Im kommenden Jahr wird die Versteigerung für das hochleistungsfähige Internet, das Mobilfunkstandard 5G, durchgeführt. Als sicher gilt, dass sich Marktführer Deutsche Telekom, die Nummer zwei in Deutschland, Vodafone, sowie der dritte Netzanbieter, Telefonica Deutschland, an der Auktion beteiligen. Diese Versteigerungen gab es früher auch schon ein paar Mal, doch bei der nächsten Versteigerung geht es um etwas Besonderes. Damit das Internet der Dinge funktioniert, werden eine Unmenge von Daten benötigt. Die neue 5G-Technologie soll das leisten können, indem sie Wellen mit extrem kurzer Wellenlänge (Millimeterwellen) verwendet, die Feststoffe nur schlecht durchdringen können.
Aus diesem Grund wird es nötig sein, in jedem Stadtgebiet Basisstationen in 100-Meter-Abständen zu installieren. Im Unterschied zu früheren Generationen drahtloser Technologie, bei denen eine einzelne Antenne über ein großes Gebiet sendete, werden 5G-Basisstationen und 5G-Geräte eine Vielzahl von Antennen haben, die als phasengesteuerte Gruppenantenne angeordnet sind, die gebündelte, lenkbare, laserähnliche Strahlen aussenden.
Was es sich mit dem Internet der fünften Generation auf sich hat wird in dem folgenden Interview und dem Appell für einen sofortigen Stopp des Ausbaus und Einsatzes des 5G Funknetzwerks deutlich.
Interview mit Professor Werner Thiede zu seiner Broschüre „Die digitale Fortschrittsfalle“ und zum 5G-Mobilfunk
Herr Prof. Thiede, die Digitalisierung soll mit dem neuen 5G-Mobilfunk Fahrt aufnehmen. Ist das nicht prima?
Prof. Werner Thiede: Zunächst einmal zur Digitalisierungsdynamik: Sie erfreut viele, aber keineswegs alle. Bisher hat die digitale Revolution mancherlei Nützliches erbracht – auch für mich. Doch die Entwicklung droht jetzt zu kippen, und Aufgeweckte realisieren bereits: Die Risiken wachsen mit den Chancen. Umso entschlossener versucht man freilich die Digitalisierung ungeachtet ihrer Ambivalenzen auch gegen Widerstände des kritischen Teils der Bevölkerung durchzusetzen. Denken Sie nur an Risiken wie die Überwachungsstrukturen, die mit der digitalen Infrastruktur großenteils gegeben sind, aber auch an die Hacker-Anfälligkeit gerade für öffentliche Infrastrukturen, an implizite Verführungsmechanismen und nicht zuletzt an die zusätzliche Bestrahlung durch den bevorstehenden 5G-Mobilfunk. Der badenwürttembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat dazu offen eingeräumt: „Was die flächendeckende Versorgung mit 5G betrifft, will ich nicht verschweigen, dass dabei auch auf die Bevölkerung noch einiges zukommen wird.“
Hört man nicht viel von ungeduldigem Warten auf die 5G-Technologie, weil sie Funk mehr oder weniger in Echtzeit ermöglichen wird?
Thiede: Selbstverständlich ist der neue Mobilfunk-Standard rein technisch gesehen eine tolle Sache. Aber seine Vorteile und Chancen werden durch gravierende Nachteile und Risiken erkauft. Darüber verraten die aktuellen Werbe-Annoncen zu 5G natürlich nichts. Derzeit werden aber Unterschriften gesammelt für einen Internationalen 5G-Appell, der vor einem planetarischen Notstand warnt und bereits in fast hundert Ländern Unterzeichner gefunden hat.
Wird da nicht übertrieben?
Thiede: Ich fürchte: nein. Mit dem Rollout von 5G werden die Mobilfunk-Basisstationen von den Mast- und Dachstandorten vehement in die Straßen und vor die Häuser vordringen, um die erforderlichen kleinen Zellen realisieren zu können. Die Stationen werden dann großenteils auf Laternenmasten, Litfass-Säulen oder Stromverteiler-Kästen installiert, so dass ihnen Menschen oft sehr nahe kommen. Einerseits werden die Sendeleistungen kleiner sein als bei den bisherigen Masten und Dachstandorten. Andererseits können die Immissionen im verkürzten Abstand von den Tausenden neuen 5G-Basisstationen sehr hoch werden und oft eine tausendfache Steigerung der Exposition in den Wohnungen gegenüber der heutigen Einwirkung zur Folge haben.
Werden Leute dann die unsichtbare Strahlung womöglich eher, vielleicht vegetativ, spüren?
Thiede: Vermutlich ja. Viele wissen oder ahnen ja, dass Mobilfunkstrahlung keineswegs unbedenklich ist. Das dürfte Folgen haben beim Ausbau von 5G. Ich zitiere den Deutschen Städte- und Gemeindebund: Die „Anzahl von Sende-Empfangseinheiten wird signifikant steigen… Es ist nicht zu vermuten, dass ein erneuter scheinbar unkontrollierbarer Wildwuchs der Standorte von Mobilfunkanlagen als alternativlose Voraussetzungen einer prosperierenden Gemeindeentwicklung von der Bevölkerung ohne weiteres akzeptiert würde.“ Man strebt deshalb an, die bisherige Mobilfunkvereinbarung rechtssicher fortzuschreiben – damit der technische Fortschritt ja nicht unnötig behindert wird…
Meinen Sie dagegen, er sollte nötigerweise gebremst werden?
Thiede: Durchaus, insofern nämlich gerade die offen angestrebte flächendeckende „Versorgung“ jenem Teil, der sich gegen sie definitiv verwahrt, regelrecht aufgezwungen wird. Man hat nicht mehr die Freiheit, sich die riskante Dauerbestrahlung mit der zum Teil noch gar nicht hinreichend erforschten Strahlung, zumal in den höheren Frequenzbereichen, zu verbitten. Es wird kaum mehr Flucht- oder Rückzugsorte geben, vielleicht nicht einmal mehr im Wald. Das bedeutet nicht nur eine technologische Vergewaltigung elektrosensibler Mitmenschen, sondern auch eine unverschämte Vereinnahmung all derer, die sich über das mit Mobilfunk verbundene Krebsrisiko informiert haben und es möglichst vermeiden wollen.
Hat nicht die Weltgesundheitsorganisation das Risiko 2011 in ihrer Skala nur bei 2B veranschlagt, also die Strahlung als relativ harmlos eingestuft?
