Lohnabhängige Beschäftigung auf dem Weg zur Normalisierung?

Von Joachim Bischoff und Bernhard Müller

Die deutsche Wirtschaft ist im dritten Quartal 2021 weiter gewachsen. Gebremst wird die Zunahme der Wirtschaftstätigkeit aber weiterhin von Materialengpässen und in manchen Bereichen von anziehenden Preisen. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im 3. Quartal 2021 gegenüber dem 2. Quartal 2021 – preis-, saison- und kalenderbereinigt – um 1,8% gestiegen. Allerdings: Im Vergleich zum 4. Quartal 2019, dem Quartal vor Beginn der Corona-Krise, lag das BIP im 3. Quartal 2021 noch um 1,1% niedriger. Die Wirtschaft hat das Vorkrisenniveau noch nicht erreicht.

Angesichts dieser stotternden Dynamik entwickelte sich der Beschäftigtenbereich überraschend positiv. Die Herbstbelebung hat Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung erneut kräftig sinken lassen, auch saisonbereinigt waren deutliche Rückgänge zu verzeichnen. Die Folgen der Corona-Krise werden zunehmend kleiner; vor allem in einer gestiegenen Langzeitarbeitslosigkeit sind sie aber noch sichtbar. Die gemeldete Nachfrage nach neuen Mitarbeiter:innen blieb im Oktober hoch.

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zeigt sich denn auch hocherfreut über den Aufwärtstrend bei der Beschäftigung: »Im Oktober 2021 setzt sich die Herbstbelebung am Arbeitsmarkt fort. Die wirtschaftliche Erholung macht sich weiterhin bemerkbar. Die Arbeitslosigkeit hat von September auf Oktober um 88.000 auf 2,38 Millionen abgenommen. Die Arbeitslosenquote beträgt nun 5,2%. Erfreulich ist, dass die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung steigt. Aktuell sind 33,97 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das ist der höchste Wert seit der Wiedervereinigung. Dennoch wird der deutsche Arbeitsmarkt weiterhin durch den Einsatz von Kurzarbeit gestützt. Denn nach wie vor gibt es Branchen, die von Lieferengpässen besonders stark betroffen sind und dementsprechend teilweise nicht produzieren können.«

Dennoch zeigen auch die neusten Zahlen zur Entwicklung der Beschäftigung die vielen Baustellen, für die die angestrebte Ampelkoalition Lösungen finden muss.

Die im Sondierungspapier versprochene Heraufsetzung des Mindestlohns auf 12 Euro ist für die Eindämmung des Niedriglohnsektors ein wichtiger Schritt. Das reicht allerdings für die von der Sozialdemokratie versprochene Stärkung der Lohnarbeit nicht aus. Auch für den großen Bereich prekärer Beschäftigung (von der Leiharbeit bis zu den Minijobs) und sowie für die während der Corona-Pandemie massiv gestiegene Langzeitarbeitslosigkeit, braucht es neue, die Position der Lohnarbeit verbessernde Politikansätze. Dazu gehört auch die deutliche Ausdehnung von Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Tarifverträgen.

Arbeitslosigkeit

Im Zuge der Herbstbelebung hat sich die Arbeitslosigkeit von September auf Oktober um 88.000 oder 4% auf 2.38 Mio. verringert. Im Vergleich zum Vorjahr hat die Zahl der Arbeitslosen im Oktober um 383.000 oder 14% abgenommen. Die Arbeitslosenquote beträgt nun 5,2%. Rechnet man die jahreszeitlichen Schwankungen heraus (sofern nicht anders ausgewiesen, sind alle folgenden Zahlenangaben saisonbereinigt), sank die Zahl der Erwerbslosen im September um 39.000 zum Vormonat. »Der Arbeitsmarkt entwickelt sich weiter positiv, Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung nehmen kräftig ab«, sagte Daniel Terzenbach, Vorstand der Bundesarbeitsagentur (BA). »Die Beschäftigung und der Stellenbestand wachsen und liegen wieder über ihrem jeweiligen Vorkrisenniveau.«

 

Die Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit), die Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, hat sich im Oktober um ebenfalls 39.000 verringert. Gegenüber dem Vorjahr ist sie um 397.000 oder 11% auf 3.138.000 gesunken. Nach den weitergehenden Öffnungsschritten im Juni sind Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung damit bis in den Oktober deutlich gesunken. Die Rückgänge gegenüber dem Vorjahr hängen damit zusammen, dass der Oktober des Vorjahres von der Corona-Krise stärker betroffen war.

