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Hartz IV Nachfolge: Bürgergeld soll 502 Euro betragen

Von André Maßmann

Hartz IV wird zum 01.01.2023 durch das Bürgergeld ersetzt. Einen genauen Betrag hatte man in den vergangenen Wochen für den Eck-Regelsatz nicht genannt und dabei auf das neue Gesetz verwiesen. Nun liegt ein neuer Gesetzesentwurf vor, der auch konkrete Beträge für das Bürgergeld vorsieht. Diese Zahlen hatte eine Ministeriumssprecherin bestätigt, verwies aber noch auf die laufende Ressortabstimmung innerhalb der Ampel-Regierung. 502 Euro sollen Hartz IV Bedürftige ab dem 1. Januar 2023 als Bürgergeld erhalten. Das sind 53 Euro mehr als der bisherige Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen vorsieht. Diese Zahl sieht der aktuelle Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium vom 14.09.2022 vor. Damit entspricht das Bürgergeld dem, was angekündigt wurde, nicht aber dem, was sich insbesondere Sozialverbände erhofft hatten. Hartz IV Nachfolge: Bürgergeld soll 502 Euro betragen weiterlesen