In Dortmund ist man dabei eine Willkommenskultur für Flüchtlinge zu etablieren – gleichzeitig macht die EU die Grenzen noch mehr zu

FlüchltingeMomentan kommen etwa 50 bis 60 Flüchtlinge pro Woche in Dortmund an, die die Stadt auf Zuweisung der Landesregierung unterbringen muss.

Um Konflikte zu vermeiden, um Verständnis zu werben und eine Willkommenskultur zu etablieren, betreibt die Stadt eine offensive Informationspolitik. Als ein besonderes Zeichen der Willkommenskultur wurden von mehreren Bezirksvertretungen in Dortmund gleichlautende Anträge zur Hilfestellung für die Arbeit mit den Flüchtlingen verabschiedet, die interfraktionell, über alle Parteigrenzen hinweg, eingebracht wurden.

Das ist zu begrüßen und war überfällig.

Scheinbar unbemerkt konnte es passieren, dass Flüchtlingen, großenteils schon traumatisiert, von Anfang 2013 bis September 2014 von Sicherheitskräften in der Erstaufnahemeeinrichtung misshandelt wurden. Trotz der speziell eingerichteten Task Force der Polizei schafften es in der vergangenen Woche vierzig Neonazis unbemerkt zu einer Flüchtlingsunterkunft in Dortmund-Eving zu kommen, um dort als tobender Mob Flüchtlinge und Anwohner zu bedrohen. Vermummt und mit brennenden Fackeln in der Hand, hatten sie vor einem Asylbewerberheim ausländerfeindliche Parolen skandiert und Angst und Schrecken verbreitet.

Die Stadt Dortmund und auch die Betreuungsverbände haben die Pflicht, die Menschen vor erneuter Traumatisierung und Bedrohung zu schützen. Aber auch die Bürger in Dortmund müssen über die Flüchtlings- und Abschottungspolitik informiert werden und auch darüber, was aus dem Grundrecht „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ geworden ist.

Wer die tödlichen Hindernisse, die den Flüchtlingen in den Weg gelegt werden, überwunden hat und in Dortmund eintrifft, benötigt besonderen Schutz, Sicherheit und Fürsorge.

Abschottung von Innen

Die Mütter und Väter des Grundgesetzes hatten die politische Verfolgung während der nationalsozialistischen Herrschaft und die Emigration vieler Deutscher noch unmittelbar vor Augen oder am eigenen Leib erfahren. Am Ende der Debatten um die künftige Verfassung stand im Jahr 1949 der Artikel 16 Absatz 2 Satz 2 im Grundgesetz: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“

Bis in die 1970er Jahre hinein beschäftigte sich die Öffentlichkeit nur wenig mit dem Thema Asyl. In den 1950er und 1960er Jahren waren es überwiegend Menschen aus Osteuropa, die bei uns Asyl suchten, die Zahl der Anträge überschritt kaum einmal die 5 000.

Als Anfang der 1970er Jahre mehr Menschen aus Asien und Afrika politisches Asyl beantragten, standen erstmals Probleme der Unterbringung zur Diskussion. Als dann am Ende des Jahrzehnts die Zahl der Asylsuchenden deutlich anwuchs, von 33 136 im Jahr 1978 auf 107 818 im Jahr 1980, ging die Diskussion schnell in Richtung Beschränkung des Asylrechtrechts. Taten folgten. Das Bundesinnenministerium erließ zunächst neue, restriktivere Verwaltungsvorschriften zum Ausländergesetz. Zur gleichen Zeit fanden dann einige Begriffe Eingang in die politische Debatte, die Zuwanderung und Asylrecht als Problem definierten. Erstmals auch der Begriff „Missbrauch des Asylrechts“.

Gerade in der Ausländerpolitik gab es immer schon das Zusammenspiel von „Schlagwörtern“, die an den Stammtischen und in den Medien widerklangen, die als „Sorge der Bevölkerung“ in Bonn und später Berlin von der Politik aufgegriffen wurden, die dann wiederum handeln „musste“ und die Verschärfung von Gesetzen und Abschottung gegen Zuwanderer vollzog.

Nach dem Umbruch in Osteuropa erreichten die Asylbewerberzahlen neue Spitzenwerte; 1989 wurden 121 318, im Jahr 1992 schon 438 191 Anträge auf Asyl gestellt. Die Mehrzahl der Asylsuchenden kam allerdings aus europäischen Ländern. Auf dem vorläufigen Höhepunkt der Hetze gegen Asylsuchende 1993, kamen 72,1 Prozent von ihnen aus europäischen Ländern (15,6 Prozent kamen aus Asien, 11,7 Prozent aus Afrika).

