studie zugrunde liegt. Habeck geht es im Gegensatz zu Nahles darum, den Anreiz zur Arbeitsaufnahme dadurch zu erhöhen, dass von dem Zuverdienst bei der Anrechnung auf die Grundsicherungsleistung 30% anrechnungsfrei gestellt werden soll, so dass z.B. bei einem Nettoverdienst von ca. 1300 € ein Betrag von 390 € anrechnungsfrei wäre, während bei der derzeitigen Anrechnungspraxis lediglich 300 € mehr zur Verfügung steht. Weiterhin will Habeck auch ein deutlich höheres Schonvermögen von 100.000 € anrechnungsfrei stellen, während bisher bei einem Sparguthaben bei einem z.B. 40-jährigen Leistungsbezieher lediglich 6.750 € (150 € x Alter plus pauschalierte 750 €) und bei einer Altersversorgung ein Betrag von maximal 50.250 € freigestellt würde.
Obwohl Nahles und Habeck keinesfalls den Bruch mit der Agenda-Logik einfordern, gab es aus den Reihen von Politik und Kapital massive Kritik, als hätten Nahles und Habeck nahezu zur Revolution aufgerufen.
Aus den Reihen der SPD attackierte ihr Vize-Chef Ralf Stegner den Habeck-Vorschlag mit den Worten: „Jeder, der arbeiten kann, der muss auch arbeiten,“ womit er von seinem ehemaligen Parteivorsitzenden Franz Müntefering mit dessem Ausspruch „Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen,“ nicht allzu weit entfernt ist.
Ebenso distanzierte sich der ehemalige SPD-Hoffnungsträger Sigmar Gabriel und meinte, dass „die SPD aufpassen müsse, dass sie nicht zu einer Hartz IV-Partei“ werde. Für die CDU erklärte ihr Wirtschaftsminister Peter Altmaier erwartbar: „Wir dürfen und werden Hartz IV nicht abschaffen,“ und begründete seine Position mit der längst widerlegten Legende, dass die Reformen entscheidend dazu beigetragen hätten, die Arbeitslosigkeit deutlich zu reduzieren.
- In diesen Chor der Distanzierer stimmte auch der DGB-Vorsitzende, Reiner Hoffmann, ein, der in einem Interview mit der WAZ Erstaunliches vermeldete. So sagte er auf die Frage, welcher Teil von Hartz IV bleiben müsse u.a.: „Einige Punkte waren sinnvoll, zum Beispiel die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosengeld.“ Dass gerade dieser Systemwechsel für die dramatische Armutsentwicklung verantwortlich war, scheint offensichtlich das Erkenntnisvermögen eines deutschen Gewerkschaftsvorsitzenden mit SPD-Parteibuch zu übersteigen.
- Auch Hoffmann kann sich nur zu einer moderaten Kritik an der Sanktionspraxis durchringen, wenn er erklärt, dass Arbeitslose „keine Sanktionen aufgebrummt bekommen (dürfen), die ihre Existenz bedrohen,“ was doch offensichtlich bedeutet, dass nichtexistenzbedrohende Sanktionen gleichwohl erforderlich sind. Deshalb heißt es auch in dem aktuellen Diskussionspapier „Soziale Sicherheit statt Hartz IV“ des DGB-Vorstandes, dass Sanktionen „in ihrer Schärfe nicht zu vertreten“ seien, es fordert jedoch keine grundsätzliche Abschaffung des Repressionssystems.
Mit seinem Diskussionspapier „Soziale Sicherheit statt Hartz IV“ schaltete sich der DGB nahezu zeitgleich in die Debatte ein, mit welchem er in erster Linie durch umfangreiche Reformmaßnahmen im Rechtskreis der Arbeitslosenversicherung ca. 1,6 Mio. Arbeitslose aus Hartz IV herausholen will.
