Die Besitzer des PCB-belasteten Envio-Grundstücks in der Insolvenz – das kann für die Stadt Dortmund teuer werden

Auf dem ehemaligen Betriebsgrundstück der ENVIO Recycling GmbH im Dortmunder Hafen stehen in diesem Jahr umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an. Die Bezirksregierung Arnsberg beabsichtigt, im zweiten Quartal 2018 mit dem letzten Schritt der Sanierung des ehemaligen ENVIO-Geländes zu beginnen. Es werden die Hallen 1 und 2 abgerissen und die befestigten Freiflächen saniert. Vorher erfolgt im Bereich einiger unversiegelter Freiflächen ein Bodenaustausch.

Neben den Sanierungsmaßnahmen, die von der Bezirksregierung Arnsberg in Ersatzvornahme vorgenommen werden, werden Sanierungsmaßnahmen im Bereich der wenigen unversiegelten Freiflächen von der Stadt Dortmund durchgeführt.

Es ist davon auszugehen, dass auf die Stadt Dortmund noch mehr Kosten zukommen werden, auch deshalb, weil die Grundbesitz Kanalstraße GmbH zahlungsunfähig ist und das Insolvenzverfahren durchläuft. Die insolvente GmbH besitzt das PCB belastete Envio-Grundstück als „Erbbauberechtigte“ bis zum Jahr 2048, Eigentümerin der fünf Hektar großen Fläche ist die Stadt Dortmund.

Bereits im Jahr 2010 nach dem der Umwelt Skandal bekannt wurde, ist als Sofortmaßnahme die kontaminierte obere Bodenschicht der unversiegelten Freiflächen abgetragen und entsorgt worden. Zunächst wurde dies durch die Envio Recycling GmbH selbst durchgeführt. Nach der Insolvenz des Unternehmens wurde die Maßnahme im Rahmen der Ersatzvornahme durch die Stadt Dortmund fortgeführt.

Das PCB-belastete Envio-Grundstück selbst gehört der Grundbesitz Kanalstraße GmbH als „Erbbauberechtigte“ der Stadt Dortmund. Auch diese Firma ging Anfang 2016 in die Insolvenz und die Sanierung muss die Stadt voraussichtlich nun im Rahmen der Ersatzvornahme finanzieren.

Informationen über die Firma Grundstücksgesellschaft Kanalstraße 25 mbH in Dortmund (HRG)

Adresse:                                  Luisenglück 20, 44225 Dortmund

Kommunikation:                 Teil: 0231/7755212  FAX: 0231/775512

Handelsregister:                  HRB 10099 – Amtsgericht Dortmund

Tätigkeitsbeschreibung:   Gegenstand des Unternehmens ist die Begründung eines Nutzungsrechtes an dem Grundstück Kanalstraße 25 in Dortmund, die Errichtung eines Verwaltungsgebäudes hierauf und seine spätere Vermietung oder sonstige Verwertung.

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Die Grundbesitz Kanalstraße GmbH besitzt das PCB-belastete Envio-Grundstück im Hafen als „Erbbauberechtigte“ bis zum Jahr 2048. Im Juli 2015 hatte die US-amerikanische Investorengruppe Flacks (Michael Flacks) die Grundbesitz Kanalstraße GmbH übernommen und Anfang 2016 meldete die GmbH Insolvenz an.

Im Zuge dieses Insolvenzverfahrens konnten die Stadt und weitere Gläubiger bei der Gläubigerversammlung ihre Forderungen anmelden. In welcher Höhe die Stadt Forderungen angemeldet hat, ist nicht bekannt, da sich die Stadt Dortmund bzgl. der Auskunft auf datenschutzrechtliche Gründe beruft. Sicherlich wird die Stadt Dortmund neben den ausstehenden Erbbauzinsen auch Steuerschulden als Forderung angemeldet haben.

Grundstück Kanalstraße 25: Gefährdungsbeurteilung und Sanierungskonzept

Die Dortmunder Hafen AG hat die Gebäude und Freiflächen des Grundstücks Kanalstraße 25, die unmittelbar an den Betrieb der Firma Envio Recycling GmbH & Co KG angrenzen, auf PCB untersuchen lassen. Laut Stadt Dortmund war der Anlass dafür der vorsorgliche Schutz von Arbeitnehmern und die Feststellung des Sanierungsbedarfs. Der Gutachter hat dazu die bereits vorliegenden Gutachten ausgewertet und ergänzende Untersuchungen durchgeführt.

Der Gutachter empfiehlt für einen Teil der Gebäude vorsorgliche Reinigungsmaßnahmen und Kontrollmessungen. In einem Fall ist eine nachhaltige Sanierung erforderlich. Von den 17 untersuchten Gebäuden weisen sieben geringe PCB-Verunreinigungen auf. Der Gutachter empfiehlt hier aus Vorsorgegründen eine einfache Reinigung von Stäuben und die anschließende Durchführung von Raumluft-Messungen.