Thiede: Korrekt, aber das ist sieben Jahre her. Intensive, millionenschwere Forschung vor allem in den USA hat inzwischen Ergebnisse zutage gefördert, aufgrund derer amerikanische Experten jetzt eine Höherstufung auf 2A oder gar auf die höchste Stufe 1 gefordert haben. Natürlich halten industrienahe Experten dagegen. Man bemüht sich derzeit sehr darum, die Grenzwertbestimmungen sozusagen 5G-fähig zu machen, und nennt das „Harmonisierung der Antennenbereitstellungsrichtlinien“.
Wer ist „man“?
Thiede: Damit ist vor allem die „Internationalen Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung“, kurz: ICNIRP gemeint. Bei ihr handelt es sich nicht um eine von demokratischer Politik aufgebaute Institution, sondern um einen privaten, nichtregierungsamtlichen Verein. Und dieser von der Weltgesundheitsorganisation und auch von der EU förmlich anerkannte Verein hat laut dem einstigen Europa-Parlamentarier Jean Huss sehr enge Verbindungen zu jenen Branchen, deren technische Neuentwicklungen von möglichst hoch angesetzten Grenzwerten in allen Frequenzbereichen elektromagnetischer Felder profitieren. Als Vorsitzender dieser Kommission hat Dr. Eric van Rongen jetzt erklärt, es gebe keinen wissenschaftlich fundierten Beweis dafür, dass Funksignale Krankheiten wie Krebs verursachen – wobei ICNIRP Studien wie das American National Toxicology Program (NTP) in Betracht gezogen habe. „In Betracht gezogen“ freilich mit der arroganten Folgerung, dass die Hinweise dieser millionenschweren, regierungsamtlichen Studie aus den USA auf ein Krebsrisiko durch Mobilfunkstrahlung „nicht überzeugend“ seien und somit auch gar nicht zur Überarbeitung der aktuellen Expositionsstandards herangezogen werden sollten! Leider wird diese merkwürdige Beurteilung von der Politik als maßgeblich herangezogen. Fakt ist aber jedenfalls, dass in der Wissenschaft keine einmütige Sicht vorherrscht. Und das ist meines Erachtens keine ethische Grundlage, sich eine für flächendeckende Bestrahlung der Bevölkerung einzusetzen. Genau dies aber geschieht in Deutschland aktuell: Es geht konkret um die hochproblematischen Bedingungen für die Ausgestaltung der Versteigerung der neuen 5G-Frequenzen.
Wie auch immer: Lässt sich denn der Fortschritt aufhalten?
Thiede: Was sich wohl tatsächlich kaum aufhalten lassen wird, ist das Fortschreiten beim weltweiten technologischen Ausbau. Aber ob das in einem tieferen Sinn als „Fortschritt“ bezeichnet werden sollte oder nicht vielmehr als Rückschritt, ja als Irrweg, genau das ist die Frage! Deutet naives Beharren auf Fortschritt, Fortschritt, Fortschritt nicht insgeheim hin auf die menschliche Unzufriedenheit im Hier und Jetzt, auf die Unerlöstheit des Menschen – seinen „Hang zum Bösen“ eingeschlossen, um den der Aufklärungsphilosoph Immanuel Kant wusste? Um Flucht geht es insgeheim beim Fortschrittsgedanken: Nur fort von hier, immer schneller fort aus dem Augenblicklichen! Und so führt die Digitalisierung – um nochmals Bezug auf Kant zu nehmen – viele Menschen zurück in eine selbstverschuldete Unmündigkeit. Ich sehe keineswegs eine bessere Zukunft vor uns, sondern betrachte die höchst einseitig vorangetriebene Entwicklung mit großer Sorge.
Was befürchten Sie zum Beispiel?
Thiede: Dass durch die nächsten Schritte der Digitalisierung Grundrechte Schaden nehmen werden. Mehrere Bücher, unter anderem eines der IT-Expertin und Firmenchefin Yvonne Hofstetter, warnen bereits vor der Erosion der Demokratie durch die Rundumvernetzung. Die wohl kaum mehr abzuwendende Bargeldabschaffung wird in wenigen Jahren ihren Anteil an der Freiheitsminderung und am Überwachungszuwachs haben. Manche Kenner der Künstlichen Intelligenz denken nur mit Schrecken an deren Weiterentwicklung und die Folgen etwa auf militärischem Gebiet. Wir haben es mit einem Pseudo-Fortschritt zu tun, der sich – nicht nur nach meiner Ansicht – in eine regelrechte Fortschrittsfalle verwandelt.
Bleibt die Frage, was sich gegen solche Veränderungen vielleicht noch tun ließe. Kann man da überhaupt noch Widerstand leisten, oder ist nicht schon alles beschlossene Sache?
Thiede: Es ist ungefähr alles eingespurt – bis hin zur rechtzeitigen Manipulation der Massen durch teure, suggestive Werbung für Digitalisierung und 5G. Das unethische Motto „Digitalisierung first – Bedenken second“ kann sich ja heutzutage sogar als Wahlkampf-Slogan präsentieren. So weit sind wir schon! Was ich ansonsten zu Ihrer Kernfrage zu sagen habe – lesen Sie es bitte im Schlussteil meiner Broschüre nach!
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Zur Person: Prof. Dr. theol. habil. Werner Thiede ist Pfarrer i.R. der Evang.-Luth. Landeskirche in Bayern, seit 2007 apl. Professor für Systematische Theologie an der Universität Erlangen-Nürnberg und Publizist. Homepage: www.werner-thiede.de
Quelle: labournet.de / pad-verlag:„Die digitale Fortschrittsfalle"
Bild: pixabay cco
Appell
An die Vereinten Nationen (UNO), die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Europäische Union (EU), den Europarat und die Regierungen aller Nationen
Wir, die unterzeichnenden Wissenschaftler, Ärzte und Umweltschutzorganisationen aus ( ) Ländern, sprechen uns dringend für einen sofortigen Stopp des Ausbaus und Einsatzes des 5G Funknetzwerks (Internet der fünften Generation) aus, darin eingeschlossen auch der Einsatz von 5G Sendeanlagen auf Weltraumsatelliten. Der Einsatz von 5G wird eine massiv erhöhte Einwirkung hochfrequenter Strahlung (HF) auf den Menschen zur Folge haben, zusätzlich zu den bereits jetzt genutzten 2G-, 3G- und 4G-Telekommunikations-Netzwerken. Die gesundheitsschädigende Wirkung von Hochfrequenzstrahlung auf Mensch und Umwelt ist bewiesen. Die Anwendung von 5G stellt ein Experiment an der Menschheit und der Umwelt dar, was durch internationales Recht als Verbrechen definiert ist.