- So soll durch eine abgestufte Verlängerung des Arbeitslosengeldanspruchs (ALG I) erreicht werden, dass je nach Dauer der Beschäftigungszeit das ALG I bis maximal 17 Monate länger ausgezahlt wird, also insgesamt die bisherige Anspruchsdauer von 12 Monaten auf 29 Monate aufgestockt wird. Diese Vergünstigung erhalten jedoch nur diejenigen, die mindestens 35 Versicherungsjahre zurückgelegt haben, während alle, die unter 10 Versicherungsjahre bleiben, von diesen Reformforderungen nicht profitieren.
- Darüberhinaus soll durch eine Anhebung des Wohngeldes und eine deutliche Erhöhung des Kinderzuschlages erreicht werden, dass insbesondere Alleinerziehende und kinderreiche Personen nicht mehr gezwungen sind, ihren Lohn aufzustocken und unabhängig von Hartz IV werden.
Doch beim Ausstieg aus dem Hartz IV-System werden die Forderungen des DGB deutlich unkonkreter.
- So heißt es bei den Hartz IV-Regelsätzen lediglich, dass diese „grundsätzlich neu ermittelt“ werden müssen, ohne eine konkrete Forderung wie z.B. die des Paritätischen nach einer Anhebung auf 571 € zu übernehmen.
- Bei den Leistungen für die Miete fehlt es ebenso an deutlichen Konturen, wenn es zwar heißt, dass die Leistungen so ausgestaltet werden müssten, „dass die bisherige Wohnung in aller Regel erhalten werden kann,“ doch auch hier wird eine klare und deutliche Position vermieden.
- Insbesondere bei den Sanktionen kann der DGB sich nicht dazu durchringen, jeglichen Sanktionen eine klare Absage zu erteilen, sondern es wird in erster Linie erklärt, dass die Sanktionen „in ihrer Schärfe nicht zu vertreten“ seien, was nichts anderes heißt, dass entschärfte Sanktionen auch weiterhin ihre Berechtigung haben.
Ein deutlicher Systemwechsel in der Arbeitsmarktpolitik sieht anders aus.
Linke Alternativen zu den Hartz IV-“Modernisierungsvorschlägen“
Auch wenn sich der Vorstoß von Habeck deutlich von Nahles‘ Vorschlag absetzt, enthält er keinen konsequenten Ausstieg aus der Agenda-Logik und der neoliberalen Arbeitsmarktpolitik. Seine Vorschläge zu einer neuen „Garantiesicherung“ enthalten weder Kritik an dem auch von den Grünen mitgeschaffenen Hartz IV-System und den von ihm verursachten Verelendungsprozessen, noch auch nur ansatzweise eine Analyse der neoliberalen Arbeitsmarktpolitik und der ständigen Ausweitung des prekären Beschäftigungssektors. Vielmehr begründet er seine Vorschläge in erster Linie damit, dass wir in den kommenden Jahren „einen hoch dynamischen Wandel der Arbeitswelt erleben“ würden und deshalb das „Garantieversprechen des Sozialstaats“ erneuert werden müsse. Dies ist alles andere als ein Bruch mit der Hartz IV-Logik bzw. so etwas wie ein Systemwechsel in der Arbeitsmarktpolitik.
1.