Das ehemals von der Firma Envio mit genutzte Verwaltungsgebäude und eine Betriebshalle zeigen deutlich erhöhte PCB-Belastungen. Für sie empfiehlt der Gutachter intensive Reinigungsmaßnahmen und Kontrollmessungen. Die Kantine ist aufgrund hoher PCB-Belastungen in der Bausubstanz zu sanieren.

Die asphaltierten Freiflächen weisen angeblich an drei von 25 untersuchten Stellen einen erhöhten PCB-Gehalt in der obersten Schicht auf. Der Gutachter empfiehlt, im Zuge der Sanierung des Envio-Geländes die betroffenen Stellen mitzusanieren.

Möglicher weiterer Insolvenzverfahrensablauf

Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 21392 eingetragenen Grundbesitz Kanalstraße GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung wurde am 02.05.2016 das Insolvenzverfahren eröffnet.

  • Für Freitag den 27.04 wurde nun eine Gläubigerversammlung terminiert. Der Insolvenzverwalter braucht die Zustimmung der Gläubiger zur Veräußerung des Grundstücks aus der Insolvenzmasse. Falls keine Einwendungen eingebracht werden bzw. keine Gläubiger zum Termin erscheinen, kann der Insolvenzverwalter das Grundstück verwerten, nachdem er einen Käufer gefunden hat.
  • Der meistbietende Käufer, der das Erbbaurecht kauft, ist zur Sicherung und Sanierung des Grundstücks verpflichtet.
  • Wenn niemand meistbietend kauft, kann der Insolvenzverwalter das Grundstück aus der Insolvenzmasse freigeben.
  • In dem Fall wären Dirk Neupert und Michael Flachs als Geschäftsführer der „Rest-GmbH“ verpflichtet, das Grundstück zu sichern und zu sanieren.
  • Die GmbH ist nicht zahlungsfähig, deshalb geht die Stadt in Ersatzvornahme und sie bzw. die Bezirksregierung hat die Sanierungskosten zunächst zu übernehmen.

Wie es zukünftig im Insolvenzverfahren weitergeht weis derzeit niemand – was man weiß ist, dass solche Verfahren sich über einen langen Zeitraum hinschleppen.

Für die Stadt Dortmund wird es zumindest unangenehm. Sie hatte schon bei der Aufklärung des PCB-Skandals und beim Krisenmanagement kein glückliches Händchen.

Zu dem ganzen Malheur kommt noch dazu, dass ein Blindgänger, eine Weltkrieg -2-Bombe  im geräumten, südlichen Bereich der Halle 55 liegt.

Wie sagte noch Ex- Bayern-Profi Jürgen Wegmann: „Zuerst hatten wir kein Glück und dann kam auch noch Pech dazu.“

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Beschlüsse des Amtsgerichts Dortmund:

Insolvenzeröffnung: Grundbesitz Kanalstraße GmbH

9. Mai 2016

Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 21392 eingetragenen Grundbesitz Kanalstraße GmbH, Dahlmannstr. 27, 10629 Berlin, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Michael Flacks Geschäftszweig: der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von Immobilien, jedoch keine Tätigkeit im Sinne der Makler- und Bauträgeverordnungen wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 02.05.2016, um 11:25 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 05.04.2016 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Carsten Koch, Schwanenwall 36-38, 44135 Dortmund.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.07.2016 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Freitag, 22.07.2016, 09:30 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2. Etage, Sitzungssaal 3.201.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

die Person des Insolvenzverwalters,
die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 08.07.2016 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.308 niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.

Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter http://www.insolvenz-bekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.

Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

258 IN 35/16

Amtsgericht Dortmund, 02.05.2016

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Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 35/16  

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 21392 eingetragenen Grundbesitz Kanalstraße GmbH, Dahlmannstr. 27, 10629 Berlin, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Dirk Neupert, Neue Ringstraße 72, 44267 Dortmund und Herrn Michael Flacks wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:

Veräußerung des Erbbaurechtes, eingetragen im Grundbuch Dortmund B Blatt 67536, an den Immobilien Flur 53, Flurstück 408, 1288, 1678, 1680 (auf der Basis der bis dahin noch einzuholenden Angebote) an den meistbietenden Interessenten bestimmt auf

Freitag, 27.04.2018, 09:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2. Etage, Sitzungssaal 3.201.

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

258 IN 35/16
Amtsgericht Dortmund, 13.03.2018

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Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 35/16  

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 21392 eingetragenen Grundbesitz Kanalstraße GmbH, Dahlmannstr. 27, 10629 Berlin, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Flacks wohnhaft in den Vereinigten Staaten wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:

Veräußerung des Erbbaurechtes, eingetragen im Grundbuch Dortmund B Blatt 67536, an den Immobilien Flur 53, Flurstück 408, 1288, 1678, 1680 (auf der Basis der bis dahin noch einzuholenden Angebote) an den meistbietenden Interessenten bestimmt auf

Freitag, 27.04.2018, 09:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2. Etage, Sitzungssaal 3.201.

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

258 IN 35/16
Amtsgericht Dortmund, 13.03.2018

 

 

Quellen: Stadt-Pressedienst, BI PCB Skandal in Dortmund, WAZ, Amtsgericht Dortmund, HRG

Bild: der westen.de