Auch damals wurden die pogromartigen Angriffe des rassistischen Mobs von der Politik genutzt, um die Aufnahme von Asylsuchenden als herausragendes soziales Problem dar zu stellen. Die gestiegene Zahl der Asylsuchenden wurde sogar als Ursache des Rassismus hingestellt und die Flüchtlinge selbst zu Sündenböcken gemacht. Schnell folgte die Forderung, das Grundrecht auf Asyl massiv zu beschneiden.

Mit dem Zusammenbruch der politischen Systeme in Osteuropa gab es ja auch keinen politischen Gegner mehr, der durch die Aufnahme von Flüchtlingen hätte diskreditiert werden können. So hatte kaum jemand mehr Interesse am Erhalt des Asylrechts und die Flüchtlinge selbst keine Lobby mehr. In der Folge wurden Auslegung und praktische Handhabung des Asylrechts immer restriktiver. In der Rechtsanwendung war man nun der Meinung, dass nur im engen Sinne politische Gründe einen Anspruch auf Asyl rechtfertigen. Lebensbedrohliche Umstände wie Hungersnöte, Kriege und Bürgerkriege zählten nicht dazu, deren politische Ursachen spielten keine Rolle. Auch dann, wenn die politische Verfolgung nicht vom Staat ausgeht, wurde das Recht auf Asyl versagt.

Nach heftiger öffentlicher Debatte im Jahr 1993 wurde das bis dahin schrankenlos gewährte Asylgrundrecht aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG herausgenommen und nach Art. 16a Abs. 1 GG übertragen.

In die vier folgenden Absätze sind die im Asylkompromiss beschlossenen Einschränkungen eingearbeitet worden:

  • Ausländer, welche über einen Staat der Europäischen Union oder einen sonstigen sicheren Drittstaat einreisen, können sich nicht auf das Asylrecht berufen (Art. 16 a Abs. 2 GG).
  • Bei bestimmten Herkunftsstaaten (sog. sichere Herkunftsstaaten) kann vermutet werden, dass dort keine politische Verfolgung stattfindet, solange der Asylbewerber diese Vermutung nicht entkräftet (Art. 16 a Abs. 3 GG).
  • Der Rechtsschutz wurde eingeschränkt (Art. 16 a Abs. 4 GG).
  • Letztlich kann das deutsche Asylgrundrecht dadurch eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, dass ein anderer Staat im Rahmen europäischer Zuständigkeitsvereinbarungen für die Schutzgewähr des Asylbewerbers zuständig ist und der Asylbewerber, ohne dass sein Asylantrag in der Sache geprüft wird, dorthin verwiesen wird.

Die Anerkennungsquote nach Art. 16 a GG ist entsprechend geringer geworden und liegt seit 2002 bei unter 2 Prozent.

In einem weitergehenden Sinne wird unter dem Asylrecht auch die Anerkennung als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention und die Feststellung von zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten (subsidiärer Schutz) verstanden. Sie werden im Regelfall ebenfalls im Asylverfahren und ohne besonderen weiteren Antrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit geprüft, sie sind aber in der Praxis wohl kaum bedeutsam. Die Erfolgsquoten der gestellten Asylanträge in Hinblick auf diese Schutzformen unterliegen größeren Schwankungen auf niedrigem Niveau.

Flüchtlingen, denen es gelungen ist, zumindest vorläufig legale Zuflucht in Deutschland zu erhalten, müssen unter menschenunwürdigen Bedingungen leben: Das 1993 verabschiedete Asylbewerberleistungsgesetz gesteht ihnen nur 80 Prozent des Grundsicherungssatzes zu, den deutsche Leistungsempfänger beziehen. Außerdem dürfen Asylsuchende erst nach einem Jahr arbeiten und erhalten nur dann eine Arbeitserlaubnis, wenn der Arbeitsplatz nicht an bevorrechtete Personen vergeben werden kann. Schließlich sind die meisten Asylsuchenden gezwungen, in oftmals unzumutbaren Verhältnissen in Gemeinschaftsunterkünften zu leben.

So kam es auch in Dortmund zu Übergriffen gegen Flüchtlinge in der Erstaufnahmeeinrichtung. Es wurden Anzeigen wegen Körperverletzung, zum Teil auch schwerer Körperverletzung und Nötigung gegen Angehörige der Sicherheitsfirma, die vom Betreiber der Einrichtung European Homecare eingesetzt war, gestellt.

Die Dunkelziffer für solche Übergriffe wird recht hoch sein, da es sich hier um eine sehr große Durchgangseinrichtung handelt, in der eine hohe Fluktuation stattfindet und nur ein kurzfristiger Aufenthalt der Menschen vorgesehen ist.

In den vergangenen Jahrzehnten ist aus der Festung Deutschland mittlerweile eine Festung Europa worden.

