Die Verdienstgrenze für Minijobs soll auf 530 Euro im Monat angehoben werden – mit fatalen Folgen für die Beschäftigten

Über sieben Millionen Menschen in Deutschland waren zu Beginn der aktuellen Wirtschaftskrise geringfügig beschäftigt, sie waren als Minijobber tätig. Bereits im März 2020 wurde 224.000 von ihnen von heute auf morgen gekündigt. Obwohl eine Kündigungsfrist von sechs Wochen bei Minijobs gilt, wurde sie in den meisten Fällen geflissentlich übergangen. Minijobber waren die ersten Beschäftigten, die in der neuen Krise entlassen wurden und den Kurzarbeitergeldschirm gibt es für sie auch nicht.

Die „Flexibilität durch Minijobs“ nutzen die Unternehmen nun in der Krise, um Personal schnell abbauen zu können.

Gleichzeitig räumt die Bundesregierung für die Übergangszeit vom 1. März 2020 bis 31. Oktober 2020 den Unternehmen ein fünfmaliges Überschreiten der monatlichen Verdienstgrenze von 450 Euro ein. Das war die Steilvorlage für die organisierte Unternehmerschaft und interessierte FDP- und CDU- Kreise, lautstark die Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobs von 450 auf 530 Euro im Monat zu fordern. Die NRW CDU/FDP-Regierung verpackte nun die Anhebung der Verdienstgrenze als Bundesratsinitiative des Landes NRW zum „Bürokratieabbau“.

Minijobs zur Eindämmung der illegalen Arbeit

Im Jahr 2003 wurden die Minijobs von der rot-grünen Regierung grundlegend reformiert, um vor allen Dingen die illegale Arbeit in privaten Haushalten als Reinigungs- oder Nachhilfekräfte einzudämmen und sie sollten als Sprungbrett in den ersten Arbeitsmarkt als Vollzeitkraft dienen.

Die Minijobber werden heute aber weniger im Privathaushalt eingesetzt, sondern vor allem in der Gastronomie, in Werkstätten und im Gesundheitswesen.

Auch das Ziel der Verringerung der illegalen Arbeit wurde nicht erreicht, trotz Ausweitung der Minijobs. Anfang 2020 waren über sieben Millionen Menschen in Deutschland als Minijobber tätig und obwohl das Märchen vom Sprungbrett in den ersten Arbeitsmarkt immer wieder erzählt wird, deshalb wird es aber nicht wahrer. Die ihnen zugedachte Brückenfunktion zur Vollzeitstelle ist nicht eingetreten, der Klebeeffekt ist deutlich ausgeprägter, weshalb es sich mehr um eine beschäftigungspolitische Sackgasse handelt.

Minijobs ersetzen Vollzeitstellen, umgehen die Rentenversicherungspflicht und Steuerzahlungen in Milliardenhöhe

Etliche Unternehmen haben das Konstrukt Minijob genutzt, um flexibler zu sein und ihre früheren Vollzeitstellen durch mehrere Minijobber zu ersetzen. Für die fest angestellte Kassiererin, arbeiten dann drei Minijobber oder in der Gastronomie ersetzen drei studierende junge Leute den langjährig vollzeitbeschäftigten Kellner.

Minijobber haben für die Unternehmen auch noch den Vorteil, dass sie sich nicht gewerkschaftlich organisieren und höhere Löhne fordern, sie wagen es nicht zu streiken oder gar einen Betriebsrat zu gründen.

Knapp 4,4 Millionen Beschäftigte sind auf das Einkommen aus dem Minijob angewiesen, weil sie keine andere Arbeit als ihn haben, darunter sind viele studierende, alleinerziehende und alte Menschen mit geringen Renten.

Weil die Minijobber keine Abgaben zahlen, haben sie auch kein Recht auf Leistungen wie Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld. Wenn sie wie jetzt ihre Beschäftigung verlieren, rutschen sofort einige hunderttausend Menschen in HARTZ-4 bzw. Sozialgesetzbuch II / Grundsicherung ab.

In Unternehmen mit Minijobs werden Steuerzahlungen z.B. der Einkommenssteuer in Milliardenhöhe umgangen. Das ist ungerecht, weil jeder Beschäftigte mit unterem und mittlerem Einkommen, der z.B. Überstunden macht, diese voll versteuern muss, während die Tätigkeit im Minijob mit Ausnahme einer eher symbolischen Pauschalsteuer steuerfrei ist.

Keine Altersvorsorge

Mehr als 80 Prozent der geringfügig entlohnten Minijobber lassen sich von der Rentenversicherungspflicht befreien und verzichten damit auf deren Schutz. Im Alter sind diese Menschen dann auf die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII angewiesen.

Selbst bei der Rentenversicherungspflicht wirkt sich der Minijob nur geringfügig auf die Rente aus (alle folgende Bruttowerte auf  Basis des Jahres 2017): Ein Jahr Minijob bei einem monatlichen Verdienst von durchgehend 450 Euro entspricht bei alleiniger Pauschalbeitragszahlung des Arbeitgebers im gewerblichen Bereich einem zukünftigen Rentenzuwachs von etwa 3,62 Euro pro Monat. Die Situation bei Minijobs in Privathaushalten ist noch trostloser,

hier erwerben Beschäftigte bei einem Jahr Minijobarbeit mit einem monatlichen Verdienst von durchgehend 450 Euro bei alleiniger Pauschalbeitragszahlung des Haushalts nur 1,21 Euro Rentenzuwachs pro Monat. Bei voller Beitragszahlung erwerben die geringfügig beschäftigten Menschen bei einem monatlichen Verdienst von 450 Euro pro Jahr einen Rentenzuwachs von 4,51 Euro pro Monat.

