Zur konkreten Lebenssituation alter Menschen – Altersarmut und Altersüberschuldung sind zwei Seiten einer Medaille

In Deutschland lebten im Jahr 2023 18,6 Prozent aller über 65jährigen Menschen in Armut und gleichzeitig gelten etwa sechs Millionen Ältere als überschuldet. Das sind bundesweit über sechs Prozent aller Menschen zwischen 60 und 69 Jahren. In der Altersgruppe über 70 Jahren sind es immer noch knapp drei Prozent.

Für alte arme Menschen sind Schulden eine ganz große Belastung und mit Scham verbunden, da im Gegensatz zu anderen Ländern in Deutschland die Verschuldung mit dem persönlichen Versagen im calvinistischen Sinne gleichgesetzt wird, da wegen der nicht gelebten protestantischen Askese, mangelndem Fleiß und Arbeitseifer der gepriesene wirtschaftliche Wohlstand nicht erreicht wurde. Der religiöse Überbau bedeutet auch, dass nach den fetten Jahren, in denen man angeblich in Saus und Braus gelebt hat, magere Jahre folgen müssen, in denen man die Schulden begleicht, sich wohl verhält und Reue zeigen muss.

Wer die Verarmung und Überschuldung als individuelles Versagen deutet, hat verpasst, dass es schon seit vielen Jahren einen Doppeltrend zu Altersarmut und Altersüberschuldung gibt.

Ein Fünftel der Rentner in Deutschland war im Jahr 2023 armutsgefährdet, die Quote lag bundesweit bei 18,4 Prozent, wobei Frauen mit 20,2 Prozent ein höheres Risiko aufweisen als Männer. Besorgniserregend ist der Anstieg der Armutsgefährdung bei älteren Menschen in den letzten Jahren. Seit 2014 ist die Quote der armutsgefährdeten Menschen über 65 Jahren um mehr als elf Prozent gestiegen. Im Jahr 2020 erreichte diese Gefährdung mit 20 Prozent einen Höchststand, was teilweise auf die Auswirkungen der Corona-Zeit zurückgeführt wird.

In Deutschland lebten im Jahr 2023 18,6 Prozent aller über 65jährigen in Armut, 2010 waren es noch 12,1 Prozent. Besonders tragisch ist, dass von fast acht Millionen Rentnern, die eine Rente mit langen Versicherungszeiten von über 40 Jahren beziehen, erhielten  mehr als ein Drittel nur eine Rente unter 1.250 Euro (vor Steuern!). Von den niedrigen Löhnen und Gehältern können nur niedrige Beiträge in die gesetzliche Rente eingezahlt werden.

In Ostdeutschland ist die Situation und dort bei Frauen besonders prekär. In Thüringen etwa liegt der Anteil der Rentner mit langen Versicherungszeiten, die trotzdem weniger als 1.250 Euro monatlich erhalten, bei 43,2 Prozent. Auch bundesweit leben 1,6 Millionen Frauen mit einer Rente von lediglich 954 Euro. Diese regionalen und geschlechtsspezifischen Unterschiede verdeutlichen die Ungleichheiten alter Menschen im deutschen Rentensystem.

Der Armutsforscher Christoph Butterwegge benennt die markantesten Besonderheiten der Altersarmut wie folgt:

„Altersarmut ist mindestens durch fünf Merkmale gekennzeichnet, die sie deutlich von allen übrigen Armutsformen unterscheiden und ihre Beseitigung oder Verringerung durch politische Gegenmaßnahmen am dringlichsten erscheinen lassen:

