Wohngeld trägt nicht zur Lösung des Problems von Wohnungsnot bei – es ist Teil des Problems

Das Wohngeld wurde zum 1. Januar 2020 erhöht. Dafür wurden die finanziellen Mittel von Bund und Länder erheblich aufgestockt. Im Jahr 2020 werden insgesamt 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung argumentiert mit den deutlich gestiegenen Wohnkosten und  Verbraucherpreisen. Die Leistungsfähigkeit des Wohngelds nehme dadurch mit der Zeit immer mehr ab. Zusätzlich würden bereits Erhöhungen der Einkommen, die ja nur die Entwicklung der Verbraucherpreise ausgleichen würden, zu einer Reduktion oder zum Verlust des Wohngeldanspruchs führen, mit der Folge, dass die Zahl der Wohngeldempfänger und die Reichweite des Wohngelds sinke.

Mit dieser Argumentation setzt man weiter auf die Subjektförderung, bei der das Wohngeld durch die Mieter an die Vermieter weitergeleitet wird und damit die erhöhten Mietpreise legitimiert bzw. subventioniert werden. Man setzt nicht auf die Objektförderung, was konkret heißt, auf den Bau von Sozialwohnungen.

„Wohnungsmarkt“

Wie der Name schon sagt, ist der Wohnungsmarkt nicht nach sozialem Bedarf, sondern nach den Regeln der kapitalorientierten Marktwirtschaft ausgerichtet. Das hat zur Folge, dass der Markt die Preise von Grundstücken, die Miethöhe und die Preisentwicklung von Immobilien bestimmt.

Durch die Mietzahlung wird kein Anteil am Wohneigentum erworben, sondern die Miete ist der Preis für den Gebrauch einer Wohnung für eine festgelegte Zeit. Sie ist so etwas Ähnliches wie eine Zinszahlung für das angelegte Kapital, das in der Immobilie steckt. Im Mietpreis sind enthalten, die

  • Zinsen für das investierte Baukapital
  • der Anteil der Kosten beteiligter Unternehmen, die den Bau hergerichtet haben
  • der Anteil für Verwaltungs- und Erhaltungsaufwendungen
  • der Anteil für Kosten der Modernisierung

und ein zusätzlicher Betrag für die Grundstücknutzung.

Besonders der letzte Kostenanteil wird immer wieder für die höheren Mieten des einen Objektes gegenüber einem anderen angeführt, nach dem Motto: „hohe Grundstückpreise verantworten hohe Mieten“. Stimmen tut es aber nicht, denn die Kosten für die Nutzung des Grundstücks und des Grundstückspreises werden hauptsächlich von der Lage des Grundstücks bestimmt.

Ein einfacher Vergleich von gleichartigen Wohnungen, aber in unterschiedlichen Lagen einer Region oder auch innerhalb der gleichen Stadt zeigt dies oder der Vergleich einer älteren Wohnung mit einer jüngeren Wohnung mit gleicher Ausstattung und Lage in einer Stadt. Obwohl hier der Grundstückspreis für die ältere Wohnung im Vergleich mit den heutigen Preisen um einiges niedriger war, sind doch die Mieten identisch.

So sind für die Mietkalkulation wohl mehr die Marktbewertung von Bedeutung und das Spiel von Angebot und Nachfrage. Wenn z.B. das Wohnumfeld aufgewertet wird, hat sich nichts am ursprünglichen Grundstückspreis geändert, wohl aber etwas am Preis für die Nutzung dieses Grundstücks. Ähnlich ist es, wenn durch starken Zuzug das Wohnungsangebot knapper wird und die Nachfrage steigt.