Die Auswirkungen der Corona-Krise können daher nicht mehr an den Vorjahrsveränderungen abgelesen werden. Nach einer Schätzung der BA ist aufgrund der Corona-Krise das Niveau der Arbeitslosigkeit im Oktober 2021 um 174.000 und das der Unterbeschäftigung um 57.000 erhöht. Damit ist der größte Teil der coronabedingten Belastungen wieder abgebaut worden. In der Spitze betrug der Gesamt-Corona-Effekt für die Arbeitslosigkeit im Juni 2020 638.000 und für die Unterbeschäftigung im August 2020 505.000.

Beschäftigung

Nicht saisonbereinigt lag die Erwerbstätigkeit im September bei 45,24 Mio. Im Vergleich mit dem Vorjahr erhöhte sie sich um 267.000 oder 0,6%. Der Zuwachs der Erwerbstätigkeit gegenüber dem Vorjahr dürfte allein auf der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung beruhen. Nach der Hochrechnung der BA hat diese im August gegenüber dem Vorjahr um 490.000 oder 1,5% auf 33,97 Mio. zugenommen. Dieser Anstieg resultiert aus dem Beschäftigungsaufbau nach dem Einbruch im ersten Lockdown. In saisonbereinigter Betrachtung liegt sie mittlerweile wieder über dem Vorkrisenniveau (gegenüber Februar 2020: +136.000 oder +0,4%). Trotz dieses Zuwachses dürfte die Corona-Krise das Niveau der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aber schätzungsweise um 487.000 verringert haben, wenn unterstellt wird, dass sich der positive Wachstumstrend der Zeit vor Corona fortgesetzt hätte.

 

Die sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung lag im August um 285.000 oder 1,2% und die sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung um 205.000 oder 2,1% über dem Vorjahreswert. In den Branchen waren im August überwiegend Zunahmen zu verzeichnen. Die absolut stärksten Anstiege gab es in Information und Kommunikation, im Gastgewerbe und im Baugewerbe (jeweils +6.000). Nennenswerte Abnahmen verzeichneten die Metall-, Elektro- und Stahlindustrie (-3.000), Sonstigen Dienstleistungen (-2.000) und Erziehung und Unterricht (-2.000).

 

Auch im Vorjahresvergleich werden überwiegend Anstiege ausgewiesen. Die absolut größten Zuwächse im August registrierten die Arbeitnehmerüberlassung (+80.000 oder +12,5%, Qualifizierte Unternehmensdienstleistungen (+75.000 oder +2,9%) und das Gesundheitswesen (+72.000 oder +2,8%). In zwei Branchen gab es gegenüber dem Vorjahr besonders ausgeprägte Rückgänge: in der Metall-, Elektro- und Stahlindustrie (-45.000 oder -1,0%) und im Gastgewerbe (-30.000 oder -2,8%). Dabei dürfte der Rückgang im Gastgewerbe allein mit der Corona-Krise zusammenhängen, während in der Metall- und Elektroindustrie sich die schon vorher rückläufige Entwicklung fortgesetzt hat.

Kurzarbeit

Nach vorläufigen Daten der BA wurde im August für 760.000 Arbeitnehmer:innen konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 1,02 Mio. im Juli und 1,54 Mio. im Juni. Die Inanspruchnahme nimmt damit seit März deutlich ab, nachdem sie zuvor infolge der verschärften Eindämmungsmaßnahmen gestiegen war. Im April 2020, dem Monat mit der höchsten Kurzarbeiter:innenzahl in der Corona-Krise, waren knapp sechs Mio. Kurzarbeiter:innen registriert.