  • Armutserfahrungen sind für alte Menschen besonders deprimierend, diskriminierend und demoralisierend: Ihnen wird durch Bedürftigkeit, finanzielle Einschränkungen und Entbehrungen nicht bloß die Würde genommen, sondern auch der Lohn für ihre Lebensleistung vorenthalten, ohne dass diese Form „struktureller Gewalt“ (Johan Galtung) bisher von der Öffentlichkeit als solche erkannt, geschweige denn von einer Bundesregierung ernsthaft bekämpft worden ist.
  • Das im Art. 1 Satz 1 GG zur Fundamentalnorm unserer Verfassung erhobene Gebot, die Würde des Menschen zu wahren, wird durch ein Leben in Armut missachtet. Senior:innen, denen im Unterschied zu jungen Menschen die Hoffnung auf ein durch Aufnahme von Erwerbstätigkeit (wieder) steigendes Einkommen fehlt, droht dieses Schicksal bis ans Lebensende. Alternativen zu ihrer prekären Situation gibt es praktisch nicht; was allein bleibt, ist Perspektivlosigkeit.
  • Wenn nicht außergewöhnlich günstige Umstände eintreten, wächst die Armutsbetroffenheit von Senior:innen in den letzten Lebensjahren sogar noch, weil sich ihre Einkommenssituation zumindest im Regelfall nicht mehr wesentlich verbessert, während die Kosten für Arzneimittel sowie medizinische und Pflegedienstleistungen im Alter drastisch zunehmen.
  • Armut geht oft mit Einsamkeit und sozialer Isolation einher. Davon sind ältere Menschen ohnehin häufiger betroffen als jüngere. Während der Covid-19-Pandemie trugen Quarantänemaßnahmen und die Abschirmung der in Alten- bzw. Pflegeheimen lebenden Senior:innen gegenüber Besucher(inne)n dieser Einrichtungen dazu bei, dass sich die Tendenz zum Alleinsein verstärkte.
  • Die Covid-19-Pandemie, die Energiepreisexplosion und die Inflation treffen alte Menschen härter als junge, weil sie in der Regel nicht mehr erwerbstätig und deshalb viel zu Hause sind, was ihre Heizkosten genauso in die Höhe treibt wie die Tatsache, dass sie kälteempfindlicher sind. Außerdem bekommen sie viel seltener einen Bankkredit zur Bewältigung finanzieller Überbelastung als junge Menschen, weil man ihnen die Tilgung von Schulden nicht mehr zutraut. Immer häufiger steht am Ende ein ordnungsamtliches oder Sozialbegräbnis“.
Altersarmut führt schnell in die Überschuldung

Die Altersarmut ist auch einer der Hauptgründe für die Überschuldung alter Menschen, sie resultiert aus verschiedenen Entwicklungen:

  • die „Rentenreformen“ der letzten 30 Jahre hatten das Ziel, die Beitragssätze stabil zu halten zu Lasten des Sicherungsniveaus der gesetzlichen Rente.1990 betrug die gesetzliche Rente noch 55 Prozent des durchschnittlichen Arbeitseinkommens. 2020 waren es noch 47,9 Prozent,
  • als Ergebnis erhalten 69 Prozent der Rentenbezieher eine Nettorente von 300 bis 900 Euro pro Monat. 20 Prozent von ihnen zwischen 900 und 1.200 Euro.
  • zudem sind immer mehr Rentenleistungen einkommensteuerpflichtig,
  • durch Frühverrentungen und frühe Erwerbsminderungsrente werden Renten zusätzlich gekürzt,
  • Erwerbsbiografien verlaufen nicht mehr so geradlinig wie früher. Wechselnde Arbeitsverhältnisse und vorübergehende Arbeitslosigkeit sind heutzutage die Regel. Auch die Beschäftigung im wachsenden Niedriglohnsektor und versicherungsfreie Jobs bei geringem Gehalt verschärfen die Situation und führen zu einer prekären Einkommenslage im Alter,
  • im Juni 2022 erhielten 628.600 Menschen die Grundsicherung, gegenüber dem Vorjahresmonat stieg die Zahl um rund 50.000. Bei der Grundsicherung ist die sogenannte Dunkelziffer sehr hoch, weil nur eine von drei anspruchsberechtigten Personen diese Transferleistung beantragt,
  • steigende Preise und Unterkunftskosten bei Einkommensentwertung

und immer weniger Menschen sind in der Lage, Maßnahmen zur ausreichenden Altersvorsorge zu ergreifen.

Überschuldung alter Menschen

Im März 2024 galten etwa sechs Millionen Menschen in Deutschland als überschuldet.

Die Daten aus dem Schuldneratlas 2023 der Creditreform zeigen, dass bundesweit über sechs Prozent aller Menschen zwischen 60 und 69 Jahren als überschuldet gelten. In der Altersgruppe über 70 Jahren sind es immer noch knapp drei Prozent.

Die Überschuldungsintensität (Dauer und Volumen der Überschuldung) bei älteren überschuldeten Personen ist weiter ausgeprägt, als bei den jüngeren. Bei den Älteren liegt  die Anzahl der Gläubiger und die Höhe des Schuldenvolumens deutlich höher, weil sie häufiger höhere Verbindlichkeiten eingehen und sich länger in einem Überschuldungsprozess befinden. Auffällig ist noch, dass viele Menschen höheren Alters noch einer Erwerbstätigkeit nachgehen und arbeiten häufig zusätzlich im Rahmen atypischer bzw. geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse, um fehlende Mittel zur Sicherung des Lebensunterhaltes zu beschaffen.

