Hartz IV Nachfolge: Bürgergeld soll 502 Euro betragen

Von André Maßmann

Hartz IV wird zum 01.01.2023 durch das Bürgergeld ersetzt. Einen genauen Betrag hatte man in den vergangenen Wochen für den Eck-Regelsatz nicht genannt und dabei auf das neue Gesetz verwiesen. Nun liegt ein neuer Gesetzesentwurf vor, der auch konkrete Beträge für das Bürgergeld vorsieht. Diese Zahlen hatte eine Ministeriumssprecherin bestätigt, verwies aber noch auf die laufende Ressortabstimmung innerhalb der Ampel-Regierung. 502 Euro sollen Hartz IV Bedürftige ab dem 1. Januar 2023 als Bürgergeld erhalten. Das sind 53 Euro mehr als der bisherige Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen vorsieht. Diese Zahl sieht der aktuelle Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium vom 14.09.2022 vor. Damit entspricht das Bürgergeld dem, was angekündigt wurde, nicht aber dem, was sich insbesondere Sozialverbände erhofft hatten.

53 Euro mehr im Monat

Die Anpassung deckt sich exakt mit dem, was Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) schon vor Monaten angedeutet hatte. Seinerzeit hatte er von 40 bis 50 Euro mehr gesprochen. Jetzt sind es 53 Euro mehr. Dass ein größerer Sprung ausgeschlossen ist, war bereits bei der Vorstellung des dritten Entlastungspakets deutlich geworden. In der schriftlichen Fassung wurde ein „Erhöhungsschritt auf etwa 500 Euro“ genannt.

Bürgergeld Regelsatz 2023 Übersicht
Hartz IV/ Bürgergeld bis 2022 ab 2023 ein Plus von
Regelbedarf für Alleinstehende/ Alleinerziehende
(Regelbedarfsstufe 1)
449 € 502 € 53 € (11,8%)
Volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft
(Regelbedarfsstufe 2)
404 € 452 € 48 € (11,9%)
RL unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern /
Strafregelleistung für ohne Zustimmung ausgezogene U 25’er
(Regelbedarfsstufe 3)
360 € 402 € 42 € (11,7%)
Kinder 14 bis 17 Jahre
(Regelbedarfsstufe 4)
376 € 420 € 44 € (11,7%)
Kinder von 6 bis 13 Jahre
(Regelbedarfsstufe 5)
311 € 348 € 37 € (11,9%)
Kinder bis 5 Jahre
(Regelbedarfsstufe 6)
285 € 318 € 33 € (11,6%)
Das ist im Bürgergeld-Regelsatz 2023 enthalten

Über das (aktuelle) Bedarfsermittlungsgesetz lässt sich der aktuelle Regelbedarf auf die Regelleistung beim Bürgergeld hochrechnen. Sofern es bei den 502 Euro – wie im Referentenentwurf genannt – bleibt und auch keine Änderungen im Regelbedarfsermittlungsgesetz folgende Bestandteile ergeben: 

Künftig zwei Berechnungsschritte

Neu ist, dass die Fortschreibung der Regelsätze künftig in zwei Schritten erfolgen soll. Wie schon bei Hartz IV üblich, greift ein Mischindex. Berücksichtigt werden die Lohnentwicklung (30 Prozent) und die Preisentwicklung (70 Prozent) aus der Zeit von Juli des Vorvorjahres bis zum Juni des Vorjahres. Basierend auf diesen Daten hätten Hartz IV Bedürftige künftig Anspruch auf 469 Euro.

Inflationsentwicklung wird berücksichtigt

Angesichts der enormen Inflation hat sich die Ampel zu einem zweiten Berechnungsschritt durchgerungen. Im Gesetzesentwurf heißt es dazu, „dass bei unveränderter Systematik der jährlichen Fortschreibung die zu erwartende Entwicklung des regelbedarfsrelevanten Preisindexes im Jahr der Anpassung mit einzubeziehen ist“. Auch dieser Schritt, das Einbeziehen einer erwarteten Inflation für die Zukunft, war mit dem dritten Entlastungspaket angedeutet worden.

Ein Plus von 11,8 Prozent

Nur dank dieser Neuerung erhält der Hartz IV Regelsatz einen etwas größeren Schubs nach vorn auf künftig 502 Euro. Rein rechnerisch entspricht das Plus von 53 Euro einem Anstieg um 11,8 Prozent. Das klingt nach einem satten Aufschlag. Unter dem Strich bleibt davon aber wenig über, weil allein schon der Strom massiv teurer geworden ist.

2022: Stromkosten fast 40 Prozent höher als die Hartz IV Pauschale

Schlechter Witz wird wahr

Damit wird der „schlechte Witz“ wahr, von dem Ulrich Schneider (Paritätischer Wohlfahrtsverband) nach der Vorstellung des Entlastungspakets gesprochen hatte. Die 53 Euro mehr glichen – wenn überhaupt – nur die Inflation aus. Damit sei das Bürgergeld keine „soziale, innovative Errungenschaft“.

Nötig wären fast 700 Euro

Sowohl der Paritätische Wohlfahrtsverband als auch die Partei „Die Linke“ hatten eigene Berechnungen vornehmen lassen. Demnach hätte der Hartz IV Regelsatz um knapp 200 Euro steigen müssen, um das Existenzminimum zu sichern und Teilhabe zu ermöglichen. Die Regierung hält indes 53 Euro für ausreichend.

 

 

 

 

 

Quelle und Grafik: https://www.hartziv.org/