Zusammenfassung
Telekommunikationsunternehmen sehen mit der Unterstützung der jeweiligen Regierungen weltweit die Einführung der fünften Generation drahtloser Netzwerke (5G) innerhalb der nächsten zwei Jahre vor. Man kann davon ausgehen, dass dies nie dagewesene gesellschaftliche Veränderungen im globalen Maßstab zur Folge haben wird. „Smarte“ Wohnungen, „smarte“ Unternehmen, „smarte“ Autobahnen, „smarte“ Städte und selbstfahrende Autos werden zum Alltag gehören. Nahezu alle Dinge, die wir kaufen, sollen mit Antennen und Mikrochips ausgestattet und mit dem Internet verbunden sein, von Kühlschränken und Waschmaschinen bis hin zu Milchpackungen, Haarbürsten und Babywindeln. Jedem Menschen soll durch 5G ein Zugang zu ultraschnellem drahtlosem Internet mit geringen Ladezeiten an jedem Ort des Planeten ermöglicht werden, sogar in Regenwäldern, inmitten der Ozeane und in der Antarktis.
Was in weiten Kreisen nicht wahrgenommen wird, ist, dass aus dem Einsatz von 5G weltweite, noch nie dagewesene Konsequenzen für die Umwelt resultieren werden. Die für die Zukunft geplante Verteilungsdichte von Hochfrequenzsendern ist kaum vorstellbar. Zusätzlich zur Errichtung von Millionen neuer 5G-Basisstationen auf der Erde und der Aussendung von 20.000 neuen Weltraumsatelliten, werden nach Schätzungen bis zum Jahr 2020 circa 200 Milliarden sendefähige Objekte und einige Jahre später sogar eine Billion sendefähige Objekte mit dem „Internet der Dinge“ (Internet of Things) verbunden sein. Mitte 2018 wurde bereits in Qatar, Finnland und Estland kommerzielles 5G mit niedrigeren Frequenzen und langsameren Übertragungsraten getestet. Der Ausbau von 5G mit extrem hohen Frequenzen (Wellenlängen im Millimeterbereich) ist für Ende 2018 geplant.
Obwohl dies immer wieder geleugnet wird, gibt es eine große Zahl an Belegen für die Tatsache, dass Hochfrequenzstrahlung (HF) dem biologischen Leben schadet. Das bereits gesammelte, heute vorliegende klinische Beweismaterial zu diesem Thema umfasst mehr als 10.000 durch Fachleute gegengeprüfte Studien. Darin wird belegt, dass elektromagnetische Felder maßgeblich verantwortlich sind für verschiedenste Beeinträchtigungen des Menschen, für die Schädigung der DNA, der Zellen und Organsysteme bei einer großen Vielzahl von Pflanzen und Tieren, und für die heute wichtigsten Zivilisationskrankheiten: Krebs, Herzerkrankungen und Diabetes.
Werden die Pläne der Telekommunikationsindustrie für den Ausbau von 5G tatsächlich wie vorgesehen umgesetzt, so wird kein Mensch, kein Tier, kein Vogel, kein Insekt und keine Pflanze auf diesem Planeten den aus 5G resultierenden Belastungen entkommen können. Dies gilt 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr, bei Feldstärken von HF-Strahlung, die um das zehn- bis hundertfache höher sind als heute, und ohne jede Möglichkeit, diesen elektromagnetischen Einflüssen noch irgendwo auf dem Planeten zu entkommen. Die Pläne zur Implementierung von 5G drohen ernste, irreversiblen Konsequenzen für den Menschen und dauerhafte Schäden in allen Ökosystemen der Erde zur Folge zu haben.
In Übereinstimmung mit ethischen Geboten und internationalen Abkommen müssen sofortige Maßnahmen ergriffen werden, um die Menschheit und die Umwelt zu schützen.(Hinweis: auf die jeweiligen Quellen wird durch Hyperlinks und Fußnoten verwiesen)
5G wird eine massive Erhöhung hochfrequenter Strahlung zur Folge haben, der sich niemand mehr entziehen kann
5G auf der Erde
Um die enormen Datenmengen zu übertragen, die für das Internet der Dinge (Internet of Things) benötigt werden, wird die 5G-Technologie, sobald sie vollständig eingeführt ist, Wellen mit extrem kurzer Wellenlänge (Millimeterwellen) verwenden, die Feststoffe nur schlecht durchdringen können. Aus diesem Grund wird es nötig sein, in jedem Stadtgebiet Basisstationen in 100-Meter-Abständen1 zu installieren. Im Unterschied zu früheren Generationen drahtloser Technologie, bei denen eine einzelne Antenne über ein großes Gebiet sendete, werden 5GBasisstationen und 5G-Geräte eine Vielzahl von Antennen haben, die als phasengesteuerte Gruppenantenne (phased array) angeordnet sind, 2,3 und die gebündelte, lenkbare, laserähnliche Strahlen aussenden.
Jedes 5G-Mobiltelefon wird dutzende winziger Antennen enthalten, die zusammen einen dicht gebündelten Strahl zum nächstgelegenen Funkmasten schicken. Die US-amerikanische Federal Communications Commission (FCC) hat bereits Regeln erlassen4, die erlauben, dass die effektive Leistung dieser Strahlen bis zu 20 Watt betragen darf, was dem Zehnfachen der erlaubten Leistung für heute zugelassene Mobiltelefone entspricht.
Jede 5G-Basisstation wird hunderte bis tausende von Antennen enthalten, die vielteilige laser-ähnliche Strahlen gleichzeitig an alle Mobiltelefone und Endgeräte in ihrem Versorgungsbereich senden. Diese Technologie wird „Multiple Input Multiple Output“ (MIMO) genannt. Die von der Federal Communications Commission (FCC) eingeführten Regeln erlauben, dass die effektive Strahlungsleistung einer 5G-Basisstation bis zu 30.000 Watt pro 100 MHz Bandbreite,2 also 300.000 Watt pro 1 GHz Bandbreite betragen dürfen, was einer zehn- bis hundertfachen Erhöhung im Vergleich zu aktuell zulässigen Werten von Basisstationen entspricht.