Es scheint, als würde so wie das Alter auch die Überschuldung steigen. Das zeigt auch die Langzeitbeobachtung auf: Zwischen 2013 und 2022 nahm die Überschuldung alter Menschen um 270 Prozent zu. 2004 betrug der Anteil der „Alten“ nur rund 8 Prozent, bei den unter 60-Jährigen lag er entsprechend bei 92 Prozent.

Während es Jüngeren leichter gelingt, aus der prekären wirtschaftlichen Situation herauszukommen, wird es für ältere Menschen umso schwieriger. Aktuell stellen die unter 60 Jahre Volljährigen rund 80 Prozent der Überschuldungsfälle, bei den über 60-Jährigen sind es rund 20 Prozent.

Eine besondere Problematik bei den älteren überschuldeten Menschen liegt darin, dass sie nicht mehr kreditwürdig sind und dass sie dann in der Folge wenig  Chancen haben, die einmal aufgetürmten Schulden noch abtragen zu können. So kommt es in vielen Fällen zum Nachlassinsolvenzverfahren, in dem angestrebt wird, dass die Nachlassgläubiger gemeinschaftlich und gleichmäßig aus dem Nachlass befriedigt werden und zugleich die Erben nicht mehr mit ihrem Gesamtvermögen (dem Nachlass plus dem Eigenvermögen), sondern nur noch beschränkt mit dem Nachlass haften.

Zusätzliche Überschuldungsfaktoren bei älteren Menschen

Zu den allgemeinen Ursachen der Überschuldung kommen bei älteren Menschen noch zusätzliche Überschuldungsfaktoren hinzu, wie:

  • Einkommensreduzierung bei Renteneintritt, Auswirkung der steigenden Altersarmut,
  • steigende Energie- und Lebenshaltungskosten bei stagnierenden Renteneinkünften,
  • steigende Gesundheitsausgaben,
  • mangelnde Unterstützung durch Angehörige,
  • finanzielle Unterstützung für die Familien ihrer Kinder und für die Enkel,
  • aus Scham werden oft die notwendigen finanziellen Hilfen des Staates nicht in Anspruch genommen,
  • Tod des Ehepartners und Mitverpflichtung bei Krediten des Verstorbenen,
  • keinen Überblick über die Finanzen, da nur der Ehepartner zu Lebzeiten allein Einblick hatte,
  • hohe Ratenzahlung, die die Existenz gefährden und fehlende Prioritätensetzung bei der Ratenzahlung,
  • Überschuldung für Pflegedienstleistungen

und ältere Menschen werden häufig Opfer von Haustürgeschäften und unseriösen Vertragsverhältnissen.

Schon seit vielen Jahren  gibt es einen Doppeltrend zu Altersarmut und Altersüberschuldung. Wenn versucht wird, die Schulden der einzelnen Person zu regulieren, rutschen diese schnell in die würdelose Rolle eines Klienten, der strafenden Aktionen der Institutionen ausgesetzt ist, mit Gerichten zu tun bekommt und nur Einkommen in Höhe der Pfändungsfreigrenzen behalten darf.

Insolvenzverfahren ist kein Garant für eine nachhaltige Entschuldung älterer überschuldeter Menschen

Während Anfang des Jahrhunderts das Insolvenzverfahren für Privatpersonen noch einen Neustart bzw. eine dauerhafte Stabilisierung der finanziellen Situation sein konnte, ist es in den vergangenen Jahren immer häufiger zu einer Neuverschuldung, auch schon während des Verfahrens gekommen.

Hauptgrund dafür ist die zunehmende Einkommensarmut, die zur Folge hat, dass die monatlichen Fixkosten nicht mehr in vollem Umfang aufgebracht werden können. Parallel dazu verschulden sich immer mehr arme Menschen durch den Wegfall der Beihilfen bei den Behörden wie Jobcentern und Wohnungsämtern, die nur noch Darlehen gewähren, um nicht eingeplante oder außergewöhnliche Belastungen und Ausgaben bezahlen zu können.