Wohnungsmarkt von Finanzwirtschaft dominiert

In den vergangenen Jahren wurde deutlich, dass die Wohnungsmarktwirtschaft eng mit der allgemeinen Finanzwirtschaft verwoben ist. Da die früheren Renditebereiche für Investoren nicht mehr viel einbringen, haben auch große und internationale Großinvestoren den Wohnungsmarkt aufgemischt, weil die Immobilienpreise in Deutschland als recht niedrig angesehen werden. Die hohen Renditen werden aber nicht nur durch die Mieteinnahmen und die fehlenden Investitionen in den Wohnungsbestand, sondern durch die Weiterverkäufe der Gebäude und Grundstücke mit Aufschlag erzielt. So ein Investor kann sogar mit seiner Verfügungsgewalt über den Wohnungsbestand die wachsende Wirtschaftskraft einer ganzen Region über den Mietzins abschöpfen ohne selbst investieren zu müssen oder ein Risiko zu tragen. Er hat natürlich kein Interesse an einem „entspannten“ Wohnungsmarkt und einkommensschwache Menschen sind für ihn als Mieter völlig uninteressant.

In der Wohnungspolitik bleibt alles beim Alten

Trotz angespannter Lage auf dem Wohnungsmarkt gehen Empfängerzahlen und Ausgaben ständig zurück. Jahr für Jahr haben sich die Wohngeldansprüche verringert, da von vielen Haushalten die Miethöchstbeträge überschritten werden und die Wohnkostenbelastung der Bezieher von Wohngeld deutlich angestiegen ist. Sehr viele bisherige Wohngeldempfänger sind inzwischen nur wegen ihrer Wohnkosten auf Leistungen der Grundsicherung gemäß dem Sozialgesetzbuch (SGB) angewiesen.

Das Ziel der Wohngeldreform, die am 1. Januar 2020 in Kraft treten soll, ist wie bei früheren Reformen auch, das Wohngeld zu erhöhen und den Empfängerkreis auszuweiten.

Die Wohnungspolitik der Bundesregierung will also weiter bei der Subjektförderung bleiben und den mit der Einführung des Wohngelds 1965 geschaffenen Wechsels von der Objekt- zur Subjektförderung nicht rückgängig machen und die Objektförderung, also den Bau von Sozialwohnungen weiterhin stiefmütterlich behandeln.

Wohngeld gibt es sowohl als Mietzuschuss für Personen, die Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers sind, als auch als Lastenzuschuss für Personen, die ihre Eigentumswohnung von selbst bewohnen.

Bei dem Anspruch auf Wohngeld werden drei Faktoren zu Grunde gelegt, die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, die Höhe des Gesamteinkommens und die Höhe der zuschussfähigen Miete oder der Belastung von Eigentümern. Diese Höhe der zuschussfähigen Miete hängt vom örtlichen Mietenniveau, den so genannten Mietstufen ab. Diese Mietstufen dienen zur Orientierung der Miethöhe und untergliedern sich von Mietstufe I, für die günstigste Mietstufe bis Mietstufe VI, die teuerste Mietstufe.

Verschiebung innerhalb der Transferleistungen

Bei jeder Wohngelderhöhung wird auch eine Verschiebung innerhalb der Transferleistungen bewirkt und es eine Umverteilung innerhalb der einzelnen Rechtskreise geben.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IBA), hat eine Simulationsrechnung zur Abschätzung der Effekte der Wohngeldreform auf Einkommensverläufe, die Zahl der Transferempfänger sowie die öffentlichen Haushalte vorgenommen.

Man geht davon aus, dass von der Wohngeldreform im Jahr 2020

  • insgesamt rund 660.000 Haushalte profitieren. Darunter sind rund 180.000 Haushalte, die durch die Reform einen erstmaligen oder erneuten Anspruch auf Wohngeld erhalten. Dazu gehören auch „Wechslerhaushalte“, die zuvor auf Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen waren
  • Alleinerziehenden und Paarhaushalten mit Kindern im HARTZ-IV-Bezug (SGB II) könnte es durch die Reform häufiger gelingen, aus der Grundsicherung in das Wohngeld und gegebenenfalls in den Kinderzuschlag zu wechseln
  • die Wohngeldreform kurzfristig zu einem Rückgang der Haushalte mit HARTZ-IV-Bezug führen wird
  • Haushalte aus der Grundsicherung nach SGB XII in das Wohngeld wechseln werden
  • Haushalte, die durch die Reform erstmals Wohngeld beziehen, zukünftig einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket der Bundesregierung haben
  • von der Reform Haushalte von Alleinerziehenden profitieren werden
  • beim Kinderzuschlag die Reform ebenfalls zu einem Anstieg der Zahl der Empfängerhaushalte führen wird

und beim SGB II sich Einsparungen allgemein und vor allem bei den Kosten der Unterkunft ergeben.