5G im Weltraum
Mindestens fünf Unternehmen5 beabsichtigen, 5G aus dem Weltraum mit Hilfe von 20.000 Satelliten in niederen und mittleren Erdumlaufbahnen zu senden, was die gesamte Erde durch starke, gebündelte, steuerbare Strahlen abdecken würde. Jeder Satellit wird extrem kurzwellige Wellen (Millimeterwellen) mit einer effektiven Strahlungsleistung von bis zu 5 Millionen Watt6 mit Hilfe tausender als phasengesteuerte Gruppenantenne (phased array) angeordneter Antennen senden. Obwohl die tatsächlich am Boden auftreffende Strahlungsenergie dieser Satelliten geringer ist als jene der Boden-Antennen, werden die Satelliten auch all jene Bereiche der Erde bestrahlen, die nicht von den anderen Sendern erreicht werden. Darüberhinaus wird diese Strahlungsenergie zusätzlich zu den Strahlungen von Milliarden von Internet-Of-Things-Objekten am Boden vorhanden sein. Noch wichtiger ist dabei, dass sich die Satelliten in der Magnetosphäre der Erde (dem Erdmagnetfeld) befinden und dadurch einen bedeutenden Einfluss auf die natürliche Elektrizität der Atmosphäre haben. Die damit einhergehende Veränderung des elektromagnetischen „Klimas“ der Erde wird möglicherweise eine noch größere Bedrohung für das Leben darstellen als die Strahlung der bodengestützten Antennen (siehe unten).
Die gesundheitsschädlichen Wirkungen von Hochfrequenzstrahlung (HF) sind bereits nachgewiesen
Schon bevor 5G entwickelt wurde, riefen Dutzende Petitionen und Appelle7 internationaler Wissenschaftler, darunter der von mehr als 3.000 Ärzten unterzeichnete Freiburger Appell, dazu auf, den weiteren Ausbau von drahtlosen Technologien und neuen Basisstationen zu stoppen8.
Im Jahr 2015 teilten 215 Wissenschaftler aus 41 Ländern ihre alarmierenden Bedenken den Vereinten Nationen (UN) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) mit. 9 Darin erklärten sie unmissverständlich: „Zahlreiche aktuelle wissenschaftliche Veröffentlichungen haben gezeigt, dass elektromagnetische Felder lebende Organismen bereits bei Werten beeinflussen, die weit unterhalb der meisten internationalen und nationalen Richtlinien liegen“. Mehr als 10.000 von Experten verifizierte wissenschaftliche Studien belegen, dass elektromagnetische Strahlung die menschliche Gesundheit schädigt. 10,11 Diese schädlichen Effekte umfassen:
Veränderung des Herzrhythmus12
Veränderung der Gen-Expression13
Veränderungen im Stoffwechsel14
Veränderungen in der Entwicklung der Stammzellen 15
Krebs16
Herz-Kreislauf-Erkrankungen17
kognitive Beeinträchtigung18
DNA-Schäden19
Auswirkungen auf das allgemeine Befinden20 ´
Erhöhte Anzahl freier Radikale21
Lern- und Gedächtnisdefizite22
Beeinträchtigte Spermienfunktion und -qualität23
Fehlgeburten24
neurologische Schäden25
Fettleibigkeit und Diabetes26
oxidativer Stress27
Zu den Auswirkungen bei Kindern zählen Autismus 28 , AufmerksamkeitsdefizitHyperaktivitätsstörung (ADHS) 29,30 und Asthma.31
Die Schäden gehen jedoch weit über die menschliche Spezies hinaus. Es liegen zahlreiche Belege für die Schädigung verschiedenster Pflanzen und Wildtiere32,33 sowie von Labortieren vor, darunter:
- Ameisen34
- Vögel35,36
- Wälder37
- Frösche38
- Fruchtfliegen39
- Honigbienen40
- Insekten41
- Säugetiere42
- Mäuse43,44
- Pflanzen45
- Ratten46
- Bäume47
Negative mikrobiologische Effekte48 wurden ebenfalls nachgewiesen.
Die Internationale Agentur für Krebsforschung der Weltgesundheitsorganisation (IARC) kam 2011 zu dem Schluss, dass Hochfrequenzstrahlung (HF) im Frequenzbereich von 30 kHz bis 300 GHz möglicherweise krebserregend für den Menschen ist (klassifiziert in Kategorie 2B). 49 Neueste Forschungserkenntnisse, darunter aktuelle Studien über die Korrelation von Mobiltelefonnutzung und dem Risiko von Gehirnkrebs, weisen darauf hin, dass Hochfrequenzstrahlung (HF) nachweislich krebserregend für den Menschen ist50. Aus diesem Grund sollte Hochfrequenzstrahlung (HF) als Karzinogen der Kategorie 1 eingestuft werden, wie für Tabakrauch und Asbest bereits geschehen.
Die meisten heute verwendeten drahtlosen Übertragungstechnologien sind pulsmoduliert. Gesundheitsschäden werden sowohl durch die hochfrequente Trägerwelle als auch durch die niederfrequente Pulsung verursacht. 51
Der Einsatz von 5G Satelliten muss verboten werden
Die Erde, die Ionosphäre und die untere Atmosphäre bilden das System natürlicher Elektrizität52, in dem wir leben. Es ist allgemein bekannt, dass die biologische Rhythmen von Menschen53,54, Vögeln55, Hamstern56 und Spinnen57,58vom natürlichen elektromagnetischen Umfeld gesteuert werden und dass das Wohlergehen aller Organismen von der Stabilität dieses Umfelds abhängig ist. Dies schließt auch die elektrischen Eigenschaften der Atmosphäre ein59,60,61,62. In einer bahnbrechenden Publikation behandelte Cherry,63 die Bedeutung der Schumann-Resonanz64 sowie die Frage, warum ionosphärische Störungen Veränderungen von Bluthochdruck und Melatonin bewirken und in weiterer Konsequenz „Krebs, Fortpflanzungsstörungen, Herz- und neurologische Erkrankungen sowie den Tod“ verursachen können.