An dieser Stelle wird oft behauptet, dass Menschen, die ein Insolvenzverfahren durchlaufen, keine neuen Schulden machen dürfen. Das stimmt nicht, der Gesetzgeber hat in der Insolvenzordnung keine Konsequenzen für die Neuverschuldung im Insolvenzverfahren für Privatpersonen vorgesehen.

Mittlerweile ist die Zahl der Personen, die während des Verfahrens neue Schulden machen müssen oder die mangels sachkundiger Begleitung es versäumen, Rechtsmittel gegen die Anmeldung einer „ausgenommenen Forderung“ durch die Gläubiger – hier meistens das Jugendamt, Stadtverwaltung oder Finanzamt einzulegen – stark angestiegen.  Die Forderung dieser Gläubiger besteht am Ende des Verfahrens weiterhin, kann vollstreckt werden, auch wenn die anderen Forderungen „restschuldbefreit“ sind.

Während des Verfahrens müssen sich die überschuldeten Menschen den Obliegenheiten der Insolvenzordnung und oftmals auch den Launen und Kontrollen der übereifrigen Insolvenzverwalter unterwerfen und immer befürchten, dass die Verfahrenskosten unverzüglich fällig werden und die Restschuldbefreiung versagt wird.

Das ist auch ein Grund dafür, dass immer mehr überschuldete ältere Menschen sich zu einem „Leben an der Pfändungsfreigrenze“ entschließen.

So ein Leben kann aber mit dem Verfolgungsdruck der Gläubiger, mangelnder rechtlicher Schutzmöglichkeiten und Zwang Buße tun zur Hölle werden, wenn keine fachliche Begleitung durch Dritte erfolgt.

Leben an der Pfändungsfreigrenze – Ein würdevolles Leben an der Pfändungsfreigrenze ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich

Viele Menschen haben nicht die Möglichkeit, ihre Schulden wegen Geldmangels zu regulieren oder möchten die Insolvenz nicht durchlaufen, auch weil sie nicht gerne unter der Knute des Insolvenzverwalters stehen möchten.

Mit Hilfe des gerichtlichen Mahnverfahrens und dem Eintrag ins Schuldnerverzeichnis können Personen, bei denen nichts pfändbar ist für gewisse Zeiträume unbehelligt von ihren Gläubigern weitgehend stressfrei leben.

Voraussetzung dafür ist eine professionelle Begleitung durch gemeinnützige Stellen und das Selbstbewusstsein, dass die eigenen Schulden erst das Vermögen der anderen ermöglichen und durch Zahlungen, frühere Ratenzahlungen und Gebühren oft die Schuld schon lange getilgt ist.

Das gerichtliche Mahnverfahren beginnt mit dem Mahnbescheid, der durch das zuständige Amtsgericht auf Antrag des Gläubigers zugestellt wird. Falls die Rechtmäßigkeit oder die Höhe angezweifelt wird, kann gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt werden und danach prüft das Gericht die Forderung.

Wird kein Widerspruch eingelegt, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen, den das Gericht ebenfalls dem verschuldeten Menschen zustellt. Gegen den Vollstreckungsbescheid kann Einspruch erhoben werden, z.B. dann, wenn die Forderung bereits verjährt ist. Dann entscheidet das Gericht, ob die Forderung besteht oder nicht. Wird kein Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt, kann der Gläubiger den Gerichtsvollzieher schicken, der pfändbares Vermögen/Einkommen oder pfändbare Gegenstände mitnimmt, um die Schuldsumme ganz oder zum Teil zu begleichen.

Auf Antrag kann der Gerichtsvollzieher auch das Vermögensverzeichnis des säumigen Schuldners abnehmen, das heißt, mit einem ausführlichen Fragebogen wird ermittelt, ob einzelne pfändbare Gegenstände oder Einkommen/Vermögen vorhanden sind.

Das Vermögensverzeichnis wird beim zuständigen Amtsgericht im Schuldnerverzeichnis hinterlegt, andere Gläubiger können es einsehen. Ändert sich an der Einkommens/Vermögenssituation in den nächsten 24 Monaten nichts „gravierendes“, darf in diesem Zeitraum nicht vollstreckt werden und die verschuldete Person hat erst einmal Ruhe. Nichts „gravierendes“ lässt aber einen gewissen Spielraum für kreative Ideen, die dazu beitragen, das Einkommen zu erhöhen.