Wohngeld schafft keine Wohnungen

Was die neue Reform nicht erreichen wird, ist aber auch jetzt schon klar, die Mieter bekommen vielleicht etwas Luft, aber den dringend benötigten Wohnraum schafft sie nicht. Doch nur die Schaffung von weiterem Wohnraum mit mindestens jährlich 100.000 neuen Wohnungen kann die Situation auf dem Wohnungsmarkt entspannen und die Wohnungsnot eindämmen.

Die Wohngeldreform wird den Mietern etwas mehr Geld bringen, aber es wird ja nur aufgeholt, was schon seit sieben Jahren wegen der Diskrepanz zwischen Lohnentwicklung und Mietpreisentwicklung eingespart worden ist. Das ganze System der Wohngeldleistung hat den riesigen Fehler, dass es nicht in die Zukunft ausgerichtet ist, sondern es repariert nachträglich und notdürftig die schlimmsten Schäden der vergangenen Jahre. Es hinkt immer der Entwicklung hinterher, denn die Überprüfung des Wohngelds in „bedarfsgerechten Abständen“ sichert nicht eine stabile Leistungsfähigkeit, sondern gleicht bestenfalls die bereits eingetretenen Wirkungsverluste wieder nur für kurze Zeit aus.

Ein wirklich bedarfsgerechtes Wohngeld muss die klaffende Lücke zwischen realem Einkommen und Mietsteigerungen wirklich schießen.

Was kann Wohngeld überhaupt bewirken

Ursprünglich war bei der Einführung des Wohngelds der Effekt eingeplant, dass die Verschiedenartigkeit von Wohnquartieren erhalten bleibt, einer „Ghettobildung“ vorgebeugt und der Prozess, dass ganzen Stadtteile abgehängt werden, gestoppt wird. Dafür waren auch die bisherigen Reformen nicht geeignet. Auch konnten sie nicht den Anspruch der vollen Wahlfreiheit bezüglich der eigenen Wohnung erfüllen.

Positive Ergebnisse würde die Reform des Wohngelds nur dann bringen, wenn

  • Menschen mit Anspruch auf Wohngeld unter Berücksichtigung angemessener Wohnungsgröße und -ausstattung nicht mehr als 30 Prozent ihres Haushaltsnettoeinkommens für Wohnkosten ausgeben müssten
  • der Wohngeldanspruch sich aus der tatsächlich zu zahlenden Bruttowarmmiete ableiten würde, d.h. dass alles, was im Zusammenhang mit dem Wohnen aufgebracht werden muss, auch Grundlage für die Wohngeldberechnung sein würde. Denn steigende Kosten für Energie und öffentliche Abgaben führen auch zu spürbaren Mehrkosten für Mieter
  • der Höchstbetrag des Wohngeldes sich aus der ortsüblichen Vergleichsmiete bzw. dem Mietspiegel der jeweiligen Gemeinde ableiten ließe
  • alle Mieter faktisch die Wahlfreiheit bekommen würden, wo sie wohnen wollen, in allen Stadtteilen und bei allen Anbietern von Wohnraum. Nur so werden Segregation und Ghettoisierung verhindert
  • die Einkommensgrenze für den Wohngeldanspruch und die zu berücksichtigende Wohnungsgröße sich an den Bemessungsgrenzen für Wohngeldberechtigungsscheinen nach dem Wohnraumförderungsgesetz orientieren würden

und die regionalen Unterschiede auf dem Wohnungsmarkt in der gesamten Republik tatsächlich berücksichtigt werden.

Nur so kann sichergestellt werden, dass jederzeit diejenigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, um das Wohngeld künftig bedarfsgerecht, dauerhaft und auskömmlich auszustatten.

 

Vor allen Dingen muss der Bund sich wieder mehr einbringen, für den notwendigen Bau von Wohnungen sorgen, für die Wohnungspolitik Verantwortung zeigen und nicht nur eine Flickschusterei mit der Wohngelderhöhung betreiben.

 

 

 

Quellen: IAB, Bundespressamt

Bild: Sozialberatung Nürnberg