Corona-Krise macht erstmals Überschreiten der monatlichen Verdienstgrenze möglich

Die Unternehmen beschäftigen aufgrund der Corona-Krise ihre 450-Euro-Minijobber teilweise in größerem Umfang als ursprünglich vereinbart. Das kann schnell zum Überschreiten der monatlichen Verdienstgrenze von 450 Euro führen. Für eine Übergangszeit vom 1. März 2020 bis 31. Oktober 2020 ist nun sogar ein fünfmaliges Überschreiten möglich.

Weil das so einfach vonstatten ging, kommen nun all diejenigen aus der Deckung, die das „System Minijob“ weiter ausbauen wollen. Sie fordern die Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobs von 450 auf 530 Euro im Monat. Dabei suggerieren sie, dass der Lohn bei den Minijobs genauso wie die Löhne insgesamt regelmäßig steigen sollten und die letzte „Steigerung“ im Jahr 2013 erfolgt sei. Doch das ist reine Augenwischerei, wie man seit der Einführung des Mindestlohns und die jährliche Steigerung sieht, denn dann müssen weniger Arbeitsstunden abgeliefert werden, um die Verdienstgrenze nicht zu überschreiten.

Verstöße gegen die gesetzlich vorgeschriebenen Ansprüche sind noch immer an  der Tagesordnung

Bei den Minijobs sind Verstöße gegen die gesetzlich vorgeschriebenen Ansprüche noch immer an  der Tagesordnung. So enthält etwa ein Drittel der Beschäftigten keinen bezahlten Urlaub und beinahe genauso viele müssen auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall verzichten.

Seit Jahren wird bei jeder Lohnerhöhung oder Erhöhung des Mindestlohns von der organisierten Unternehmerschaft die Erhöhung der 450 Euro-Grenze gefordert, denn wenn in einem Minijob mehr als 450 Euro verdient werden, müssen die Beschäftigten sozialversicherungspflichtig angestellt werden. Das soll auf jeden Fall verhindert werden, denn die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht macht diese Beschäftigungsform für die Unternehmer erst so attraktiv. Deshalb wird auch flächendeckend getrickst, z.B. in dem man den Mindestlohn unterläuft, die Arbeitszeit reduziert, Arbeitsmittel in Rechnung stellt und Trinkgelder anrechnet, um nicht die 450 Euro-Grenze zu überschreiten.

Versicherungsschutz für viele Tausend Beschäftigte geht verloren

Die Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobs auf 530 Euro führt dazu, dass der Versicherungsschutz für viele Tausend Beschäftigte verloren geht, sie erhalten dann weder Arbeitslosen- noch Kurzarbeitergeld.

Staatlichen Subventionierung der geringfügigen Beschäftigung

Mit der rechtlichen Möglichkeit der Pauschalbesteuerung sind die Verdienste der Minijobber steuerfrei gestellt, das kommt einer staatlichen Subventionierung der geringfügigen Beschäftigung gleich. Auch deshalb haben sich geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse, wie die Minijobs, lange schon als „alternative“ Beschäftigungsform am Arbeitsmarkt etabliert. Doch die damit intendierten Effekte werden nicht erreicht. Auch kommen die Subventionen Beschäftigtengruppen zugute, denen sie nicht zugedacht waren.

Zusätzlich springt der Staat ein, wenn die Minijobs zum Leben nicht ausreichen oder wenn erwerbslose Menschen diese Form der Beschäftigung wählen müssen. Durch die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) muss dann der Verdienst „aufgestockt“ werden, auch weil bei Arbeitslosigkeit kein Arbeitslosengeld 1 nach dem SGB III gezahlt wird.

Ausnutzung der Wirtschaftskrise zum weiteren Abbau von Arbeitsrechten

Die organisierte Unternehmerschaft begrüßt die jüngsten Vorstöße zum Abbau von Rechten der Beschäftigten und bekräftigt, dass „alles, was in diesen schwierigen Zeiten Einstellungen erleichtert und Beschäftigung sichert, können wir nur unterstützen. Überdies zeigt die Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobs, dass die Politik auch jenseits hoher finanzieller Ausgaben eine ganze Menge tun kann, um Unternehmen zu entlasten und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu stärken“.

 

Minijobs verhindern Lohnerhöhungen, verdrängen reguläre Arbeitsplätze, befördern die Altersarmut und bilden in der Krise einen Großsteil der Reservearmee an Arbeitskräften.

Es ist höchste Zeit, dieses Arbeitsmodell endlich aufzugeben. Eine grundlegende Revision der Minijobregelungen ist daher überfällig und keine Erhöhung der Verdienstgrenze für Minijobs auf 530 Euro im Monat.

 

 

 

Quellen: Zeit Online, Minijob-Zentrale, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, dgb.de, BA, labournet, Zentralverband des Deutschen Handwerks
Bild: Minijobs-Ausstellung-Husum-Gewerkschaftsbund