Ein Bruch mit der Hartz IV-Logik müsste deshalb zunächst einmal das mit Hartz IV eingeführte Zwei-Klassen-System in der Arbeitsmarktpolitik bedingungslos abschaffen, wonach die einen Arbeitslosen von den Arbeitsagenturen erfasst und betreut werden und der überwiegende Teil der Arbeitslosen von den Jobcentern. Aufgrund dieser Aufspaltung erhalten die vom sog. Versicherungssystem erfassten Arbeitslosen eine erhebliche bessere Qualifizierung und Weiterbildung, die u.a. auch die Ursache dafür ist, dass sie erheblich schneller ihre Arbeitslosigkeit beenden, als der große Rest der Arbeitslosen. Um dies an wenigen Zahlen zu verdeutlichen: 2017 betrug der Teilnehmerbestand der Förderung der beruflichen Weiterbildung im Rechtskreis des SGB III ca. 95.000, während er bei den ALG II-Bezieher*innen (SGB II) lediglich ca. 59.000 betrug, obwohl letztere mit ca. 66 % der offiziell registrierten Arbeitslosen im Verhältnis zu lediglich 34 % im Rechtskreis SGB III nahezu das Doppelte ausmachen. Diese unterschiedlichen Standards, die hauptsächlich auf einer deutlichen Unterfinanzierung des SGB II-, also des Hartz IV-Systems beruhen, sind eine entscheidende Ursache für den unverhältnismäßig langen Verbleib von Hartz IV-Bezieher*innen in der Langzeitarbeitslosigkeit. Deshalb ist es unabdingbar, dass alle Arbeitslosen unabhängig von der Dauer ihrer Arbeitslosigkeit die gleiche Förderung erhalten. Die Jobcenter haben bei diesem entscheidenden Problem nicht nur versagt, sondern dieses Versagen wurde von der herrschenden Politik durch diese Zwei-Klassen-Politik bewusst verursacht.
2.
Der Absturz in Hartz IV (oder demnächst möglicherweise unter einem anderen Etikett) ist nach jedem der dargestellten „Überwindungsmodelle“ grundsätzlich nur eine Frage der Zeit, auch wenn die Anspruchsdauer des ALG I, wie es der DGB fordert, bis zu 29 Monaten verlängert wird. Ein konsequenter Bruch mit der Hartz IV-Logik sollte deshalb für alle Arbeitslosen, die aufgrund betriebsbedingter Umstände, sei es durch Kündigung oder sei es durch Firmenkonkurs, ihre Arbeit verlieren, einen unbefristeten Bezug von Arbeitslosengeld ermöglichen. Den erwartbaren Einwendungen, das sei doch nicht finanzierbar, sei entgegen gehalten, dass vor 2005 die Arbeitslosenhilfe als Anschlussfinanzierung nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes (ALG I) auch eine unbefristete Leistung war. Dadurch würden aktuell z.B. 370.000 Arbeitslose, deren ALG I-Anspruch 2017 nach 12 Monaten endete, nicht in Hartz IV abrutschen.
3.
Für alle, die keinen ALG I-Anspruch im Falle ihrer Arbeitslosigkeit haben, müsste eine Grundsicherungsleistung geschaffen werden, die oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegen sollte, also ca. 1.200 € betragen müsste. In diesem Betrag wären auch die Mietkosten erhalten, auch wenn diese z.B. in Duisburg günstiger als in München sind. Die dagegen erhobenen Einwände, dass eine Pauschalierung der Mietkosten abzulehnen sei, weil sie nicht dem unterschiedlichen Mietniveau in Deutschland Rechnung trage, sind nicht geeignet, die Forderung nach einer deutlich höheren Sozialleistung zu entkräften. Denn vor diesem Problem stehen auch die Menschen, die Erwerbseinkommen erzielen. Ein unterschiedliches Mietniveau muss deshalb durch einen Wohngeldanspruch ausgeglichen werden, wobei das Wohngeld, sowie es auch der DGB-Vorschlag vorsieht, deutlich angehoben werden sollte, um exorbitant höhere Mieten wie z.B. in München, Köln oder Hamburg bezahlbar zu machen.
4.
Schließlich muss das Repressionssystem Hartz IV in Form von Sanktionen und Zumutbarkeitsregeln bedingungslos abgeschafft werden, da dieses in erster Linie dazu dient, Arbeitslose für die Aufnahme von schlecht bezahlter Arbeit und schlechten Arbeitsbedingungen gefügig zu machen. Diese „schwarze Pädagogik“ dient ausschließlich dem Kapital und seinem Interesse an möglichst günstiger Verwertung von Arbeitskraft, aber keinesfalls arbeitslosen Menschen bei der Suche nach einem gut bezahlten Job bzw. halbwegs humanen Arbeitsbedingungen.
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