Der durchschnittliche Arbeitsausfall belief sich im August 2021 auf 41%. Damit hat der Einsatz von Kurzarbeit in diesem Monat rechnerisch Arbeitsplätze für 314.000 Beschäftigte gesichert und deren vorübergehende Arbeitslosigkeit verhindert. Im August 2021 waren 2,2% der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in konjunktureller Kurzarbeit. Im April 2020, dem Monat mit der höchsten Inanspruchnahme von Kurzarbeit, lag die Kurzarbeiterquote bei 17,9%.

Prekäre Beschäftigung

Anders als bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gibt es bei den verschiedenen Formen prekärer Beschäftigung im Vergleich zum Vorjahr noch erhebliche Rückgänge festzustellen.

So ist die Zahl der Selbständigen (einschließlich mithelfender Familienangehöriger) nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im dritten Quartal 2021 noch etwas gesunken, und zwar um 8.000, nach -20.000 im 2. Quartal. Gegenüber dem Vorjahr hat die Selbständigkeit um 101.000 oder 2,5% auf 3,93 Mio. abgenommen.

Die Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigten hat sich nach ersten Hochrechnungen im August um 7.000 erhöht, nach +35.000 im Juli. Im Vergleich zum Vorjahr nahm die ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigung im August um 113.000 oder 2,6% auf 4,15 Mio. ab. Anders als die sozialversicherungspflichtige liegt die ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigung weiter deutlich unter dem Vorkrisenniveau (saisonbereinigt gegenüber dem Februar 2020: -376.000 oder -8%). Berücksichtigt man, dass die ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigung schon vor der Corona-Krise rückläufig war, kann man 210.000 des Rückgangs der Corona-Krise zuschreiben.

Die Zahl der geringfügig entlohnt Beschäftigten im Nebenjob hat sich im August um 20.000 erhöht. Im Vorjahresvergleich ist ebenfalls eine Zunahme zu verzeichnen. So waren im August 3,07 Mio. oder 9,1% der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zusätzlich im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt, 187.000 oder 6,5% mehr als vor einem Jahr.

Baustelle Langzeitarbeitslosigkeit

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB II im Oktober um 14.000 oder 1% verringert. Die Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit) ist im Vorjahresvergleich um 17.000 oder 1% gesunken. Ein Grund für die im Vergleich zum Rechtskreis SGB III ungünstigere Entwicklung war, dass vor allem im ersten Halbjahr deutlich mehr Arbeitslose als im Vor-Corona-Zeitraum nach Ausschöpfen ihres Arbeitslosengeld-Anspruchs in den Rechtskreis SGB II gewechselt sind. Die coronabedingte Erhöhung von Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung wird für den Rechtskreis SGB II bis Oktober in der Summe auf 306.000 bzw. 211.000 geschätzt.

Die Corona-Krise hat zu einer deutlichen Verfestigung der Arbeitslosigkeit geführt. Im Vergleich mit dem Monat vor Einsetzen der Corona-Krise, dem März 2020, hat die Zahl der Langzeitarbeitslosen, also der Personen, die länger als zwölf Monate arbeitslos waren, um 299.000 oder 42% auf 1.008.000 zugenommen. Der Anteil der Langzeitarbeitslosen hat sich im gleichen Zeitraum von 30,3 auf 42,4% erhöht.

Die coronabedingt höhere Langzeitarbeitslosigkeit nach April 2020 erklärte sich zum einen mit mehr Übertritten in Langzeitarbeitslosigkeit, weil Beschäftigungsaufnahmen und Förderungen vor Eintritt der Langzeitarbeitslosigkeit deutlich weniger geworden sind als im Vor-Corona-Zeitraum. Zum anderen beendeten seit April 2020 merklich weniger Langzeitarbeitslose ihre Arbeitslosigkeit, etwa durch eine Beschäftigungsaufnahme oder eine Fördermaßnahme. Am aktuellen Rand gibt es jedoch Anzeichen der Besserung, da die Abgangschancen in den ersten Arbeitsmarkt steigen.