In der Praxis kann die Zweijahresfrist beliebig oft genutzt werden, vor allem bei denjenigen Menschen, deren Einkommen sowieso dauerhaft unter der Pfändungsfreigrenze liegt und es keinen Vermögenszugewinn geben wird.

Mit Hilfe der immer geringeren Anzahl gemeinnütziger und engagierter Beratungsstellen kann das Verhalten gegenüber Gerichtsvollziehern eingeübt und aus der früheren Stresssituation eine gemütliche Kaffeerunde mit ihm werden. Auch der Empfang der Gerichtspost lässt sich stressfrei einüben, sodass ein langfristig ausgerichtetes Leben an der Pfändungsfreigrenze mit Würde und Selbstbewusstsein möglich wird.

Schulden sind für viele ältere Menschen ein Tabuthema

Schulden zu haben, ist für viele ältere Menschen ein Tabuthema. Auch deshalb ziehen sie sich völlig zurück, kratzen die letzten Euro von ihrem Einkommen, das oft weit unter der Pfändungsfreigrenze liegt, zusammen, um ihre Raten zu zahlen. Gespart wird am Essen und Trinken, um die Zahlungen an Gläubiger und den Verzugszinsen aufzubringen. Hier müssen als Ansprechpartner die Beratungsstellen auch langfristig zur Verfügung stehen und die älteren Menschen aktiv begleiten, z.B. beim Leben an der Pfändungsfreigrenze oder während des Insolvenzverfahrens.

Es müssen passgenaue Angebote für ältere überschuldete Menschen entwickelt und die Präventionsarbeit ausgebaut werden. Notwendig ist eine frühzeitige Budgetberatung, Informationen über Sozialleistungen, Abbau von Beratungshemmschwellen und die Bearbeitung typischer Schuldenfallen im Alter.

Altersarmut effektiv bekämpfen

Gegen Armut hilft Geld, diese platte wie richtige Binsenweisheit muss endlich mit konkreten Maßnahmen ausgefüllt werden.

Vorschläge, die dabei helfen könnten, Altersarmut in Deutschland kurzfristig zu bekämpfen und langfristig zu verringern, z.B:

  • Die gesetzliche Rentenversicherung müsste absoluten Vorrang in der Alterssicherung haben.
  • Sie sollte zu einer solidarischen Bürger- oder Erwerbstätigenversicherung ausgebaut werden. Selbstständige, Freiberufler, Beamte, Abgeordnete und Minister müssten einbezogen werden und Beiträge zahlen.
  • Rentenbeiträge würden nicht nur auf Löhne und Gehälter erhoben, sondern auf sämtliche Einkunftsarten wie Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Dividenden, Veräußerungsgewinne und Zinsen.
  • Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen müssten abgeschafft werden, die es privilegierten Personengruppen erlauben, sich ihrer Verantwortung für sozial Benachteiligte zu entziehen und in exklusive Sicherungssysteme auszuweichen.
  • Wer den nach Einkommenshöhe gestaffelten Beitrag nicht selbst entrichten kann, sollte im Falle fehlender, vorübergehender oder eingeschränkter Zahlungsfähigkeit vom Staat die Beiträge bedarfsbezogen „subventioniert“ bekommen. Die Beiträge würden aus dem allgemeinen Steueraufkommen gezahlt.
  • Der Niedriglohnsektor müsste abgeschafft, Flächentarifverträge und deren Allgemeinverbindlichkeit wieder gelten und die Mindestlöhne jährlich erhöht werden.
  • Die volle Sozialversicherungspflicht für Minijobs sollte eingeführt, Leiharbeit abgeschafft, eine Erwerbstätigenversicherung für Selbständige eingerichtet, Erleichterung und Verlängerung des Bezugs von Arbeitslosengeld l ermöglicht werden.
  • Es müssten Kita- und Ganztagsschulplätze für alle Kinder geschaffen werden, um Erwerbsphasen, vor allem für Frauen, zu verlängern

und die soziale Teilhabe, Integration und gegenseitige Unterstützung für alte Menschen ermöglicht werden.

So könnte der Doppeltrend zu Altersarmut und Altersüberschuldung aufgehalten werden.

 

 

 

 

 

Quellen: AG Schuldnerberatung, SCHUFA, BDIU, Bundesamt für Statistik, Sparkasse Dortmund, WAZ, Rechtspflegerportal, Insolvenzordnung, Christoph Butterwegge, paritätische, Berichte von Betroffenen 
Bild: dapd / pixabay cco