Das elektromagnetischen Umfeld der Erde wurde bereits durch die Hochspannungsleitungen verändert. Oberwellen der Starkstromleitungen 65 erreichen die Ionosphäre und Magnetosphäre der Erde, wo sie durch Welle-Teilchen-Wechselwirkungen verstärkt werden. 66,67 Im Jahr 1985 warnte Dr. Robert O. Becker, dass die von Starkstromleitungen verursachten Oberwellen bereits die Struktur der Magnetosphäre verändert haben und dass die weitere Ausweitung dieses Effekts „die Lebensfähigkeit aller Lebewesen auf der Erde bedroht“. 68 Der Einsatz zehntausender Satelliten in der Ionosphäre und in der Magnetosphäre, welche modulierte
Signale mit Millionen von Watt Leistung und in Millionen unterschiedlichen Frequenzen aussenden, wird voraussichtlich unsere elektromagnetische Umwelt über unsere Anpassungsfähigkeit hinaus verändern. 69
Informelle Beobachtungen haben bereits Belege geliefert, die darauf schließen lassen, dass die etwa 100 (einhundert) Satelliten, die seit 1998 aus einer erdnahen Umlaufbahn 2G- und 3GTelefondienste zur Verfügung stellen, ernsthafte Auswirkungen auf Menschen und Tiere haben. Solche Auswirkungen können nicht allein durch die am Boden auftreffenden, vergleichsweise niedrigen Strahlendosen erklärt werden. Erkenntnisse aus anderen relevanten wissenschaftlichen Disziplinen müssen bei der Erklärung mitberücksichtigt werden, wie etwa die Bereiche der Atmosphärenphysik und der Akupunktur. 70,71,72,73 Eine Erweiterung um 20.000 5G-Satelliten wird das globale System natürlicher Elektrizität74,75 zusätzlich verschmutzen und könnte sogar die Schumann Resonanz verändern76, in deren Einfluss sich alles Leben auf der Erde entwickelt hat. Die Auswirkungen davon wären sehr umfassend und könnten tiefgreifende Schäden zur Folge haben. 5G ist qualitativ und quantitativ anders zu beurteilen als 4G
Die Vorstellung, dass wir eine zehn- bis hundertfach höhere Strahlendosis als heute bei extrem kurzen Wellenlängen ohne negative Auswirkungen vertragen würden, basiert auf einer völlig fehlerhaften Modellvorstellung vom menschlichen Körpers als einer mit einer homogenen Flüssigkeit gefüllten Schale.77,78 Die Annahme, Millimeterwellen (Wellen mit extrem kurzer Wellenlänge) könnten die Haut nicht durchdringen, ignoriert die Tatsache, dass Nerven79, Blutgefäße80,81 und andere elektrisch leitende oder leitfähige Strukturen strahlungsinduzierte Ströme tief in den Körper hineintragen können.82,83,84 Ein weiterer, möglicherweise noch schwerwiegenderer Irrtum ist, dass phasengesteuerte Gruppenantennen (phased arrays) keine gewöhnlichen Antennen sind. Wenn ein gewöhnliches elektromagnetisches Feld in den Körper eindringt, bewirkt es, dass Ladungen sich bewegen und elektrische Ströme fließen. Wenn aber extrem kurze elektromagnetische Impulse in den Körper eindringen, geschieht etwas anderes: die sich bewegenden Ladungen werden selbst zu kleinen Antennen, die noch einmal zusätzlich das elektromagnetische Feld ausstrahlen und dieses tiefer in den Körper hineinsenden. Diese repetierten, weitergeleiteten Wellen werden Brillouin precursors genannt.85 Diese werden bedeutend, wenn sich entweder die Leistung oder die Phase der Wellen sich schnell genug ändert.86 Die 5G-Technologie wird vermutlich beide Kriterien erfüllen.
Des Weiteren birgt gerade oberflächliches Eindringen der Strahlung eine Bedrohung für die Augen, für die Haut als größtes Organ des Körpers, sowie für sehr kleine Lebewesen. Aktuelle von Experten verifizierte Studien sagen Verbrennungen (thermal skin burns)87 beim Menschen durch 5G-Strahlung voraus. Für Insekten, die bei Millimeterwellen (Wellen mit extrem kurzen Wellenlängen) im Vergleich zu den derzeit verwendeten Wellenlängen bis zu 100 mal höhere Strahlendosen absorbieren, wird in diesen Studien resonante Absorption (resonant absorption)88 vorausgesagt. In Anbetracht dessen, dass die Populationen von fliegenden Insekten seit 1989, sogar in geschützten Naturgebieten, um 75 bis 80 Prozent zurückgegangen sind89, könnte die 5GStrahlung katastrophale Auswirkungen auf die Insektenpopulationen weltweit haben. Eine 1986 durchgeführte Studie von Om Gandhi warnt davor, dass Millimeterwellen sehr stark von der Hornhaut des Auges absorbiert werden und dass gewöhnliche Kleidung, die eine Dicke im Millimeterbereich hat, die Absorption von Energie durch die Haut aufgrund resonanzartiger Effekte verstärkt.90 Russell fasste 2018 die bekannten Auswirkungen von Millimeterwellen auf die Haut, die Augen (einschließlich Linsentrübungen), die Herzfrequenz, das Immunsystem und die DNA zusammen.
Aufsichtsbehörden haben bewusst die wissenschaftlichen Belege für Gesundheitsschäden ausgeblendet
Während die Interessensvertreter bei der Entwicklung von 5G bisher die Industrie und die Regierungen waren, wurden tausende von Fachleuten verifizierte Studien renommierter internationaler Wissenschaftler, die die biologischen Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Insekten und Pflanzen untersucht und dokumentiert haben, nicht berücksichtigt. Der Grund für die derzeit völlig unzureichenden Sicherheitsrichtlinien ist, dass Interessenskonflikte bei den die Standards ausarbeitenden Gremien bestehen, und zwar „aufgrund ihrer Beziehungen zu Telekommunikations- oder Elektrizitätsunternehmen, die die Unparteilichkeit untergraben, welche für die Ausarbeitung von Standards zur Exposition durch nicht-ionisierende Strahlung maßgebend sein sollte“. 91 Professor Emeritus Martin L. Pall erläutert in seiner Literaturübersicht92 im Detail diese Interessenskonflikte und bietet eine Übersicht über wichtige Studien, die in der Entwicklungsphase von 5G unberücksichtigt blieben.