Abschottung von Außen

Nach Schätzungen waren in den 1990er Jahren weltweit ungefähr 50 Millionen Menschen auf der Flucht. Nur rund 700 000 Flüchtlinge ersuchten in Westeuropa Asyl. Nach den massiven Abschottungsmaßnahmen in Westeuropa, kamen 1995 nur noch 300 000. Diesen drohen durch die „Drittstaatenregelung“ Gefahr für Leib und Leben, wenn sie im Laufe einer Kettenabschiebung in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden. Denn die auf der Flucht durchquerten „sicheren“ Drittstaaten wenden oft ihrerseits eine Drittstaatenregelung an und schieben Flüchtlinge in Länder ab, in denen sie wiederum vor einer Abschiebung in das ursprüngliche Verfolgerland nicht sicher sind. Dabei werden sämtliche Nachbarstaaten der Bundesrepublik zu sicheren Drittstaaten erklärt und damit alle auf dem Landweg einreisenden Flüchtlinge vom Asylgrundrecht abgeschnitten. Die deutschen Behörden weisen sie bereits an der Grenze ab. Die Konstruktion der „sicheren“ Drittstaaten wirkt wie eine Mauer, mit der Deutschland sich gegen Flüchtlinge abschottet. Wer auf dem Luftweg aus einem „sicheren“ Herkunftsstaat ankommt, wird für die Dauer des verkürzten Verfahrens auf dem Flughafen untergebracht.

Die Angleichung der Flüchtlingspolitik in der EU (u. a. über das Schengener Abkommen) sorgt dafür, dass nicht nur die Bundesrepublik ihre Grenzen für Asylsuchende dicht macht, sondern die EU ist permanent damit beschäftigt, sich vor den Flüchtlingen zu schützen.

Das Abschottungssystem ist immer wieder ausgebaut, die Flüchtlingsabwehr nochmals drastisch verschärft worden, auch um das Signal in die Welt zu senden: Wenn du nach Europa flüchten möchtest, musst du mit dem Tod rechnen.

Aktuelle Beispiele für das System Flüchtlingsabwehr

Abwehr auf dem Meer

Bei der Flüchtlingsabwehr hört man immer wieder den Namen Frontex. Die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (engl. FRONTEX abgekürzt), ist zuständig für die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten an den Außengrenzen der EU. Frontex wurde im Jahr 2004 durch die Verordnung des Rates der Europäischen Union errichtet und hat folgende Aufgaben: sie

– koordiniert die operative Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten im Bereich des Schutzes der Außengrenzen

– unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Ausbildung von nationalen Grenzschutzbeamten und legt unter anderem gemeinsame Ausbildungsnormen fest

– erstellt Risikoanalysen

– verfolgt die Entwicklungen der für die Kontrolle und Überwachung der Außengrenzen relevanten Forschung

– unterstützt die Mitgliedstaaten in Situationen, die eine verstärkte technische und operative Unterstützung an den Außengrenzen erfordern

– arbeitet eng mit EU-Partnern wie Europol-Europäisches Polizeiamt und CEPOLEuropäische Polizeiakademie zusammen

– koordiniert die Kooperation mit den Sicherheitsbehörden aus Drittstaaten

und

leistet die erforderliche Hilfe bei der Organisation gemeinsamer Rückführungsaktionen der Mitgliedstaaten.

Nach dem im Oktober 2013 vor der italienischen Insel Lampedusa mehr als 800 Flüchtlinge ertrunken waren, hatte Italien im Alleingang die Operation Mare Nostrum (unser Meer) gegründet. Wie sich später herausstellte, war dies eine funktionierende, große Rettungsoperation, die innerhalb eines Jahres mehr als 140 000 Menschen vor dem Ertrinken gerettet hat. Italien nahm die Flüchtlinge zunächst auf. Mit der Zeit verlangte Italien, dass die EU sich beteiligen müsse. Eine Beteiligung wurde aber kategorisch abgelehnt, so dass Italien dann die Operation Ende Oktober 2014 aufgab. Hier kommt nun wieder Frontex ins Spiel.

Als zurück gestutztes Programm „Frontex-Plus-Operation/Triton“ übernahm die EU Sicherheitsagentur Frontex die Kontrolle auf dem Meer. Nun aber mit einem Drittel der Finanzen und deutliche weniger Schiffen und Personal. Kontrolliert wird nur noch unmittelbar um die Insel Lampedusa herum. Während die Aktion Mare Nostrum bis zu 160 Meilen von der italienischen Küste im Einsatz war, ist die Forntex noch in einer Entfernung von 30 Seemeilen unterwegs. Ahnen lässt diese unterlasse Hilfe, dass die Zahl der ertrinkenden Flüchtlinge ansteigen wird.

Für die Abschreckung der Flüchtlinge ist dies aber eine sinnvolle Maßnahme.