Arbeitsminister Heil räumt denn auch ein, dass die Corona-Pandemie besonders langzeitarbeitslose Menschen getroffen hat. »1.008.000 Menschen sind länger als zwölf Monate arbeitslos. Mit anhaltender wirtschaftlicher Erholung muss es ein Anliegen sozialer Arbeitsmarktpolitik bleiben, Langzeitarbeitslosen eine echte Perspektive durch Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu bieten.« Ein durchschlagendes Konzept »sozialer Arbeitsmarktpolitik« hat es unter der schwarz-roten Bundesregierung nicht gegeben. Ob es in einer Ampel-Koalition zum Aufbau einer sozialen Beschäftigungspolitik, die passgenau auf die Bedürfnisse der Langzeitarbeitslosen zugeschnitten ist, kommt, bleibt abzuwarten.

Baustelle Minijobs

SPD, Grüne und FDP wollen in einem gemeinsamen Regierungsbündnis Minijobs erleichtern. Die Minijob-Grenze soll auf 520 Euro steigen und an den Mindestlohn gekoppelt sein: Wenn dieser ansteigt, geht auch die Minijob-Grenze hoch. Damit wollen die drei Parteien »Hürden [abbauen], die eine Aufnahme versicherungspflichtiger Beschäftigung erschweren«.

Doch das ist ein Widerspruch: Minijobs sind nicht sozialversicherungspflichtig. Sie sind vielmehr prekär und ungesichert. Häufig bedeuten sie Arbeit zu Niedriglöhnen. Aus Minijobs resultieren keine Ansprüche auf Leistungen aus der Arbeitslosen-, Kranken- oder Pflegeversicherung – und auch nicht auf Kurzarbeitergeld. Selbst gesetzlich verbriefte Rechte (wie das auf bezahlten Urlaub) werden den Minijob-Beschäftigten oft vorenthalten.

Schon seit den 1990er Jahren sind Millionen Menschen geringfügig beschäftigt. Insbesondere im Jahr 2003 stieg die Zahl nochmals stark an. Denn im Zuge der Hartz-Reformen wurde die Möglichkeit geschaffen, Minijobs als Nebenbeschäftigung auszuüben – also zusätzlich zu einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit. Im Jahr 2019 übten insgesamt mehr als sieben Mio. Erwerbstätige Minijobs entweder als Haupt- oder Nebenbeschäftigung aus. In der Corona-Krise sank die Zahl dann auf rund sechs Millionen.

Einer aktuellen IAB-Studie[1] zufolge verdrängen Minijobs schon heute allein in kleinen Betrieben bis zu 500.000 reguläre, sozialversicherungspflichtige Stellen. Minijobs werden von vielen Betrieben genutzt. Allerdings gibt es erhebliche Unterschiede zwischen Betrieben unterschiedlicher Größe. So waren im Jahr 2014 im Durchschnitt fast 40% der Belegschaft in kleinen Betrieben in Minijobs beschäftigt, während der Anteil bei großen Betrieben nur etwa 10% betrug. Insgesamt entfallen auf kleine Betriebe 15% aller sozialversicherungspflichtigen und 36% aller geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse.

»Angesichts der Relevanz von Minijobs für den deutschen Arbeitsmarkt hat die Frage, wie sich diese auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auswirken, eine erhebliche Bedeutung. Aufschlussreich ist in diesem Zusammenhang eine aktuelle Studie mit den Betriebsdaten des IAB (konkret mit dem Betriebs-Historik-Panel) für den Zeitraum von 1999 bis 2014. Darin wurde untersucht, ob Betriebe Minijobs komplementär zu sozialversicherungspflichtigen Verträgen nutzen oder ob Minijobs sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eher verdrängen.«[2]

Das zentrale Ergebnis der Studie ist, dass Minijobs das Volumen von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsformen reduzieren. »Ein zusätzlicher Minijob in einem Kleinbetrieb ersetzt der Analyse zufolge im Mittel etwa eine halbe durchschnittliche sozialversicherungspflichtige Stelle (in den Analysen wird hierbei nicht zwischen Teil- und Vollzeitstellen unterschieden). Minijobs verdrängen also sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Beide Beschäftigungsformen sind demnach, zumindest in kleinen Betrieben, keine Komplemente. Hochgerechnet dürften Minijobs in kleinen Betrieben etwa 500.000 sozialversicherungspflichtige Jobs ersetzt haben.«[3]

Zumindest in kleinen Betrieben haben also Minijobs in erheblichem Umfang sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verdrängt. Zudem weist das IAB in einer aktuellen Stellungnahme darauf hin, dass deren intendierter Effekt – eine Brücke in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bauen – kleiner ist als erhofft.