Die Hypothese der rein thermischen Effekte ist veraltet – neue Sicherheitsstandards sind notwendig
Aktuelle Sicherheitsrichtlinien basieren auf der überholten Hypothese, dass die Erwärmung eines Körpers (Temperaturanstieg) der einzig schädliche Effekt elektromagnetischer Strahlung sei. Markov und Grigoriew stellen im Gegensatz dazu fest: „Die heutigen Standards berücksichtigen nicht die tatsächliche Umweltverschmutzung durch nicht-ionisierende Strahlung.“93 Hunderte von Wissenschaftlern, darunter viele Unterzeichner dieses Appells haben bewiesen, dass viele unterschiedliche Arten akuter und chronischer Krankheiten auch ohne den Effekt der Erwärmung verursacht werden („nicht-thermischer Effekt“), und zwar von Strahlungsintensitäten (Feldstärken), die weit unter den internationalen Richtlinien liegen. Biologische Effekte treten sogar bei Energieniveaus nahe Null auf. Zu den Effekten, welche bei 0,02 Pikowatt (0,02 Billionstel Watt) pro Quadratzentimeter oder weniger nachgewiesen wurden, zählen eine veränderte genetische Struktur bei Escherichia Coli94 und bei Ratten95, eine veränderte Hirnfunktion (EEG) beim Menschen96, eine Wachstumsstimulation bei Bohnenpflanzen97 und eine Stimulation des Eisprungs (Ovulation) bei Hühnern.98
Beim Schutz vor nicht-thermischen Effekten muss auch die Dauer der Exposition berücksichtigt werden. 5G wird jeden Einzelnen im Vergleich zu heute noch viel mehr Strahlungen gleichzeitig aussetzen, Tag und Nacht ohne Unterbrechung. Neue Sicherheitsrichtlinien sind notwendig und diese sollten im Sinne eines Vorsorgewertes auf der kumulativen Belastung basieren, nicht nur auf der Feldstärke der Strahlung, sondern darüber hinaus auch auf der Frequenz, der Bandbreite, der Modulation, der Wellenform, der Pulsung und anderen Parametern, die für die biologische Wirkung wichtig sind. Sendeantennen müssen auf bestimmte, öffentlich gekennzeichnete Standorte beschränkt werden. Um den Menschen zu schützen, dürfen Antennen nur in entsprechendem Abstand zu Wohnungen und Arbeitsstätten errichtet werden, und von öffentlichen Gehwegen, ausgeschlossen bleiben. Um Wildtiere zu schützen, müssen Sendeantennen in abgelegenen Gebieten der Erde strengstens minimiert und von Naturschutzgebieten ausgeschlossen werden. Um alle Lebewesen zu schützen, müssen kommerzielle Kommunikationssatelliten in ihrer Anzahl begrenzt und auf niedrigen und mittleren Erdumlaufbahnen verboten werden. Phasengesteuerte Gruppenantennen (phased arrays) müssen auf der Erde und im Weltraum verboten werden.
Hochfrequenzstrahlung (HF) hat sowohl kurzfristige als auch chronische Auswirkungen
Hochfrequenzstrahlung (HF) hat sowohl unmittelbar auftretende als auch langfristige Effekte. Krebs und Herzerkrankungen sind Beispiele für Langzeiteffekte. Veränderungen des Herzrhythmus99 und der Hirnfunktion (EEG) 100 sind Beispiele für unmittelbare Auswirkungen. Ein Syndrom, das in der ehemaligen Sowjetunion „Radiowellen-Krankheit“101 genannt wurde und heute weltweit als Elektrosensibilität (electromagnetic hypersensitvity EHS)102 bezeichnet wird, kann entweder akut oder chronisch sein. Professor Dr. Karl Hecht hat eine ausführliche Übersicht dieser Syndrome veröffentlicht, die aus mehr als 1.500 Arbeiten russischer Wissenschaftler sowie den Krankheitsgeschichten von mehr als 1.000 seiner eigenen Patienten in Deutschland zusammengestellt wurde. Die objektiven Befunde umfassen dabei Schlafstörungen, Anomalien von Blutdruck und Herzfrequenz, Verdauungsstörungen, Haarausfall, Tinnitus und Hautausschlag. Zu den subjektiven Symptomen zählen Schwindel, Übelkeit, Kopfschmerzen, Gedächtnisverlust, Konzentrationsstörungen, Müdigkeit, grippeähnliche Symptome und Herzschmerzen. 103
Der EUROPAEM EMF-Leitfaden 2016 (EUROPAEM: Europäische Akademie für Umweltmedizin e.V.) stellt fest, dass EHS (electromagentic hypersensitivity) entsteht, wenn Menschen „in ihrem täglichen Leben ständig“ stärkeren elektromagnetischen Feldern ausgesetzt sind, und dass eine „Reduktion und Prävention der Exposition“ notwendig für die Gesundung dieser Patienten ist.104 EHS sollte nicht länger als eine Krankheit betrachtet werden, sondern als eine Verletzung aufgrund einer toxischen Umwelt, die immer größere Teile der Bevölkerung betrifft. Zurzeit wird die Zahl der weltweit an EHS (electromagentic hypersensitivity) leidenden Menschen auf 100 Millionen105,106 geschätzt. In naher Zukunft könnten nahezu alle Menschen107 betroffen sein, falls der weltweite Ausbau von 5G wie geplant voranschreitet.
Die Brüsseler internationale wissenschaftliche Erklärung zu EHS und multipler chemischer Sensitivität (MCS) stellte 2015 fest: „Tatenlosigkeit bedeutet Kosten für die Allgemeinheit ist und keine Option mehr […] Wir stimmen darin überein, dass hierin eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit besteht […] und es ist dringend erforderlich, dass größere grundlegende Präventionsmaßnahmen ergriffen und vorrangig behandelt werden, um dieser weltweiten Pandemie aussichtsreich zu begegnen.“ 108
Regierungen weltweit scheitern in ihrer Fürsorgepflicht für die Bevölkerung
In ihrer Eile, 5G zu implementieren und die uneingeschränkte Nutzung des Weltraums zu fördern, unternehmen die Europäische Union, die USA und nationale Regierungen weltweit Schritte, um dafür ein „barrierefreies“ Regelungsumfeld sicherzustellen.109 Sie verbieten lokalen Behörden, Umweltgesetze durchzusetzen, 110 während „im Interesse einer schnellen und kostengünstigen Einführung unnötige Lasten […] wie kommunale Planungsverfahren [und] die Vielfalt spezifischer Grenzwerte für elektromagnetische Felder (EMF) ebenso wie die Vielfalt der Methoden, um diese zu ermitteln“ beseitigt werden. 111
Regierungen erlassen bereits Gesetze, um die Nutzung drahtloser Anlagen auf allen öffentlichen Wegen und Straßen rechtlich zu ermöglichen. 112 Bis dato wurden die meisten drahtlosen Anlagen auf Privatgrundstücken in gewisser Entfernung von Häusern und Geschäften errichtet. Da die Implementierung von 5G erfordert, dass die Sendeanlagen weniger als 100 Meter voneinander entfernt sind, wären diese in weiterer Folge direkt auf dem Bürgersteig, vor
Wohnhäusern und Geschäften und dicht über den Köpfen von Fußgängern zu finden, einschließlich Mütter mit Babys. Die öffentlichen Bekanntmachungspflichten und öffentliche Anhörungen werden umgangen oder vermieden. Selbst für den Fall einer Anhörung, in der sich einhundert wissenschaftliche Experten gegen 5G aussprechen würden, wurden bereits Gesetze erlassen, die es lokalen Behörden verbietet, diese Expertenmeinungen in der Diskussion zu berücksichtigen. So verbietet beispielsweise das US-Recht den lokalen Regierungen, drahtlose Technologien „auf der Grundlage der Umweltauswirkungen von Hochfrequenzstrahlung“ Regulierungen zu unterwerfen.113 Gerichte haben bereits regulatorische Entscheidungen über die Errichtung von Mobilfunkmasten mit der Begründung revidiert, dass ein Großteil der öffentlichen Aussagen (public testimony) von den gesundheitlichen Auswirkungen handelte. 114 Versicherungen bieten keine Deckung für EMF-Risiken an, 115 und es gibt überhaupt keine Klarheit darüber, wer die rechtliche Verantwortung für Schäden an Leben, Körper und Eigentum trägt, die sich aufgrund der Strahlenexposition durch 5G ergeben, sei es durch boden- oder durch weltraumbasierte Sendeanlagen. 116
In Ermangelung eines umfassenden, allgemein verbindlichen Rechtssystems für Aktivitäten im Weltraum existiert auch keine gesetzliche Haftung für solche Aktivitäten, und dies, obwohl ganze Kontinente, die Atmosphäre der Erde und die Ozeane dadurch einer echten Gefährdung ausgesetzt würden.
