DGB: Crowdworking-Plattformen regulieren – Zukunft der Arbeit

Wer über Plattformen Geld verdient, kennt die meist schlechten Arbeitsbedingungen. Bald soll das selbstherrliche Vorgehen der Betreiber gestoppt und reguliert werden.

Vergangene Weihnachten dürften für einen Mann aus Wesel etwas besser verlaufen sein als gedacht, und das trotz Corona. Nach langen Kämpfen durch mehrere Gerichtsinstanzen gab ihm Anfang Dezember das Bundesarbeitsgericht endlich Recht: Der Crowdworker, der für die Plattform Roamler Fotos von Produkten in Märkten gemacht hatte, ist nicht selbstständig, er ist Arbeitnehmer.

Sein Sieg war mehr als nur ein gewonnenes Verfahren: Es war ein für die Digitalwelt historisches Urteil, das weitgehende Folgen für viele seiner KollegInnen haben könnte, ob auf Lieferfahrrädern, in Autos, mit der Kamera unterwegs oder als Texter*in im Netz.

Crowdworking-Plattformen wachsen in Corona-Zeiten

Denn bislang galt, wer für Plattformen arbeitet, ist in der Regel selbstständig. Man muss also selber sozial vorsorgen, ob für Rente oder Krankenkasse, für Krankheit und Urlaub. Gleichzeitig bestimmen die Plattformen aber häufig die Preise und legen direkt oder indirekt Arbeitszeiten, Ort, oder auch mal Auftragnehmer fest. Damit machte das Urteil Schluss: Für ein Arbeitsverhältnis spreche „wenn der Auftraggeber die Zusammenarbeit über die von ihm betriebene Online-Plattform so steuert, dass der Auftragnehmer infolge dessen seine Tätigkeit nach Ort, Zeit und Inhalt nicht frei gestalten kann.“ Der Kläger habe „weisungsgebundene und fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit“ geleistet, hieß es in Erfurt.

Allerdings könnte nicht nur das Urteil dafür sorgen, dass Plattformtätige in Zukunft ihre Vertragsbedingungen, Preise und Status bessern können. Sowohl auf nationaler wie auf europäischer Ebene wird daran gearbeitet, die Plattformen gesetzlich zu regulieren. Zwar ist dieser Arbeitsmarkt in Deutschland nach bisherigen Umfragen und Schätzungen noch relativ klein; die Rede ist von rund 2,7 Millionen Menschen in Deutschland, die schon mal für Plattformen tätig waren, meist im Nebenverdienst. Aber sicher ist: Der Markt wächst. Auch und besonders in Corona-Zeiten, wie die Lieferdienste zeigen.

So will Arbeitsminister Hubertus Heil die Plattformbetreiber mehr zur Verantwortung zu ziehen. Das beginnt bei der sozialen Sicherung, vor allem bei der Rente – hier sollen sich die Betreiber an der Vorsorge finanziell beteiligen. Weitere Bausteine sind eine Unfallversicherung, die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft und eine Statusklärung. Die Gewerkschaften loben die Pläne, halten sie aber nicht für ausreichend. Allerdings ist offen, ob von Heils Plänen überhaupt noch etwas in diesem Superwahljahr umgesetzt werden kann.

Corwdworking-Plattformen in vielen Ländern reguliert

Dabei hat Deutschland gute Vorbilder: Frankreich hat bereits 2016 die Plattformen gesetzlich verpflichtet, die Kosten der Selbstständigen für eine Unfallversicherung zu erstatten und ihnen eine Weiterbildung mitzufinanzieren. In Italien ist die Region Latium (um Rom) noch weiter vorgeprescht – dort gilt nicht nur eine Unfallversicherung, sondern auch ein Mindestlohn. In Dänemark hat die Gewerkschaft 3f schon 2018 einen Tarifvertrag mit der Reinigungs-Plattform „Hilfr“ abgeschlossen.

Viele dieser Vorgaben entsprechen den Maßnahmen, die auch die internationale Arbeitsorganisation ILO 2018 für erforderlich erklärt hat, damit Crowd- und Gigworker anständig behandelt und bezahlt werden. Zentral: Wer gar nicht selbstständig ist, darf auch nicht wie ein Selbstständiger behandelt werden. Zudem müsse bei der Bezahlung der jeweils geltende Mindestlohn erreicht werden, und Gig-Arbeiter nicht für technische Ausfälle oder Missfallen des Produkts haften dürfen.

EU plant Regulierung von Plattformen

Auch die EU-Kommission plant, die Plattformen besser zu kontrollieren. In der Arbeit sind derzeit der „Digital Service Act“ sowie der „Digital Markets Act“, mit der ihre Macht reguliert werden soll. Corona hat hier den Zeitplan allerdings gründlich durcheinander gebracht – und dazu geführt, dass mehrere Mitgliedsländer nationale Alleingänge planen.

Dabei wäre ein gemeinsames, konzentriertes Vorgehen wichtig. Denn die Konzerne lassen sich die neuen Vorgaben nicht einfach gefallen, wie das Beispiel des „Assembly Bill 5“ (AB5) in den USA zeigte: Nachdem dieses Gesetz 2019 Plattformtätige unter bestimmten Bedingungen als Arbeitnehmer klassifizierte, die die entsprechenden Vorteile erhalten müssen, starteten diverse Transportplattformen, darunter Uber, Lyft und der Lieferservice Doordash, eine riesige Lobbykampagne. Kaum ein Jahr später setzten sie sich mit „Proposition22“ durch, wonach ihre Auftragnehmer weiter Selbstständige bleiben. Beendet ist der Streit dadurch nicht: In diesem Januar hat die US-Dienstleistungsgewerkschaft SEIU Klage gegen das Gesetz eingereicht.

Gewerkschaften für faire Crowdwork

PlattformarbeiterInnen finden auf faircrowd.work/de eine erste Anlaufstelle, um sich über digitale Arbeitgeber zu informieren. Die Seite ist seit 2015 und hat seitdem Bewertungen über Plattformen gesammelt. Die Seite wird von der IG Metall betrieben. Die Gewerkschaft befindet sich seit Jahren in einem intensiven Dialog mit Crowdworkern und Plattform-Betreibern. Sie hat sich an der Fortschreibung der freiwilligen Selbstverpflichtung, dem sogenannten „Crowdsourcing Code of Conduct“, beteiligt.

Damit diese Selbstverpflichtung kein „zahnloser Tiger“ bleibt, hat sie jetzt gemeinsam dem Deutschen Crowdsourcing-Verband und den Plattformen eine Schiedsstelle eingerichtet. Dies ist eine weitere Etappe, um schrittweise „gute Arbeit“ auf Plattformen umzusetzen. Die Ombudsstelle ist paritätisch besetzt und arbeitet ehrenamtlich. Den neutralen Vorsitz hat Dr. Silke Kohlschitter, Richterin am Arbeitsgericht Frankfurt/Main. Auf der einen Seite sind der Deutsche Crowdsourcing Verband, sowie die Plattform Testbirds bzw. content.de vertreten, auf der anderen Seite sitzen VertreterInnen der IG Metall sowie Crowdworker.

 

 

 

 

Quelle: DGB

Bild: gew.de