Für Gemeinwirtschaft und die gesellschaftliche Kontrolle des Eigentums
Neben dem globalen Klima, der globalen Sicherheit und der globalen Finanzarchitektur befinden sich auch die Wohnverhältnisse fast überall in einer Dauerkrise. Das Wohnen wird für immer mehr Menschen unerschwinglich. 400000 Wohnungen wollte die Bundesregierung jährlich neu bauen, davon 100000 Sozialwohnungen. Es ist die einzige bedeutend aussehende Antwort der Ampel auf das Wohnungsmarktversagen. Sie ist und bleibt schon im Anlauf gescheitert.
Aus sozialen und aus ökologischen Gründen brauchen wir eine radikal andere Wohnungspolitik. Verteilung, Bewirtschaftung und die Erneuerung des gesamten Wohnungsbestands müssen strikt am Gemeinwohl ausgerichtet werden. Das kann nur gelingen, wenn die Mieten konsequent gedeckelt, Wohnraum sozial umverteilt, nachhaltig bewirtschaftet und demokratisch verwaltet wird.
Die Grundlage dafür bietet das Grundgesetz: Nach Art.14 GG muss der Gebrauch des Eigentums zugleich dem Allgemeinwohl dienen. Und für die Wirtschaftsbereiche, in denen das nicht gelingt, hat uns das Grundgesetz Artikel 15 an die Hand gegeben. Die Gesetzgeber können Grund und Boden sowie die Produktionsmittel der Immobilienfinanzindustrie in Gemeineigentum oder eine andere Form der Gemeinwirtschaft überführen.