Internationale Vereinbarungen werden verletzt
Kinderrechte und Sorgfaltspflicht
Im Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) ist zu lesen: Die Staaten verpflichten sich, „dem Kind den Schutz und die Fürsorge zu gewährleisten, die für dessen Wohlergehen notwendig sind“ (Art.3), „das Überleben und die Entwicklung des Kindes sicherzustellen“ (Art. 6) und „geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung von Krankheiten zu ergreifen […] unter Berücksichtigung der Gefahren und Risiken von Umweltverschmutzung.“ (Art. 24c).
Der Nürnberger Kodex (1949) betrifft und bezieht sich auf alle Experimente am Menschen. Somit ist darin auch der Einsatz von 5G mit neuer, noch höherer Exposition durch Hochfrequenzstrahlung (HF) eingeschlossen, wenn diese neuartige Hochfrequenzstrahlung nicht in Bezug auf ihre Sicherheit getestet wurde. „Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können.“ (Art. 1). Die Exposition durch 5G wird unfreiwillig sein. „Kein Versuch darf durchgeführt werden, wenn von vornherein mit Fug angenommen werden kann, dass es zum Tod oder einem dauernden Schaden führen wird“ (Art. 5). Die Forschungsergebnisse von über 10.000 wissenschaftlichen Studien und die Stimmen von hunderten von internationalen Organisationen, die hunderttausende Mitglieder vertreten, welche durch bereits existierende drahtlose Telekommunikationseinrichtungen unter einer Behinderung leiden und aus ihren Wohnungen vertrieben wurden, sind Gründe, um anzunehmen, „dass es zum Tod oder einem dauernden Schaden führen wird.“
Die Informationspflicht und elektromagnetische Felder (EMF)
Die World Telecommunication Standardization Assembly (2012) der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) erklärte, dass es „notwendig sei, die Öffentlichkeit über die potentiellen Auswirkungen der Exposition durch elektromagnetische Felder (EMF) zu informieren“, und lud Mitgliedstaaten dazu ein, „geeignete Maßnahmen zur Einhaltung relevanter internationaler Empfehlungen zu ergreifen, um die Gesundheit vor den schädlichen Auswirkungen von EMF zu schützen“.
Die Zwischenbewertung des „Europäischen Aktionsplans Umwelt und Gesundheit 20042010 (2008) besagt: „Das Europäische Parlament […] stellt fest, dass die Grenzwerte für die Exposition durch elektromagnetische Felder, die für die breite Öffentlichkeit festgelegt wurden, veraltet sind. […] Sie berücksichtigen offensichtlich nicht die Entwicklungen in den Informations- und Kommunikationstechnologien, die Empfehlungen der Europäischen Umweltagentur (European Environment Agency) oder die strengeren Emissionsstandards, die beispielsweise von Belgien, Italien und Österreich übernommen wurden, und sie thematisieren nicht die besonders gefährdeten Gruppen, wie etwa schwangere Frauen, Neugeborene und Kinder.“
Resolution 1815 (Europarat, 2011): „Es sind alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Exposition durch elektromagnetische Felder zu reduzieren, insbesondere durch Funkfrequenzen von Mobiltelefonen und insbesondere die Exposition von Kindern und Jugendlichen.“
Umwelt
Die Erklärung der UNO-Konferenz über eine menschliche Umwelt (Stockholm-Erklärung) (1972): „Das Ausbringen giftiger Substanzen […] in solchen Mengen oder Konzentrationen, dass die Umwelt nicht mehr in der Lage ist, sie unschädlich zu machen, muss gestoppt werden, um sicherzustellen, dass den Ökosystemen keine schwerwiegenden oder irreversiblen Schäden zugefügt werden“ (Grundsatz 6).
Die World Charter for Nature (1982): „Aktivitäten, die irreversible Schäden an der Natur verursachen können, sollen vermieden werden […] Im Falle, dass potentielle schädliche Auswirkungen nicht vollständig verstanden werden, sollten diese Aktivitäten nicht fortgesetzt werden“ (Art. 11).
Die Erklärung von Rio de Janeiro über Umwelt und Entwicklung (1992): „Die Staaten haben […] dafür Sorge zu tragen, dass Tätigkeiten unter ihrer Hoheitsgewalt oder Kontrolle der Umwelt anderer Staaten oder Gebiete jenseits der Grenzen des Bereichs nationaler Hoheitsbefugnisse keinen Schaden zufügen.“ (Grundsatz 2)
Der United Nations World Summit on Sustainable Development (2002): „Es ist dringend notwendig, […] wirksamere nationale und regionale politische Antworten auf die umweltbedingte Bedrohung der menschlichen Gesundheit zu entwickeln“ (para. 54k).
Die African Convention on the Conservation of Nature and Natural Resources (2017): „Die Vertragsparteien […] ergreifen alle geeigneten Maßnahmen, um mögliche schädliche Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere durch radioaktive, toxische, und andere gefährliche Substanzen und Abfälle, soweit wie möglich zu verhindern, zu mildern und zu beseitigen“ (Art. 13).
Gesundheit und Menschenrechte
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948): „Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“ (Art. 3)
Die United Nations Global Strategy for Women’s, Children’s and Adolescents‘ Health 20162030 verfolgt die Ziele „Transformation“ (durch die Ausweitung günstiger Umweltbedingungen), „Überleben“ (durch das Senken der Mütter- und Neugeborenensterblichkeit) und „Leben zum Gedeihen verhelfen“ (durch das Sicherstellen von Gesundheit und Wohlergehen und durch die Verringerung der durch Umweltverschmutzung bedingten Todesfälle und Krankheiten).