Mit dem neuen Grenzüberwachungssystem „Eurosur“ wurde Ende 2013 begonnen.

Ziel dieses Systems ist, die Kontrolle über die unerwünschte Zuwanderung über das Meer. Die Boote der Flüchtlinge sollen gestoppt werden, bevor sie die Gewässer eines EU-Staates erreichen. Die Zentrale befindet sich in Warschau. Dort kann jeder Vorfall, der an der Außengrenze der EU geschieht, grafisch abgebildet werden.

Entgegen aller Rechtmäßigkeit werden die Aktivitäten von Eurosur auch auf die Nichtmitglieder der EU ausgebaut. Von Spanien aus wird derzeit das Flüchtlingsabwehrnetz in den nordafrikanischen Staaten gespannt, um diese Länder in die Überwachung des Atlantiks und des Mittelmeers einzubeziehen.

Abwehr an Land

In mehreren Ländern der EU gibt es bereits die Kontrollzentren, in denen Polizei und Zoll benachbarter Staaten vor allem im Bereich Grenzschutz zusammenarbeiten.

Derzeit werden viele Zentren ausgebaut, ein ganz neues Zentrum entsteht in Bulgarien. Geplant ist die Einrichtung von weiteren Zentren in der Türkei und Libyen. So soll ein Sicherheits- und Kontrollgürtel um den Mittelmeerraum und um den Balkan gelegt werden.

Ungeachtet des „Schengener Abkommens“, das die interne Freizügigkeit innerhalb der EU garantiert, werden durch gemeinsame Polizeioperationen im grenznahen Bereich tausende von Menschen, die nach rassistischen Kriterien ausgewählt werden, kontrolliert. Dabei wurden rund 10 000 Flüchtlinge auf Bahnhöfen, Autobahnknotenpunkten oder Flughäfen gefasst.

Auch dürfen die Grenzposten an den EU-Binnengrenzen bis zu 6 Monate wiedereröffnet werden, wenn ein anderer Mitgliedstaat zu viele Flüchtlinge erwartet.

Die Binnengrenzen werden zzt. auch häufig bei der Polizeiarbeit überschritten. Deutsche Polizisten helfen in Norditalien ihren Kollegen bei der Suche nach Flüchtlingen.

Österreich, Italien und Deutschland haben kürzlich vereinbart, sich durch „bi- und trilaterale Aktivitäten“ zur Flüchtlingsabwehr ergänzen. Um welche Aktivitäten es sich dabei handeln soll, bleibt im Geheimen.

Aufgerüstet wird jetzt auch im technischen Bereich. Alle Grenzkontrollsysteme bekommen eine moderne Technik aus dem „Maßnahmepaket Intelligente Grenzen“. Jeder Einreisende aus einem „Drittstaat“ muss demnächst bis zu 10 Fingerabdrücke abgeben, die es ermöglichen, Personen aufzuspüren, die mit einem Visum einreisen wollen, aber die darin festgelegte Aufenthaltsfrist überschritten haben. Allein dieses Maßnahmepaket kostet 1,35 Milliarden Euro.

Die ganze Aufrüstung führt natürlich auch zu Reaktionen bei den organisierten Fluchthelfern.

Der Umfang ihres geschäftlichen Betätigungsfeldes wird deutlich, wenn man die Zahlen der UN betrachtet. Das Mittelmeer ist die Hauptroute für die Schiffsüberfahrt. Im vergangenen Jahr waren es über 210 000 Menschen, die über das Mittelmeer flüchten wollten. 3 420 Flüchtlinge sind dabei ums Leben gekommen.

Aufgrund des ständigen Ausbaus der Abwehrmaßnahmen in der EU, müssen sich die organisierten Fluchthelfer immer neue Strategien einfallen lassen, damit für die zahlenden Flüchtlinge wenigstens noch der Hauch einer Chance für die Einreise nach Europa besteht.

Einen vorläufigen Höhepunkt erreichten die organisierten Fluchthelfer zuletzt, als sie bei zwei Überfahrten beim Erreichen der italienischen Gewässer von Bord gingen oder sich unter die Flüchtlinge mischten. Die italienischen Sicherheitskräfte fanden eine leere Brücke vor und sind nun noch immer dabei, alle Handys der Flüchtlinge auszulesen, um an die Organisatoren der Überfahrt heran zu kommen. Auf beiden Schiffen hatten sich etwa 1 300, überwiegend syrische Flüchtlinge befunden.

Wer die tödlichen Hindernisse, die den Flüchtlingen in den Weg gelegt werden, überwunden hat und in Dortmund eintrifft, benötigt besonderen Schutz, Sicherheit und Fürsorge.

Quellen: DGB Bildungswerk Thüringen, konkret, Flüchtlingsrat NRW

Bild: Radio Bayern