Minijobs bringen zugleich für die Beschäftigten zahlreiche Nachteile mit sich. Diese verbleiben oft im Niedriglohnsegment und arbeiten unterhalb ihres Qualifikationsniveaus. Ihnen werden zudem häufig Arbeitnehmerrechte vorenthalten, z.B. bezahlter Urlaub. Sie sind außerdem nur dann rentenversichert, wenn sie freiwillig zusätzliche Beiträge zur Rentenversicherung entrichten.

Schließlich verursachen Minijobs Ausfälle bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten beträgt deren Anteil am Bruttolohn für Arbeitgeber und Beschäftigte zusammen etwa 40%, bei Minijobs 28%, wenn die Beschäftigten nicht freiwillig Rentenversicherungsbeiträge abführen lassen – was nur wenige machen. Angesichts einer Differenz von 12 Prozentpunkten und einem durchschnittlichen Einkommen aus Minijobs in Höhe von 300 Euro belief sich der Einnahmeausfall für die Sozialversicherungen allein im Jahr 2014 auf bis zu 3,02 Mrd. Euro.

Auch wenn SPD, Grüne und FDP glauben, dies verhindern zu können: Setzen sie ihre Pläne um, dann werden Minijobs noch mehr zu Lasten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ausgeweitet. Der versprochene »Respekt« würde damit den in diesen prekären steckenden Lohnabhängigen verweigert. Dafür wäre es im Gegenteil erforderlich, die Minijobschwelle deutlich zu senken.

Insgesamt übernimmt die in Vorbereitung befindliche Ampel-Koalition eine Ökonomie, bei der noch einige Eingriffe erfolgen sollten, um einen erneut rundlaufenden Wirtschaftsmotor vorweisen zu können. Nach Einschätzung der Bundesbank wird die Wirtschaftsleistung Deutschlands »wohl auch im Herbst ihr Vorkrisenniveau vom Schlussquartal 2019 noch verfehlen«. Im Jahr 2021 insgesamt dürfte das BIP deutlich weniger zulegen als in der Juni-Projektion erwartet.

Aus der Corona-Krise ist eine Knappheitskrise geworden. Die Materialknappheiten lasten schwer auf der Industrie. Hinzu kommen Preisturbulenzen an den Energiemärkten. Die massiv gestiegenen Gas- und Strompreise werden zu einem konjunkturellen Risiko. Vor allem das Verarbeitende Gewerbe dürfte weiter unter den Lieferschwierigkeiten leiden.

»Lieferprobleme machen den Firmen zu schaffen«, erklärte Ifo-Präsident Clemens Fuest. Die Kapazitätsauslastung in der Industrie sinke. »Sand im Getriebe der deutschen Wirtschaft hemmt die Erholung.« Die vom Ifo-Institut befragten Unternehmen bewerteten vor allem die Aussichten ungünstiger. Erneut belasteten die anhaltenden Probleme im internationalen Warenhandel, die überwiegend auf die Corona-Pandemie zurückgehen, die Stimmung. Die Wirtschaft steht weiterhin unter dem Eindruck der weltweiten Produktionsschwierigkeiten und Energieknappheiten.

Wichtig ist jetzt, dass die privaten Haushalte sich durch das Trommelfeuer der schlechten Nachrichten nicht verunsichern lassen und dadurch die Nachfrage einbricht. Die Ausgangsbedingungen für einen Schnellstart der Ampel bleiben gut: Der Auftragsbestand in der Industrie ist rekordhoch und die privaten Haushalte haben in der Pandemie ungewöhnlich viel Geld gespart. Der absehbare kräftige Wachstumsschub im Verlauf von 2022 könnte eine nachhaltige Konsolidierung der deutschen Wirtschaft einleiten.

 

Anmerkungen:

[1] Matthias Collischon, Kamila Cygan-Rehm, Regina T. Riphahn, Minijobs in Kleinbetrieben: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird verdrängt, IAB-Forum 20. Oktober 2021.
[2] Ebd.
[3] Ebd.

 

 

 

 

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Grafik: BA