Der Weltraum
Der Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper (1967) schreibt vor, dass die Nutzung des Weltraums so beschaffen sein muss, „dass deren Kontamination vermieden und in der irdischen Umwelt jede ungünstige Veränderung infolge des Einbringens außerirdischer Stoffe verhindert wird.“ (Art. IX).
Die United Nations Guidelines for the Long-Term Sustainability of Outer Space Activities (2018): „Staaten und internationale zwischenstaatliche Organisationen sollten sich mit […] Risiken für Menschen, Eigentum, die öffentliche Gesundheit und die Umwelt befassen, die mit dem Start, dem Betrieb in der Erdumlaufbahn und dem Wiedereintritt von Weltraumobjekten einhergehen.“ (Leitlinie 2.2c).
Die Regierungen der Welt spielen ein Würfelspiel mit dem Leben auf der Erde
Albert Einstein behauptete bekanntlich, dass „Gott nicht würfelt“.117 Mit dem Einsatz von 5G auf der Erde und vom Weltraum aus, mit dem Einsatz einer beispiellosen Technologie von Millimeterwellen, die bereits als Energiewaffe bei militärischen Operationen und zur Kontrolle großer Menschenmassen verwendet wurden,118 spielen die Regierungen der Welt jedoch in rücksichtsloser Weise ein Würfelspiel mit der Zukunft des Lebens auf der Erde.
Die Weigerung, wichtige und nachweislich gültige wissenschaftliche Erkenntnisse zu akzeptieren und umzusetzen ist, ethisch gesehen, untragbar. Wissenschaftliche Forschungsergebnisse zeigen, dass 5G—und insbesondere weltraumbasiertes 5G—gegen Prinzipien verstoßen, die in zahlreichen internationalen Abkommen verankert sind.
Wir appellieren an die Vereinten Nationen (UNO), die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Europäische Union (EU), den Europarat und die Regierungen aller Nationen:
(a) Sofortige Maßnahmen zu ergreifen, um den Einsatz von 5G auf der Erde und im Weltraum zu stoppen und dadurch die gesamte Menschheit, insbesondere die Ungeborenen, die Säuglinge, Kinder, Jugendliche und schwangere Frauen, sowie die Umwelt, zu schützen;
(b) Dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) und der Resolution des Europarates Nr. 1815 (Europe Resolution 1815) zu folgen, indem die Bürger, einschließlich Lehrer und Ärzte, über die Gesundheitsrisiken (für Erwachsene und Kinder) von Hochfrequenzstrahlung informiert werden, auch darüber, wie sie drahtlose Kommunikations- und Basisstationen vermeiden können und warum sie das tun sollten, insbesondere in der Nähe von Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäusern, in ihren Wohnungen und an ihren Arbeitsplätzen;
(c) Die kabelgebundene Telekommunikation gegenüber der drahtlosen zu bevorzugen und weiter auszubauen;
(d) Der Funk-/Telekommunikationsindustrie zu verbieten, durch ihre Lobbyorganisationen öffentliche Entscheidungsträger dazu zu bewegen, Entscheidungen zu treffen, die eine weitere Verbreitung von Hochfrequenzstrahlung ermöglichen, einschließlich der boden- und weltraumbasierten 5G-Technologie;
(e) Unverzüglich und ohne den Einfluss der Industrie internationale Gruppen unabhängiger, tatsächlich neutraler wissenschaftlicher Experten für das Gebiet von EMF und Gesundheit einzuberufen, frei von Interessenkonflikten119 und mit dem Ziel, neue internationale Sicherheitsstandards für Hochfreqenzstrahlung (HF) zu erarbeiten, die nicht nur auf dem Parameter der Feldstärke beruhen, sondern auch die kumulative Exposition berücksichtigen und gegen alle Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Schutz bieten, nicht nur gegen die sog. thermischen Wirkungen und nicht nur gegen die Auswirkungen auf den Menschen; (f) Unverzüglich und ohne Einfluss der Industrie internationalen Gruppen von Wissenschaftlern mit Erfahrung auf den Gebieten EMF, Gesundheit, Biologie und Atmosphärenphysik einzuberufen, um einen umfassenden Rechtsrahmen zu entwickeln, der sicherstellt, dass die Nutzung des Weltraums sicher ist für Mensch und Umwelt, unter Berücksichtigung von Hochfrequenzstrahlung (HF), Raketenabgasen, Ruß, Weltraummüll und deren Auswirkungen auf Ozon,120 die Erderwärmung, 121 die Erdatmosphäre und die Erhaltung des Lebens auf der Erde. Nicht nur bodengestützte, sondern auch weltraumgestützte Technologien müssen für Erwachsene und Kinder, Tiere und Pflanzen nachhaltig122 sein.
Die bisherigen Unterzeichner:
AFRIKA Lauraine Margaret Helen Vivian, PhD, Anthropology and Psychiatry; Honorary Research Associate, Faculty of Health and Medical Sciences, University of Copenhagen, Denmark. Signatory for South Africa
AUSTRALIEN Don Maisch, PhD, Independent researcher, author of The Procrustean Approach, Lindisfarne, Tasmania, Australia
EUROPA Alfonso Balmori, BSc, Master in Environmental Education, Biologist, Valladolid, Spain Klaus Buchner, Dr. rer. nat., Professor, MEP – Member of the European Parliament, Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie e.V., München, Germany Daniel Favre, Dr. phil. nat., Biologist, A.R.A. (Association Romande Alerte aux Ondes Electromagnétiques), Switzerland Annie Sasco, MD, DrPH, SM, HDR, former Chief of Research Unit of Epidemiology for Cancer Prevention at the International Agency for Research on Cancer (IARC), Lyon; former Acting Chief, Programme for Cancer Control of the World Health Organization (WHO); former Director of Research at the Institut National de la Santé et de la Recherche Médicale (INSERM); France
NORD AMERIKA Martin Pall, Professor Emeritus of Biochemistry and Basic Medical Sciences, Washington State University, residing in Portland, Oregon, USA Kate B. Showers, PhD, Soil Science, Senior Research Fellow, Centre for World Environmental History, University of Sussex, Falmer, Brighton, UK, residing in Bolton-Est, Québec, Canada SÜDAMERIKA Carlos Sosa, MD, University of Antioquia, Medellín, Colombia
Quelle: labournet.de